
KfW-Förderbegleitung für Effizienzhaus-Sanierung
Wir bringen Ihr Wohngebäude förderoptimiert auf KfW-Effizienzhaus-Niveau, von der Stufenwahl über die Bestätigung zum Antrag bis zur Gutschrift des Tilgungszuschusses, dena-gelistet für Berlin und Brandenburg.
Kostenlos und unverbindlich
Ersteinschätzung zur KfW-Förderbegleitung für die Effizienzhaus-Sanierung
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Einschätzung, den nächsten Schritten und einer transparenten Preisorientierung.

dena-gelistet
Energieeffizienz-Fachperson
Herstellerneutral
Empfehlung ohne Eigeninteresse
Berlin & Brandenburg
Kurze Wege, IBB und ILB
Baubegleitung
Auf Wunsch bis zur Umsetzung
Alles Wichtige zur KfW-Förderbegleitung für die Effizienzhaus-Sanierung
Die KfW-Förderbegleitung führt Ihre Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 von der Stufenwahl bis zum Tilgungszuschuss. Als dena-gelistete Energieberatung erstellen wir BzA und BnD selbst und verzahnen die Förderung mit den Landesprogrammen von IBB und ILB.
- KfW 261 fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss, bis 150.000 Euro pro Wohneinheit (Stand 28.09.2026).
- Förderfähig sind die Stufen Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40, jeweils als Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse; je niedriger die Zahl, desto höher der Tilgungszuschuss.
- Der Worst-Performing-Building-Bonus bringt zusätzliche 10 Prozentpunkte bei den Stufen EH 70, 55 und 40, etwa bei einem Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a).
- Die Einbindung einer dena-gelisteten Fachperson ist Pflicht: BzA vor dem Antrag, BnD vor der Gutschrift des Tilgungszuschusses.
- Wir verzahnen KfW 261 mit den Landesprogrammen IBB (Berlin) und ILB (Brandenburg) und bleiben dabei unabhängig: Die Umsetzung vergeben Sie an Fachbetriebe Ihrer Wahl.
- KfW-261-Kredit pro Wohneinheit
- 150.000 €
- Worst-Performing-Building-Bonus
- +10 Pp
- EH 85, 70, 55, 40 als EE- oder NH-Klasse
- 4 Stufen
- Nachweise durch die dena-gelistete Fachperson
- BzA + BnD
Das ist enthalten: KfW-Förderbegleitung für Effizienzhaus-Sanierung
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Transparente Festpreise
Was kostet die Effizienzhaus-Begleitung?
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus sind Fachplanung und Baubegleitung durch eine dena-gelistete Energieeffizienz-Fachperson Pflicht, und genau dieses Honorar fördert die KfW über einen zusätzlichen Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss. Der Zuschuss mindert Ihre Kreditschuld, er wird nicht ausgezahlt.
ab2.450 €
Ihr Eigenanteil nach Förderung
Ein- und Zweifamilienhaus
Fachplanung und Baubegleitung komplett
Honorar für Fachplanung und Baubegleitung 4.900 €. Finanzieren Sie die Sanierung mit dem KfW-Kredit 261, übernimmt die KfW davon nach Bewilligung 50 Prozent als Tilgungszuschuss auf den Kredit, also 2.450 €. Ihr Eigenanteil dann: 2.450 €.
Angebot für Ihr Hausauf Anfrage
Festpreis vor Beauftragung
Mehrfamilienhaus
Ab 3 Wohneinheiten
Förderfähig sind 4.000 € je Wohneinheit, höchstens 40.000 € je Vorhaben, die Kalkulation hängt vom Objekt ab. Den Festpreis nennen wir nach dem kostenlosen Erstgespräch.
Angebot fürs MehrfamilienhausErgänzende Leistungen
Energetische Gesamtbilanzierung und Effizienzhaus-Nachweis
Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD) inklusive.
enthalten
Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr.
KfW 261 oder BAFA-Einzelmaßnahmen?
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Diese Leistung
KfW 261 (Effizienzhaus)
Zum Vergleich
BAFA BEG Einzelmaßnahmen
Fördergegenstand
Förderform
Antrag
dena-Fachperson
Höchstgrenze
Kombination
So unterstützen wir Sie
Von der ersten Analyse bis zum Fördernachweis, alles aus einer Hand.

Ehrliche Analyse und Beratung
Wir prüfen Ihr Gebäude anhand Ihrer Unterlagen oder vor Ort, je nachdem, was die Leistung erfordert, und sagen Ihnen, was sich lohnt und was nicht. Wir haben nichts zu verkaufen außer dieser Einschätzung.

Alle passenden Förderprogramme
Wir kombinieren BAFA, KfW und die Landesprogramme von IBB und ILB, bereiten die Anträge vor und prüfen alle passenden Boni, etwa den Worst-Performing-Building-Bonus.

Prüffähige Nachweise und Anträge
Wir dokumentieren sauber und prüffähig und begleiten die Förderanträge bis zum Verwendungsnachweis, damit Ihre Förderung Bestand hat.

Zuhause in Berlin und Brandenburg
Wir kennen den regionalen Gebäudebestand vom Gründerzeitaltbau bis zum Umland-Einfamilienhaus und die lokalen Programme genau. Kurze Wege, schnelle Termine.
Häufige Fragen rund um die KfW-Förderbegleitung für die Effizienzhaus-Sanierung
Alles Wichtige gebündelt und nach Themen sortiert. Klicken Sie eine Frage an, um die ausführliche Antwort zu lesen.

Grundlagen Effizienzhaus und KfW 261
Was eine Effizienzhaus-Sanierung ist, wie das Programm KfW 261 funktioniert und welche Stufen förderfähig sind.
Was ist eine Effizienzhaus-Sanierung?
Eine Effizienzhaus-Sanierung ist die energetische Komplettsanierung eines bestehenden Wohngebäudes auf einen definierten KfW-Standard, bei der Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Lüftung als Gesamtsystem betrachtet werden. Anders als eine Einzelmaßnahme wie ein reiner Fenstertausch zielt sie darauf, eine ganze Effizienzhaus-Stufe nachzuweisen. Der Standard ergibt sich aus dem Vergleich mit einem Referenzgebäude nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG), das dieselbe Geometrie und Ausrichtung hat, aber mit festen Referenzwerten gerechnet wird. Gefördert wird dieser Weg über das Programm KfW 261 als Kredit mit Tilgungszuschuss. Bewertet werden dabei immer zwei Kennwerte, der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der Transmissionswärmeverlust (HT) der Hülle. Für die Region ist das besonders wichtig, weil ein großer Teil des Berliner und Brandenburger Bestands aus energetisch schwachen Baujahren stammt und unsanierte Altbauten häufig über 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegen. Ein Berliner Gründerzeitaltbau erreicht realistisch oft Effizienzhaus 70, ein freistehendes Brandenburger Umland-Einfamilienhaus nach Vollsanierung eher Effizienzhaus 55 oder 40. Die konkrete Stufe berechnen wir für Ihr Gebäude individuell (Beispiel/Orientierung).
| Kennwert | Kurzzeichen | Bedeutung |
|---|---|---|
| Jahres-Primärenergiebedarf | QP | bestimmt die Effizienzhaus-Zahl |
| Transmissionswärmeverlust | HT | Qualität der Gebäudehülle |
| Referenzgebäude | RG | Vergleichsgröße nach GModG |
| Erneuerbare-Energien-Klasse | EE | mindestens 65 Prozent EE-Wärme |
Was ist die KfW 261 genau?
Das Programm KfW 261 ist der zentrale Förderweg für die Sanierung zum Effizienzhaus im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude (BEG WG). Es kombiniert einen zinsverbilligten Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss, der direkt von der Kreditschuld abgezogen wird und dadurch wie ein Zuschuss wirkt. Seit der Reform vom 21.07.2026 beträgt der maximale Kredit einheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner gestellt, und zwar zwingend vor Vorhabenbeginn. Voraussetzung ist die Einbindung einer in der Expertenliste der dena geführten Fachperson, die die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellt. In Berlin lässt sich der Kredit bei vermieteten Gebäuden über die IBB zusätzlich zinsverbilligen, in Brandenburg können Selbstnutzende ergänzend die ILB-Wohneigentumsförderung nutzen, allerdings nur in festgelegten innerstädtischen Gebieten. Weil die Förderung pro Wohneinheit gerechnet wird, mobilisieren gerade Mehrfamilienhäuser in Berlin erhebliche Summen. Die genaue Ausgestaltung für Ihr Vorhaben prüfen wir im Erstgespräch (Stand 28.09.2026).
Welche Effizienzhaus-Stufen sind förderfähig?
In der Sanierung sind die Stufen Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 über KfW 261 förderfähig, dazu die Sonderkategorie Effizienzhaus Denkmal für geschützte Gebäude; deren Begleitung darf nur eine Fachperson mit der dena-Zulassung „Wohngebäude Denkmal“ übernehmen, die wir nicht haben. Für Baudenkmale bieten wir deshalb keine Leistungen an. Die Zahl gibt den Jahres-Primärenergiebedarf in Prozent eines Referenzgebäudes nach dem GModG an, ein Effizienzhaus 55 benötigt also rechnerisch nur 55 Prozent der Primärenergie. Je niedriger die Zahl, desto besser die Effizienz und desto höher der Tilgungszuschuss. Für jede Stufe gelten Grenzwerte für den Primärenergiebedarf (QP) und den Transmissionswärmeverlust (HT). Seit der Reform vom 21.07.2026 ist jede Stufe nur als Erneuerbare-Energien-Klasse mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme oder als Nachhaltigkeits-Klasse mit QNG-PLUS-Zertifikat förderfähig. In der Sanierung ist Effizienzhaus 55 häufig der wirtschaftliche Sweet Spot, während der Sprung auf Effizienzhaus 40 technisch am anspruchsvollsten ist und überproportional kostet. Berliner Gründerzeitbauten mit erhaltenswerten Fassaden erreichen realistisch oft EH 70 oder EH 55, freistehende Brandenburger Einfamilienhäuser durch Vollsanierung eher EH 55 oder EH 40. Welche Stufe für Ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, berechnen wir individuell (Beispiel/Orientierung).
| Stufe | Primärenergie vs. Referenz | Wirtschaftliche Einordnung |
|---|---|---|
| EH 85 | 85 % | günstiger Einstieg, Tilgungszuschuss nur mit NH-Klasse |
| EH 70 | 70 % | guter Kompromiss bei Altbau |
| EH 55 | 55 % | häufig wirtschaftlichster Zielwert |
| EH 40 | 40 % | höchster Zuschuss, hohe Kosten |
Was bedeuten QP und HT?
QP steht für den Jahres-Primärenergiebedarf und beschreibt, wie viel Energie das Gebäude über die gesamte Kette bis zur Primärenergiequelle für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt. Genau auf diesen Wert bezieht sich die Zahl im Namen des Effizienzhauses, ein Effizienzhaus 40 kommt rechnerisch mit 40 Prozent der Primärenergie des Referenzgebäudes aus. HT steht für den Transmissionswärmeverlust und beschreibt die Qualität der Gebäudehülle, also wie viel Wärme über Außenwände, Dach, Fenster und Bodenplatte verloren geht. Beide Werte müssen die Anforderungen der jeweiligen Stufe einhalten, damit die Förderung greift. Berechnet werden sie nach anerkannten Verfahren, in der Regel auf Basis der Bilanzierung nach dem GModG nach DIN V 18599. Diese Berechnung ist Grundlage der Bestätigung zum Antrag und darf nur eine dena-gelistete Fachperson erstellen. Für den heterogenen Bestand in Berlin und Brandenburg, von der Gründerzeit über die Plattenbauten bis zu Umland-Einfamilienhäusern, führt an einer gebäudekonkreten Berechnung kein Weg vorbei. Wir rechnen die Varianten durch und zeigen, mit welchem Maßnahmenpaket Sie welche Stufe erreichen (Beispiel/Orientierung).
Was ist die EE-Klasse?
EE steht für die Erneuerbare-Energien-Klasse, die erreicht wird, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Gebäudes decken. Das gelingt in der Praxis meist über eine Wärmepumpe, etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, oder über den Anschluss an ein Wärmenetz mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Seit der Reform der BEG vom 21.07.2026 ist die EE-Klasse in der Effizienzhaus-Förderung über KfW 261 Mindestvoraussetzung, sofern nicht die Nachhaltigkeits-Klasse gewählt wird; der frühere eigenständige EE-Bonus von 5 Prozentpunkten ist im Gegenzug entfallen. Eine reine Gas- oder Ölheizung erfüllt die EE-Klasse nicht. Wer nur die Heizung tauscht, nutzt dagegen das KfW-Programm 458, das eigenen Regeln folgt und sich mit KfW 261 für dasselbe Gebäude nicht kombinieren lässt. In Berlin und Brandenburg ist dabei die örtliche kommunale Wärmeplanung zu beachten, weil ein künftiger Anschluss an ein Wärmenetz die sinnvolle Technikwahl beeinflusst. Wir stimmen die Heizungsentscheidung deshalb mit der Effizienzhaus-Strategie und dem regionalen Zeitplan ab. So vermeiden Sie, an einem geplanten Wärmenetz vorbeizuplanen (Stand 28.09.2026).
Muss ich das ganze Gebäude auf einmal sanieren?
Für die Förderung über KfW 261 muss am Ende der geplante Effizienzhaus-Standard nachgewiesen sein, das Bündel der Maßnahmen muss also stimmig zum Ziel führen. Sie können die Umsetzung zeitlich strecken, der Nachweis der Stufe muss aber im Antrag von Anfang an schlüssig geplant sein. Wer schrittweise über Jahre saniert, fährt häufig besser mit einzelnen BAFA-geförderten Maßnahmen, bei denen ein vorliegender individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) den Bonus von 5 Prozentpunkten auslöst (bei Anträgen über 30.000 Euro, auf den Betrag darüber). Beide Wege lassen sich aber nicht kombinieren: Nach einem Vorhaben mit dem einen Programm ist das andere erst drei Jahre nach Abschluss möglich. Wer dagegen in einem Zug auf eine klare Zielstufe saniert, ist mit dem Kreditweg der KfW 261 meist besser bedient. Ein Effizienzhaus entsteht durch das Zusammenspiel von Gebäudehülle und Anlagentechnik, wobei die Reihenfolge wichtig ist: erst die Hülle verbessern, dann die reduzierte Heizlast berechnen, dann die Wärmepumpe passgenau auslegen. Wird die Heizung zuerst dimensioniert, ist sie oft zu groß, teurer in Anschaffung und Betrieb. Gerade im Berliner und Brandenburger Bestand mit vielen Eigentümerwechseln ordnen wir Ihre Sanierung so, dass Förderung und Bauablauf zusammenpassen. Ob Komplettsanierung oder Etappen sinnvoller sind, klären wir im Erstgespräch (Beispiel/Orientierung).
Wer stellt fest, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird?
Die erreichbare Effizienzhaus-Stufe berechnet eine in der Expertenliste der dena geführte Energieeffizienz-Fachkraft anhand der geplanten Maßnahmen und der Gebäudedaten. Grundlage ist die Bilanzierung von Primärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (HT) nach dem GModG. Diese Berechnung ist zugleich die Basis der Bestätigung zum Antrag (BzA), ohne die kein Förderantrag über die Hausbank möglich ist. Nach Abschluss der Bauarbeiten prüft dieselbe Fachkraft, ob der Standard erreicht wurde, und stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Erst nach der BnD schreibt die KfW den Tilgungszuschuss dem Kredit gut. Weil wir ausschließlich in Berlin und Brandenburg arbeiten, sind die Wege zu Ihrem Gebäude kurz und die Termine schnell vereinbart. So bleibt die Bewertung belastbar und förderfest.
Worin unterscheidet sich die KfW 261 von einer Einzelmaßnahme?
Die KfW 261 fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus als Kredit mit Tilgungszuschuss, die BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördern dagegen einzelne Bauteile als direkten Zuschuss. Der Heizungstausch selbst läuft über das KfW-Programm 458. Für eine echte Komplettsanierung mit klarer Zielstufe ist der Kreditweg meist überlegen, wer nur einzelne Maßnahmen umsetzt, fährt oft mit BEG EM besser. Beim Zuschussweg der BAFA verdoppelt ein vorliegender iSFP die Förderhöchstgrenze der Einzelmaßnahmen für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Beide Wege setzen die Einbindung einer dena-gelisteten Fachperson voraus und verlangen den Antrag vor Vorhabenbeginn. In Berlin und Brandenburg lässt sich der Kreditweg zusätzlich mit den Landesprogrammen von IBB und ILB kombinieren, KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen lassen sich jedoch nicht kombinieren, zwischen beiden liegt eine Sperrfrist von drei Jahren nach Abschluss. Welcher Weg für Ihr Vorhaben netto am meisten bringt, rechnen wir individuell durch (Beispiel/Orientierung).
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.

Förderung, Konditionen und BEG-Reform 2026
Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt, was die Reform vom 21.07.2026 verändert und wie sich Bund und Land kombinieren lassen.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Der Tilgungszuschuss der KfW 261 hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und der Klasse ab und mindert direkt die zurückzuzahlende Kreditsumme. Nach der Reform vom 21.07.2026 wurden die Zuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte abgesenkt und der frühere EE-Bonus von 5 Prozentpunkten ist entfallen. Mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) gibt es 10 Prozent bei Effizienzhaus 40 und 5 Prozent bei Effizienzhaus 55, bei Effizienzhaus 70 und 85 gibt es mit EE keinen Tilgungszuschuss. Mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH, QNG-PLUS-Zertifikat) sind es jeweils 5 Prozentpunkte mehr: 15 Prozent bei EH 40, 10 Prozent bei EH 55, 5 Prozent bei EH 70 und EH 85. Effizienzhaus Denkmal erhält 5 Prozent (EE) bzw. 10 Prozent (NH). Der maximale Kredit beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit, sodass der Zuschuss bei einem voll ausgeschöpften Kredit spürbar ausfällt. Verbindlich sind allein die im aktuellen KfW-Merkblatt 261 veröffentlichten Sätze, die wir vor jedem Antrag tagesaktuell prüfen. In Berlin und Brandenburg kommt hinzu, dass IBB und ILB die Konditionen ergänzen, sodass die effektive Förderquote höher liegen kann. Weil die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht, lohnt sich eine frühzeitige und saubere Antragstellung. Die konkrete Rechnung für Ihr Gebäude erstellen wir im Erstgespräch (Stand 28.09.2026).
| Stufe | Tilgungszuschuss EE / NH ab 21.07.2026 | Max. Kredit je WE |
|---|---|---|
| EH 85 | 0 % / 5 % | 150.000 € |
| EH 70 | 0 % / 5 % | 150.000 € |
| EH 55 | 5 % / 10 % | 150.000 € |
| EH 40 | 10 % / 15 % | 150.000 € |
| EH Denkmal (nur mit Denkmal-Fachperson) | 5 % / 10 % | 150.000 € |
| WPB-Bonus (EH 70, 55, 40) | plus 10 Prozentpunkte | keine Änderung |
Was ändert die BEG-Reform ab dem 21.07.2026?
Mit der Reform der BEG-Richtlinie zum 21.07.2026 haben sich die Konditionen der KfW 261 deutlich verändert. Der maximale Kreditbetrag wurde einheitlich auf 150.000 Euro je Wohneinheit angehoben, zuvor lag er bei 120.000 Euro und nur mit EE- oder Nachhaltigkeits-Klasse bei 150.000 Euro. Gleichzeitig wurden die Tilgungszuschüsse über alle Effizienzhaus-Stufen pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, und der bisherige Bonus von 5 Prozentpunkten für die EE-Klasse ist entfallen, weil diese künftig als Standard vorausgesetzt wird. Der Worst-Performing-Building-Bonus von 10 Prozentpunkten bleibt erhalten, seine Kriterien wurden aber neu gefasst. Neu ist ein Bonus für serielle Sanierung, beantragbar ab 24.09.2026. Außerdem lassen sich KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht mehr kombinieren, dazwischen liegt eine Sperrfrist von drei Jahren. Für die Praxis heißt das: Die frühzeitige und fachlich saubere Antragstellung ist wichtiger denn je, und die richtige Stufenwahl entscheidet stärker über die Wirtschaftlichkeit. Gültige Bestätigungen zum Antrag konnten bis zum 20. Juli 2026 noch zu den bisherigen Bedingungen eingereicht werden. Für Berlin und Brandenburg wirken sich Änderungen bei der KfW direkt auf die Verzahnung mit IBB und ILB aus, weshalb wir vor jedem Antrag den tagesaktuellen Stand prüfen (Stand 28.09.2026).
Was ist der Worst-Performing-Building-Bonus?
Der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) ist ein Aufschlag von 10 Prozentpunkten auf den Tilgungszuschuss der KfW 261 für Gebäude mit sehr hohem Energiebedarf, und zwar bei den Stufen Effizienzhaus 70, 55 und 40. Damit wird ausgerechnet die Sanierung der ineffizientesten Gebäude besonders attraktiv, was für viele Berliner Altbauten und unsanierte Brandenburger Bestandsbauten relevant sein kann. Die Kriterien wurden zum 21.07.2026 neu gefasst: Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohngebäude bis fünf Wohneinheiten gilt: Eine aktuelle Energiebedarfsberechnung ergibt einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) oder es liegt ein Bedarfsausweis der Klasse H vor, jeweils höchstens ein Jahr alt. Der Weg über das Baujahr (1957 oder früher, Hülle im Wesentlichen unsaniert) gilt nur noch für größere Wohngebäude mit zentraler Warmwasserbereitung. Anders als der frühere EE-Bonus ist der WPB-Bonus von der Reform nicht gestrichen worden und bleibt in voller Höhe erhalten. Bei einem beispielhaften Kredit von 150.000 Euro bedeuten die zusätzlichen 10 Prozentpunkte 15.000 Euro mehr Tilgungszuschuss (Beispielwert). Viele unsanierte Altbauten in der Region könnten die Grenze erreichen, das ist aber eine Einschätzung und muss gerechnet werden. Für die Wirtschaftlichkeit gilt: Je schlechter der Ausgangszustand, desto größer sind Einsparung und Förderhebel. Ob Ihr Gebäude den WPB-Status erfüllt, prüfen wir mit einer Bedarfsberechnung im Rahmen der Ersteinschätzung.
Bekomme ich das Geld ausgezahlt oder als Kredit?
Die KfW 261 ist als zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss ausgestaltet, Sie erhalten also kein direktes Zuschussgeld, sondern einen günstigen Förderkredit. Der Tilgungszuschuss reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme und wirkt damit faktisch wie ein Zuschuss, bleibt aber an den Kredit gekoppelt. Der Kredit läuft über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner, nicht direkt über die KfW. Einen reinen Investitionszuschuss ohne Kredit gibt es nur für Einzelmaßnahmen über die BAFA, nicht für die Effizienzhaus-Stufe. Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern nach Vorlage der Bestätigung nach Durchführung (BnD) dem Kredit gutgeschrieben, zum nächsten Verrechnungszeitpunkt 2, 4 oder 5 Jahre nach der Zusage. In Berlin kann die IBB den Zinssatz bei vermieteten Gebäuden zusätzlich verbilligen, in Brandenburg können Selbstnutzende ergänzend die ILB-Wohneigentumsförderung nutzen, allerdings nur in festgelegten innerstädtischen Gebieten. So sinken die Finanzierungskosten zusätzlich zum Tilgungszuschuss. Die passende Finanzierungsstruktur besprechen wir gemeinsam mit Ihrer Bank.
Kann ich KfW 261 als reinen Zuschuss ohne Kredit bekommen?
Nein, für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist die KfW 261 ausschließlich als Kredit mit Tilgungszuschuss ausgestaltet. Einen reinen Investitionszuschuss gibt es dafür nicht. Wollen Sie ohne Kredit fördern lassen, bleiben die Einzelmaßnahmen über die BAFA (BEG EM) als direkter Zuschuss, allerdings ohne den Effizienzhaus-Standard. Für selbst genutztes Wohneigentum kommt zusätzlich die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG in Betracht, mit 20 Prozent der Kosten über drei Jahre bis maximal 40.000 Euro je Objekt, für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie jedoch nicht gleichzeitig eine KfW-Förderung und den Steuerbonus nutzen. Dies ist keine Steuerberatung, die konkrete Gestaltung prüft Ihre Steuerberatung. In Berlin und Brandenburg wählen wir mit Ihnen den Weg, der zu Ihrer Finanzierungssituation passt, und verzahnen ihn mit IBB oder ILB. So finden Sie auch ohne Wunsch nach einem klassischen Kredit die passende Förderung (Beispiel/Orientierung).
Wie kombiniere ich die KfW mit der IBB in Berlin?
In Berlin ergänzt die Investitionsbank Berlin (IBB) die Bundesförderung über das Programm IBB Energetische Gebäudesanierung (Effizienzhaus). Der KfW-Kredit 261 wird dabei mit einer Zinsverbilligung von bis zu 0,6 Prozentpunkten pro Jahr auf den KfW-Zinssatz ausgestattet, der Zinssatz ist jeweils für zehn Jahre festgeschrieben. Das Programm richtet sich ausschließlich an Vermieter:innen, Investor:innen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die mindestens auf Effizienzhaus 85 in der Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklasse sanieren. Der Tilgungszuschuss der KfW bleibt bei der Kombination erhalten, die öffentlichen Mittel dürfen zusammen aber höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Weil Berlin einen großen Bestand energetisch schwacher Gebäude hat, von der Gründerzeit über Siedlungshäuser bis zu Plattenbauten, ist der Bedarf hier groß. Doppelförderung derselben Kosten ist allerdings ausgeschlossen, die Struktur muss sauber getrennt werden. Für selbst genutzte Immobilien in Berlin gibt die IBB den KfW-Kredit 261 zu KfW-Konditionen aus, ohne zusätzliche Zinsverbilligung. Welche Kombination für Ihr Vorhaben die höchste Förderquote ergibt, prüfen wir im Einzelfall (Stand 28.09.2026).
Wie kombiniere ich die KfW mit der ILB in Brandenburg?
In Brandenburg fördert die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Selbstnutzende über die Wohneigentumsförderung mit 10.000 Euro Zuschuss plus bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen, allerdings nur in festgelegten innerstädtischen Gebieten (etwa Sanierungsgebieten und „Vorranggebieten Wohnen“) und bei Baukosten ab 500 Euro je Quadratmeter, mit Einkommensgrenzen: bei zwei Personen bis 52.000 Euro anrechenbares Jahreseinkommen, je Kind 15.600 Euro mehr (doppelte Grenze nach § 22 BbgWoFG, Stand 29.09.2026, ohne Gewähr). Die KfW 261 läuft für Privatpersonen weiter über die Hausbank, die ILB-Förderung ist ein eigener Antrag, den Sie selbst stellen, wir bereiten ihn vor und begleiten Sie. Nur Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stellen den KfW-Antrag im Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau über die ILB. Ob Ihr Haus in einer förderfähigen Gebietskulisse liegt, prüfen wir vorab. Doppelförderung derselben Kosten ist jedoch ausgeschlossen, deshalb planen wir die Struktur vorab sauber. Die genauen Bedingungen der ILB-Programme prüfen wir tagesaktuell und verzahnen sie mit dem KfW-Kredit und der Effizienzhaus-Berechnung. So passen Bundes- und Landesförderung für Ihr Brandenburger Vorhaben zusammen (Stand 28.09.2026).
Wie grenzt sich die KfW 261 von BEG EM und Paragraf 35c EStG ab?
Die KfW 261 fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus als Kredit mit Tilgungszuschuss, die BEG-Einzelmaßnahmen fördern einzelne Bauteile als direkten Zuschuss. Beim Zuschussweg der BAFA verdoppelt ein vorliegender iSFP die Förderhöchstgrenze der Einzelmaßnahmen für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen lassen sich nicht kombinieren (drei Jahre Sperrfrist). Der dritte Weg ist die steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind, mit 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre bis maximal 40.000 Euro je Objekt, für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Für ein und dieselbe Maßnahme können Sie nicht gleichzeitig KfW oder BAFA und den Steuerbonus nutzen, Sie müssen sich je Maßnahme entscheiden. Dies ist keine Steuerberatung, die konkrete Einordnung übernimmt Ihre Steuerberatung. Für eine echte Effizienzhaus-Sanierung ist die KfW 261 meist überlegen, für einzelne Maßnahmen können BEG EM oder Paragraf 35c EStG vorteilhaft sein. In Berlin und Brandenburg stellen wir die Kombination zusammen, die netto am meisten bringt und beihilferechtlich zulässig ist (Beispiel/Orientierung).
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.

Ablauf, Energieeffizienz-Experten, BzA und BnD
Welche Rolle die dena-gelistete Fachperson spielt, was BzA und BnD bedeuten und wie der Ablauf bis zur Gutschrift des Tilgungszuschusses aussieht.
Warum brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Für die Effizienzhaus-Förderung über KfW 261 ist die Einbindung einer in der Expertenliste der dena geführten Fachkraft keine Option, sondern formale Pflicht. Diese Fachkraft berechnet die geplante Effizienzhaus-Stufe, erstellt die technische Grundlage und stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Ohne BzA kann der Förderantrag über die Hausbank nicht gestellt werden, und da der Antrag vor Vorhabenbeginn liegen muss, ist die Reihenfolge entscheidend. Nach dem Bau prüft dieselbe Fachkraft die Ausführung und stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, ohne die die KfW den Tilgungszuschuss nicht gutschreibt. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind über einen zusätzlichen Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss selbst förderfähig, sodass ein Teil des Honorars refinanziert wird. Damit ist die fachliche Begleitung nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll, weil sie teure Fehler verhindert. Energie Optimiert GbR ist dena-gelistet und arbeitet ausschließlich in Berlin und Brandenburg. So kennen wir die formalen Anforderungen der KfW und die Landesprogramme von IBB und ILB genau.
Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA)?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein Dokument mit einer eindeutigen Vorhabennummer, das eine dena-gelistete Fachkraft ausstellt. Sie ist die Eintrittskarte für den Förderantrag der KfW 261 über Ihre Hausbank. Grundlage der BzA ist die Berechnung von Primärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (HT) nach dem GModG sowie die geplante Maßnahmenkombination. Ohne BzA kann der Antrag nicht gestellt werden, und weil der Antrag vor Vorhabenbeginn liegen muss, ist die richtige Reihenfolge zwingend. Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, Planungsleistungen sind davon ausgenommen; Verträge vorab sind nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage zulässig oder nach einem vorher dokumentierten Beratungsgespräch mit der Bank, dann zählt erst der Baubeginn vor Ort. Wer zu früh einen unbedingten Auftrag erteilt, verliert die Förderung vollständig. In Berlin und Brandenburg erstellen wir die BzA selbst und verantworten sie, statt sie an Dritte weiterzuvermitteln. So behalten Sie eine durchgehende fachliche Verantwortung über das gesamte Vorhaben.
Was ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD)?
Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bescheinigt nach Abschluss der Sanierung, dass der geplante Effizienzhaus-Standard tatsächlich erreicht wurde. Sie wird von derselben dena-gelisteten Fachkraft ausgestellt, die zuvor die Bestätigung zum Antrag erstellt hat. Erst mit der BnD und den zugehörigen Nachweisen wie Rechnungen und Fachunternehmererklärungen schreibt die KfW den Tilgungszuschuss dem Kredit gut. Zwischen BzA und BnD liegt die eigentliche Baubegleitung, also die technische Qualitätssicherung von der Ausschreibung bis zur Abnahme. Wird die geplante Stufe verfehlt, kann die Gutschrift gefährdet sein, weshalb die Baubegleitung so wichtig ist. Sie stellt sicher, dass die Ausführung dem Plan entspricht, und dokumentiert etwa die Luftdichtheit über einen Blower-Door-Test. In Berlin und Brandenburg übernehmen wir diese Nachweiskette vollständig selbst. So ist die Gutschrift des Tilgungszuschusses am Ende abgesichert.
| Leistung der Fachkraft | Zeitpunkt | Konsequenz bei Fehlen |
|---|---|---|
| Effizienzhaus-Berechnung (QP, HT) | vor Antrag | kein Antrag möglich |
| Bestätigung zum Antrag (BzA) | vor Vorhabenbeginn | keine Förderung |
| Baubegleitung, Blower-Door | während Umsetzung | Qualitätsrisiko, Rückforderung |
| Bestätigung nach Durchführung (BnD) | nach Abschluss | keine Gutschrift |
Wird die Baubegleitung gefördert?
Ja, die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einer Effizienzhaus-Sanierung sind im Rahmen der Förderung über KfW 261 selbst förderfähig, und zwar über einen zusätzlichen Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss. Förderfähig sind je Vorhaben bis 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, also bis 5.000 Euro Tilgungszuschuss, bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 4.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 40.000 Euro je Vorhaben. Damit sinkt der effektive Nettopreis für die fachliche Begleitung deutlich. Die Baubegleitung umfasst die technische Qualitätssicherung von der Ausschreibung über die Ausführungskontrolle bis zur Luftdichtheitsprüfung und Abnahme. Genau diese Kontrolle entscheidet darüber, ob die rechnerisch geplante Stufe im realen Betrieb erreicht wird und die Förderung Bestand hat. Ein Fehler bei Reihenfolge, Fristen oder Nachweis kostet in der Regel ein Vielfaches des Honorars, weil im schlimmsten Fall die gesamte Förderung verloren geht. In Berlin und Brandenburg ist die Baubegleitung deshalb fester Bestandteil unseres Leistungspakets, nicht ein optionaler Zusatz. Den refinanzierbaren Anteil rechnen wir im Erstgespräch transparent vor (Stand 28.09.2026).
Wie läuft die Förderbegleitung bei Ihnen ab?
Am Anfang steht das kostenlose Erstgespräch, in dem wir Ziel, Gebäudetyp und grobe Effizienzhaus-Stufe klären und die Förderstrategie aus KfW 261, WPB-Bonus sowie IBB oder ILB skizzieren. Danach folgen die Aufnahme vor Ort, die Berechnung von QP und HT und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Mit der BzA stellen Sie über Ihre Hausbank den Antrag, und zwar vor Vorhabenbeginn. Danach begleiten wir Ausschreibung, Vergabe und Bau, kontrollieren die Ausführung und dokumentieren die Nachweise. Nach Abschluss stellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, auf deren Grundlage die KfW den Tilgungszuschuss dem Kredit gutschreibt. Die bauliche Umsetzung vergeben Sie an Fachbetriebe Ihrer Wahl, wir begleiten sie fachlich (Baubegleitung, Nachweise).
Was passiert, wenn ich vor der Zusage anfange?
Beginnen Sie das Vorhaben, bevor der Antrag der KfW 261 gestellt ist, gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist verloren. Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einer ausführenden Firma. Planungsleistungen und die Bestätigung zum Antrag (BzA) sind davon ausgenommen, sie dürfen und müssen sogar vor dem Antrag erfolgen. Liefer- und Leistungsverträge vorab sind nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage zulässig oder nach einem vorher dokumentierten Beratungsgespräch mit der Bank, dann zählt erst der Baubeginn vor Ort. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der KfW, nicht die Zusage; wer zwischen Antrag und Zusage beginnt, trägt aber das Finanzierungsrisiko. Wir empfehlen deshalb die Reihenfolge: erst BzA und Antrag, dann verbindliche Aufträge an Handwerk und Gewerke. Dieser Fehler ist einer der teuersten überhaupt, weil er zum Totalverlust der Förderung führt. Genau deshalb steuern wir die Fristen aktiv und stimmen den Startzeitpunkt der Bauarbeiten mit Ihnen ab. In Berlin und Brandenburg koordinieren wir das eng mit Ihrer Hausbank und den ausführenden Betrieben. So stellen wir sicher, dass kein Auftrag zu früh vergeben wird.
Wie lange dauert eine Effizienzhaus-Sanierung insgesamt?
Von der Ersteinschätzung bis zur Bestätigung nach Durchführung dauert eine Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 meist 6 bis 14 Monate, abhängig vom Umfang der Bauarbeiten. Auf die Ersteinschätzung folgen die Effizienzhaus-Berechnung mit QP und HT sowie die Bestätigung zum Antrag, die zusammen einige Wochen benötigen. Der Förderantrag über die Hausbank muss vor Vorhabenbeginn liegen und braucht ebenfalls einige Wochen. Die reine Bauphase kann je nach Gewerken 3 bis 9 Monate dauern, danach folgen die Bestätigung nach Durchführung und der Verwendungsnachweis. Entscheidend ist, dass der Antrag vor jedem verbindlichen Auftrag an ausführende Firmen liegt. In Berlin und Brandenburg stimmen wir den Zeitplan zusätzlich auf die örtliche kommunale Wärmeplanung und die Auslastung der Gewerke ab. Die Dauerangaben sind Orientierungswerte und hängen vom konkreten Gebäude ab. Den realistischen Zeitplan für Ihr Vorhaben legen wir im Erstgespräch fest.
| Schritt | Inhalt | Dauer (Orientierung) |
|---|---|---|
| Ersteinschätzung | Ziel, Gebäudecheck, Stufenwahl | 1 bis 2 Wochen |
| Berechnung und BzA | QP und HT, Vorhabennummer | 2 bis 5 Wochen |
| Förderantrag | über Hausbank, vor Vorhabenbeginn | 2 bis 4 Wochen |
| Bauphase mit Baubegleitung | Umsetzung, Qualitätskontrolle | 3 bis 9 Monate |
| BnD und Nachweis | Tilgungszuschuss wird später dem Kredit gutgeschrieben | 4 bis 8 Wochen |
Was passiert, wenn die geplante Stufe nicht erreicht wird?
Wird der geplante Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung nicht erreicht, kann die Gutschrift des Tilgungszuschusses gefährdet sein, weil die Bestätigung nach Durchführung (BnD) den Standard bestätigen muss. Genau deshalb ist die Baubegleitung durch eine dena-gelistete Fachkraft so wichtig. Sie stellt sicher, dass die Ausführung dem Plan entspricht, und deckt Abweichungen früh auf, solange sie noch korrigierbar sind. Kritische Punkte sind vor allem Wärmebrücken und die Luftdichtheit, die über einen Blower-Door-Test geprüft werden. Eine unsauber gedämmte Fensterlaibung oder eine undichte Anschlussfuge kann die rechnerisch geplante Stufe im realen Betrieb verfehlen und zusätzlich Feuchteschäden verursachen. Werden die energetischen Zielwerte aus der Fachplanung, etwa die geforderten U-Werte der Bauteile, eingehalten, ist die spätere Gutschrift abgesichert. In Berlin und Brandenburg wickeln wir Planung und Baubegleitung aus einer Hand ab und senken so das Risiko einer verfehlten Förderung. Geben Sie die Zielwerte den Fachbetrieben Ihrer Wahl als Ausführungsvorgabe mit.

Kosten, Wirtschaftlichkeit, Recht und Region
Was die Förderbegleitung kostet, wann sich die Sanierung rechnet und wie das GModG, Denkmalschutz und die Region Berlin und Brandenburg hineinspielen.
Was kostet die KfW-Förderbegleitung?
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einer Effizienzhaus-Sanierung hängen von Gebäudegröße, Zielstufe und Zahl der Wohneinheiten ab und liegen am Markt als Orientierung häufig zwischen rund 3.000 und 8.000 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus. Bei uns kostet die komplette Fachplanung und Baubegleitung für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 4.900 Euro. Finanzieren Sie die Sanierung über den KfW-Kredit 261, kann die KfW davon nach Bewilligung 2.450 Euro als Tilgungszuschuss übernehmen. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Sanierung auf Effizienzhaus 40 kann der Aufwand höher liegen, weil die Anforderungen steigen und die Leistung je Wohneinheit skaliert (Beispiel/Orientierung). Ein wichtiger Ausgleich: Fachplanung und Baubegleitung sind über die KfW 261 als zusätzlicher Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss selbst förderfähig, sodass ein Teil des Honorars refinanziert wird. Im Verhältnis zur Investitionssumme, die bei einer Komplettsanierung oft im sechsstelligen Bereich liegt, ist das Beratungshonorar vergleichsweise klein. Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen je Leistungspaket, ohne versteckte Nebenkosten. Für Mehrfamilienhäuser nennen wir den Festpreis nach der kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Gebäudes. Weil wir ausschließlich in Berlin und Brandenburg arbeiten, sind Anfahrt und Terminierung planbar und fließen transparent in den Festpreis ein. Alle genannten Beträge sind Orientierungswerte und kein Angebot.
| Position | Beispiel EFH/ZFH | Beispiel MFH oder EH 40 |
|---|---|---|
| Fachplanung und Baubegleitung (Markt) | 3.000 bis 8.000 € | 8.000 bis 20.000 € |
| Tilgungszuschuss Baubegleitung (KfW 261) | 50 %, bis 5.000 € | 50 %, bis 2.000 € je WE, max. 20.000 € |
| Tilgungszuschuss auf den Kredit | je nach Stufe und WPB | je nach Stufe und WPB |
Wann rechnet sich eine Effizienzhaus-Sanierung?
Der wirtschaftliche Nutzen einer Effizienzhaus-Sanierung speist sich aus drei Quellen: der Förderung, der Einsparung bei den Energiekosten und dem Werterhalt der Immobilie. Der Tilgungszuschuss der KfW 261 deckt je nach Stufe und Worst-Performing-Building-Bonus einen erheblichen Teil der Kosten. Bei einem beispielhaften Brandenburger Einfamilienhaus mit 150.000 Euro Kredit, Sanierung auf Effizienzhaus 55 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und WPB-Status, ergibt sich ein Tilgungszuschuss von 22.500 Euro, also 5 Prozent zuzüglich 10 Prozentpunkte Bonus (Beispielwert). Hinzu kommt die dauerhafte Einsparung: Ein Gebäude, das von über 200 auf 60 bis 80 kWh pro Quadratmeter und Jahr kommt, senkt die Heizkosten deutlich. Drittens erzielen Gebäude mit schlechter Energieklasse am Markt zunehmend niedrigere Preise und sind schwerer vermietbar, was die Sanierung auch aus Sicht des Immobilienwerts rechtfertigt. In Berlin und Brandenburg ist der Hebel wegen des hohen Anteils energetisch schwacher Baujahre besonders groß. Je schlechter der Ausgangszustand, desto größer sind Einsparung und Förderhebel. Alle Zahlen sind Beispiel- und Orientierungswerte, keine verbindlichen Angebote.
Beispiel: Sanierung mit 25.000 € Eigenanteil an den Baukosten nach Förderung, Energiekosten-Ersparnis ab 1.200 € pro Jahr, steigend. Die Markierung zeigt diesen Eigenanteil, nicht die Kosten unserer Leistung. Beispielrechnung, gerundet.
Welche Effizienzhaus-Stufe bringt die beste Rendite?
In der Sanierung ist häufig Effizienzhaus 55 der beste Kompromiss aus Tilgungszuschuss, Energieeinsparung und Investitionskosten. Entscheidend ist der abnehmende Grenznutzen: Von 100 Prozent des Bestands auf Effizienzhaus 85 ist der Weg meist günstig, weil die ersten Maßnahmen wie Heizung und oberste Geschossdecke viel bewirken. Der Sprung von Effizienzhaus 55 auf 40 dagegen verlangt oft Maßnahmen an jedem Bauteil und an den Wärmebrücken, deren Zusatznutzen je investiertem Euro sinkt. Deshalb lohnt sich Effizienzhaus 40 vor allem dann, wenn ohnehin eine Vollsanierung ansteht oder der Worst-Performing-Building-Bonus einen hohen Aufschlag ermöglicht. Berliner Gründerzeitbauten mit erhaltenswerter Fassade erreichen realistisch oft Effizienzhaus 70 oder 55, während freistehende Brandenburger Einfamilienhäuser durch eine Vollsanierung eher Effizienzhaus 55 oder 40 erreichen. Welche Stufe die beste Rendite bringt, lässt sich nur mit einer gebäudespezifischen Berechnung von QP und HT sicher sagen. Genau diese Berechnung erstellen wir, bevor Sie sich festlegen. So vermeiden Sie, in eine unwirtschaftliche Stufe zu investieren (Beispiel/Orientierung).
Was bringt der WPB-Bonus wirtschaftlich?
Der Worst-Performing-Building-Bonus erhöht den Tilgungszuschuss bei den Stufen Effizienzhaus 70, 55 und 40 um 10 Prozentpunkte für Gebäude mit sehr hohem Energiebedarf. Bei einem beispielhaften förderfähigen Kredit von 150.000 Euro bedeutet das rund 15.000 Euro zusätzlichen Tilgungszuschuss, allein durch den Bonus (Beispiel/Orientierung). Damit wird ausgerechnet die Sanierung der ineffizientesten Gebäude besonders lohnend, was für viele Berliner Altbauten und unsanierte Brandenburger Bestandsbauten relevant ist. Der Bonus bleibt auch nach der Reform vom 21.07.2026 erhalten, während der frühere EE-Bonus entfallen ist. Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohngebäude bis fünf Wohneinheiten gilt: Eine aktuelle Energiebedarfsberechnung ergibt einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) oder es liegt ein Bedarfsausweis der Klasse H vor, jeweils höchstens ein Jahr alt. Der Weg über das Baujahr (1957 oder früher, Hülle im Wesentlichen unsaniert) gilt nur noch für größere Wohngebäude mit zentraler Warmwasserbereitung. Viele unsanierte Altbauten in der Region könnten die Grenze erreichen, das ist aber eine Einschätzung und muss gerechnet werden. Für die Wirtschaftlichkeit gilt der Grundsatz: Je schlechter der Ausgangszustand, desto größer der Förderhebel. Ob und in welcher Höhe der WPB-Bonus für Ihr Gebäude infrage kommt, prüfen wir in der Ersteinschätzung.
Kann ich als Vermieter oder WEG fördern lassen?
Ja, die KfW 261 steht auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften offen. Weil die Förderung pro Wohneinheit gerechnet wird, kann eine WEG mit vielen Einheiten erhebliche Fördersummen mobilisieren, der maximale Kredit von 150.000 Euro gilt je Wohneinheit. In einer WEG kann eine energetische Sanierung nicht ein einzelner Eigentümer allein beauftragen, es braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung, und der Antrag läuft über die Gemeinschaft. In Berlin ergänzt die IBB den KfW-Kredit für Vermieter und Investoren mit einer Zinsverbilligung von bis zu 0,6 Prozentpunkten. Die steuerliche Behandlung von Modernisierungskosten unterscheidet sich zwischen Selbstnutzung und Vermietung, dies ist jedoch keine Steuerberatung und im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung zu klären. Gerade in Berlin mit seinen vielen WEG-Strukturen und Mehrparteienhäusern führen wir Abstimmung, technische Planung und Förderlogik sauber zusammen. So wird aus einer komplexen Gemeinschaftsentscheidung ein förderfähiges Vorhaben (Beispiel/Orientierung).
Was regelt das GModG bei der Sanierung?
Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ist der rechtliche Rahmen für die energetische Qualität von Gebäuden und definiert sowohl den Standard des Referenzgebäudes als auch konkrete Pflichten. Dazu gehören etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches und die Dämmung zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen; das frühere Betriebsverbot für sehr alte Heizkessel ist entfallen. Manche dieser Nachrüstpflichten werden bei einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren ausgelöst, was gerade beim Kauf eines Altbaus in Berlin oder Brandenburg vor dem Erwerb geprüft werden sollte. Wer ohnehin auf ein Effizienzhaus saniert, erfüllt diese Pflichten meist automatisch mit. Für die EE-Klasse der KfW muss die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen, was in der Praxis meist eine Wärmepumpe oder einen Wärmenetzanschluss bedeutet. Das ist ein Förderkriterium: Die frühere 65-Prozent-Pflicht des Gesetzes für neue Heizungen und ihre Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sind seit dem 29.07.2026 entfallen, neue Gas- und Ölheizungen brauchen stattdessen ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil. Alle Rechtsangaben sind mit Stand 28.09.2026 zu verstehen und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir ordnen die für Ihr Gebäude relevanten Pflichten in die Sanierungsplanung ein.
Gilt Denkmalschutz als Ausnahme?
Für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sieht das GModG Erleichterungen vor, und für die Sanierung gibt es die eigene Kategorie Effizienzhaus Denkmal. Deren Begleitung darf nur eine Fachperson mit der dena-Zulassung „Wohngebäude Denkmal“ übernehmen, die wir nicht haben. Für Gebäude unter Denkmalschutz bieten wir keine Leistungen an.
Warum eine regionale Begleitung in Berlin und Brandenburg?
Weil Gebäudebestand, Heizungsstruktur und Landesförderung regional sehr unterschiedlich sind. Berlin ist stark von Gas und Fernwärme geprägt, Brandenburg setzt in vielen Ein- und Zweifamilienhäusern noch auf Gas, während der Anteil erneuerbarer Wärme insgesamt niedrig und das Sanierungspotenzial entsprechend groß ist. Nach der Zensus-Auswertung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg heizen in Berlin Gas und Fernwärme zusammen rund 89 Prozent der Wohnungen, und die Wahl des Energieträgers hängt stark vom Baualter ab. Für die Förderung sind zwei Landesbanken zentral: Die IBB ergänzt die KfW bei vermieteten Gebäuden mit einer Zinsverbilligung, die ILB fördert Selbstnutzer in festgelegten innerstädtischen Gebieten mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen. Wer die Berliner Altbausubstanz, die Brandenburger Bestandsbauten sowie IBB und ILB kennt, kann die Förderung besser ausschöpfen und typische Fehler vermeiden. Anders als ein Vergleichsportal, das meist nur Kontakte weitergibt, erstellen wir BzA und BnD selbst und tragen die fachliche Verantwortung für die Nachweise. So gibt es eine durchgehende Verantwortung von der Planung bis zur Gutschrift des Tilgungszuschusses. Alle Angaben Stand 28.09.2026.
| Datenpunkt | Wert (Orientierung) | Bezug |
|---|---|---|
| Wärmepumpen, Solar- und Geothermie Brandenburg | 3,2 % der Wohnungen | Zensus 2022, Statistikamt Berlin-Brandenburg |
| Anteil Gas und Fernwärme Brandenburg | rund 80 % der Wohnungen | Zensus 2022, Statistikamt Berlin-Brandenburg |
| IBB-Zinsverbilligung | bis 0,6 Prozentpunkte | Berlin, nur Vermietung |
| ILB-Zuschuss Selbstnutzer | 10.000 € plus Darlehen bis 230.000 € | ILB-Richtlinie 2026, nur in festgelegten Gebieten |
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1
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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ziel, Gebäudetyp und grobe Effizienzhaus-Stufe und skizzieren die Förderstrategie aus KfW 261, WPB-Bonus sowie IBB oder ILB. Sie erhalten einen transparenten Festpreis, bevor Sie über die Beauftragung entscheiden.
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2
Vor-Ort-Aufnahme und Effizienzhaus-Berechnung
Wir nehmen Ihr Gebäude vor Ort auf und dokumentieren Hülle und Anlagentechnik mit Fotos und Aufmaß. Die förderfähige, prüfrelevante Berechnung von QP und HT und die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt anschließend unsere dena-gelistete Fachperson.
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3
Antrag, Baubegleitung und Gutschrift
Der Förderantrag geht mit der BzA vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank, danach begleiten wir den Bau und stellen nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Danach schreibt die KfW den Tilgungszuschuss dem Kredit gut. Die Umsetzung vergeben Sie an Fachbetriebe Ihrer Wahl.
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Firas Hassan, Ihr Ansprechpartner für Berlin und Brandenburg
Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite, insbesondere zu Förderung, Fristen, Beträgen und Rechtslage, dienen der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr (Stand 28.09.2026). Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist stets die individuelle Prüfung Ihres Vorhabens.




