
Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist die dena-gelistete, BAFA-geförderte Energieberatung, die Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu niedrigen Energiekosten führt und bei größeren Einzelmaßnahmen einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag freischaltet.
Kostenlos und unverbindlich
Ersteinschätzung zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Einschätzung, den nächsten Schritten und einer transparenten Preisorientierung.

dena-gelistet
Energieeffizienz-Fachperson
Herstellerneutral
Empfehlung ohne Eigeninteresse
Berlin & Brandenburg
Kurze Wege, IBB und ILB
Baubegleitung
Auf Wunsch bis zur Umsetzung
Alles Wichtige zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist die geförderte, dena-gelistete Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Er bringt die Sanierung in die förderoptimierte Reihenfolge und ist Voraussetzung für 5 Prozentpunkte Bonus auf spätere größere Maßnahmen (Anteil über 30.000 € je Antrag, nach Bewilligung).
- Plant Ihre Sanierung in der richtigen Reihenfolge.
- Die BAFA erstattet nach Bewilligung 50 Prozent der Erstellung, bis 650 Euro.
- 5 Prozentpunkte Bonus auf den Anteil über 30.000 Euro je Antrag.
- Verdoppelt die Förderhöchstgrenze (erste Wohneinheit 60.000 Euro).
- dena-gelistet, unabhängig und herstellerneutral.
- Bund und Land kombiniert: BAFA, KfW, IBB und ILB.
- BAFA-Zuschuss auf die Beratung
- 50 %
- mehr Förderung auf Einzelmaßnahmen
- 5 Pp
- Förderhöchstgrenze für die erste WE
- 60.000 €
- Bonusnutzung planbar
- 15 Jahre

Welche Förderung ist bei Ihrem Haus drin?
Drei Fragen zu Gebäude und Vorhaben, und Sie sehen sofort, welcher Zuschuss realistisch ist. Ganz ohne Kontaktdaten.
Ihr Gebäude
Baujahr
Was planen Sie?
Ihr Weg zum Sanierungsfahrplan, Schritt für Schritt
So läuft Ihr iSFP ab, von der Anfrage über den BAFA-Zuschuss bis zum fertigen Fahrplan. Tippen Sie einen Schritt an, das Panel läuft sonst automatisch weiter.
Transparente Festpreise
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Sie bekommen von uns einen Festpreis, den Sie vorher kennen, keine Abrechnung nach Stunden. Die BAFA übernimmt 50 Prozent des Honorars, den Förderantrag stellen wir als dena-gelistetes Büro mit Ihrer Vollmacht für Sie. Auch den Verwendungsnachweis und die Auszahlung bei der BAFA übernehmen wir, das ist im Festpreis enthalten. Sie zahlen den Festpreis, die BAFA erstattet Ihnen nach Abschluss 50 Prozent, wirtschaftlich bleibt Ihr Eigenanteil.
ab549 €
Ihr Eigenanteil nach Förderung
Ein- und Zweifamilienhaus
Auch Reihenhaus und Doppelhaushälfte
Aktueller Festpreis 1.098 €, davon erstattet die BAFA nach Abschluss 50 Prozent, also 549 €. Ihr Eigenanteil: 549 €.
Angebot für Ihr Hausab850 €
Ihr Eigenanteil nach Förderung
Mehrfamilienhaus
3 bis 10 Wohneinheiten
Aktueller Festpreis 1.700 €, davon erstattet die BAFA nach Abschluss 50 Prozent, also 850 €. Ihr Eigenanteil: 850 €.
Angebot fürs Mehrfamilienhausab1.400 €
Ihr Eigenanteil nach Förderung
Großes Mehrfamilienhaus
Ab 11 Wohneinheiten
Festpreis 2.250 €, davon erstattet die BAFA nach Abschluss höchstens 850 €. Ihr Eigenanteil: 1.400 €.
Angebot fürs große HausErgänzende Leistungen
Wollen Sie eine Maßnahme aus Ihrem Fahrplan umsetzen, begleiten wir die Förderung: Vor-Ort-Termin, Angebotsprüfung, Antrag vor Vorhabenbeginn, Baubegleitung und Verwendungsnachweis. Festpreis 1.098 € je Maßnahme im Ein- und Zweifamilienhaus statt 1.298 €, beauftragen Sie Fahrplan und Förderservice gleich zusammen, 800 € je Maßnahme. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik erstattet die BAFA 50 Prozent davon.
1.098 €
Online-Präsentation des Fahrplans für Ihre Eigentümergemeinschaft
Wir stellen den Sanierungsfahrplan der WEG in einer Videokonferenz vor, werktags zu üblichen Arbeitszeiten. Die BAFA bezuschusst diese Erläuterung einmalig mit 50 Prozent, also 250 € (Eigenanteil 250 €).
500 €
Express: fertiger Fahrplan in 14 Tagen
Nach Rücksprache mit uns, wenn ein Termin drängt. Der Aufpreis zählt zum Beratungshonorar; ob die BAFA ihn mit bezuschusst, hängt vom Förderdeckel ab.
300 €
Nachträgliche Änderung des Fahrplans
Anpassung eines fertigen Sanierungsfahrplans, etwa nach geänderten Plänen.
100 €
Kompakte Beratung zu Ihren Sanierungsmöglichkeiten ohne Sanierungsfahrplan. Ohne BAFA-Förderung und ohne iSFP-Bonus für spätere Maßnahmen.
299 €
Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr.
iSFP oder Energieausweis?
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Diese Leistung
Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zum Vergleich
Energieausweis
Zweck
Pflicht
Reihenfolge der Maßnahmen
Kosten- und Einsparschätzung
Löst Förderbonus aus
Gültigkeit
So unterstützen wir Sie
Von der ersten Analyse bis zum Fördernachweis, alles aus einer Hand.

Ehrliche Analyse und Beratung
Wir prüfen Ihr Gebäude anhand Ihrer Unterlagen oder vor Ort, je nachdem, was die Leistung erfordert, und sagen Ihnen, was sich lohnt und was nicht. Wir haben nichts zu verkaufen außer dieser Einschätzung.

Alle passenden Förderprogramme
Wir kombinieren BAFA, KfW und die Landesprogramme von IBB und ILB, bereiten die Anträge vor und prüfen Boni wie den iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen.

Prüffähige Nachweise und Anträge
Wir dokumentieren sauber und prüffähig und begleiten die Förderanträge bis zum Verwendungsnachweis, damit Ihre Förderung Bestand hat.

Zuhause in Berlin und Brandenburg
Wir kennen den regionalen Gebäudebestand vom Gründerzeitaltbau bis zum Umland-Einfamilienhaus und die lokalen Programme genau. Kurze Wege, schnelle Termine.
Häufige Fragen rund um den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Alles Wichtige gebündelt und nach Themen sortiert. Klicken Sie eine Frage an, um die ausführliche Antwort zu lesen.

Grundlagen und Ablauf
Was der iSFP ist, wer ihn erstellen darf und wie die Erstellung Schritt für Schritt abläuft.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der iSFP ist eine geförderte, standardisierte Energieberatung für Wohngebäude, die alle sinnvollen Sanierungsschritte in eine abgestimmte Reihenfolge bringt. Grundlage ist eine verpflichtende Vor-Ort-Aufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik, anschließend bilanziert eine dena-gelistete Fachperson das Gebäude energetisch. Jede Einzelmaßnahme wird nach Wirkung, Kosten, Einsparung und Förderung bewertet. Das Ergebnis besteht aus zwei Teilen: dem kompakten, farblich strukturierten Fahrplan und der ausführlichen technischen Umsetzungshilfe, die ein ausführender Betrieb direkt als Vorgabe nutzen kann. Der methodische Rahmen stammt von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes, weshalb Sie den iSFP gegenüber Handwerk, Banken und Förderstellen einheitlich verwenden können. Ein förderfähiger iSFP für ein Ein- oder Zweifamilienhaus umfasst nach unserer Kalkulation einen Aufwand von rund 21 Stunden, von der Aufnahme über die Bilanzierung nach DIN V 18599 bis zur Nachweisdokumentation. Er ist gebäudebezogen und nicht personenbezogen, bleibt also auch bei einem Eigentümerwechsel gültig. In Berlin und Brandenburg ist er wegen des hohen Anteils energetisch schwacher Bausubstanz besonders sinnvoll, denn unsanierte Altbauten liegen häufig über 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr in den Klassen G und H. Von den 338.557 Wohngebäuden in Berlin (Ende 2025) sind 56,3 Prozent Ein- und Zweifamilienhäuser, für die der iSFP die typische Planungsgrundlage ist (Beispiel/Orientierung).
Für wen lohnt sich ein iSFP?
Vor allem für Eigentümer:innen älterer Gebäude, die schrittweise sanieren und dabei Förderung optimal ausschöpfen wollen. Ein unsanierter Altbau liegt energetisch häufig über 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr und damit in den schlechtesten Klassen G und H, sodass das Einsparpotenzial groß ist. Auch beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie schafft der iSFP Planungssicherheit, weil er Reihenfolge, Kosten und Förderung transparent macht. In Berlin und Brandenburg ist er wegen des heterogenen Bestands aus Gründerzeitaltbau, Siedlungshäusern, Plattenbauten und Umland-Einfamilienhäusern besonders wertvoll. Berlin zählte Ende 2025 rund 2,07 Millionen Wohnungen, Brandenburg rund 1,40 Millionen, ein erheblicher Teil davon aus energetisch schwachen Baujahren (Beispiel/Orientierung). Selbst wer erst in einigen Jahren saniert, schafft mit dem iSFP die Voraussetzung für den Förderbonus, der für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung nutzbar bleibt. Für Vermieter:innen ist zudem die Kombination mit dem bei Vermietung ohnehin pflichtigen Energieausweis interessant. So lohnt sich der Fahrplan auch als langfristige Entscheidungsgrundlage. Den konkreten Nutzen für Ihr Gebäude rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
| Gebäudetyp | typischer Kennwert | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Gründerzeitaltbau | über 200 kWh/m²a | Innendämmung, Fenster, Heizung |
| Siedlungshaus (1920 bis 1955) | rund 180 bis 250 kWh/m²a | Fassade, Dach, Fenster |
| Plattenbau | rund 120 bis 180 kWh/m²a | Fassade, Fenster, zentrale Technik |
| Umland-Einfamilienhaus | rund 100 bis 160 kWh/m²a | Heizung, Dach, Fenster |
Ist der iSFP verpflichtend?
Nein, er ist freiwillig, aber wirtschaftlich oft sinnvoll. Er ist die Voraussetzung für den Bonus von 5 Prozentpunkten auf BEG-Einzelmaßnahmen der BAFA und für die höhere Förderhöchstgrenze: 60.000 statt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 30.000 statt 15.000 Euro für die zweite bis sechste. Seit dem 21.07.2026 gibt es den Bonus nur, wenn ein Antrag mehr als 30.000 Euro förderfähige Kosten umfasst (erste Wohneinheit), und nur auf den Betrag darüber. Für Effizienzhaus-Wege über KfW 261 ist ohnehin eine Energieeffizienz-Fachperson Pflicht, einen iSFP-Bonus gibt es dort aber nicht. Er ersetzt nicht den Energieausweis, der nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) bei Verkauf und Vermietung Pflicht ist und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden muss. Anders als der Energieausweis hat der iSFP keine feste Ablauffrist, der Bonus gilt für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung. Bei einer Fassadendämmung für beispielhaft 40.000 Euro in einem Antrag gibt es mit iSFP 6.500 Euro Zuschuss (15 Prozent auf 40.000 Euro plus 5 Prozent auf 10.000 Euro), ohne iSFP nur 4.500 Euro, weil dann höchstens 30.000 Euro förderfähig sind. Das sind 2.000 Euro mehr, sodass sich der freiwillige iSFP schon über eine größere Maßnahme rechnen kann (Beispielwert). Gerade im Berliner und Brandenburger Bestand mit vielen Eigentümerwechseln ist der gebäudebezogene Fahrplan auch ohne Pflicht ein Vorteil. Ob und wann sich der iSFP für Sie lohnt, ordnen wir im Erstgespräch ein.
Wer darf einen iSFP erstellen?
Nur in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena geführte Fachpersonen dürfen einen förderfähigen iSFP ausstellen. Diese Listung ist an Qualifikation und regelmäßige Fortbildung geknüpft und Voraussetzung dafür, dass die BAFA die Beratung über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) überhaupt fördert. Ohne Listung entfällt die Förderfähigkeit und damit auch der Bonus von 5 Prozentpunkten auf spätere Einzelmaßnahmen. Ein kostenloses PDF ohne diese Grundlage löst den Bonus nicht zuverlässig aus und ist meist auch nicht BAFA-förderfähig. Die gelistete Fachperson stellt mit Ihrer Vollmacht den Förderantrag, liefert die geforderte Nachweisdokumentation und bilanziert nach anerkannten Verfahren wie der DIN V 18599. Genau diese saubere Dokumentation entscheidet später darüber, ob Ihr Zuschussantrag und die Förderauszahlung Bestand haben. Energie Optimiert GbR ist dena-gelistet, arbeitet ausschließlich in Berlin und Brandenburg und kennt die formalen Anforderungen der BAFA sowie die Landesprogramme von IBB und ILB. So stellen wir sicher, dass Ihr iSFP den vollen Förderhebel entfaltet.
Wie läuft die Erstellung ab?
Auf das kostenlose Erstgespräch mit Zieldefinition und transparentem Festpreis folgt der BAFA-Antrag, den wir mit Ihrer Vollmacht vor Abschluss des Beratungsvertrags stellen. Beginnen darf die Beratung nach der Antragstellung, auf eigenes Risiko auch vor dem Zuwendungsbescheid; wir warten die Bewilligung in der Regel ab, sie dauert einige Tage bis wenige Wochen. Danach kommt die verpflichtende Vor-Ort-Aufnahme, bei der wir Gebäudehülle und Anlagentechnik erfassen und alles mit Fotos, Skizzen und Aufmaß dokumentieren. Diese Begehung dauert etwa 1,5 bis 3 Stunden und ist zugleich Teil der Nachweispflicht gegenüber der BAFA. Es folgen die energetische Bilanzierung und die Berechnung jeder Einzelmaßnahme nach Wirkung, Kosten, Einsparung und Förderung, die meist ein bis zwei Wochen in Anspruch nimmt. Anschließend erstellen wir den Bericht aus dem kompakten Fahrplan und der ausführlichen technischen Umsetzungshilfe. Im Abschlussgespräch von etwa 45 bis 90 Minuten erläutern wir Reihenfolge, Kosten und Förderung und besprechen die nächsten Schritte. Auf Wunsch beantragen wir direkt die Förderung der ersten Einzelmaßnahme, bei Anträgen über 30.000 Euro mit iSFP-Bonus. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus dauert der gesamte Prozess in der Regel zwei bis fünf Wochen, abhängig von Förderbewilligung und Auslastung. Die Umsetzung selbst erstreckt sich danach über den im iSFP festgelegten Zeithorizont.
- 1 Vor-Ort-Aufnahme
- 2 Bilanzierung
- 3 Ihr Fahrplan
- 4 Umsetzung mit Bonus
Wie lange dauert der iSFP?
Von der Beauftragung bis zum fertigen Dokument vergehen bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus in der Regel zwei bis fünf Wochen, abhängig von der Dauer der Förderbewilligung und unserer Auslastung. Der BAFA-Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt sein, die Zusage warten wir in der Regel ab, sie benötigt einige Tage bis wenige Wochen. Die Vor-Ort-Aufnahme selbst dauert etwa 1,5 bis 3 Stunden. Die anschließende Bilanzierung und Berechnung nach anerkannten Verfahren nimmt meist ein bis zwei Wochen in Anspruch. Das Abschlussgespräch dauert noch einmal etwa 45 bis 90 Minuten. Die Umsetzung der Maßnahmen erstreckt sich danach je nach Umfang über Monate bis mehrere Jahre und folgt dem im iSFP festgelegten Zeithorizont. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf BAFA-Einzelmaßnahmen gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, sodass Sie die Umsetzung zeitlich flexibel planen können. In Berlin und Brandenburg stimmen wir den Zeitplan zusätzlich auf die örtliche kommunale Wärmeplanung ab.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hilfreich sind Baupläne und Grundrisse, Angaben zum Baujahr, die Energieabrechnungen der letzten Jahre und Nachweise zu bereits erfolgten Modernisierungen wie einem früheren Fenstertausch. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser die energetische Bilanzierung und die Kostenschätzung je Maßnahme. Fehlende Pläne können wir teilweise während der Vor-Ort-Aufnahme durch Aufmaß ergänzen. Die Dokumentation der Begehung mit Fotos, Skizzen und Messprotokollen ist zugleich Teil der Nachweispflicht gegenüber der BAFA. Auch Angaben zur genutzten Heizung, zum Warmwasser und zu einer eventuellen Lüftung fließen in die Bilanzierung ein. Bei Mehrfamilienhäusern und WEG sind zusätzlich die Beschlusslage und die Zahl der Wohneinheiten relevant, weil davon der höhere Förderdeckel von bis zu 850 Euro abhängt. Sie müssen also nicht alles lückenlos vorliegen haben, gute Unterlagen beschleunigen und verbessern das Ergebnis aber deutlich. Welche Unterlagen in Ihrem Fall besonders wichtig sind, klären wir vorab im Erstgespräch.
Muss ich bei der Begehung anwesend sein?
Ja, idealerweise, weil viele Fragen zum Gebäude und zur Nutzung nur Sie beantworten können. Sie zeigen der Fachperson die relevanten Bereiche wie Keller, Dachboden und Heizungsraum, die für die Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik entscheidend sind. Die Begehung dauert etwa 1,5 bis 3 Stunden und wird mit Fotos, Skizzen und Aufmaß dokumentiert. Diese Dokumentation ist keine Formalie, sondern die Grundlage für belastbare Ergebnisse und für den Nachweis gegenüber der BAFA. Reine Ferndiagnosen ohne Begehung erfüllen die Anforderungen an einen förderfähigen iSFP nicht und gefährden den Bonus von 5 Prozentpunkten. Bei Verhinderung genügt oft eine bevollmächtigte Person, die Zugang zu allen Bereichen ermöglicht und Auskunft geben kann. Weil wir ausschließlich in Berlin und Brandenburg arbeiten, sind die Wege zu Ihrem Gebäude kurz und der Termin schnell vereinbart. So bleibt der Aufwand für Sie überschaubar.
Brauche ich für jede Wohneinheit einen eigenen iSFP?
Nein, der iSFP wird pro Gebäude erstellt, nicht pro Wohnung. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gilt dafür ein höherer BAFA-Förderdeckel von bis zu 850 Euro statt 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Zusätzlich ist die Erläuterung des Fahrplans in einer Eigentümerversammlung mit bis zu 250 Euro einmalig förderfähig. Auch die höhere Förderhöchstgrenze der BEG-Einzelmaßnahmen ist nach Wohneinheiten gestaffelt: mit iSFP 60.000 Euro für die erste und je 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, je 15.000 Euro ab der siebten, was bei größeren Gebäuden erheblich ins Gewicht fällt. Der iSFP ist außerdem gebäudebezogen und nicht personenbezogen, er behält seinen Wert also auch bei einem Eigentümerwechsel. Gerade in Berlin mit seinen vielen WEG-Strukturen erleichtert ein gebäudebezogener Fahrplan gemeinschaftliche Entscheidungen, weil er allen Eigentümer:innen eine neutrale Grundlage mit Reihenfolge, Kosten und Förderung gibt. Ein Beispiel: Für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten gilt bei uns der Festpreis von 1.700 Euro für 3 bis 10 Wohneinheiten, nach dem BAFA-Zuschuss von 850 Euro bleibt ein Eigenanteil von 850 Euro. Die genaue Kalkulation für Ihr Gebäude nennen wir im Erstgespräch.
| Position | Bezug | Wert |
|---|---|---|
| iSFP-Erstellung | pro Gebäude | ein iSFP |
| BAFA-Beratungsdeckel ab 3 WE | pro Gebäude | bis 850 € |
| WEG-Erläuterung | pro Gebäude | bis 250 € |
| Förderhöchstgrenze BEG EM mit iSFP | 1. WE (2. bis 6. WE je 30.000 €) | 60.000 € |
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.

Förderung und iSFP-Bonus
Wie die BAFA die Beratung fördert und welchen dauerhaften Bonus ein vorliegender iSFP auf Einzelmaßnahmen auslöst.
Wie hoch ist die Förderung der Beratung?
Die BAFA übernimmt über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Der Zuschuss ist gedeckelt auf bis zu 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro ab drei Wohneinheiten (Stand 28.09.2026). Für die Erläuterung des Fahrplans in einer Eigentümerversammlung sind zusätzlich bis zu 250 Euro einmalig möglich, was besonders für Berliner Mehrparteienhäuser relevant ist. Bei unserem Festpreis von 1.098 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bleibt der Zuschuss mit 549 Euro unter dem Deckel, Ihr Eigenanteil beträgt ebenfalls 549 Euro. Beim Mehrfamilienhaus mit 3 bis 10 Wohneinheiten stehen 1.700 Euro Festpreis 850 Euro Zuschuss gegenüber, hier ist der Deckel genau ausgeschöpft. Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt sein, die Auszahlung an Sie als Antragsteller:in erfolgt nach Abschluss und Nachweis der Leistung. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, WEG, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter:innen oder Pächter:innen mit Zustimmung; mit Ihrer Vollmacht stellen wir als dena-gelistete Fachperson den Antrag für Sie. Die BEG-Reform zum 21.07.2026 hat diese Beratungsbeträge nicht verändert. Wir prüfen deshalb vor jedem Antrag den tagesaktuellen Stand.
| Gebäudetyp | Fördersatz | Max. Zuschuss iSFP |
|---|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % | bis 650 € |
| Mehrfamilienhaus ab 3 WE | 50 % | bis 850 € |
Muss ich die Förderung selbst beantragen?
Nein. Antragsteller:in sind Sie, den Antrag im BAFA-Portal stellen wir aber mit Ihrer Vollmacht als dena-gelistete Energieberatung für Sie, inklusive der geforderten Nachweise. Nur wer in der dena-Liste geführt ist, kann die Beratung über die EBW überhaupt förderfähig anbieten. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt sein, danach darf die Beratung beginnen, auf eigenes Risiko auch vor dem Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung erfolgt an Sie nach Abschluss und Nachweis der Leistung. Für Sie bedeutet das deutlich weniger bürokratischen Aufwand und die Sicherheit, dass die formalen Anforderungen der BAFA eingehalten werden. Diese saubere Abwicklung ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass später der Bonus von 5 Prozentpunkten auf Einzelmaßnahmen greift. Bei unserem Festpreis von 1.098 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kümmern wir uns um Antrag und Verwendungsnachweis für den Zuschuss von 549 Euro. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend auch das Fördermanagement der ersten Einzelmaßnahme. Weil wir ausschließlich in Berlin und Brandenburg arbeiten, verzahnen wir dabei die Bundesförderung direkt mit den Programmen von IBB und ILB.
Was ist der iSFP-Bonus?
Liegt ein iSFP vor, gibt es auf geförderte BEG-Einzelmaßnahmen der BAFA 5 Prozentpunkte zusätzlichen Zuschuss. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus aber nur, wenn ein Antrag mehr als 30.000 Euro förderfähige Kosten umfasst (erste Wohneinheit, im Mehrfamilienhaus höhere Schwelle), und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle; mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet. Beispiel: Bei einer Fassadendämmung für 40.000 Euro in einem Antrag gibt es 15 Prozent auf 40.000 Euro, also 6.000 Euro, plus 5 Prozent auf die 10.000 Euro über der Schwelle, also 500 Euro, zusammen 6.500 Euro (Beispielwert). Ohne iSFP wären nur 30.000 Euro förderfähig, der Zuschuss läge bei 4.500 Euro, denn der iSFP hebt zusätzlich die Förderhöchstgrenze der Einzelmaßnahmen für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro, für die zweite bis sechste von 15.000 auf 30.000 Euro. Der Bonus ist nicht einmalig: Jeder Antrag auf eine im Fahrplan empfohlene Maßnahme, der innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung gestellt wird und die Schwelle überschreitet, erhält ihn erneut, ob Dämmung, Fenster, Dach oder Heizungsoptimierung. Wer mehrere Maßnahmen in einem Antrag bündelt, holt deshalb mehr heraus: Dach und Fassade zusammen für 60.000 Euro ergeben mit iSFP 9.000 Euro plus 1.500 Euro Bonus, also 10.500 Euro, ohne iSFP 4.500 Euro (Beispielwert). Ob sich in Berlin oder Brandenburg zusätzlich Landesprogramme von IBB oder ILB nutzen lassen, prüfen wir im Einzelfall. Das ist der wichtigste wirtschaftliche Hebel des iSFP und übersteigt den Eigenanteil an der Beratung meist um ein Vielfaches. Alle genannten Werte sind Beispiele zur Orientierung (Stand 28.09.2026).
15 %
ohne iSFP
20 %
mit iSFP-Bonus, auf den Kostenanteil über 30.000 €
Seit 21.07.2026 gibt es den Bonus nur auf den Betrag, um den ein Antrag 30.000 € übersteigt (eine Wohneinheit). Bei 40.000 € also 15 % auf alles plus 5 Prozentpunkte auf 10.000 €.
Wie oft kann ich den Bonus nutzen?
Für jeden Antrag auf eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme, der innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans gestellt wird. Ob Dämmung der Fassade, Austausch der Fenster, Dämmung des Daches oder Optimierung der Heizungsanlage: Jeder Antrag über 30.000 Euro förderfähige Kosten (erste Wohneinheit) erhält auf den Betrag darüber die 5 Prozentpunkte zusätzlich; kleinere Anträge bekommen keinen Bonus, mehrere Anträge werden nicht zusammengerechnet. Zusätzlich steht Ihnen die höhere Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro für die erste Wohneinheit zur Verfügung, die sich vor allem beim Bündeln mehrerer Maßnahmen in einem Antrag auszahlt. Beispiel: Dach und Fassade zusammen für 60.000 Euro bringen mit iSFP 10.500 Euro Zuschuss (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), ohne iSFP 4.500 Euro, also 6.000 Euro mehr (Beispielwert). Der Eigenanteil an der Beratung, bei uns 549 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ist damit schnell übertroffen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Maßnahme im Fahrplan empfohlen wurde und der iSFP zum Zeitpunkt des Antrags vorliegt. Ob in Berlin oder Brandenburg zusätzlich Landesförderung von IBB oder ILB infrage kommt, prüfen wir im Einzelfall. Alle genannten Werte sind Beispiele zur Orientierung.
Gilt der Bonus auch für die neue Heizung?
Die Heizungsförderung läuft über einen eigenen Mechanismus, das KfW-Programm 458, und folgt eigenen Regeln. Für Wärmeerzeuger, also den Heizungstausch selbst, gibt es laut BAFA keinen iSFP-Bonus; die 5 Prozentpunkte wirken bei baulichen Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Fenstern sowie bei der Heizungsoptimierung. Für den Heizungsumstieg bleibt der iSFP dennoch wertvoll, weil er die Reihenfolge Hülle vor Heizung sicherstellt und so verhindert, dass die neue Wärmepumpe überdimensioniert wird. Eine nach der Dämmung kleiner ausgelegte Heizung arbeitet effizienter und günstiger und senkt die Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer. Der iSFP ordnet den Heizungstausch außerdem in die kommunale Wärmeplanung ein, die in Berlin und Brandenburg je nach Kommune unterschiedlich weit ist, damit Sie nicht an einem künftigen Wärmenetz vorbeiplanen. Seit dem 29.07.2026 gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz freie Heizungswahl, neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen aber ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil. Weil die Kombination aus Heizungsförderung, BEG-Einzelmaßnahmen und Landesprogrammen von IBB und ILB individuell ist, rechnen wir Ihren konkreten Fall vor. Alle Beträge prüfen wir dabei tagesaktuell, weil die BEG-Reform seit dem 21.07.2026 einzelne Sätze verändert.
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Was bringt der iSFP bei einem KfW-Kredit?
Bei der KfW 261 gibt es keinen iSFP-Bonus. Der iSFP hilft dort als Planungsgrundlage für die passende Effizienzhaus-Stufe, der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen. Wichtig seit dem 21.07.2026: KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen lassen sich nicht kombinieren, nach einem Vorhaben mit dem einen Programm ist das andere erst drei Jahre nach Abschluss wieder möglich. In Berlin kann die Investitionsbank Berlin (IBB) den KfW-Kredit für Vermieter:innen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften über das Programm IBB Energetische Gebäudesanierung zusätzlich um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr zinsverbilligen, selbstnutzende Eigentümer:innen erhalten den KfW-Kredit über die IBB zu KfW-Konditionen. Der KfW-Kredit beträgt seit dem 21.07.2026 bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, der Tilgungszuschuss je nach Stufe 0 bis 15 Prozent, zum Beispiel 10 Prozent bei Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse, plus Boni wie 10 Prozentpunkte für Worst Performing Buildings. In Brandenburg fördert die ILB selbstnutzende Eigentümer:innen über die Wohneigentumsförderung: bei einer Modernisierung mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen, abhängig von Einkommensgrenzen. Die KfW-Förderung darf ergänzend genutzt werden, eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen. Übersteigen die öffentlichen Mittel für dieselben Kosten beim KfW-Kredit insgesamt 60 Prozent, kürzt die KfW ihre Förderung; die ILB fördert selbst höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten. Ob sich ein Effizienzhaus-Weg oder die Bündelung von Einzelmaßnahmen mehr lohnt, rechnen wir für Ihr Vorhaben individuell durch (Beispiel/Orientierung, Stand 29.09.2026).
Muss die Maßnahme genau so im iSFP stehen?
Ja, mit Bonus gefördert werden die im Fahrplan empfohlenen Maßnahmen, deshalb ist eine vollständige, saubere Erstellung wichtig. Die energetischen Zielwerte aus der technischen Umsetzungshilfe, etwa die geforderten U-Werte der Bauteile, werden zur Vorgabe für die Ausführung. Werden diese Zielwerte bei der Umsetzung eingehalten, ist eine wichtige Voraussetzung für die spätere Auszahlung der Förderung erfüllt; über die Bewilligung entscheidet die Förderstelle. Der iSFP muss zum Zeitpunkt des Förderantrags vorliegen und die Maßnahme muss darin empfohlen sein, damit der Bonus von 5 Prozentpunkten greift, sofern der Antrag mehr als 30.000 Euro förderfähige Kosten umfasst. Ändern sich Ihre Pläne, bleibt der iSFP als Referenz flexibel, Sie können Reihenfolge und Zeitpunkt der Maßnahmen anpassen. Bei größeren Änderungen am Gebäude oder an den Zielen empfiehlt sich eine Aktualisierung des Fahrplans. Geben Sie die Zielwerte den Fachbetrieben Ihrer Wahl als Ausführungsvorgabe mit, sinkt das Risiko einer verfehlten Förderung. So behalten Sie die Fördervoraussetzungen über die gesamte Sanierung in Berlin oder Brandenburg im Blick.
Ändert sich durch die BEG-Reform 2026 etwas?
Ja. Zum 21.07.2026 ist eine umfassende Reform von BAFA und KfW wirksam geworden. Die BAFA-Förderung des iSFP selbst ist unverändert (50 Prozent, bis 650 bzw. 850 Euro). Geändert haben sich die Bedingungen für den iSFP-Bonus: Die 5 Prozentpunkte gibt es nur noch, wenn ein Antrag mehr als 30.000 Euro förderfähige Kosten umfasst (erste Wohneinheit), und nur auf den Betrag darüber. Die Höchstgrenze mit iSFP beträgt 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 30.000 Euro für die zweite bis sechste und je 15.000 Euro ab der siebten. Bei der KfW 261 wurden die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, der Kredit beträgt einheitlich bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Übergangsregelungen sichern teils bereits gestellte Anträge nach altem Stand ab. Die im iSFP hinterlegte Logik, also Reihenfolge und Zielwerte, bleibt von der Reform unberührt. Laut BAFA-Antragsstatistik gingen 2025 für geförderte Energieberatungen für Wohngebäude 2.378 Anträge aus Berlin und 1.937 aus Brandenburg ein, bundesweit 112.805 (2024: 157.351). Für Berlin und Brandenburg kommt hinzu, dass sich Änderungen bei der KfW 261 direkt auf die Verzahnung mit IBB und ILB auswirken. Wir prüfen vor jedem Antrag den tagesaktuellen Stand (Stand 29.09.2026).
Schließt der iSFP-Bonus die Landesförderung aus?
Nein, der iSFP schließt Landesförderung nicht aus. Zu beachten ist aber, welche Bundesförderung Sie nutzen: Der iSFP-Bonus gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen, und KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen lassen sich für ein Gebäude nicht kombinieren (drei Jahre Sperrfrist nach Abschluss). In Berlin setzt die IBB-Zinsverbilligung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr am KfW-Kredit 261 an und gilt nur für vermietete Gebäude, SolarPLUS für PV mit Speicher und das IBB-Modernisierungsdarlehen kommen auch neben BAFA-Einzelmaßnahmen infrage, solange keine Kosten doppelt gefördert werden. Der KfW-Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, der Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe 0 bis 15 Prozent. In Brandenburg ist die ILB-Wohneigentumsförderung ein eigenständiges Landesprogramm (Zuschuss plus zinsfreies Darlehen, mit Einkommensgrenzen), das sich mit der KfW-Förderung kombinieren lässt, solange keine Überfinanzierung entsteht. Die BAFA-Förderung darf grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, der iSFP-Bonus ist durch ein Landesprogramm also nicht ausgeschlossen, solange dieselben Kosten nicht überfinanziert werden. Der iSFP ist dabei die planerische Grundlage, auf der ein Effizienzhaus-Weg über KfW 261 strukturiert aufsetzt. Welche Kombination aus Bund und Land für Ihr Vorhaben die höchste Förderquote ergibt, prüfen wir im Einzelfall (Stand 28.09.2026).

Kosten und Wirtschaftlichkeit
Was ein iSFP kostet, wann er sich amortisiert und warum ein kostenloses Lockangebot am Ende oft teurer ist.
Was kostet ein iSFP?
Bei uns zum Festpreis: Ein- und Zweifamilienhäuser kosten 1.098 Euro, Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 10 Wohneinheiten 1.700 Euro, ab 11 Wohneinheiten 2.250 Euro. Die BAFA übernimmt davon 50 Prozent, gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Ihr Eigenanteil beträgt damit 549 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus, 850 Euro beim Mehrfamilienhaus bis 10 Wohneinheiten und 1.400 Euro ab 11 Wohneinheiten, den Förderantrag stellen wir mit Ihrer Vollmacht als dena-gelistetes Büro für Sie. Förderantrag, Verwendungsnachweis und Auszahlung bei der BAFA sind im Festpreis enthalten. Nach unserer Marktbeobachtung liegen die Preise für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zwischen etwa 900 und 2.000 Euro vor Förderung (ohne Gewähr). Hintergrund ist nach unserer Kalkulation ein Aufwand von rund 21 Stunden bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, von der Aufnahme über die Bilanzierung bis zur Nachweisdokumentation. Weil wir ausschließlich in Berlin und Brandenburg arbeiten, sind die Anfahrtswege kurz und planbar und in unserem Festpreis bereits enthalten. Alle Preise sind Endpreise (Stand 03.08.2026).
| Kostenposition | Ein- und Zweifamilienhaus | Mehrfamilienhaus (3 bis 10 WE) |
|---|---|---|
| Unser Festpreis vor Förderung | 1.098 € | 1.700 € |
| BAFA-Zuschuss (50 %, gedeckelt) | 549 € | 850 € |
| Ihr Eigenanteil | 549 € | 850 € |
| WEG-Erläuterung (falls zutreffend) | nicht relevant | bis 250 € förderfähig |
Wann amortisiert sich der iSFP?
Oft schon mit der ersten größeren geförderten Maßnahme über den Bonus von 5 Prozentpunkten und die höhere Förderhöchstgrenze, spätestens über die eingesparten Energiekosten. Bei einer Fassadendämmung für beispielhaft 40.000 Euro in einem Antrag bringt der iSFP 2.000 Euro mehr Zuschuss (6.500 statt 4.500 Euro), deutlich mehr als unser Eigenanteil von 549 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Werden Dach und Fassade für zusammen 60.000 Euro in einem Antrag gebündelt, sind es 10.500 statt 4.500 Euro, also ein Vielfaches des Eigenanteils. Hinzu kommt die vermiedene Fehlplanung, etwa eine vor der Dämmung überdimensionierte Heizung, die über Jahre unnötige Kosten verursacht. Und schließlich senken die umgesetzten Maßnahmen dauerhaft die Energiekosten: Ein Berliner Reihenhaus mit 115 Quadratmetern, das von 205 auf 70 kWh pro Quadratmeter und Jahr kommt, spart bei 12 Cent pro kWh rund 1.860 Euro jährlich (Beispiel/Orientierung). In Berlin und Brandenburg ist dieser Hebel wegen des hohen Anteils energetisch schwacher Baujahre besonders groß. Voraussetzung für den Bonus ist ein Antrag über 30.000 Euro förderfähige Kosten, er gilt nur auf den Betrag darüber (erste Wohneinheit). Alle Werte sind Beispiele zur Orientierung.
Beispiel: Sanierung mit 25.000 € Eigenanteil an den Baukosten nach Förderung, Energiekosten-Ersparnis ab 1.200 € pro Jahr, steigend. Die Markierung zeigt diesen Eigenanteil, nicht die Kosten unserer Leistung. Beispielrechnung, gerundet.
Warum ist der iSFP nicht kostenlos, wenn andere ihn verschenken?
Ein förderfähiger, dena-gelisteter iSFP mit verpflichtender Vor-Ort-Aufnahme ist ein qualifiziertes Gutachten mit einem Aufwand von rund 21 Stunden bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus (unsere Kalkulation). Kostenlose Angebote sind meist Akquiseinstrumente ohne den vollen Leistungsumfang, oft ohne echte Begehung, ohne dena-Listung und produktgetrieben. Ein solches PDF löst den Bonus von 5 Prozentpunkten und die höhere Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro für die erste Wohneinheit nicht zuverlässig aus und ist meist auch nicht BAFA-förderfähig. Genau diese beiden Hebel sind aber der eigentliche wirtschaftliche Nutzen des iSFP. Eine falsche oder unverbindliche Reihenfolge kann zudem teure Fehlinvestitionen nach sich ziehen, etwa eine vor der Dämmung zu groß dimensionierte Heizung. Der scheinbar teurere, seriöse iSFP ist über den Förderhebel deshalb fast immer der wirtschaftlich bessere. Nach dem 50-Prozent-Zuschuss der BAFA liegt Ihr Eigenanteil bei uns bei 549 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. In Berlin und Brandenburg kommt hinzu, dass nur eine gelistete Fachperson die Verzahnung mit IBB und ILB sauber abbildet.
| Kriterium | Seriöser dena-iSFP | Kostenloses Lockangebot |
|---|---|---|
| dena-Listung der Fachperson | ja | oft nein |
| Vor-Ort-Aufnahme | verpflichtend | häufig fehlend |
| Löst 5-Prozentpunkte-Bonus aus | ja, förderfähig | unsicher |
| Höhere Förderhöchstgrenze | ja | unsicher |
| BAFA-förderfähig | ja | meist nein |
Ich habe ein kostenloses Angebot, warum soll ich zahlen?
Der Eigenanteil an einem seriösen iSFP liegt nach der 50-Prozent-Förderung der BAFA im dreistelligen Bereich, bei unserem Festpreis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bei 549 Euro. Dieser Betrag amortisiert sich meist schon mit der ersten geförderten Maßnahme über den Bonus von 5 Prozentpunkten und die höhere Höchstgrenze, die bei einer Fassadendämmung für 40.000 Euro in einem Antrag zusammen 2.000 Euro ausmachen. Ein kostenloses Angebot, das den Bonus nicht zuverlässig auslöst und primär Produkte oder Handwerksleistungen verkaufen will, kostet Sie am Ende oft mehr. Denn ohne dena-Listung und belastbare Nachweise gehen Fördermittel und Optimierungspotenzial verloren, und eine falsche Reihenfolge kann teure Fehlinvestitionen nach sich ziehen. Zudem ist ein kostenloses PDF ohne echte Begehung meist nicht BAFA-förderfähig und löst die höhere Höchstgrenze von 60.000 Euro für die erste Wohneinheit nicht aus. Bündeln Sie Dach und Fassade für 60.000 Euro in einem Antrag, sind es 6.000 Euro mehr Zuschuss, ein Vielfaches des Eigenanteils (Beispielwert). Unterm Strich rechnet sich der seriöse iSFP über den Förderhebel in vielen Fällen.
Wie viel kann ich bei den Energiekosten sparen?
Wer von einem Kennwert oberhalb von 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr in Richtung 60 bis 80 kWh kommt, spart bei heutigen Energiepreisen einen großen Teil der Heizkosten. Beispiel zur Orientierung: Ein Berliner Reihenhaus mit 115 Quadratmetern, das von 205 auf 70 kWh sinkt, senkt seinen Bedarf von rund 23.575 auf 8.050 kWh und spart damit rund 15.500 kWh pro Jahr. Bei einem Wärmepreis von 12 Cent pro kWh sind das etwa 1.860 Euro jährlich, bei 16 Cent rund 2.480 Euro (Beispiel/Orientierung). Über zehn Jahre summiert sich das im mittleren Szenario auf rund 18.600 Euro, ohne Preissteigerungen einzurechnen. Unsanierte Altbauten liegen häufig über 200 kWh in den Klassen G und H, während modernisierte Gebäude 40 bis 80 kWh erreichen. Weil ein großer Teil des Berliner und Brandenburger Bestands aus energetisch schwachen Baujahren stammt, ist dieser Hebel in der Region besonders groß. Zu der reinen Energieeinsparung kommen der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten und die vermiedene Fehlplanung hinzu. Der iSFP macht diesen Weg planbar und legt die Reihenfolge Hülle vor Heizung fest, damit die neue Anlage nicht überdimensioniert wird. Alle Werte sind Beispiele zur Orientierung und ersetzen keine gebäudekonkrete Berechnung.
Sind die genannten Preise verbindlich?
Ja. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt der Festpreis von 1.098 Euro, für Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 10 Wohneinheiten 1.700 Euro, jeweils vor Abzug des BAFA-Zuschusses von 50 Prozent. Sie wissen also vor der Beauftragung, was Sie zahlen, und es kommt nichts hinzu. Die Staffelung nach Wohneinheiten hat einen einfachen Grund: Bei Mehrfamilienhäusern ist der Aufwand höher, gleichzeitig greift der höhere Förderdeckel von 850 Euro statt 650 Euro. Sonderfälle mit sehr vielen Bauteilen kalkulieren wir nach Aufwand und nennen den Festpreis ebenfalls vor der Beauftragung. Vor jedem Förderantrag prüfen wir zudem den tagesaktuellen Stand der laufenden BEG-Reform, weil sich Sätze seit dem 21.07.2026 verschieben können. Weil wir ausschließlich in Berlin und Brandenburg arbeiten, sind Anfahrt und Terminierung planbar und fließen transparent in den Festpreis ein.
Lohnt sich der iSFP auch ohne sofortige Sanierung?
Ja, weil er Planungssicherheit schafft und den Bonus für spätere Jahre offenhält. Der iSFP-Bonus für BAFA-Einzelmaßnahmen ist an eine Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP geknüpft und gilt seit dem 21.07.2026 nur für Anträge über 30.000 Euro, auf den Betrag darüber. Sie können den Fahrplan also zunächst erstellen lassen und die Umsetzung Jahre später beginnen, ohne den Förderhebel zu verlieren. Der iSFP ist zudem gebäudebezogen und bleibt bei einem Eigentümerwechsel gültig, was gerade im Berliner und Brandenburger Bestandsmarkt mit vielen Bestandswechseln ein Verkaufsargument ist. Er ordnet außerdem Ihre Heizungsentscheidung in den zeitlichen Rahmen der örtlichen kommunalen Wärmeplanung ein, die je nach Kommune unterschiedlich weit ist. So vermeiden Sie, an einem künftigen Wärmenetz vorbeizuplanen oder Nachrüstpflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu verpassen. Selbst als reine Entscheidungsgrundlage macht der iSFP die Kosten, Einsparungen und Förderungen jeder Maßnahme transparent. So ist der iSFP auch dann sinnvoll, wenn die Sanierung erst mittelfristig ansteht.
Kann ich den iSFP steuerlich geltend machen?
Für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, gibt es die Steuerermäßigung nach § 35c EStG als Alternative zur Zuschussförderung. Über diese Regelung lassen sich 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen, höchstens 40.000 Euro je Objekt; sie gilt für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Kosten für Energieberater:innen zählen zu 50 Prozent mit, wenn diese mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahme beauftragt sind. Zuschuss und Steuerermäßigung für dieselbe Maßnahme schließen sich aus, Sie müssen sich also je Maßnahme entscheiden. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation und der Höhe der jeweiligen Förderung ab. Bei einer stark geförderten Maßnahme ist meist der Zuschussweg vorteilhafter, bei niedriger Grundförderung kann § 35c EStG attraktiver sein (Beispiel/Orientierung). Dies ist keine Steuerberatung; bitte prüfen Sie die konkrete Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung. Wir zeigen im Rahmen des iSFP die förderrechtlichen Optionen auf, treffen die steuerliche Entscheidung aber nicht für Sie. So behalten Sie in Berlin und Brandenburg beide Wege im Blick und wählen je Maßnahme den günstigeren.
Kann ich den iSFP mit einem Effizienzhaus-Weg kombinieren?
Ja, als Planungsgrundlage: Der iSFP ist die Basis, auf der ein Effizienzhaus-Weg über den KfW-Kredit 261 strukturiert aufsetzt. Einen iSFP-Bonus gibt es bei der KfW 261 aber nicht, und KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen lassen sich nicht kombinieren: Nach einem Vorhaben mit dem einen Programm ist das andere erst drei Jahre nach Abschluss wieder möglich. In Berlin ergänzt die IBB den KfW-Kredit bei vermieteten Gebäuden um eine Zinsverbilligung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr, der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, der Tilgungszuschuss je nach Stufe 0 bis 15 Prozent. In Brandenburg kann für selbst genutztes Wohneigentum zusätzlich die ILB-Wohneigentumsförderung greifen (Zuschuss plus zinsfreies Darlehen, mit Einkommensgrenzen). Übersteigen die öffentlichen Mittel für dieselben Kosten beim KfW-Kredit insgesamt 60 Prozent, kürzt die KfW ihre Förderung; die ILB fördert selbst höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten. Ob sich ein Effizienzhaus-Weg oder die Bündelung von BEG-Einzelmaßnahmen mit dem iSFP-Bonus mehr lohnt, hängt vom Sanierungsumfang ab. Bei einer Komplettsanierung in einem Zug ist der Kreditweg oft günstiger, bei einer schrittweisen Sanierung über Jahre der Weg über Einzelmaßnahmen (Beispiel/Orientierung). Wir rechnen beide Varianten für Ihr Vorhaben individuell durch (Stand 29.09.2026).

Recht, GModG und Region Berlin/Brandenburg
Wie der iSFP gesetzliche Pflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) einordnet und wie wir Bundes- mit Landesförderung von IBB und ILB verzahnen.
Zwingt mich das GModG zum Heizungstausch?
Nein, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Seit dem 29.07.2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), und die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen, ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung und das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Kessel. Beim Heizungstausch gilt freie Wahl, auch Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig. Wer eine solche Heizung nach dem 29.07.2026 einbaut, muss ab 2029 aber einen steigenden Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Der iSFP hilft, den Umstieg vorausschauend und förderoptimiert zu planen, statt reaktiv auf einen Heizungsausfall zu reagieren. Weil der Fahrplan die Reihenfolge Hülle vor Heizung festlegt, wird die neue Anlage erst auf den dann niedrigeren Bedarf ausgelegt und arbeitet effizienter. Er zeigt außerdem, ob für Ihr Gebäude ein Wärmenetz in Frage kommt, denn die Wärmepläne der Kommunen in Berlin und Brandenburg bleiben eine wichtige Orientierung. So vermeiden Sie, an einem künftigen Wärmenetz vorbeizuplanen.
| GModG-Thema | Kurzbeschreibung | Bezug zum iSFP |
|---|---|---|
| Bio-Anteil bei neuer Gas- oder Ölheizung | ab 2029 steigend (§ 43 GModG) | iSFP plant Heizungsumstieg mit Vorlauf |
| Nachrüstpflicht Dämmung | oberste Geschossdecke (§ 35), Leitungen (§ 69 GModG) | iSFP priorisiert und fördert |
| Heizungsprüfung ab sechs Wohnungen | Prüfung älterer Heizungen (§ 60b GModG) | iSFP ordnet Optimierung ein |
| 10-Prozent-Regel bei Bauteilerneuerung | Anforderungen bei größerem Umbau (§ 36 GModG) | iSFP verhindert Pflichtverstöße |
Ersetzt der iSFP den Energieausweis?
Nein, beide haben unterschiedliche Zwecke. Der Energieausweis ist nach dem GModG bei Verkauf und Vermietung Pflicht, bewertet den energetischen Ist-Zustand und ist zehn Jahre gültig. Der iSFP ist die freiwillige Planungsgrundlage und zeigt den Weg zur Verbesserung Schritt für Schritt, mit Kosten, Einsparung und Förderung je Maßnahme. Anders als der Energieausweis hat er keine feste Ablauffrist, der iSFP-Bonus für BAFA-Einzelmaßnahmen gilt für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung. Der Ausweis zeigt also den Zustand, der iSFP zeigt den Weg, beide ergänzen sich sinnvoll. Gerade beim Verkauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie kann ein beiliegender iSFP ein Verkaufsargument sein, weil Käufer:innen Planungssicherheit erhalten. Für den Berliner und Brandenburger Bestandsmarkt mit vielen Eigentümerwechseln ist das ein handfester Vorteil, zumal der iSFP gebäudebezogen ist und beim Verkauf übergeht. Auf Wunsch bündeln wir den iSFP mit einem Energieausweis, wenn ohnehin ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht.
Was ist die 10-Prozent-Regel?
Wird mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe erneuert, müssen die energetischen Anforderungen des GModG (§ 36) für dieses Bauteil eingehalten werden. Das betrifft zum Beispiel die Fassade oder das Dach bei einem größeren Umbau. Wer ohnehin saniert, sollte diese Pflicht kennen, weil sonst ein Pflichtverstoß oder eine teure Nachbesserung droht. Der iSFP dokumentiert, welche dieser Anforderungen Ihr Gebäude betreffen, und verbindet sie mit geförderten Maßnahmen. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht zugleich eine geförderte Verbesserung, für die mit vorliegendem iSFP der Bonus von 5 Prozentpunkten bei Anträgen über 30.000 Euro greift. Auch Nachrüstpflichten, etwa die Dämmung oberster Geschossdecken oder ungedämmter zugänglicher Heizungsleitungen, bezieht der Fahrplan mit ein. Gerade beim heterogenen Berliner und Brandenburger Bestand aus Gründerzeitaltbau, Siedlungshäusern und Plattenbauten ist diese Einordnung wertvoll. So planen Sie die Sanierung von Anfang an rechtssicher und förderoptimiert.
Welche Landesförderung gibt es in Berlin?
Die Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzt die Bundesförderung über das Programm IBB Energetische Gebäudesanierung. Für Vermieter:innen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften wird der KfW-Kredit (Programm 261) dabei mit einer Zinsverbilligung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr ausgestattet, selbstnutzende Eigentümer:innen erhalten den KfW-Kredit über die IBB zu KfW-Konditionen. Der KfW-Kredit beträgt seit dem 21.07.2026 bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, der Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe 0 bis 15 Prozent (Stand 28.09.2026). Der iSFP ist die planerische Grundlage, die solche Effizienzhaus-Wege überhaupt erst strukturiert. Einen iSFP-Bonus gibt es beim KfW-Kredit nicht, er gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen, die sich mit KfW 261 nicht kombinieren lassen. Weil Berlin Ende 2025 338.557 Wohngebäude und mehr als zwei Millionen Wohnungen zählte, von denen viele aus energetisch schwachen Baujahren stammen, ist der Bedarf groß. Ein erheblicher Teil davon sind mit 56,3 Prozent Ein- und Zweifamilienhäuser, für sie ist die IBB-Zinsverbilligung meist nicht einschlägig, weil sie selbst genutzt werden, relevant sind hier eher die BEG und SolarPLUS, das Speicher nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage fördert. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten bezuschusst die IBB über ENEO eine Initialberatung mit 95 Prozent, höchstens 595 Euro. Wir prüfen die für Ihr Vorhaben passende Kombination aus Bundes- und Landesförderung im Einzelfall.
Welche Landesförderung gibt es in Brandenburg?
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro Darlehen, 20 Jahre zinsfrei, allerdings nur in festgelegten innerstädtischen Gebieten (etwa Sanierungsgebieten und „Vorranggebieten Wohnen“) und bei Baukosten ab 500 Euro je Quadratmeter, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten sind, bei zwei Personen bis 52.000 Euro anrechenbares Jahreseinkommen, je Kind 15.600 Euro mehr (doppelte Grenze nach § 22 BbgWoFG, Stand 29.09.2026, ohne Gewähr). Den Antrag stellen Sie selbst bei der ILB, wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie. Den iSFP-Bonus der BAFA gibt es auf dem KfW-Kreditweg nicht, er gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen, durch die ILB-Förderung ist er nicht ausgeschlossen, solange dieselben Kosten nicht überfinanziert werden. Brandenburg zählte Ende 2025 rund 1,40 Millionen Wohnungen, viele davon in freistehenden Einfamilienhäusern unterschiedlichster Baujahre mit hohem Sanierungsbedarf. Ob Ihr Haus in einer förderfähigen Gebietskulisse liegt, prüfen wir vorab. Die genauen Bedingungen der ILB-Förderung prüfen wir im Einzelfall. So passen Bundes- und Landesförderung für Ihr Vorhaben zusammen.
Beispielwerte zur Orientierung, der echte Wert steht in Ihrem Energieausweis.
Erstellen Sie auch einen iSFP für ein denkmalgeschütztes Haus?
Nein. Für Gebäude unter Denkmalschutz bieten wir keine Leistungen an. Die Energieberatung für Baudenkmale braucht eine eigene Zulassung, die wir nicht haben. Für alle anderen Wohngebäude in Berlin und Brandenburg gilt unser Festpreis von 1.098 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für 3 bis 10 Wohneinheiten.
Ist der iSFP bei Mehrfamilienhäusern und WEG sinnvoll?
Ja, mit einem höheren BAFA-Förderdeckel von bis zu 850 Euro statt 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Zusätzlich ist die Erläuterung des Fahrplans in einer Eigentümerversammlung mit bis zu 250 Euro einmalig förderfähig. Der iSFP erleichtert gemeinschaftliche Entscheidungen, weil er allen Eigentümer:innen eine klare, neutrale Grundlage mit Reihenfolge, Kosten und Förderung gibt. Auch die höhere Förderhöchstgrenze der Einzelmaßnahmen ist nach Wohneinheiten gestaffelt, mit iSFP 60.000 Euro für die erste und je 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, was bei größeren Gebäuden erheblich ins Gewicht fällt. Ein Beispiel: Für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten gilt bei uns der Festpreis von 1.700 Euro für 3 bis 10 Wohneinheiten, nach dem BAFA-Zuschuss von 850 Euro bleibt ein Eigenanteil von 850 Euro. Der iSFP wird dabei pro Gebäude erstellt, nicht pro Wohnung, und bleibt bei einem Eigentümerwechsel gültig. In Berlin mit seinen vielen WEG-Strukturen und Mehrparteienhäusern ist das besonders relevant. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
| Gebäudetyp | Fördersatz | Max. Zuschuss iSFP |
|---|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % | bis 650 € |
| Mehrfamilienhaus ab 3 WE | 50 % | bis 850 € |
Behält der iSFP beim Verkauf seinen Wert?
Ja, der iSFP ist gebäudebezogen und nicht personenbezogen. Er bleibt daher auch bei einem Eigentümerwechsel gültig und kann ein Verkaufsargument sein, weil Käufer:innen Planungssicherheit über Reihenfolge, Kosten und Förderung erhalten. Der iSFP-Bonus für BAFA-Einzelmaßnahmen ist an eine Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP geknüpft; weil diese Frist ab Erstellung zählt, können nach unserer Einschätzung auch neue Eigentümer:innen den Fahrplan weiter nutzen. Für den Berliner und Brandenburger Markt mit vielen Bestandswechseln ist das ein handfester Vorteil. Ein beiliegender iSFP kann eine sanierungsbedürftige Immobilie damit attraktiver machen und den Verkaufsprozess erleichtern. Der Energieausweis, der bei Verkauf und Vermietung Pflicht ist und zehn Jahre gilt, wird dadurch nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. So erhalten Käufer:innen mit Ausweis und iSFP sowohl den Ist-Zustand als auch den Weg zur Verbesserung. Auf Wunsch bündeln wir beide Dokumente, wenn ein Verkauf ansteht.
Hilft der iSFP bei der kommunalen Wärmeplanung?
Ja, er ordnet Ihre Heizungsentscheidung in den zeitlichen Rahmen der örtlichen Wärmeplanung ein, damit Sie nicht an einem künftigen Wärmenetz vorbeiplanen. Seit dem 29.07.2026 hängt zwar keine 65-Prozent-Pflicht mehr an der Wärmeplanung, sie bleibt aber die wichtigste Orientierung, ob ein Wärmenetz kommt. Der iSFP zeigt, ob sich für Ihr Gebäude eher eine Wärmepumpe, ein Anschluss ans Wärmenetz oder eine andere Lösung anbietet. In Berlin und Brandenburg unterscheiden sich die Zeitpläne der Kommunen deutlich, weshalb der regionale Bezug wichtig ist. Weil die Reihenfolge Hülle vor Heizung im Fahrplan festgelegt ist, wird die Heizung erst auf den dann niedrigeren Bedarf ausgelegt. So vermeiden Sie eine überdimensionierte und unnötig teure Anlage und senken die Betriebskosten dauerhaft. Die Heizungsförderung selbst läuft dabei über das KfW-Programm 458, das wir mit den BEG-Einzelmaßnahmen und der Landesförderung von IBB und ILB verzahnen. So planen Sie den Umstieg mit Vorlauf statt reaktiv nach einem Ausfall.
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1
Anfrage und Erstgespräch
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2
Vor-Ort-Aufnahme und Bilanzierung
Wir nehmen Ihr Gebäude vor Ort auf und erfassen Hülle und Anlagentechnik mit Fotos und Aufmaß. Die energetische Bilanzierung und die förderfähige Bewertung übernimmt anschließend unsere dena-gelistete Fachperson.
Einschätzung anfordern -
3
Fahrplan, Förderung und Umsetzung
Sie erhalten den fertigen Fahrplan mit Reihenfolge, Kosten und Förderung. Auf Wunsch begleiten wir die Förderanträge und die Umsetzung durch Fachbetriebe Ihrer Wahl fachlich (Baubegleitung, Nachweise).
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Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.
Firas Hassan, Ihr Ansprechpartner für Berlin und Brandenburg
Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite, insbesondere zu Förderung, Fristen, Beträgen und Rechtslage, dienen der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr (Stand 28.09.2026). Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist stets die individuelle Prüfung Ihres Vorhabens.




