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Energie Optimiert GbR
Gedämmte Fassade und neue Fenster an einem Berliner Mehrfamilienhaus
  1. Zuständig BAFA
  2. Programm BEG Einzelmaßnahmen
  3. Region Berlin und Brandenburg
  4. Stand 28.09.2026

BAFA-Förderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen ist das BAFA der richtige Ansprechpartner. Wir zeigen Fördersätze, Kostendeckel und den Weg zum Antrag, und übernehmen Fachbestätigung und Nachweise.

dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg

Fördersatz BEG Einzelmaßnahmen Stand 28.09.2026
Grundförderung Gebäudehülle, Anlagentechnik und Lüftung Basis
15 %
iSFP-Bonus gültiger Sanierungsfahrplan, nur auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag
+5 Pp
Höchster Fördersatz 20 % nur auf den Kostenanteil über 30.000 €, auf die Gesamtkosten höchstens 17,5 % (eigene Rechnung)
20 %
  • Förderfähige Kosten30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € (weitere Wohneinheiten gestaffelt)
  • Höchstzuschusserste Wohneinheit ohne iSFP bis 4.500 €, mit iSFP bis 10.500 € (eigene Rechnung)
  • Wichtigste RegelVertrag mit Förderbedingung bei Antragstellung, kein unbedingter Auftrag vorab

Kurzfassung

  • Das BAFA fördert BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht den Heizungstausch selbst.
  • Grundförderung 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit gültigem iSFP 5 Prozentpunkte mehr.
  • Kostendeckel 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro, weitere Wohneinheiten gestaffelt.
  • Der iSFP-Bonus greift seit dem 21.07.2026 erst, wenn ein Antrag mehr als 30.000 Euro förderfähige Kosten umfasst (eine Wohneinheit), und nur auf den Betrag darüber.
  • Energieberatung, iSFP, Fachplanung und Baubegleitung sind ein eigener Förderbaustein, Fachplanung und Baubegleitung sind zu 50 Prozent förderfähig.
  • Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit Förderbedingung vorliegen, ein unbedingter Auftrag vorab kostet die Förderung endgültig.

Was das BAFA ist

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde und neben der Exportkontrolle auch für einen Teil der Förderprogramme im Gebäudebereich zuständig. Anders als die KfW, die überwiegend Kredite vergibt und Zuschüsse über ein eigenes Kundenportal abwickelt, zahlt das BAFA Zuschüsse direkt aus, ohne Kreditkomponente. Zuständig ist die Behörde für die Energieberatung, den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie die BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Eine ausführliche Einordnung finden Sie im Ratgeber BAFA: Was das Bundesamt fördert, die Fördersätze im Detail im Ratgeber BAFA-Einzelmaßnahmen.

BEG-Einzelmaßnahmen: Diese Bereiche fördert das BAFA

Die BEG unterscheidet zwischen Einzelmaßnahmen ohne Effizienzhaus-Nachweis und Kreditprogrammen der KfW für die Komplettsanierung. Über das BAFA laufen fünf Bereiche:

  • Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke
  • Fenster und Außentüren
  • Lüftungsanlagen
  • Anlagentechnik außer Heizung, etwa digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Heizungsoptimierung im Bestand, zum Beispiel der hydraulische Abgleich, die Dämmung von Rohrleitungen oder der Austausch alter Umwälzpumpen

Der Heizungstausch selbst, also der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein anderes System auf Basis erneuerbarer Energien, läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW 458. Für die Gebäudehülle ist häufig ein Wärmedämmverbundsystem die technische Grundlage der Fassadendämmung.

Kostenaufstellung für eine Einzelmaßnahme
Kostenaufstellung für eine Einzelmaßnahme. Der Zuschuss richtet sich nach den förderfähigen Kosten, nicht nach der Rechnungssumme.

Fördersätze und Kostendeckel: 15 oder 20 Prozent, 30.000 oder 60.000 Euro

Für alle fünf Bereiche gilt derselbe Grundsatz: eine Grundförderung von 15 Prozent, für Lüftung und Anlagentechnik ebenso laut BAFA-Förderübersicht (Stand 28.09.2026).

MaßnahmeGrundförderungmit iSFP-Bonus, nur Anteil über 30.000 €
Fassadendämmung15 %20 %
Dachdämmung15 %20 %
Fenster und Außentüren15 %20 %
Lüftungsanlage15 %20 %
Heizungsoptimierung15 %20 %

Der Bonus von 5 Prozentpunkten setzt voraus, dass ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und die Maßnahme darin ausdrücklich empfohlen ist. Neben dem Fördersatz begrenzt ein Kostendeckel, wie viel Investition überhaupt förderfähig ist: ohne iSFP 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit, mit iSFP das Doppelte.

KennwertOhne iSFPMit iSFP
Fördersatz Hülle und Anlagentechnik15 %15 %, auf den Anteil über 30.000 € 20 %
Kostendeckel erste Wohneinheit30.000 €60.000 €
Höchstzuschuss erste Wohneinheit (eigene Rechnung)4.500 €10.500 €

Der Höchstzuschuss mit iSFP ergibt sich aus 15 Prozent auf 60.000 Euro (9.000 Euro) plus 5 Prozent auf die 30.000 Euro über der Schwelle (1.500 Euro). Wer mehrere Maßnahmen in einem Antrag bündelt, etwa Dach, Fassade und Fenster, erreicht eher die Schwelle für den Bonus und nutzt den höheren Kostenrahmen. Das ist einer der Gründe, warum sich eine gebündelte Planung meist stärker rechnet als einzelne, über Jahre verteilte Schritte.

iSFP-Bonus mit Mindestinvest 30.000 Euro

Seit dem 21.07.2026 gilt eine wichtige Einschränkung: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt (Gebäude mit einer Wohneinheit, im Mehrfamilienhaus liegt die Schwelle höher), und er gilt nur für den Betrag darüber. Mehrere Anträge werden nicht zusammengerechnet. Beispiel: 40.000 Euro förderfähige Dämmkosten mit iSFP ergeben 15 Prozent auf 40.000 Euro (6.000 Euro) plus 5 Prozent auf 10.000 Euro (500 Euro), zusammen 6.500 Euro. Bei einem einzelnen Fenstertausch für wenige tausend Euro greift der Bonus nicht, bei einer größeren Fassadendämmung oder mehreren in einem Antrag gebündelten Maßnahmen dagegen schon (Beispiel, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr). Ob sich ein individueller Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben lohnt, prüfen wir vor der ersten Antragstellung, damit der Vorhabenbeginn nicht zu früh liegt und der Bonus nicht verschenkt wird.

Energieberatung als eigener Förderbaustein

Neben den Einzelmaßnahmen selbst fördert das BAFA die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) einschließlich des individuellen Sanierungsfahrplans als eigenständigen Baustein, mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus. Bei der Umsetzung einer Einzelmaßnahme kommt die Fachplanung und Baubegleitung hinzu: Sie ist selbst zu 50 Prozent förderfähig, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind bis zu 5.000 Euro förderfähig, der Zuschuss beträgt also höchstens 2.500 Euro (Stand 28.09.2026). Eine dena-gelistete Fachperson übernimmt dabei sowohl die technische Projektbeschreibung als auch die Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle.

Antragstellung im BAFA-Portal
Antragstellung im BAFA-Portal. Bei Antragstellung muss der Vertrag mit Förderbedingung vorliegen, ein unbedingter Auftrag vorab kostet die Förderung.

Antragsablauf: erst der bedingte Vertrag, dann der Antrag

Der Weg zum Zuschuss läuft in einer festen Reihenfolge:

  1. Vorprüfung der Maßnahme und Klärung, ob sie über das BAFA oder die KfW läuft.
  2. Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch eine dena-gelistete Fachperson.
  3. Vertrag mit dem Fachbetrieb unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage, mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum.
  4. Antragstellung im BAFA-Portal, der bedingte Vertrag muss dabei bereits vorliegen.
  5. Umsetzung durch ein Fachunternehmen, ein Beginn nach dem Antrag und vor dem Zuwendungsbescheid erfolgt auf eigenes Risiko.
  6. Einreichung des Verwendungsnachweises mit Rechnungen und dem Technischen Projektnachweis (TPN), erst danach erfolgt die Auszahlung.

Ein Bewilligungsbescheid allein löst noch keine Auszahlung aus, entscheidend ist am Ende der vollständige Verwendungsnachweis. Seit Anträgen ab dem 01.01.2024 gilt: Mit Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung vorliegen. Wer vor dem Antrag einen Auftrag ohne diese Bedingung unterschreibt, verliert die Förderung vollständig und endgültig, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht.

Abgrenzung zur KfW

Der häufigste Irrtum betrifft den Heizungstausch. Für die neue Heizung, etwa eine Wärmepumpe, ist seit 2024 nicht mehr das BAFA zuständig, sondern die KfW im Programm 458. Auch größere Sanierungen mit Kreditbedarf, etwa auf dem Weg zum Effizienzhaus, laufen über KfW-Kreditprogramme.

ZuständigkeitBehördeBeispiele
Energieberatung und iSFPBAFASanierungsfahrplan, Energieberatung Wohngebäude
GebäudehülleBAFADämmung, Fenster, Außentüren, Lüftung
Heizungsoptimierung im BestandBAFAHydraulischer Abgleich, Pumpentausch
HeizungstauschKfWWärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss

Da beide Fördertöpfe unterschiedliche Kostenarten abdecken, lassen sich BAFA-Einzelmaßnahmen und der KfW-Heizungszuschuss bei einem größeren Vorhaben, etwa Dämmung plus Heizungstausch, häufig sinnvoll kombinieren, solange für dieselbe Maßnahme nur ein Antrag gestellt wird, entweder beim BAFA oder bei der KfW. Anders beim Effizienzhaus-Kredit KfW 261: Er ist mit BAFA-Einzelmaßnahmen nicht kombinierbar, nach Abschluss gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren in beide Richtungen. Für die einzelnen Gewerke finden Sie vertiefende Seiten zu Fenstern, zum Dach und zur Fassade.

Förderung sichern in Berlin und Brandenburg

Als dena-gelistete Energieberatung übernehmen wir für Sie die technische Projektbeschreibung, die Auswahl des passenden Bausteins zwischen BAFA und KfW sowie die Zusammenstellung des Verwendungsnachweises. Klären Sie in der kostenlosen Fördereinschätzung, welche Maßnahmen und Fördersätze für Ihr Gebäude in Berlin oder Brandenburg zutreffen. Alle genannten Sätze und Grenzen entsprechen dem Stand 28.09.2026, sie ändern sich regelmäßig und werden vor jedem Antrag tagesaktuell geprüft, ohne Gewähr.

So kommen Sie zur Förderung

Weg 1

Ihr Angebot liegt schon vor?

Dann übernehmen wir Fachplanung und Baubegleitung: Angebotsprüfung, Antrag vor Vorhabenbeginn, technische Projektbeschreibung, ein Baustellentermin mit Protokoll und der Verwendungsnachweis.

ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme im Ein- und Zweifamilienhaus, nach unserem Sanierungsfahrplan 1.098 €

  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt
  • Bei Dämmung und Fenstern erstattet die BAFA nach Bewilligung 50 Prozent des Honorars, Ihr Eigenanteil dann 649 €
  • Prüfung Ihrer Unterlagen oder Aufnahme des Bauteils inklusive
Förderservice anfragen

Weg 2

Noch am Anfang? Erst der Fahrplan, dann mehr Förderung

Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, und auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (bei einer Wohneinheit) kommen 5 Prozentpunkte dazu. Beispiel: 40.000 € Dämmung bringen mit iSFP 6.500 € Zuschuss statt 4.500 € (Beispielwert, Einfamilienhaus), mehr als der Fahrplan Sie netto kostet.

ab 1.098 € Festpreis, Eigenanteil 549 € nach BAFA-Zuschuss, Förderantrag inklusive

  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag (eine Wohneinheit)
  • Förderhöchstgrenze steigt auf 60.000 € für die erste Wohneinheit
  • BAFA-Antrag, Verwendungsnachweis und Auszahlung übernehmen wir
Sanierungsfahrplan anfragen

Alle Festpreise im Überblick: Förderservice Einzelmaßnahmen

Eine Maßnahme Ein- und Zweifamilienhaus, z. B. neue Fenster oder Dachdämmung ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Nach unserem Sanierungsfahrplan Ihre Gebäudedaten liegen uns schon vor ab 1.098 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Heizungsförderung KOMPLETT Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten ab 1.399 € Paketpreis, unabhängig vom Fahrplan
Einblasdämmung Förderservice für eine Einblasdämmung im Ein- und Zweifamilienhaus, ohne Vor-Ort-Termin: Sie dokumentieren mit Fotos, keine Eigenleistung. Die BAFA erstattet 50 Prozent, Ihr Eigenanteil 250 €. 500 €
KfW-Heizungsprüfung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) einzeln Wir prüfen die geplante Heizung nach den KfW-Kriterien und stellen die Bestätigung zum Antrag aus, ohne Heizlast, Abgleich und Nachweis nach dem Einbau. Je nach Maßnahme kann das Honorar zu den förderfähigen Heizungskosten zählen, eine Förderung sagen wir nicht zu. 500 €
Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) einzeln Mit Vor-Ort-Termin, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 269,99 €. Nach unserem Sanierungsfahrplan 419,99 €, jede weitere Wohneinheit 149,99 €. 799,99 €
Planung des hydraulischen Abgleichs als Zusatz zur Heizlast Wir planen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B auf Basis der Heizlastberechnung, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 209,99 €. Nur zusammen mit der Heizlastberechnung. 359,99 €
Weitere Baustellentermine Wenn eine Maßnahme mehr als einen Termin auf der Baustelle braucht. Bei Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA auch diese Baubegleitung mit 50 Prozent. Angebot vor Beauftragung. nach Angebot

Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Das Vorteilspaket gilt nur, wenn Fahrplan und Förderservice zusammen erstmals beauftragt werden. Details auf der Seite Förderservice Einzelmaßnahmen.

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Welche Maßnahmen planen Sie?

Mehrfachauswahl möglich, wir bündeln alles in einem Förderpaket.

Welche Heizlösung interessiert Sie?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie an der Fassade prüfen?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie am Dach prüfen?
Wie viele Fenster sollen ausgetauscht werden?
Welcher Bereich soll gedämmt werden?
Haben Sie schon einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
Wie viele Wohneinheiten hat das Haus?

Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen.

Wie viele Heizungen werden getauscht?

Eine Zentralheizung für das ganze Haus zählt als eine Heizung, Etagenheizungen zählen je Wohnung.

Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Fördereinschätzung?

Adresse des Objekts

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis vorab, keine versteckten Kosten
  • dena-gelistete Energieberatung
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Förderwege auf einen Blick

Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.

Zwei Förderwege

BAFA

Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.

KfW

Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).

Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.

Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €

Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen fördert das BAFA konkret?
Gefördert werden BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke, außerdem Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, etwa der hydraulische Abgleich, die Dämmung von Rohrleitungen oder der Austausch alter Umwälzpumpen. Der komplette Heizungstausch läuft dagegen über die KfW.
Wie hoch ist die Grundförderung?
Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung gilt eine Basisförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Maßnahme darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 allerdings nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (Gebäude mit einer Wohneinheit). Der Zuschuss fließt direkt, es ist kein Kredit erforderlich.
Was bringt der iSFP-Bonus und ab wann gilt er?
Der iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz um 5 Prozentpunkte und verdoppelt gleichzeitig den Kostendeckel für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Seit dem 21.07.2026 gilt eine Einschränkung: Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt (Gebäude mit einer Wohneinheit, im Mehrfamilienhaus höher) und nur auf den Betrag, der darüber liegt. Mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet. Beispiel: Bei 40.000 Euro förderfähigen Kosten gibt es 15 Prozent auf 40.000 Euro und 5 Prozent auf 10.000 Euro, zusammen 6.500 Euro. Bei einem einzelnen Fenstertausch für wenige tausend Euro greift der Bonus nicht.
Wie hoch ist der Kostendeckel?
Ohne iSFP liegt der Deckel der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit gültigem iSFP verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Für die erste Wohneinheit ergibt das einen Zuschuss von höchstens 4.500 Euro ohne und 10.500 Euro mit iSFP (eigene Rechnung, Stand 28.09.2026). Wer mehrere Maßnahmen in einem Antrag bündelt, etwa Dach, Fassade und Fenster, erreicht eher die Schwelle für den iSFP-Bonus und nutzt den höheren Rahmen.
Was ist die Energieberatung für Wohngebäude und wie wird sie gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) einschließlich des individuellen Sanierungsfahrplans ist ein eigener Förderbaustein des BAFA und wird anteilig bezuschusst. Bei Einzelmaßnahmen kommt die Fachplanung und Baubegleitung dazu: Sie ist selbst zu 50 Prozent förderfähig, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind bis zu 5.000 Euro förderfähig, der Zuschuss beträgt also höchstens 2.500 Euro (Stand 28.09.2026).
Wie läuft der Antrag beim BAFA ab?
Zuerst steht die Vorprüfung, ob eine Maßnahme über das BAFA oder über die KfW läuft. Eine dena-gelistete Fachperson erstellt dann die technische Projektbeschreibung. Vor dem Antrag schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Vertrag, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt, er muss bei Antragstellung vorliegen. Dann folgt der Antrag im Online-Portal. Mit den Arbeiten kann nach dem Antrag begonnen werden, vor dem Zuwendungsbescheid allerdings auf eigenes Risiko. Nach der Umsetzung entscheidet der Verwendungsnachweis mit Rechnungen und dem Technischen Projektnachweis (TPN) über die Auszahlung.
Muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?
Ja, grundsätzlich immer vor Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Vertrags mit der ausführenden Firma ohne Förderbedingung. Seit 2024 ist sogar Pflicht, dass bei Antragstellung ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegt. Planungsleistungen und die Fachbestätigung sind ausgenommen, sie müssen sogar vorher erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Das BAFA ist für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig und zahlt einen direkten Zuschuss ohne Kredit. Der Heizungstausch, also der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein anderes erneuerbares System, läuft seit 2024 über die KfW im Programm 458. Auch größere Sanierungen mit Kreditbedarf, etwa zum Effizienzhaus, laufen über KfW-Kreditprogramme.
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung gleichzeitig nutzen?
Mit dem KfW-Heizungszuschuss (458) ja, solange für dieselbe Maßnahme nur ein Antrag gestellt wird, entweder beim BAFA oder bei der KfW. Wer zum Beispiel das Dach dämmt und die Heizung tauscht, kann für die Dämmung das BAFA und für die Heizung die KfW einbeziehen. Mit dem Effizienzhaus-Kredit KfW 261 ist eine Kombination dagegen ausgeschlossen, nach einem Vorhaben in einem der beiden Programme gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren für das andere. Wir prüfen vorab, wie sich beide Programme in Ihrem konkreten Vorhaben sinnvoll kombinieren lassen.

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Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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