
Förderservice Einzelmaßnahmen
Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Ihre einzelne Sanierungsmaßnahme (Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Lüftung): Angebotsprüfung, fristgerechter Antrag bei BAFA oder KfW, Baustellentermin mit Protokoll und Nachweis bis zur Auszahlung, dena-gelistet für Berlin und Brandenburg.
Kostenlos und unverbindlich
Ersteinschätzung zum Förderservice
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Einschätzung, den nächsten Schritten und einer transparenten Preisorientierung.

dena-gelistet
Energieeffizienz-Fachperson
Herstellerneutral
Empfehlung ohne Eigeninteresse
Berlin & Brandenburg
Kurze Wege, IBB und ILB
Baubegleitung
Auf Wunsch bis zur Umsetzung
Alles Wichtige zum Förderservice
Wir planen Ihre einzelne Sanierungsmaßnahme energetisch, etwa Heizung, Dämmung oder Fenster, prüfen die Angebote, stellen den Antrag beim BAFA mit Ihrer Vollmacht und kontrollieren die Ausführung auf der Baustelle. Bis zur Auszahlung, mit allen Nachweisen, in Berlin und Brandenburg.
- Antrag bei BAFA oder KfW, immer vor Vorhabenbeginn.
- Heizungstausch 30 %, mit Boni bis 80 % bei niedrigem Einkommen, Dämmung und Fenster 15 % Zuschuss.
- Mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr auf Kosten über 30.000 €.
- Festpreis je Maßnahme: 1.298 €, nach unserem Fahrplan 1.098 €, im Paket mit Fahrplan 800 €; bei Dämmung und Fenstern 50 % zurück aufs Honorar.
- KfW-Zuschuss Heizungstausch (458): 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % bei geringem Einkommen
- bis 80 %
- Grundförderung für Dämmung und Fenster (BAFA)
- 15 %
- iSFP-Bonus auf Kosten über 30.000 €
- 5 Pp
- zurück auf unser Honorar bei Dämmung, Fenstern und Lüftung (BAFA)
- 50 %

Wie viel Zuschuss gibt es für Ihre Maßnahme?
Drei Klicks, und Sie sehen, welches Programm zuständig ist und mit welchem Fördersatz Sie rechnen können. Ganz ohne Kontaktdaten.
Welche Maßnahme planen Sie?
Ihr Gebäude
Liegt ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vor?
So läuft der Förderservice ab, Schritt für Schritt
Die Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss: erst Antrag und Zusage, dann die Umsetzung. Tippen Sie einen Schritt an, das Panel läuft sonst automatisch weiter.
Transparente Festpreise
Was kostet der Förderservice?
Festpreis je Maßnahme für energetische Fachplanung und Baubegleitung: Vor-Ort-Termin, Prüfung der Handwerkerangebote, Antrag vor Vorhabenbeginn, Baubegleitung und Verwendungsnachweis. Haben wir Ihren Sanierungsfahrplan erstellt, liegen die Gebäudedaten schon vor, dann wird es günstiger. Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis nach dem Investitionsvolumen, ab 1.098 € je Maßnahme.
ab1.298 €
Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Eine Maßnahme
Ein- und Zweifamilienhaus, z. B. neue Fenster oder Dachdämmung
Fachplanung und Baubegleitung für eine Maßnahme zum Festpreis von 1.298 €. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik erstattet die BAFA davon 50 Prozent, also 649 €. Für Sie bleiben 649 €.
Maßnahme anfragenab1.098 €
Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Nach unserem Sanierungsfahrplan
Ihre Gebäudedaten liegen uns schon vor
Nach Abschluss Ihres Sanierungsfahrplans bei uns kostet der Förderservice 1.098 € je Maßnahme. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik erstattet die BAFA 50 Prozent, also 549 €. Für Sie bleiben 549 €.
Maßnahme aus dem Fahrplan anfragenab1.399 €
Paketpreis, unabhängig vom Fahrplan
Heizungsförderung KOMPLETT
Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten
Prüfung des Angebots Ihres Fachbetriebs, Bestätigung zum Antrag nach den KfW-Kriterien, raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 mit Vor-Ort-Termin, Planung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B und Nachweis nach dem Einbau, zusammen für 1.399 €. Einzeln kosten allein Bestätigung, Heizlast und Abgleich 1.659,98 €. Den KfW-Antrag stellen Sie selbst in „Meine KfW“, wir bereiten ihn vor.
Heizungstausch anfragenVorteilspaket
Sanierungsfahrplan und Förderservice zusammen
Beauftragen Sie Fahrplan und Förderservice gleich zusammen, kostet der Förderservice je Maßnahme deutlich weniger. Der Fahrplan bringt zusätzlich den iSFP-Bonus für spätere Maßnahmen.
- Individueller Sanierungsfahrplan mit Vor-Ort-Termin
- Förderservice für jede Maßnahme aus dem Fahrplan
- BAFA-Anträge, Verwendungsnachweise und Auszahlung
- Förderservice 800 € statt 1.098 € je Maßnahme
- Gebäudedaten liegen schon vor, die Umsetzung startet schneller
- iSFP-Bonus für förderfähige Einzelmaßnahmen
Fahrplan und eine Maßnahme
Ein- und Zweifamilienhaus
ab949 €
1.098 € einzeln gebucht
Ihr Eigenanteil nach Förderung
Sie sparen 149 €
- Sanierungsfahrplan (iSFP)
- 1.098 €
- Förderservice, eine Maßnahme im Paket einzeln 1.098 €
- 800 €
- Festpreis gesamt
- 1.898 €
- abzüglich BAFA-Erstattung Fahrplan, 50 %
- − 549 €
- abzüglich BAFA-Erstattung Förderservice, 50 %
- − 400 €
- Ihr Eigenanteil
- 949 €
Fahrplan 1.098 € plus Förderservice 800 € für eine Maßnahme an der Gebäudehülle, zusammen 1.898 €. Die BAFA erstattet nach Bewilligung und Abschluss 549 € und 400 €. Ihr Eigenanteil: 949 €.
Ergänzende Leistungen
Einblasdämmung
Förderservice für eine Einblasdämmung im Ein- und Zweifamilienhaus, ohne Vor-Ort-Termin: Sie dokumentieren mit Fotos, keine Eigenleistung. Die BAFA erstattet 50 Prozent, Ihr Eigenanteil 250 €.
500 €
KfW-Heizungsprüfung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) einzeln
Wir prüfen die geplante Heizung nach den KfW-Kriterien und stellen die Bestätigung zum Antrag aus, ohne Heizlast, Abgleich und Nachweis nach dem Einbau. Je nach Maßnahme kann das Honorar zu den förderfähigen Heizungskosten zählen, eine Förderung sagen wir nicht zu.
500 €
Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) einzeln
Mit Vor-Ort-Termin, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 269,99 €. Nach unserem Sanierungsfahrplan 419,99 €, jede weitere Wohneinheit 149,99 €.
799,99 €
Planung des hydraulischen Abgleichs als Zusatz zur Heizlast
Wir planen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B auf Basis der Heizlastberechnung, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 209,99 €. Nur zusammen mit der Heizlastberechnung.
359,99 €
Weitere Baustellentermine
Wenn eine Maßnahme mehr als einen Termin auf der Baustelle braucht. Bei Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA auch diese Baubegleitung mit 50 Prozent. Angebot vor Beauftragung.
nach Angebot
Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Das Vorteilspaket gilt nur, wenn Fahrplan und Förderservice zusammen erstmals beauftragt werden.
Antrag selbst stellen oder mit Förderservice?
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Diese Leistung
Mit Förderservice
Zum Vergleich
Antrag selbst stellen
Antrag im Förderportal
Projektbeschreibung bzw. BzA
Fristen und Reihenfolge
Nachweis nach der Umsetzung
Kontrolle auf der Baustelle
Kosten
Passt gut, wenn
So unterstützen wir Sie
Von der ersten Analyse bis zum Fördernachweis, alles aus einer Hand.

Ehrliche Analyse und Beratung
Wir prüfen Ihr Gebäude anhand Ihrer Unterlagen oder vor Ort, je nachdem, was die Leistung erfordert, und sagen Ihnen, was sich lohnt und was nicht. Wir haben nichts zu verkaufen außer dieser Einschätzung.

Alle passenden Förderprogramme
Wir kombinieren BAFA, KfW und die Landesprogramme von IBB und ILB, bereiten die Anträge vor und prüfen Boni wie den iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen.

Prüffähige Nachweise und Anträge
Wir dokumentieren sauber und prüffähig und begleiten die Förderanträge bis zum Verwendungsnachweis, damit Ihre Förderung Bestand hat.

Zuhause in Berlin und Brandenburg
Wir kennen den regionalen Gebäudebestand vom Gründerzeitaltbau bis zum Umland-Einfamilienhaus und die lokalen Programme genau. Kurze Wege, schnelle Termine.
Häufige Fragen rund um den Förderservice
Alles Wichtige gebündelt und nach Themen sortiert. Klicken Sie eine Frage an, um die ausführliche Antwort zu lesen.

Grundlagen und Ablauf der Förderbegleitung
Was Förderbegleitung bei Einzelmaßnahmen umfasst, warum eine dena-gelistete Fachperson nötig ist und wie das Vorhaben Schritt für Schritt abläuft.
Was genau ist Förderbegleitung bei Einzelmaßnahmen?
Förderbegleitung ist die durchgängige fachliche und formale Betreuung einer einzelnen Sanierungsmaßnahme, von der Strategie bis zum ausgezahlten Zuschuss. Sie beginnt mit der Förderstrategie, also der Frage nach Programm, Reihenfolge und passenden Boni, umfasst die energetische Fachplanung, die Prüfung der Angebote, die technische Projektbeschreibung, die Antragstellung und die Kontrolle auf der Baustelle und endet erst mit dem geprüften Verwendungsnachweis. Einzelmaßnahmen sind einzelne energetische Verbesserungen an einem bestehenden Gebäude, etwa der Tausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe, die Dämmung von Fassade oder Dach oder der Austausch von Fenstern. Anders als die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 werden Einzelmaßnahmen im Wesentlichen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gefördert, der Heizungstausch dagegen über das KfW-Programm 458. Ziel ist immer der ausgezahlte Zuschuss, nicht nur die Zusage, denn erst der Verwendungsnachweis löst das Geld aus. Für den Großteil der Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie für die geförderte Baubegleitung ist eine in der Expertenliste der dena geführte Fachperson vorgeschrieben. Genau diese Funktion übernehmen wir für Sie in Berlin und Brandenburg rechtssicher.
| Baustein | Was passiert | Wer ist beteiligt |
|---|---|---|
| Förderstrategie | Programmwahl, Bonus-Prüfung, Reihenfolge | Energieberatung, Eigentümer:in |
| Fachplanung | Zielwerte, Angebots- und Produktprüfung | dena-gelistete Fachperson |
| Technische Projektbeschreibung | Maßnahme mit Zielwerten beschreiben | dena-gelistete Fachperson |
| Antragstellung | Antrag vor Vorhabenbeginn | Energieberatung mit Vollmacht (BAFA), Eigentümer:in (KfW) |
| Baubegleitung | Baustellentermin mit Protokoll, Abnahme, Rechnungsprüfung | dena-gelistete Fachperson |
| Verwendungsnachweis | Umsetzung nachweisen, Auszahlung | Energieberatung, Fachunternehmen |
Für welche Maßnahmen brauche ich eine Förderbegleitung?
Vor allem für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Fassade, Dach, Keller oder oberster Geschossdecke, für Fenster und Außentüren, für Lüftungsanlagen sowie für die Heizungsoptimierung, die alle über das BAFA laufen. Der Heizungstausch auf eine Wärmepumpe, eine Biomasseanlage oder den Anschluss an ein Wärmenetz läuft dagegen über die KfW im Programm 458. Bei vielen dieser Bausteine ist die Einbindung einer dena-gelisteten Fachperson formal Fördervoraussetzung, nicht Kür. Beim reinen Heizungstausch über KfW 458 ist sie nicht in jedem Fall zwingend, aber fachlich fast immer sinnvoll, weil eine passend ausgelegte Anlage über die gesamte Lebensdauer Betriebskosten spart. Auch wer mehrere Schritte plant, profitiert von der Begleitung, weil sich Reihenfolge, Höchstgrenzen und Boni dann aufeinander abstimmen lassen. In Berlin und Brandenburg mit ihrem überwiegend älteren, gas- und fernwärmebeheizten Bestand ist der Sanierungsbedarf hoch und die Bandbreite der Maßnahmen groß. Welche Begleitung Ihre konkrete Maßnahme braucht, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Muss die Begleitung von einer dena-gelisteten Person kommen?
Für die geförderte Fachplanung und Baubegleitung sowie für den Großteil der Gebäudehüllen-Maßnahmen ja. Nur in der Expertenliste der dena geführte Energieeffizienz-Expert:innen dürfen diese Leistungen förderkonform erbringen und den Antrag korrekt vorbereiten. Diese Listung ist an Qualifikation und regelmäßige Fortbildung geknüpft und die formale Grundlage dafür, dass BAFA und KfW die Maßnahme überhaupt fördern. Ohne Listung entfallen die Förderfähigkeit der Begleitung und häufig auch der Anspruch auf den iSFP-Bonus. Die gelistete Fachperson erstellt die technische Projektbeschreibung, prüft die Ausführung und liefert die geforderten Nachweise, die später über die Auszahlung entscheiden. Energie Optimiert GbR ist dena-gelistet, arbeitet ausschließlich in Berlin und Brandenburg und kennt die formalen Anforderungen von BAFA und KfW sowie die Landesprogramme von IBB und ILB. So stellen wir sicher, dass Ihre Maßnahme den vollen Förderhebel entfaltet.
Ist Förderbegleitung dasselbe wie ein iSFP?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge, die sich aber sinnvoll ergänzen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein eigenständiges Beratungsprodukt, das Schritt für Schritt zeigt, wie ein Gebäude über mehrere Jahre saniert werden kann. Die Förderbegleitung dagegen setzt eine konkrete Einzelmaßnahme um und führt sie durch Strategie, Antrag, Umsetzung und Nachweis. Sie kann auf einem iSFP aufbauen, muss es aber nicht: Ein vorliegender iSFP schaltet den Bonus von 5 Prozentpunkten (bei Anträgen über 30.000 Euro) und den doppelten Kostendeckel für die erste Wohneinheit frei, während die Förderbegleitung auch ohne iSFP möglich ist. In der Praxis prüfen wir in der Förderstrategie, ob sich der iSFP für Ihr Vorhaben lohnt oder ob die Einzelmaßnahme allein den besseren Netto-Zuschuss ergibt. Gerade bei mehreren geplanten Schritten in einem Berliner oder Brandenburger Bestandsgebäude ist die Kombination aus iSFP und Förderbegleitung oft die wirtschaftlichste Lösung. Beide Leistungen bieten wir aus einer Hand an.
Wie läuft die Förderbegleitung Schritt für Schritt ab?
Zuerst schildern Sie uns Ihre Maßnahme und senden vorhandene Unterlagen, etwa das Angebot Ihres Fachbetriebs, einen Energieausweis oder einen Sanierungsfahrplan. Sie erhalten unseren Festpreis und für BAFA-Anträge eine Vollmacht; bei der KfW ist eine Bevollmächtigung Dritter nicht zulässig, dort stellen Sie den Antrag selbst in „Meine KfW“. Dann legen wir die Förderstrategie fest, also Programm, Boni und die förderfähigen Zielwerte, und prüfen, ob das Angebot des Fachbetriebs diese Werte erfüllt. Den Vertrag mit dem Fachbetrieb schließen Sie nur unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage, denn dieser Vertrag muss bei Antragstellung bereits vorliegen. Anschließend erstellen wir die technische Projektbeschreibung (BAFA) bzw. die Bestätigung zum Antrag (KfW), und der Antrag geht vor Vorhabenbeginn ins BAFA-Portal (durch uns) oder in „Meine KfW“ (durch Sie). Nach der Zusage setzt der Fachbetrieb die Maßnahme um, und zum förderrelevanten Zeitpunkt prüfen wir die Ausführung bei einem Baustellentermin mit Protokoll. Danach erstellen wir den Nachweis, beim BAFA den technischen Projektnachweis, den wir mit den Rechnungen einreichen, bei der KfW die Bestätigung nach Durchführung, die Sie mit den Rechnungen hochladen. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Bei einer einzelnen Maßnahme dauert dieser Weg als Orientierung etwa drei bis sechs Monate, abhängig von Gewerk und Bearbeitungszeiten der Fördermittelgeber.
| Schritt | Inhalt | Typische Dauer |
|---|---|---|
| 1. Anfrage und Angebot | Unterlagen, Festpreis, Vollmacht (nur BAFA) | 1 bis 3 Tage |
| 2. Förderstrategie | Programm, Boni, Zielwerte, Angebotsprüfung | 1 bis 2 Wochen |
| 3. Vertrag mit Förderbedingung | Fachbetrieb, aufschiebend oder auflösend bedingt | vor dem Antrag |
| 4. TPB bzw. BzA und Antrag | BAFA-Portal (wir) oder „Meine KfW“ (Sie) | wenige Tage |
| 5. Zusage abwarten | Bearbeitung durch BAFA oder KfW | 2 bis 8 Wochen |
| 6. Umsetzung | Fachbetrieb führt aus, Baustellentermin mit Protokoll | 2 bis 12 Wochen je Gewerk |
| 7. Nachweis und Auszahlung | TPN bzw. BnD, Rechnungen, Prüfung | 2 bis 6 Wochen |
Kann ich den Antrag nicht einfach selbst stellen?
Technisch können Sie einen Antrag im Portal anlegen, formal ist bei vielen BEG-Bausteinen jedoch eine dena-gelistete Fachkraft nötig, ohne die weder die Fachplanung noch die Baubegleitung förderfähig sind. Der teuerste Fehler ist meist nicht der Antrag selbst, sondern die falsche Reihenfolge, ein zu früher Baustart oder ein unvollständiger Nachweis am Ende. Wer zum Beispiel den Handwerksauftrag ohne Bedingung der Förderzusage erteilt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Förderanspruch vollständig. Auch ein sauber gestellter Antrag nützt wenig, wenn später der Verwendungsnachweis mit technischem Projektnachweis und Rechnungen nicht vollständig ist, denn dann fließt kein Geld. Diese Fehler kosten regelmäßig ein Vielfaches unseres Honorars, das bei BAFA-Maßnahmen als Fachplanung und Baubegleitung selbst zu 50 Prozent förderfähig ist. Beim BAFA übernehmen wir die Antragsführung mit Ihrer Vollmacht von der Strategie bis zur Auszahlung, den KfW-Antrag bereiten wir so vor, dass Sie ihn in „Meine KfW“ nur noch absenden. So bleibt Ihr Anspruch über den gesamten Prozess abgesichert.
Was passiert, wenn ich zu früh mit der Maßnahme starte?
Der zu frühe Start ist der häufigste und teuerste Fehler bei Einzelmaßnahmen: Wer den Auftrag verbindlich erteilt oder mit dem Bau beginnt, bevor der Förderantrag gestellt ist, verliert den Anspruch vollständig. Vorgeschrieben ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage, der bei Antragstellung bereits vorliegen muss. Ein bloßes Rücktrittsrecht reicht dafür nicht. So ist der Auftrag vorbereitet, ohne die Förderung zu gefährden. Der Antrag muss also vor Vorhabenbeginn gestellt werden, danach warten Sie die Zusage ab und beginnen erst dann mit der Ausführung; beim BAFA ist ein Start nach Antragstellung auf eigenes Risiko zulässig. Ein reiner Planungsauftrag an uns oder an eine Fachplanung gilt dabei nicht als Vorhabenbeginn. Weil die Bearbeitungszeiten je nach Auslastung schwanken, planen wir einen Puffer ein und stimmen den Umsetzungsstart auf die Zusage ab. So vermeiden Sie in Berlin und Brandenburg den Totalverlust der Förderung durch eine vermeidbare Fristverletzung.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Von der Ersteinschätzung bis zur Auszahlung vergehen bei einer einzelnen Maßnahme als Orientierung etwa drei bis sechs Monate, abhängig von Gewerk und Bearbeitungszeiten der Fördermittelgeber. Die Förderstrategie und die technische Projektbeschreibung nehmen zusammen meist zwei bis vier Wochen in Anspruch, der Antrag selbst nur wenige Tage. Die Bewilligung des Zuwendungsbescheids dauert je nach Auslastung von BAFA und KfW zwischen zwei und acht Wochen, in dieser Zeit wird noch nicht gebaut. Nach der Zusage folgt die Umsetzung durch das Fachunternehmen, die je nach Gewerk zwei bis zwölf Wochen dauert. Erst danach führen wir den Verwendungsnachweis, dessen Prüfung noch einmal etwa zwei bis sechs Wochen benötigt, bevor der Zuschuss fließt. Weil die Auszahlung immer erst nach vollständigem Nachweis erfolgt, denken wir diesen von Anfang an mit. In Berlin und Brandenburg sind die Anfahrtswege kurz, sodass Baustellentermine für die Begleitung schnell zu vereinbaren sind.
| Phase | Bezug | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Strategie und Projektbeschreibung | vor Antrag | 2 bis 4 Wochen |
| Antrag bis Zusage | BAFA oder KfW | 2 bis 8 Wochen |
| Umsetzung mit Baubegleitung | je Gewerk | 2 bis 12 Wochen |
| Verwendungsnachweis bis Auszahlung | nach Umsetzung | 2 bis 6 Wochen |

Fördersätze, Boni und iSFP-Hebel
Wie sich Basisförderung, iSFP-Bonus und die Heizungsboni zusammensetzen und welchen Rahmen die BEG EM 2026 setzt.
Wie hoch ist die Basisförderung 2026?
Für die Gebäudehülle, also Dämmung von Fassade, Dach, Keller und oberster Geschossdecke, sowie für Fenster, Außentüren, Lüftung und die Heizungsoptimierung gilt über die BEG EM eine Basisförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan heraus umgesetzt, kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu, seit dem 21.07.2026 aber nur, wenn die förderfähigen Kosten eines Antrags 30.000 Euro übersteigen (bei einer Wohneinheit), und nur auf den Betrag darüber. Der Heizungstausch folgt einer eigenen Logik über das KfW-Programm 458 mit 30 Prozent Basis und Boni bis in Summe 70 Prozent (nur mit Einkommensbonus), bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent. Wichtig ist der Kostendeckel für diese energetischen Maßnahmen: 30.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit gültigem iSFP verdoppelt er sich für die erste Wohneinheit auf 60.000 Euro. Die reformierte BEG gilt seit dem 21.07.2026, alle Angaben haben den Stand 28.09.2026. Weil einzelne Sätze sich weiter verschieben können, prüfen wir vor jedem Antrag den tagesaktuellen Stand. So stimmt Ihre Kalkulation für Ihr Vorhaben in Berlin oder Brandenburg.
| Maßnahme | Programm | Basis | mit iSFP-Bonus | Kostendeckel 1. WE |
|---|---|---|---|---|
| Fassadendämmung | BAFA BEG EM | 15 % | +5 Pp über 30.000 € | 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) |
| Dachdämmung | BAFA BEG EM | 15 % | +5 Pp über 30.000 € | wie oben |
| Fenster und Außentüren | BAFA BEG EM | 15 % | +5 Pp über 30.000 € | wie oben |
| Lüftungsanlage | BAFA BEG EM | 15 % | +5 Pp über 30.000 € | wie oben |
| Heizungsoptimierung | BAFA BEG EM | 15 % | +5 Pp über 30.000 € | wie oben |
| Heizungstausch (Wärmepumpe) | KfW 458 | 30 % | kein iSFP-Bonus, mit Einkommensbonus bis 70 % (80 %) | 28.000 € (1. WE) |
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, gibt es auf die darin empfohlenen BEG-Einzelmaßnahmen 5 Prozentpunkte zusätzlichen Zuschuss. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus allerdings nur für den Teil der förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 Euro je Antrag (erste Wohneinheit). Bei einer Fassadendämmung für beispielhaft 40.000 Euro sind das 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro und 20 Prozent auf die übrigen 10.000 Euro, zusammen 6.500 Euro; ohne iSFP wären nur 30.000 Euro förderfähig, also 4.500 Euro (Beispielwert). Zusätzlich verdoppelt der iSFP die gemeinsame Förderhöchstgrenze der Einzelmaßnahmen für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro, für die zweite bis sechste von 15.000 auf 30.000 Euro. Der Bonus ist nicht einmalig: Jeder Antrag auf eine im Fahrplan empfohlene Maßnahme, der innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung gestellt wird und die Schwelle überschreitet, erhält ihn, ob Dämmung, Fenster, Dach oder Heizungsoptimierung. Ob sich in Berlin oder Brandenburg zusätzlich Landesprogramme von IBB oder ILB nutzen lassen, prüfen wir im Einzelfall.
15 %
ohne iSFP
20 %
mit iSFP-Bonus, auf den Kostenanteil über 30.000 €
Seit 21.07.2026 gibt es den Bonus nur auf den Betrag, um den ein Antrag 30.000 € übersteigt (eine Wohneinheit). Bei 40.000 € also 15 % auf alles plus 5 Prozentpunkte auf 10.000 €.
Verdoppelt der iSFP wirklich den Kostendeckel?
Ja, das ist neben dem Bonus der zweite große Hebel des iSFP. Ohne Fahrplan liegt der Deckel der förderfähigen Kosten über alle Gebäudehüllen- und Anlagenmaßnahmen hinweg bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit gültigem iSFP verdoppelt er sich auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit und je 30.000 Euro für die zweite bis sechste, ab der siebten sind es 15.000 Euro. Wer mehrere Maßnahmen plant, kann durch den iSFP also nicht nur die Quote, sondern auch den nutzbaren Förderrahmen deutlich erhöhen. Bei einer umfangreichen Sanierung mit Fassade, Dach und Fenstern in einem Antrag ist der höhere Deckel oft entscheidend, weil sonst Kosten oberhalb der Grenze ungefördert bleiben. Kosten über dem Deckel lassen sich zusätzlich über den zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW finanzieren. Weil der Deckel nach Wohneinheiten gestaffelt ist, fällt er bei Mehrfamilienhäusern erheblich ins Gewicht. Gerade im Berliner Bestand mit vielen Mehrparteienhäusern rechnet sich der iSFP dadurch häufig schon über den erweiterten Rahmen. Ob sich der Fahrplan für Ihr Vorhaben lohnt, rechnen wir in der Förderstrategie durch (Stand 28.09.2026).
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.
Was ist die neue 30.000-Euro-Schwelle ab 21.07.2026?
Neu und wichtig ist eine Schwelle für Anträge ab dem 21.07.2026: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird laut BAFA erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt (bei einer Wohneinheit; im Mehrfamilienhaus liegt die Schwelle höher, bei drei Wohneinheiten zum Beispiel bei 60.000 Euro), und zwar nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle. Mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet. Für kleine Einzelmaßnahmen unterhalb dieser Grenze lohnt sich der Bonus daher nicht mehr automatisch, wohl aber der doppelte Kostendeckel und die planerische Klarheit. Genau diese Grenzfälle rechnen wir in der Förderstrategie durch, bevor ein Antrag gestellt wird. Bei einem einzelnen Fenstertausch für beispielhaft 12.000 Euro greift der Bonus nach der neuen Regel nicht, bei einer Fassadendämmung für 40.000 Euro gilt er für die 10.000 Euro oberhalb der Schwelle, das sind 500 Euro mehr Zuschuss (Beispiel/Orientierung). Wer mehrere Schritte bündelt oder ein größeres Vorhaben plant, überschreitet die Schwelle meist ohnehin. Der Bonus ist außerdem zeitlich gebunden: Für die im iSFP gelisteten Maßnahmen gilt der Anspruch 15 Jahre ab Erstellung des Fahrplans. Für Ihr Vorhaben in Berlin oder Brandenburg prüfen wir vorab, ob sich der iSFP mit Blick auf diese Schwelle rechnet.
Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch?
Der Heizungstausch folgt einer eigenen Logik über das KfW-Programm 458 mit einer Basisförderung von 30 Prozent. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent für Anträge bis 31.01.2027, der danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinkt, sowie der Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen. In Summe sind mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Anträge bis 31.01.2027, danach sinkt der Betrag halbjährlich um 750 Euro). Reichen die maximal förderfähigen Kosten nicht aus, kann zusätzlich der zinsgünstige Ergänzungskredit der KfW beantragt werden, der die Kosten oberhalb des Zuschussdeckels finanziert. Anders als bei den BAFA-Maßnahmen stellen Sie den KfW-Antrag selbst im Portal „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist dort nicht zulässig; wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und bereiten alles vor. Ein Beispiel: Bei 30.000 Euro Kosten sind 28.000 Euro förderfähig, mit Basis plus Klimageschwindigkeitsbonus ergeben sich 46 Prozent davon, also 12.880 Euro Zuschuss und ein Eigenanteil von 17.120 Euro (Beispielwert). In Berlin kann den Eigenanteil ein zinsgünstiges IBB-Modernisierungsdarlehen (bis 100.000 Euro je Wohneinheit) abdecken. Eine IBB-Zinssubvention gibt es bei Einzelmaßnahmen nur für vermietete Gebäude, bis 0,2 Prozent pro Jahr auf den KfW-Ergänzungskredit (Stand 28.09.2026).
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Bonus beim Heizungstausch über KfW 458, der frühes Handeln belohnt. Für Anträge bis 31.01.2027 liegt er bei 16 Prozent, danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte: 12 Prozent ab 01.02.2027, 8 Prozent ab 01.08.2027, 4 Prozent ab 01.02.2028, ab 01.08.2028 entfällt er. Maßgeblich ist das Antragsdatum. Er gilt für selbst genutzte Objekte und setzt den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung voraus. Zusammen mit einem möglichen Einkommensbonus bleibt der Zuschuss auf 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen auf 80 Prozent gedeckelt. Weil der Bonus schrittweise abgebaut wird, kann sich ein Aufschieben um ein Halbjahr in barem Geld auswirken: Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten bedeuten 16 statt 12 Prozent einen Unterschied von 1.120 Euro, zudem sinken die förderfähigen Kosten ab 01.02.2027 auf 27.250 Euro (Beispielwert). Genau deshalb gehört die zeitliche Planung in die Förderstrategie, damit Sie den höheren Satz nicht durch Verzögerung verlieren. Für Ihr Vorhaben in Berlin oder Brandenburg stimmen wir den Antragszeitpunkt so ab, dass der jeweils gültige Bonus gesichert ist.
Gibt es einen Einkommensbonus?
Ja, beim Heizungstausch über KfW 458 gibt es für Haushalte mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen einen Einkommensbonus. Er ist seit dem 21.07.2026 gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigen die Grenzen um 10.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide. Zusammen mit Basisförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ist der Gesamtzuschuss auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) auf 80 Prozent. Für einen berechtigten Haushalt kann der Einkommensbonus den Eigenanteil an einer neuen Wärmepumpe deutlich senken und den Umstieg erst wirtschaftlich machen. Er gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum, nicht bei Vermietung. In der Förderstrategie prüfen wir, ob Ihr Haushalt die Voraussetzungen erfüllt, und bereiten den Antrag entsprechend vor, den Sie dann selbst in „Meine KfW“ stellen. So schöpfen Sie in Berlin und Brandenburg den Förderrahmen vollständig aus, ohne Boni liegen zu lassen.
Wie oft kann ich den iSFP-Bonus nutzen?
Für jeden Antrag auf eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme, der innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans gestellt wird. Ob Dämmung der Fassade, Austausch der Fenster, Dämmung des Daches oder Optimierung der Heizungsanlage: Jeder Antrag oberhalb der 30.000-Euro-Schwelle (erste Wohneinheit) erhält auf den Kostenanteil darüber die 5 Prozentpunkte zusätzlich; mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet. Zusätzlich steht Ihnen die verdoppelte Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro für die erste Wohneinheit für die Bündelung mehrerer Maßnahmen zur Verfügung. Voraussetzung ist jeweils, dass die Maßnahme im Fahrplan empfohlen wurde, das Volumen die 30.000-Euro-Schwelle überschreitet und der iSFP zum Zeitpunkt des Antrags vorliegt. So können Sie die Schritte über mehrere Jahre planen und größere Maßnahmen gezielt bündeln. Ob in Berlin oder Brandenburg zusätzlich Landesförderung von IBB oder ILB infrage kommt, prüfen wir im Einzelfall. Alle genannten Werte sind Beispiele zur Orientierung.

Antrag, Fristen, Technik und Nachweise
Wo der Antrag läuft, warum die Reihenfolge entscheidend ist und welche technischen Nachweise über die Auszahlung entscheiden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Grundsätzlich immer vor Vorhabenbeginn, sonst ist die Förderung verloren. Wer vorher verbindlich beauftragt oder mit dem Bau beginnt, verliert den Anspruch, und zwar unabhängig davon, wie förderfähig die Maßnahme technisch wäre. Bei Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Das gilt beim BAFA ebenso wie bei der KfW-Heizungsförderung. So ist der Auftrag vorbereitet, ohne die Förderung zu gefährden. Nach der Antragstellung warten Sie die Zusage ab und beginnen erst danach mit der Umsetzung, beim BAFA ist ein früherer Start nur auf eigenes Risiko möglich. Ein reiner Planungsauftrag an die Energieberatung zählt dabei nicht als Vorhabenbeginn. Weil die Bearbeitung je nach Auslastung von BAFA und KfW zwischen zwei und acht Wochen dauern kann, planen wir einen Puffer ein. So sichern Sie sich in Berlin und Brandenburg den Anspruch, ohne unnötig lange auf den Baustart zu warten.
Wo stelle ich den Antrag, bei BAFA oder KfW?
Die Zuständigkeit ist geteilt: Die Gebäudehülle mit Dämmung, Fenstern und Türen, die Lüftung und die Heizungsoptimierung werden beim BAFA beantragt. Der Heizungstausch, also Wärmepumpe, Biomasse oder Anschluss an ein Wärmenetz, läuft über die KfW im Programm 458: Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW“, eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig (Ausnahme: Gemeinschaftseigentum einer WEG über die Verwaltung). Wir erstellen vorher die Bestätigung zum Antrag und bereiten alle Angaben vor. Reichen die maximal förderfähigen Kosten nicht aus, kann zusätzlich der zinsgünstige Ergänzungskredit der KfW über einen Finanzierungspartner beantragt werden, der die Kosten oberhalb des Zuschussdeckels finanziert. Beide Wege verlangen den Antrag vor Vorhabenbeginn und enden mit einem Verwendungsnachweis, bevor ausgezahlt wird. Wer mehrere Maßnahmen kombiniert, muss unter Umständen sowohl beim BAFA als auch bei der KfW beantragen, was wir koordinieren. Beim BAFA übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht die vollständige Antragsführung, bei der KfW begleiten wir Sie Schritt für Schritt und behalten die Portalanforderungen im Blick. In Berlin und Brandenburg verzahnen wir die Bundesanträge zusätzlich mit den Landesprogrammen von IBB und ILB.
| Schritt | BAFA (Hülle, Lüftung, Optimierung) | KfW (Heizungstausch) |
|---|---|---|
| 1. Vertrag | mit Fachbetrieb, unter Förderbedingung | mit Fachbetrieb, unter Förderbedingung |
| 2. Nachweis zum Antrag | technische Projektbeschreibung (TPB) | Bestätigung zum Antrag (BzA) |
| 3. Antrag | vor Vorhabenbeginn im BAFA-Portal, mit Vollmacht durch uns | vor Vorhabenbeginn in „Meine KfW“, durch Sie selbst |
| 4. Zusage | Zuwendungsbescheid abwarten | Zusage abwarten |
| 5. Umsetzung | Fachbetrieb führt aus | Fachbetrieb führt aus |
| 6. Nachweis | technischer Projektnachweis (TPN), Rechnungen | Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen |
| 7. Auszahlung | nach Prüfung | nach Prüfung |
Was zählt als Vorhabenbeginn?
Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags oder der tatsächliche Baustart. Sobald Sie den Handwerksauftrag ohne Vorbehalt erteilen, ist das Vorhaben begonnen und ein danach gestellter Antrag wird abgelehnt. Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage lösen dagegen keinen Vorhabenbeginn aus und müssen bei Antragstellung sogar vorliegen. Planungs- und Beratungsleistungen wie die technische Projektbeschreibung gelten nicht als Vorhabenbeginn und dürfen vorab beauftragt werden. Auch die Bestellung von Material auf eigenes Risiko vor dem Antrag ist förderschädlich und sollte unterbleiben. Diese Abgrenzung ist der kritischste Punkt im gesamten Ablauf, weil ein Fehler hier zum Totalverlust der Förderung führt. Deshalb klären wir vor jedem Schritt, was Sie bereits tun dürfen und was noch warten muss. So bleiben die Fördervoraussetzungen in Berlin und Brandenburg über den gesamten Prozess im Blick.
Was ist die technische Projektbeschreibung (TPB)?
Die technische Projektbeschreibung ist der zentrale Nachweis, der vor der Antragstellung erstellt wird und die geplante Maßnahme mit ihren Zielwerten dokumentiert. Sie legt zum Beispiel fest, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten eine gedämmte Wand oder ein neues Fenster erreichen muss, damit die technischen Mindestanforderungen der BEG und die Bauteilanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG) eingehalten sind. Diese Zielwerte legen wir für Ihr konkretes Gebäude fest. Für viele BAFA-Bausteine muss die TPB von einer dena-gelisteten Fachperson erstellt werden und ist Voraussetzung für den Antrag. Nach der Umsetzung folgt der Verwendungsnachweis, der belegt, dass die geplanten Werte auch tatsächlich erreicht wurden. Ohne saubere Projektbeschreibung fehlt die Grundlage, gegen die die spätere Ausführung geprüft wird. Für Ihr Vorhaben in Berlin oder Brandenburg erstellen wir die TPB förderkonform und binden sie in den Antrag ein.
Was ist eine Fachunternehmererklärung?
Die Fachunternehmererklärung war die Bestätigung des ausführenden Betriebs, dass die technischen Anforderungen des Förderprogramms bei der Umsetzung eingehalten wurden. Beim BAFA ersetzt sie inzwischen der digitale technische Projektnachweis (TPN), den das Fachunternehmen oder die Energieeffizienz-Fachperson erstellt, bei der KfW die Bestätigung nach Durchführung. Dieser Nachweis ist Teil des Verwendungsnachweises und entscheidet mit darüber, ob die Förderung ausgezahlt wird (Stand 29.09.2026). Auch für den Steuerbonus nach § 35c EStG ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster nötig, ausgestellt vom Fachunternehmen oder von einer ausstellungsberechtigten Energieberatung, die die Maßnahme planerisch begleitet oder beaufsichtigt hat. Ohne diesen Nachweis ist die geförderte Maßnahme nicht belegt, und ohne Nachweis fließt kein Geld. Er bestätigt zum Beispiel die eingebauten Dämmstärken, die erreichten U-Werte oder die Effizienzkennwerte einer Wärmepumpe. Beim Steuerbonus ist Eigenleistung nicht begünstigt, dort muss ein Fachunternehmen ausführen; bei der BEG werden in Eigenleistung nur die Materialkosten gefördert. Wir stellen sicher, dass der Nachweis vollständig und passend zur technischen Projektbeschreibung ist, damit es beim Verwendungsnachweis keine Lücke gibt. So sichern wir Ihren Anspruch in Berlin und Brandenburg formal ab.
Was ist der Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis ist die Dokumentation, dass die Maßnahme wie beantragt umgesetzt wurde, und er ist der eigentliche Auslöser des Geldflusses. Er umfasst die Rechnungen, die Bestätigung der Fachperson (beim BAFA der technische Projektnachweis, bei der KfW die Bestätigung nach Durchführung) und, je nach Baustein, den Nachweis der Baubegleitung. Ohne diesen vollständigen Nachweis wird nicht ausgezahlt, selbst wenn Antrag und Zusage einwandfrei waren. Ein Förderbescheid ist also kein Freibrief, sondern erst der Verwendungsnachweis entscheidet über die tatsächliche Auszahlung. Genau deshalb denken wir ihn vom ersten Tag an mit und sammeln die nötigen Unterlagen laufend, statt am Ende hektisch zu suchen. Fehlt ein Dokument oder werden die Zielwerte nicht erreicht, kann die Förderung gekürzt oder zurückgefordert werden. Beim BAFA führen wir den Nachweis mit Ihrer Vollmacht fristgerecht über das Portal, bei der KfW stellen wir die Bestätigung nach Durchführung aus und Sie laden sie mit den Rechnungen in „Meine KfW“ hoch. So kommt der Zuschuss für Ihr Vorhaben in Berlin oder Brandenburg auch verlässlich an.
Wozu dient die Baubegleitung und ist sie gefördert?
Die Baubegleitung durch eine dena-gelistete Fachkraft prüft, ob die Ausführung den Planungswerten entspricht, etwa ob Dämmstärken und Anschlussdetails stimmen und Wärmebrücken vermieden werden. Sie ist bei vielen BEG-Bausteinen an der Gebäudehülle Fördervoraussetzung und zugleich selbst förderfähig: Die BEG bezuschusst Fachplanung und Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind bis 5.000 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus, also bis 2.500 Euro Zuschuss, im Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 20.000 Euro. Beim Heizungstausch über KfW 458 gibt es keinen eigenen 50-Prozent-Baustein, dort zählen Fachplanung und Baubegleitung als Umfeldmaßnahme mit Ihrem persönlichen Fördersatz, solange die Heizungskosten die Höchstgrenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit noch nicht erreichen. Damit trägt die Förderung die Hälfte der Begleitungskosten, während die andere Hälfte gegen weitaus teurere Fehler bei Ausführung und Nachweis absichert. Fehler in der Ausführung gefährden nicht nur die Förderung, sondern auch die Bauqualität, etwa durch Feuchte oder Schimmel. Inhaltlich umfasst die Begleitung die Prüfung der Angebote, die Kontrolle auf der Baustelle mit Protokoll, die Mitwirkung bei der Abnahme, die Rechnungsprüfung und die Erstellung der Nachweise. In unserem Festpreis ist ein Baustellentermin enthalten, weitere Termine nennen wir vorab im Angebot. Gefördert wird die Begleitung durch eine unabhängige Energieeffizienz-Fachperson: Wir erhalten von ausführenden Firmen keine Provision. Für Ihr Vorhaben in Berlin oder Brandenburg ist sie das Bindeglied zwischen Planung und ausgezahltem Zuschuss.
Kann die Förderung zurückgefordert werden?
Ja, bei fehlenden oder falschen Nachweisen, wenn die technischen Zielwerte nicht erreicht werden oder gegen Programmauflagen verstoßen wird. Fördergeld gibt es nur, wenn die Maßnahme technisch besser ist als der gesetzliche Mindeststandard, also wenn zum Beispiel die geforderten U-Werte nach GModG und BEG eingehalten sind. Wird bei der Ausführung von den geplanten Werten abgewichen, ohne dass dies nachgewiesen und akzeptiert ist, droht die Rückforderung. Deshalb ist die durchgängige Begleitung von der technischen Projektbeschreibung über die Baubegleitung bis zum Verwendungsnachweis so wichtig. Wir prüfen die förderrelevanten Werte auf der Baustelle und dokumentieren sie, damit die Auszahlung Bestand hat. So vermeiden Sie, dass ein bereits ausgezahlter Zuschuss später zurückgefordert wird. Für Ihr Vorhaben in Berlin oder Brandenburg denken wir den Nachweis vom ersten Tag an mit, um genau dieses Risiko auszuschließen.
| Maßnahme | Typischer Nachweiswert | Nachweisdokument |
|---|---|---|
| Fassadendämmung | U-Wert-Grenzwert nach BEG | TPB, TPN |
| Dachdämmung | U-Wert-Grenzwert nach BEG | TPB, TPN |
| Fenster | U-Wert Gesamtfenster | TPB, TPN |
| Wärmepumpe | Jahresarbeitszahl, Effizienz | BzA und BnD (KfW) |
| Alle Bausteine | Umsetzung wie geplant | Protokoll des Baustellentermins, Rechnungsprüfung |

Kosten, Steuer und Region Berlin/Brandenburg
Was die Förderbegleitung netto kostet, wann der Steuerbonus eine Alternative ist und wie sich Bund und Land in der Region kombinieren lassen.
Was kostet mich die Förderbegleitung netto?
Im Ein- und Zweifamilienhaus kostet der Förderservice 1.298 Euro je Maßnahme, etwa für neue Fenster oder die Dachdämmung, inklusive Vor-Ort-Termin. Haben wir Ihren Sanierungsfahrplan erstellt, sind es 1.098 Euro je Maßnahme, und beauftragen Sie Fahrplan und Förderservice gleich zusammen, 800 Euro je Maßnahme. Für eine Einblasdämmung ohne Vor-Ort-Termin berechnen wir 500 Euro. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik erstattet die BAFA nach Bewilligung 50 Prozent des Honorars, bei 1.298 Euro also 649 Euro (Beispielrechnung). Für den Heizungstausch gibt es die Heizungsförderung KOMPLETT für 1.399 Euro: Prüfung des Handwerkerangebots, Bestätigung zum Antrag nach den KfW-Kriterien, raumweise Heizlast mit Vor-Ort-Termin, hydraulischer Abgleich und der Nachweis nach dem Einbau. Den KfW-Antrag stellen Sie selbst in „Meine KfW“, wir bereiten ihn vor. Eine Förderung dieses Honorars sagen wir nicht zu, je nach Maßnahme kann es zu den förderfähigen Heizungskosten zählen. Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen, siehe nächste Frage. Alle Preise sind Endpreise (Stand 26.10.2026).
| Leistung | förderfähig | Förderquote | Orientierung EFH/ZFH |
|---|---|---|---|
| Fachplanung und Baubegleitung bei Dämmung, Fenstern, Lüftung | ja, BAFA | 50 % | bis 5.000 € förderfähig, bis 2.500 € Zuschuss |
| Fachplanung und Baubegleitung beim Heizungstausch | ja, KfW 458 | persönlicher Satz | nur innerhalb von 28.000 € Heizungskosten |
| Förderstrategie und Antragseinreichung | nein | 0 % | bei uns ohne Berechnung |
| iSFP-Erstellung (eigenes BAFA-Programm) | ja | 50 % | bis 650 € |
Was kostet der Förderservice im Mehrfamilienhaus?
Ab drei Wohneinheiten richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen aus den Handwerkerangeboten, ab 1.098 Euro je Maßnahme. Den genauen Festpreis nennen wir Ihnen im Angebot, bevor Sie beauftragen. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik erstattet die BAFA nach Bewilligung 50 Prozent, bis 2.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit. Beim Heizungstausch im Mehrfamilienhaus erstellen wir ein Angebot. Mehrere zeitgleiche Maßnahmen bündeln wir, wo es geht.
Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c EStG, was ist besser?
Wer keine Zuschussförderung nutzen will oder kann, hat mit § 35c Einkommensteuergesetz eine steuerliche Alternative. Für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohngebäude, das älter als zehn Jahre ist, lassen sich 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld abziehen, maximal 40.000 Euro je Objekt, verteilt über drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent. Das gilt für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Entscheidend ist die Ausschließlichkeit: Für ein und dieselbe Maßnahme lässt sich der Steuerbonus nicht mit einer BAFA- oder KfW-Förderung kombinieren, man muss sich also je Sanierungsschritt entscheiden. In der Praxis ist der Zuschuss bei hohen Fördersätzen, etwa einer Wärmepumpe mit Boni, meist deutlich attraktiver, während der Steuerbonus für Eigentümer:innen mit hoher Steuerlast und Maßnahmen ohne hohe Bonusförderung interessant sein kann. Diese Abwägung gehört in die Förderstrategie, und wir rechnen beide Wege vor der Umsetzung durch. Formal braucht der Steuerbonus eine Bescheinigung nach amtlichem Muster, vom Fachunternehmen oder von einer ausstellungsberechtigten Energieberatung, die die Maßnahme planerisch begleitet hat; Eigenleistung ist nicht begünstigt. Dies ist keine Steuerberatung, die steuerliche Wirkung hängt vom Einzelfall ab und ist mit Ihrer Steuerberatung zu klären.
| Kriterium | Zuschuss BEG EM | Steuerbonus § 35c EStG |
|---|---|---|
| Höhe | 15 bis 80 % je Maßnahme (Heizung mit Boni) | 20 % der Kosten |
| Obergrenze | 30.000/60.000 € Kosten für die 1. WE | 40.000 € je Objekt |
| Auszahlung | nach Umsetzung, direkt | über 3 Jahre als Steuerermäßigung |
| Antrag | vor Vorhabenbeginn | mit der Steuererklärung, Abschluss vor 2030 |
| Nutzung | selbst genutzt oder vermietet | nur selbst genutzt |
Gilt der Steuerbonus nach § 35c EStG auch bei Vermietung?
Nein, die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum. Bei vermieteten Objekten greifen andere steuerliche Regeln, etwa der Abzug als Werbungskosten oder über die Abschreibung, die einer eigenen Logik folgen. Für die BEG-Zuschussförderung dagegen ist die Selbstnutzung nicht in gleicher Weise Voraussetzung, hier sind je nach Baustein auch vermietete Gebäude förderfähig. Das ist ein wichtiger Unterschied bei der Wahl des Förderwegs, gerade für Vermieter:innen im Berliner Mehrfamilienhausbestand. Wer vermietet, fährt daher häufig über den BEG-Zuschuss besser, während der Steuerbonus dem selbst nutzenden Eigentümer offensteht. Für dieselbe Maßnahme lassen sich beide Wege ohnehin nicht kombinieren, für unterschiedliche Maßnahmen ist eine getrennte Zuordnung aber möglich. Dies ist keine Steuerberatung, bitte klären Sie den konkreten Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung. Wir zeigen im Rahmen der Förderstrategie die förderrechtlichen Optionen auf und treffen die steuerliche Entscheidung nicht für Sie.
Welche Landesförderung gibt es in Berlin?
In Berlin lassen sich die Bundesprogramme mit Angeboten der Investitionsbank Berlin (IBB) verbinden. Die IBB vergünstigt den KfW-Kredit 261 für Vermieter:innen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zusätzlich um eine Zinsverbilligung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Über das Programm ENEO bezuschusst die IBB außerdem eine Initialberatung für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten mit 95 Prozent, höchstens 595 Euro. Selbstnutzende Eigentümer:innen können den Eigenanteil einer Einzelmaßnahme über ein IBB-Modernisierungsdarlehen finanzieren. Der KfW-Kredit reicht seit dem 21.07.2026 je Wohneinheit bis zu 150.000 Euro, der Tilgungszuschuss liegt je nach Effizienzhaus-Stufe bei 0 bis 15 Prozent (Stand 28.09.2026). Beachten Sie: KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen lassen sich nicht kombinieren, den iSFP-Bonus gibt es nur auf dem Einzelmaßnahmen-Weg. Weil Berlin Ende 2025 2.069.432 Wohnungen zählte, viele davon aus energetisch schwachen Baujahren, ist der Bedarf groß. Der Bestand ist dabei stark durch Mehrfamilienhäuser geprägt, für die der nach Wohneinheiten gestaffelte Kostendeckel besonders relevant ist. Wir prüfen die für Ihr Vorhaben passende Kombination aus Bundes- und Landesförderung im Einzelfall.
Welche Landesförderung gibt es in Brandenburg?
In Brandenburg fördert die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften gewährt die ILB beim Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zusätzlich zum KfW-Tilgungszuschuss einen eigenen Tilgungszuschuss. Das für private Selbstnutzer attraktivste Programm ist die Wohneigentumsförderung für Modernisierung und Instandsetzung mit einem Zuschuss von 10.000 Euro und einem Darlehen von bis zu 230.000 Euro, das 20 Jahre zinsfrei ist (Zuschläge je Kind und bei geringem Einkommen; Einkommensgrenze bei zwei Personen bis 52.000 Euro anrechenbares Jahreseinkommen, je Kind 15.600 Euro mehr, doppelte Grenze nach § 22 BbgWoFG, Stand 29.09.2026, ohne Gewähr). Gefördert wird allerdings nur in festgelegten innerstädtischen Gebieten (etwa Sanierungsgebieten und „Vorranggebieten Wohnen“) und bei Baukosten ab 500 Euro je Quadratmeter. Eigenständige fossile Heizkessel fördert sie nicht. Den Antrag stellen Sie selbst bei der ILB, wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie. Weil sich Bundes- und Landesmittel ergänzen dürfen, solange keine Überfinanzierung entsteht, lohnt der Blick auf beide Ebenen. Der iSFP-Bonus der BAFA ist durch ein Landesprogramm nicht ausgeschlossen, solange dieselben Kosten nicht überfinanziert werden, mit der KfW 261 ist er dagegen nicht kombinierbar. Der Gebäudebestand erklärt die hohe Relevanz: Ende 2025 gab es in Brandenburg 712.615 Wohngebäude (einschließlich Wohnheimen), davon 87,0 Prozent Ein- und Zweifamilienhäuser, und laut Zensus 2022 werden rund 80 Prozent der Wohnungen mit Gas und Fernwärme beheizt. Ob Ihr Haus in einer förderfähigen Gebietskulisse liegt, prüfen wir vorab.
Warum ist die Förderbegleitung in Berlin und Brandenburg besonders relevant?
Der Gebäudebestand der Region ist überwiegend älter und stark gas- und fernwärmedominiert, der Sanierungsbedarf ist entsprechend hoch. In Brandenburg gab es Ende 2025 712.615 Wohngebäude (einschließlich Wohnheimen), davon 87,0 Prozent Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen 48,3 Prozent aller Wohnungen liegen. Rund 80 Prozent der Brandenburger Wohnungen werden laut Zensus 2022 mit Gas und Fernwärme beheizt, was den Handlungsdruck beim Heizungstausch erhöht. In Berlin bestanden Ende 2025 2.069.432 Wohnungen, der Bestand ist stark durch Mehrfamilienhäuser und viele Eigentümerwechsel geprägt. Wir kennen die Antragswege beider Landesförderbanken, also der IBB in Berlin und der ILB in Brandenburg, und wissen, wo sich Bundes- und Landesförderung sinnvoll stapeln lassen und wo Doppelförderung ausgeschlossen ist. Weil wir ausschließlich in dieser Region arbeiten, sind die Wege zu Ihrem Gebäude kurz und die kommunale Wärmeplanung vor Ort bekannt. So holen wir für Ihre Einzelmaßnahme das regionale Optimum heraus. Alle genannten Daten haben den Stand 28.09.2026.
| Datenpunkt | Wert | Bezug |
|---|---|---|
| Wohngebäude Brandenburg | 712.615 | Gebäudebestand, Fortschreibung Ende 2025 |
| Anteil EFH/ZFH Brandenburg | 87,0 % | Gebäudetyp, Fortschreibung Ende 2025 |
| Gas plus Fernwärme Brandenburg | rund 80 % der Wohnungen | Heizungsart, Zensus 2022 |
| Wohnungen Berlin | 2.069.432 | Bestand Ende 2025 |
Arbeiten Sie auch außerhalb von Berlin und Brandenburg?
Nein, unser Fokus liegt ausschließlich auf Berlin und Brandenburg. Diese regionale Konzentration bedeutet genaue Kenntnis der lokalen Programme von IBB und ILB sowie der Gegebenheiten vor Ort. Wir wissen, wie weit die kommunale Wärmeplanung in den einzelnen Kommunen ist, was seit dem Wegfall der 65-Prozent-Regel im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) vor allem für die Frage nach einem künftigen Wärmenetz wichtig ist. Auch die Anfahrtswege zu Ihrem Gebäude sind kurz, sodass Aufnahme und Baustellentermine für die Baubegleitung schnell zu vereinbaren sind. Als dena-gelistete Energieberatung erbringen wir die förderfähige Fachplanung und Baubegleitung rechtssicher. Wir sind unabhängig und herstellerneutral: Wir verkaufen keine Geräte und keine Bauleistungen, die Umsetzung vergeben Sie an Fachbetriebe Ihrer Wahl. Die regionale Nähe ist dabei kein Nachteil, sondern der Grund, warum wir Bundes- und Landesförderung so genau verzahnen können. Für Ihr Vorhaben in der Region holen wir das Maximum aus Bund und Land heraus.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Stellen Sie sie uns direkt, wir antworten zeitnah und unverbindlich.
Passende Leistungen
Diese Leistungen kombinieren viele Eigentümer:innen mit dem Förderservice.
Schritt für Schritt
Ihr Weg zum Förderservice
In drei einfachen Schritten, jederzeit unverbindlich.
-
1
Fachplanung und Angebotsprüfung
Sie schildern Ihre Maßnahme und senden vorhandene Unterlagen. Sie erhalten unseren Festpreis, wir legen die förderfähigen Zielwerte fest und prüfen Angebote und Produktdatenblätter Ihres Fachbetriebs.
Formular öffnen -
2
Antrag vor Baubeginn
Sie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb nur unter der Bedingung der Förderzusage. Wir erstellen technische Projektbeschreibung (BAFA) bzw. Bestätigung zum Antrag (KfW), der Antrag geht vor Vorhabenbeginn ins Portal (BAFA mit Vollmacht durch uns, KfW durch Sie).
Einschätzung anfordern -
3
Baustellentermin, Nachweis, Auszahlung
Nach der Zusage setzt der Fachbetrieb die Maßnahme um, wir prüfen die Ausführung bei einem Baustellentermin mit Protokoll. Danach prüfen wir die Rechnungen, erstellen den Nachweis, und BAFA oder KfW zahlen den Zuschuss aus.
Gemeinsam starten

Wir beraten Sie gern!
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.
Firas Hassan, Ihr Ansprechpartner für Berlin und Brandenburg
Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite, insbesondere zu Förderung, Fristen, Beträgen und Rechtslage, dienen der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr (Stand 28.09.2026). Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist stets die individuelle Prüfung Ihres Vorhabens.



