Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
Stand: 8. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Energie Optimiert Hassan & Momirovic GbR, Augsburger Straße 13, 14612 Falkensee, E-Mail [email protected], Telefon 03322 2938932 („wir“) und Verbrauchern („Sie“). Verbraucher ist, wer einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB).
(2) Teil A gilt für alle Leistungen. Teil B gilt zusätzlich für Energieausweise, die Sie über unsere Website bestellen. Teil C gilt zusätzlich für Leistungen, die wir Ihnen per Angebot anbieten (Sanierungsfahrplan, GEG-Nachweis, Förderservice, Effizienzhaus-Begleitung).
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Wir erbringen unsere Leistungen nur für Gebäude in Berlin und Brandenburg. Anfahrten innerhalb dieses Gebiets sind im Preis enthalten.
Teil A: Allgemeine Regeln
§ 2 Unsere Leistungen, Unabhängigkeit
(1) Was wir im Einzelnen leisten, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung bzw. aus unserem Angebot.
(2) Die fachlichen Leistungen verantwortet ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener und nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigter Energieberater. Er prüft jedes Ergebnis und gibt es frei. Die Aufnahme der Daten vor Ort übernimmt unsere eigene Energieeffizienz-Fachperson.
(3) Wir beraten herstellerneutral und unabhängig. Wir erhalten keine Provisionen von Herstellern oder Handwerksbetrieben.
(4) Nicht zu unseren Leistungen gehören, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Rechts- und Steuerberatung, statische Berechnungen, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung.
(5) Ob, wann und welche Maßnahmen Sie umsetzen, entscheiden allein Sie. Wir schulden eine fachgerechte Beratung, aber keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Effizienzhaus-Stufe, Energieeffizienzklasse oder Einsparung.
(6) Wir dürfen qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen, etwa für die Erstellung eines 3D-Gebäudemodells. Für deren Leistung sind wir Ihnen gegenüber verantwortlich wie für eigene. Welche Daten sie erhalten, steht in unseren Datenschutzhinweisen.
§ 3 Einsatz digitaler Werkzeuge und künstlicher Intelligenz
(1) Wir nutzen digitale Werkzeuge, darunter KI-Werkzeuge, z. B. um eingehende Nachrichten zu sortieren, Anrufe entgegenzunehmen und Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.
(2) Berechnungen, Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Nachweise erstellt unser Energieberater mit anerkannter Fachsoftware. Er prüft jedes Ergebnis fachlich, gibt es frei und trägt dafür die Verantwortung. Entscheidungen über Sie trifft keine KI.
(3) Welche Daten wir dabei verarbeiten, erklären unsere Datenschutzhinweise für Kundinnen und Kunden.
§ 4 Ihre Mitwirkung
(1) Unsere Ergebnisse können nur so gut sein wie die Angaben, auf denen sie beruhen. Bitte machen Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß und übermitteln Sie die angeforderten Unterlagen (z. B. Verbrauchsabrechnungen, Pläne, Fotos, Protokolle des Schornsteinfegers).
(2) Für Vor-Ort-Termine ermöglichen Sie uns den Zugang zu allen relevanten Bereichen des Gebäudes (z. B. Keller, Dachboden, Heizungsraum). Wenn Sie nicht selbst Eigentümer sind, holen Sie die Zustimmung des Eigentümers ein.
(3) Prüfen wir Ihre Angaben und finden Unstimmigkeiten, fragen wir nach. Wir prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität, können ihre Richtigkeit aber nicht in jedem Punkt überprüfen, insbesondere nicht ohne Vor-Ort-Termin.
(4) Fehlen Angaben oder Unterlagen, die wir für die Leistung brauchen, verschieben sich vereinbarte Liefer- und Bearbeitungsfristen um die Zeit, bis sie bei uns eingehen. Darauf weisen wir Sie in unserer Nachfrage hin.
(5) Fotos, die Sie uns übermitteln, sollen keine Personen, Klingelschilder oder Kfz-Kennzeichen zeigen. Sie räumen uns an diesen Fotos das Recht ein, sie für die Erstellung der Leistung zu nutzen und an die in den Datenschutzhinweisen genannten Stellen weiterzugeben, soweit das für die Leistung nötig ist.
(6) Unsere Ergebnisse beruhen auf dem Zustand des Gebäudes bei unserer Aufnahme bzw. auf dem Stand Ihrer Angaben. Ändert sich das Gebäude danach (z. B. durch Umbau oder neue Heizung), ist das kein Mangel unserer Leistung.
(7) Bleibt eine Mitwirkung aus, die wir für die Leistung brauchen, erinnern wir Sie und setzen Ihnen eine angemessene Frist. Verstreicht sie, können wir den Vertrag kündigen (§ 643 BGB). Wir können dann die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und eine angemessene Entschädigung verlangen (§§ 642, 645 BGB). Verpassen Sie dadurch eine Frist einer Förderstelle, liegt das nicht in unserer Verantwortung; für eigene Fehler haften wir nach § 9.
§ 5 Termine
(1) Termine buchen Sie über den Link, den wir Ihnen senden. Über denselben Weg können Sie einen Termin kostenfrei verschieben oder absagen. Bitte tun Sie das so früh wie möglich, damit wir den Termin anderweitig vergeben können.
(2) Müssen wir einen Termin absagen, bieten wir Ihnen unverzüglich einen neuen an.
(3) Bitte buchen Sie Vor-Ort- und Beratungstermine innerhalb von vier Wochen, nachdem wir Ihnen den Buchungslink gesendet haben. Geschieht das nicht, gilt § 4 Abs. 7.
(4) Beratungs- und Abschlussgespräche führen wir per Video oder Telefon. Die Teilnahme an Eigentümerversammlungen oder weitere Termine vor Ort bieten wir gesondert an.
§ 5a Persönliche Links
Für Vorschau, Bestätigung und das Hochladen von Unterlagen senden wir Ihnen persönliche Links. Bitte geben Sie sie nicht weiter. Sie gelten, solange Ihr Auftrag läuft, und sieben Tage darüber hinaus.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung bzw. aus unserem Angebot. Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer und weisen sie nicht aus.
(2) Sie können je nach Leistung wie folgt bezahlen:
- Energieausweise ausschließlich online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (die angebotenen Zahlarten, etwa Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal, sehen Sie auf der Bezahlseite);
- alle übrigen Leistungen per Überweisung auf Rechnung.
(3) Fälligkeit:
- Energieausweise: mit der Bestellung (Online-Zahlung).
- Sanierungsfahrplan und nicht geförderter GEG-Nachweis: vollständig vor dem Vor-Ort-Termin, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung.
- Förderservice und Effizienzhaus-Begleitung: 50 % mit der Beauftragung und 50 % nach Abschluss, jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung.
- Abweichende Regelungen in unserem Angebot gehen vor.
(4) Ist Vorauszahlung vereinbart, beginnen wir mit der Leistung, sobald die Zahlung eingegangen ist. Zahlen Sie nicht innerhalb von 14 Tagen, erinnern wir Sie. Geht die Zahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht ein, können wir vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.
(6) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, erbringen wir nur, nachdem wir Ihnen dafür ein Angebot gemacht und Sie es in Textform angenommen haben.
(7) Unterlagen, Ergebnisse und Rechnungen senden wir Ihnen als PDF per E-Mail an die Adresse, die Sie uns genannt haben. Bitte sorgen Sie dafür, dass unsere E-Mails Sie erreichen, und sehen Sie gegebenenfalls im Spam-Ordner nach.
§ 7 Abnahme
(1) Ist eine Leistung ein Werk (z. B. Energieausweis, Sanierungsfahrplan, GEG-Nachweis, Berechnung), nehmen Sie es ab, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
(2) Wir können Ihnen nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn Sie innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklären noch die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern. Das gilt nur, wenn wir Sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform (z. B. per E-Mail) auf diese Folge und darauf hingewiesen haben, welche Mängel Sie angeben müssten (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 8 Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben von Ihnen beruhen, sind keine Mängel unserer Leistung. Eine Korrektur wegen solcher Fehler berechnen wir nach § 12 Abs. 5 bzw. nach Vereinbarung.
(3) Ansprüche wegen Mängeln an Energieausweisen, Berechnungen und Berichten verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 9 Abs. 1, bei Arglist und für Planungsleistungen für ein Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); dort bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- soweit wir eine Garantie übernommen haben,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, zum Beispiel die fachlich richtige Berechnung auf Grundlage Ihrer Angaben. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Diese Regeln gelten auch für unsere Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Berechnungen und Prognosen
Energiekennwerte, Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten, die wir berechnen, sind rechnerische Werte unter genormten Randbedingungen (z. B. Klima, Raumtemperatur, Nutzung). Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes hängt vom Verhalten der Nutzer, vom Wetter und von der Ausführung der Arbeiten ab und kann deshalb abweichen. Das beschreibt, was unsere Leistung ist; unsere Haftung nach § 9 bleibt davon unberührt.
§ 11 Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) An unseren Berichten, Plänen und Berechnungen erhalten Sie ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das betreffende Gebäude. Sie dürfen sie insbesondere an Käufer, Mieter, Banken, Handwerksbetriebe, Planer und Förderstellen weitergeben. Darüber hinaus bleiben die Rechte bei uns. Energieausweise dürfen Sie ohne Einschränkung nutzen und vorlegen.
(2) Wir behandeln alle Informationen über Sie und Ihr Gebäude vertraulich.
(3) Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht in unseren Datenschutzhinweisen für Kundinnen und Kunden.
Teil B: Energieausweise über die Website
§ 12 Leistung
(1) Wir erstellen Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Wohngebäude nach dem GModG, lassen sie beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registrieren und senden sie Ihnen als PDF per E-Mail. Auf Wunsch senden wir den Ausweis gegen Aufpreis zusätzlich gedruckt per Post. Energieausweise sind ab Ausstellung zehn Jahre gültig.
(2) Bei Online-Ausweisen ohne Vor-Ort-Termin beruht der Ausweis auf Ihren Angaben und Unterlagen. Bei den Vor-Ort-Paketen nehmen wir die Daten bei einem Termin am Gebäude selbst auf (§ 2 Abs. 2).
(3) Ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist oder ein Bedarfsausweis nötig ist, regelt das GModG. Stellen wir fest, dass der bestellte Ausweis für Ihr Gebäude nicht zulässig ist, informieren wir Sie. Sie können dann auf den zulässigen Ausweis gegen Zahlung des Preisunterschieds wechseln oder den Vertrag kostenfrei beenden; bereits Gezahltes erstatten wir.
(4) Vorschau und kostenlose Korrektur: Bevor wir den Ausweis ausstellen, senden wir Ihnen eine Vorschau Ihrer Angaben per E-Mail. Innerhalb von 12 Stunden (bei Express: 4 Stunden) nach dieser E-Mail können Sie Angaben kostenlos korrigieren, indem Sie auf die E-Mail antworten, oder mit „Passt so“ sofort bestätigen. Melden Sie sich nicht, stellen wir den Ausweis nach Ablauf der Frist auf Grundlage Ihrer Angaben aus. Kommt die Vorschau-E-Mail nachweislich nicht bei Ihnen an, beginnt die Frist erst mit erneuter Zustellung.
(5) Korrektur nach Zustellung: Beruht ein Fehler im Ausweis auf uns, korrigieren wir ihn kostenlos. Möchten Sie nach Zustellung des Ausweises Angaben ändern, die Sie selbst falsch gemacht haben, stellen wir einen neuen Ausweis mit neuer Registriernummer gegen eine Pauschale von 19 € aus. Darauf weisen wir Sie in der Vorschau-E-Mail hin.
(6) Sind Ihre Angaben offensichtlich unzutreffend oder ist ein Energieausweis für das Gebäude rechtlich nicht zulässig, stellen wir ihn nicht aus. Wir sagen Ihnen Bescheid und erstatten bereits Gezahltes, soweit Sie nicht auf einen zulässigen Ausweis wechseln (Absatz 3).
§ 13 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Energieausweise auf der Website ist noch kein bindendes Angebot.
(2) Sie wählen den Ausweis und die Optionen, geben die Gebäude-, Verbrauchs- und Kontaktdaten ein und wählen die Zahlart. Vor dem Absenden sehen Sie eine Zusammenfassung und können alle Eingaben über „Zurück“ prüfen und korrigieren. Mit Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
(3) Unmittelbar nach Ihrer Bestellung bestätigen wir den Eingang per E-Mail. Diese E-Mail enthält Ihre Bestelldaten, diese AGB und die Widerrufsbelehrung. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung per E-Mail annehmen (Auftragsbestätigung).
(4) Den Vertragstext speichern wir. Ihre Bestelldaten und diese AGB senden wir Ihnen per E-Mail; die AGB können Sie zudem jederzeit auf unserer Website abrufen.
§ 14 Lieferzeit
(1) Haben Sie verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (§ 17 Abs. 2), erhalten Sie den Ausweis in der Regel innerhalb von 48 Stunden, mit Express innerhalb von 24 Stunden. Die Frist beginnt mit dem Zahlungseingang.
(2) Die Frist ruht, solange wir auf Angaben oder Unterlagen von Ihnen warten (§ 4 Abs. 4), und bei Vor-Ort-Paketen bis zum Vor-Ort-Termin.
(3) Energieausweise bieten wir nur mit Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist an; das Verlangen nach § 17 Abs. 2 ist Voraussetzung der Bestellung. Express gibt es nur bei den Online-Paketen ohne Vor-Ort-Termin.
(4) Überschreiten wir die Express-Frist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, erstatten wir den Express-Zuschlag. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Teil C: Leistungen per Angebot
§ 15 Angebot, Vertragsschluss, Förderung
(1) Für Sanierungsfahrplan, GEG-Nachweis, Förderservice und Effizienzhaus-Begleitung erhalten Sie von uns ein Angebot per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen (z. B. per E-Mail) und, soweit für Förderanträge nötig, die Vollmacht unterschrieben zurücksenden.
(2) Leistungen mit Förderung: Bei geförderten Leistungen (z. B. Sanierungsfahrplan nach dem BAFA-Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“) wird der Vertrag erst wirksam, wenn die Förderstelle die Förderung bewilligt hat (aufschiebende Bedingung). Lehnt sie ab, wird der Vertrag nicht wirksam und Sie schulden uns nichts. Ein Vertrag über eine Effizienzhaus-Begleitung wird abweichend davon sofort wirksam, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(3) Wer Förderung erhält: Antragsteller und Empfänger der Förderung sind Sie. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir Anträge in Ihrem Namen. Sie zahlen unsere Rechnung in voller Höhe; die Förderstelle zahlt den Zuschuss an Sie aus, nachdem der Verwendungsnachweis geprüft ist.
(4) Keine Fördergarantie: Über Förderung entscheiden allein die Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) nach ihren jeweils geltenden Richtlinien. Diese können sich ändern. Wir garantieren weder die Bewilligung noch eine bestimmte Höhe. Wird eine Förderung abgelehnt oder gekürzt, weil wir einen Fehler gemacht haben, haften wir nach § 9.
(5) Kein vorzeitiger Beginn: Viele Förderprogramme verlangen, dass Sie Aufträge für die geförderte Maßnahme erst nach dem Antrag bzw. der Zusage vergeben. Wir sagen Ihnen im Einzelfall, was gilt. Bitte vergeben Sie bis dahin keine Aufträge an Handwerker und sprechen Sie uns vorher an.
(6) Für Verwendungsnachweise und Stichprobenkontrollen der Förderstellen oder der Deutschen Energie-Agentur (dena) wirken Sie mit, insbesondere indem Sie Bestätigungen unterschreiben und Zahlungsnachweise übermitteln.
(7) Fördervoraussetzungen: Jedes Förderprogramm hat eigene Voraussetzungen, z. B. zum Eigentum, zu früheren Förderungen oder zur Größe eines Unternehmens. Bitte machen Sie Ihre Angaben dazu vollständig und richtig. Stellt sich heraus, dass eine Voraussetzung fehlt, sagen wir Ihnen Bescheid. Sie können die Leistung dann ohne Förderung zum vereinbarten Preis fortsetzen oder den Vertrag beenden; in diesem Fall vergüten Sie die bis dahin erbrachten Leistungen.
(8) Leiten Sie uns Zusagen, Bescheide und Schreiben der Förderstellen bitte unverzüglich weiter, damit wir Fristen einhalten können.
§ 16 Kündigung
(1) Werkverträge (z. B. Sanierungsfahrplan, GEG-Nachweis) können Sie bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Wir können dann die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich dessen, was wir an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Aufträge erwerben. Es wird vermutet, dass uns 5 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen; Sie können nachweisen, dass es weniger ist (§ 648 BGB).
(2) Für Dienstleistungen (z. B. Begleitung über einen längeren Zeitraum) gelten die gesetzlichen Kündigungsregeln.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Teil D: Widerruf und Schlussbestimmungen
§ 17 Widerrufsrecht
(1) Sie haben als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn Sie den Vertrag über unsere Website, per E-Mail oder Telefon oder außerhalb unserer Geschäftsräume schließen. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
(2) Möchten Sie, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, müssen Sie das ausdrücklich verlangen (bei Bestellungen auf der Website über das entsprechende Kästchen). Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, sobald wir die Leistung vollständig erbracht haben. Widerrufen Sie vorher, zahlen Sie Wertersatz für den bis dahin erbrachten Teil.
(3) Haben Sie den Vertrag über unsere Website geschlossen, können Sie ihn auch über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ auf unserer Website widerrufen (auf jeder Seite ganz unten).
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der EU, behalten Sie den Schutz der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates.
(2) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.