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Energie Optimiert GbR
Einbau neuer Fenster mit Dreifachverglasung im Altbau
  1. Zuständig BAFA
  2. Programm BEG Einzelmaßnahmen
  3. Region Berlin und Brandenburg
  4. Stand 28.09.2026

Förderung Fenster und Türen: BAFA-Zuschuss und iSFP-Bonus

Alte, einfachverglaste Fenster gehören zu den häufigsten ersten Sanierungsschritten. Der Austausch läuft über die BAFA als Einzelmaßnahme (BEG EM), wir prüfen technische Anforderungen, Kostendeckel und iSFP-Bonus für Ihr Gebäude in Berlin oder Brandenburg.

dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg

Fördersatz BEG Einzelmaßnahmen Stand 28.09.2026
Grundförderung neue Fenster und Türen mit passendem U-Wert Basis
15 %
iSFP-Bonus gültiger Sanierungsfahrplan, nur auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag
+5 Pp
Höchster Fördersatz 20 % nur auf den Kostenanteil über 30.000 €, auf die Gesamtkosten höchstens 17,5 % (eigene Rechnung)
20 %
  • Förderfähige Kosten30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € (weitere Wohneinheiten gestaffelt)
  • Höchstzuschusserste Wohneinheit ohne iSFP bis 4.500 €, mit iSFP bis 10.500 € (eigene Rechnung)
  • Wichtigste RegelVertrag mit Förderbedingung bei Antragstellung, kein unbedingter Auftrag vorab

Kurzfassung

  • Fenster und Außentüren werden über die BAFA als BEG-Einzelmaßnahme gefördert, mit 15 Prozent Grundförderung als direktem Zuschuss.
  • Mit gültigem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag.
  • Bei einem isolierten kleinen Fenstertausch unter 30.000 Euro greift der iSFP-Bonus deshalb nicht.
  • Der Kostendeckel liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit gültigem iSFP bei 60.000 Euro, weitere Wohneinheiten gestaffelt.
  • Neue Bauteile müssen energetische Mindestanforderungen erfüllen und fachgerecht von einem Fachbetrieb eingebaut werden.
  • Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem Fensterbaubetrieb vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage steht. Ein Auftrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag kostet die Förderung.

Fenster und Türen als BAFA-Einzelmaßnahme

Der Austausch von Fenstern und Außentüren gehört zu den BEG-Einzelmaßnahmen, die über die BAFA als direkter Zuschuss gefördert werden, ohne Kredit. Das unterscheidet Fenster klar vom Heizungstausch, der über die KfW läuft, siehe dazu Förderung Wärmepumpe. Voraussetzung ist, dass die neuen Bauteile bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen und durch einen Fachbetrieb fachgerecht eingebaut werden. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung liefert der Ratgeber Förderung für Fenster und Türen.

Fördersätze: Grundförderung und iSFP-Bonus

Für Fenster und Außentüren gilt wie für andere Maßnahmen an der Gebäudehülle eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist der Fenstertausch darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag.

MaßnahmeProgrammGrundförderungmit iSFP-Bonus, nur Anteil über 30.000 €
FensterBAFA BEG EM15 %20 %
AußentürenBAFA BEG EM15 %20 %
Fassadendämmung (zum Vergleich)BAFA BEG EM15 %20 %

Der Kostendeckel für Einzelmaßnahmen liegt ohne iSFP bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit, mit gültigem iSFP verdoppeln sich diese Grenzen. Wer den Fenstertausch im selben Antrag mit weiteren Maßnahmen wie Dach- oder Fassadendämmung bündelt, überschreitet eher die Schwelle, ab der der iSFP-Bonus wirkt, und nutzt den höheren Kostendeckel.

KennwertOhne iSFPMit iSFP
Fördersatz Fenster und Hülle15 %15 %, auf den Anteil über 30.000 € 20 %
Kostendeckel erste Wohneinheit30.000 €60.000 €
Einbau eines neuen Fensters mit Dreifachverglasung
Einbau eines neuen Fensters mit Dreifachverglasung. Der U-Wert des ganzen Fensters zählt, nicht nur der der Scheibe.

Technische Anforderungen an neue Bauteile

Gefördert werden nur Fenster und Türen, die die energetischen Mindestanforderungen der aktuell gültigen BEG-Förderrichtlinie einhalten, dazu zählen Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Bauteile. Welche konkreten Werte für Ihr Vorhaben gelten, hängt vom Bauteil und dem Gebäude ab und wird vor dem Antrag geprüft, unter anderem über eine U-Wert-Berechnung (mehr dazu im Ratgeber U-Wert einfach erklärt). Zusätzlich ist der fachgerechte Einbau durch einen Fachbetrieb Voraussetzung, das bestätigt am Ende der Technische Projektnachweis (TPN) im Verwendungsnachweis.

Der iSFP-Bonus und die Mindestinvest-Grenze: ehrlich betrachtet

Seit dem 21.07.2026 gilt eine wichtige Einschränkung, die bei Fenstern besonders häufig relevant wird: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt (Gebäude mit einer Wohneinheit), und nur auf den Betrag darüber. Bei einem einzelnen Fenstertausch für wenige tausend Euro greift er deshalb nicht, unabhängig davon, ob ein iSFP vorliegt. Erst wenn der Fenstertausch im selben Antrag mit weiteren Maßnahmen wie Fassaden- oder Dachdämmung gebündelt wird und das Investitionsvolumen über 30.000 Euro steigt, wirkt sich der iSFP-Bonus auf den übersteigenden Teil aus. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein iSFP für Ihr konkretes Vorhaben lohnt, statt ihn pauschal zu empfehlen.

Angebot für einen Fenstertausch
Angebot für einen Fenstertausch. Förderfähig sind Bauteil, Einbau und die Arbeiten drumherum.

Beispielrechnung: Zuschuss mit und ohne iSFP

Beispiel, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr, Einfamilienhaus: Wird der Fenstertausch mit weiteren Maßnahmen in einem Antrag so gebündelt, dass insgesamt 40.000 Euro förderfähige Kosten entstehen, zählen ohne iSFP nur 30.000 Euro, bei 15 Prozent Grundförderung ergibt das 4.500 Euro. Liegt ein gültiger iSFP vor, der die Maßnahmen empfiehlt, sind alle 40.000 Euro förderfähig: 15 Prozent auf 40.000 Euro (6.000 Euro) plus 5 Prozent auf die 10.000 Euro über der Schwelle (500 Euro), zusammen 6.500 Euro. Bei genau 30.000 Euro gibt es dagegen keinen Bonus, weil nichts über der Schwelle liegt. Bleibt der Fenstertausch ein isoliertes kleines Vorhaben, bleibt es bei 15 Prozent Grundförderung auf die tatsächlichen Kosten.

SzenarioFörderfähige Kosten (Beispiel)FördersatzZuschuss (Beispiel)
Gebündelt, 40.000 € Kosten, ohne iSFP30.000 € (Deckel)15 %4.500 €
Gebündelt, 30.000 € Kosten, mit iSFP30.000 €15 %, kein Anteil über 30.000 €4.500 €
Gebündelt, 40.000 € Kosten, mit iSFP40.000 €15 %, auf 10.000 € zusätzlich 5 %6.500 €

Ablauf und Fristen

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, also bevor ein Auftrag ohne Förderbedingung an den Fensterbaubetrieb erteilt wird. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Nach dem Einbau entscheidet der Verwendungsnachweis mit Rechnung und dem Technischen Projektnachweis (TPN) über die tatsächliche Auszahlung, ein Bewilligungsbescheid allein löst noch keine Zahlung aus. Wir übernehmen für Sie die technische Prüfung der Bauteile, die Antragstellung und den Verwendungsnachweis.

Alternative: Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG

Wer keine BAFA-Förderung nutzen möchte und das Gebäude selbst bewohnt, kann die Kosten stattdessen steuerlich geltend machen: 20 Prozent über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzung ist ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, und die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme wegen des Kumulierungsverbots nicht kombinieren. Dies ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.

Förderung sichern in Berlin und Brandenburg

Als dena-gelistete Energieberatung prüfen wir die technischen Anforderungen an Ihre neuen Fenster und Türen, klären ehrlich, ob sich ein iSFP lohnt, und übernehmen Antrag und Verwendungsnachweis. Alle genannten Fördersätze und Beträge sind Orientierungswerte mit Stand 28.09.2026, sie ändern sich regelmäßig und werden vor jedem Antrag tagesaktuell geprüft, ohne Gewähr. Starten Sie direkt im Anfrageformular auf dieser Seite oder informieren Sie sich zu weiteren Programmen unter Bundesförderung im Überblick.

So kommen Sie zur Förderung

Weg 1

Ihr Angebot liegt schon vor?

Dann übernehmen wir Fachplanung und Baubegleitung: Angebotsprüfung, Antrag vor Vorhabenbeginn, technische Projektbeschreibung, ein Baustellentermin mit Protokoll und der Verwendungsnachweis.

ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme im Ein- und Zweifamilienhaus, nach unserem Sanierungsfahrplan 1.098 €

  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt
  • Bei Dämmung und Fenstern erstattet die BAFA nach Bewilligung 50 Prozent des Honorars, Ihr Eigenanteil dann 649 €
  • Prüfung Ihrer Unterlagen oder Aufnahme des Bauteils inklusive
Förderservice anfragen

Weg 2

Noch am Anfang? Erst der Fahrplan, dann mehr Förderung

Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, und auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (bei einer Wohneinheit) kommen 5 Prozentpunkte dazu. Beispiel: 40.000 € Dämmung bringen mit iSFP 6.500 € Zuschuss statt 4.500 € (Beispielwert, Einfamilienhaus), mehr als der Fahrplan Sie netto kostet. Das lohnt sich, wenn Sie die Fenster mit Dach oder Fassade in einem Antrag über 30.000 € bündeln.

ab 1.098 € Festpreis, Eigenanteil 549 € nach BAFA-Zuschuss, Förderantrag inklusive

  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag (eine Wohneinheit)
  • Förderhöchstgrenze steigt auf 60.000 € für die erste Wohneinheit
  • BAFA-Antrag, Verwendungsnachweis und Auszahlung übernehmen wir
Sanierungsfahrplan anfragen

Alle Festpreise im Überblick: Förderservice Einzelmaßnahmen

Eine Maßnahme Ein- und Zweifamilienhaus, z. B. neue Fenster oder Dachdämmung ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Nach unserem Sanierungsfahrplan Ihre Gebäudedaten liegen uns schon vor ab 1.098 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Heizungsförderung KOMPLETT Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten ab 1.399 € Paketpreis, unabhängig vom Fahrplan
Einblasdämmung Förderservice für eine Einblasdämmung im Ein- und Zweifamilienhaus, ohne Vor-Ort-Termin: Sie dokumentieren mit Fotos, keine Eigenleistung. Die BAFA erstattet 50 Prozent, Ihr Eigenanteil 250 €. 500 €
KfW-Heizungsprüfung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) einzeln Wir prüfen die geplante Heizung nach den KfW-Kriterien und stellen die Bestätigung zum Antrag aus, ohne Heizlast, Abgleich und Nachweis nach dem Einbau. Je nach Maßnahme kann das Honorar zu den förderfähigen Heizungskosten zählen, eine Förderung sagen wir nicht zu. 500 €
Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) einzeln Mit Vor-Ort-Termin, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 269,99 €. Nach unserem Sanierungsfahrplan 419,99 €, jede weitere Wohneinheit 149,99 €. 799,99 €
Planung des hydraulischen Abgleichs als Zusatz zur Heizlast Wir planen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B auf Basis der Heizlastberechnung, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 209,99 €. Nur zusammen mit der Heizlastberechnung. 359,99 €
Weitere Baustellentermine Wenn eine Maßnahme mehr als einen Termin auf der Baustelle braucht. Bei Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA auch diese Baubegleitung mit 50 Prozent. Angebot vor Beauftragung. nach Angebot

Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Das Vorteilspaket gilt nur, wenn Fahrplan und Förderservice zusammen erstmals beauftragt werden. Details auf der Seite Förderservice Einzelmaßnahmen.

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Welche Maßnahmen planen Sie?

Mehrfachauswahl möglich, wir bündeln alles in einem Förderpaket.

Welche Heizlösung interessiert Sie?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie an der Fassade prüfen?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie am Dach prüfen?
Wie viele Fenster sollen ausgetauscht werden?
Welcher Bereich soll gedämmt werden?
Haben Sie schon einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
Wie viele Wohneinheiten hat das Haus?

Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen.

Wie viele Heizungen werden getauscht?

Eine Zentralheizung für das ganze Haus zählt als eine Heizung, Etagenheizungen zählen je Wohnung.

Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Fördereinschätzung?

Adresse des Objekts

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis vorab, keine versteckten Kosten
  • dena-gelistete Energieberatung
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Förderwege auf einen Blick

Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.

Zwei Förderwege

BAFA

Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.

KfW

Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).

Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.

Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €

Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.

Häufige Fragen

Wird jeder Fenstertausch gefördert?
Gefördert werden Fenster und Außentüren, die bestimmte energetische Mindestanforderungen der aktuellen BEG-Förderrichtlinie erfüllen und durch einen Fachbetrieb fachgerecht eingebaut werden. Die genauen technischen Werte für Ihr Bauteil prüfen wir vor dem Antrag, unter anderem über eine U-Wert-Berechnung.
Wie hoch ist der Zuschuss für Fenster und Türen?
Die Grundförderung liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten als direkter Zuschuss, ohne Kredit. Liegt ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan vor und ist der Fenstertausch darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 allerdings nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (Gebäude mit einer Wohneinheit).
Lohnt sich der iSFP für einen reinen Fenstertausch?
Für den Bonus allein meist nicht, wenn der Fenstertausch für wenige tausend Euro erfolgt, weil der iSFP-Bonus seit dem 21.07.2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt wird und nur auf den Betrag darüber. Werden weitere Maßnahmen wie Dach- oder Fassadendämmung im selben Antrag gebündelt, wird dieses Volumen häufiger überschritten. Der iSFP lohnt sich zudem als Plan für die sinnvolle Reihenfolge und weil er die Kostengrenze auf 60.000 Euro anhebt.
Was kostet mich ein Fenstertausch mit und ohne iSFP-Bonus?
Das hängt von den tatsächlichen förderfähigen Kosten ab. Beispiel: 40.000 Euro gebündelte Kosten ergeben mit iSFP 6.500 Euro statt 4.500 Euro Zuschuss (Beispielwert). Eine ehrliche Einordnung inklusive der Frage, ob sich ein iSFP für Ihr Vorhaben lohnt, liefern wir im persönlichen Gespräch.
Kann ich Fenster und Dämmung zusammen beantragen?
Ja, mehrere Einzelmaßnahmen lassen sich in einem Antrag bündeln und teilen sich dann den Kostendeckel je Wohneinheit. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der iSFP-Bonus greift, weil die Schwelle von 30.000 Euro je Antrag gilt und mehrere Anträge nicht zusammengerechnet werden. Details zur Fassadendämmung als möglicher Ergänzung finden Sie unter Förderung Fassade.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung des Fensterbaubetriebs stellen?
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden, das ist ein Vertrag mit dem ausführenden Betrieb ohne Förderbedingung. Bei Antragstellung muss dagegen bereits ein Vertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt, das ist seit 2024 Pflicht. Mit den Arbeiten können Sie nach dem Antrag beginnen, vor dem Zuwendungsbescheid allerdings auf eigenes Risiko.
Was passiert nach dem Einbau der neuen Fenster?
Nach dem Einbau entscheidet der Verwendungsnachweis über die tatsächliche Auszahlung. Dafür sind die Rechnung und der Technische Projektnachweis (TPN) nötig, mit dem die Energieeffizienz-Fachperson bestätigt, dass die eingebauten Bauteile die technischen Anforderungen erfüllen. Ein Bewilligungsbescheid allein löst noch keine Auszahlung aus.
Gibt es eine Alternative zur BAFA-Förderung für Fenster?
Ja, den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je Objekt, für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Das ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.
Gilt bei Berliner Altbauten eine Besonderheit?
In Berliner Gründerzeitaltbauten mit Denkmal- oder Milieuschutz ist beim Fenstertausch häufig eine denkmalgerechte Ausführung gefragt, die trotzdem die energetischen Anforderungen erfüllen muss. Bei Milieuschutz stimmen wir technische Lösung und Förderkriterien gemeinsam ab. Für Gebäude unter Denkmalschutz bieten wir keine Leistungen an.

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Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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