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Energie Optimiert GbR
Verbrauchsausweis in Berlin und Brandenburg
Energieausweise

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis bewertet Ihr Gebäude anhand des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre (ab 2027 zwei Jahre). Online bestellt, für Berlin und Brandenburg.

Wohngebäude Berlin und Brandenburg

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Bestellen Sie Ihren Verbrauchsausweis direkt online zum Festpreis. Die Angaben sind in wenigen Minuten gemacht, den rechtssicheren Ausweis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden als PDF.

Persönliche Energieberatung Verbrauchsausweis 49 €

Festpreis · Rechtssicher nach GModG (früher GEG) · PDF per E-Mail

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Auf dieser Seite beschrieben

Verbrauchsausweis

Auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (ab 2027: 2 Jahre)

49,00 €

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Lieber mit Datenaufnahme bei Ihnen? Paket mit Vor-Ort-Termin, 399,00 €

Bedarfsausweis

Aus den Gebäudedaten berechnet, unabhängig vom Nutzerverhalten

129,00 €

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Unsicher, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist? Zum kostenlosen Energieausweis-Check

Alles Wichtige zum Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis leitet die Effizienzklasse aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre ab (ab 2027 zwei Jahre). Sie bestellen online, wir prüfen Ihre Angaben und senden Ihnen den Ausweis mit Registriernummer als PDF.

  • Grundlage: Ihr Verbrauch aus drei aufeinanderfolgenden Jahren (ab 01.01.2027 zwei Jahre).
  • Pflicht bei Verkauf und Vermietung, zehn Jahre gültig.
  • Kleine, unsanierte Häuser mit Bauantrag vor November 1977 brauchen bei Verkauf oder Vermietung bis 31.12.2026 den Bedarfsausweis.
  • Mit amtlicher Registriernummer, als PDF per E-Mail.
Festpreis bei Online-Bestellung
49 €
Verbrauch als Grundlage (bis 31.12.2026)
3 Jahre
Gültigkeit ab Ausstellung
10 Jahre
in der Regel bis zum PDF
48 h

Welcher Energieausweis passt zu Ihnen?

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Nicht jeder Ausweis ist für jedes Gebäude zulässig. Drei kurze Fragen in der Bestellung klären das in einer Minute.

Das ist im Festpreis enthalten

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Transparente Festpreise

Was kostet der Verbrauchsausweis?

Festpreis, online bestellbar, ausgestellt von einer dena-gelisteten Energieeffizienz-Fachperson mit amtlicher Registriernummer. In der Regel innerhalb von 48 Stunden.

ab49 €

Festpreis, in der Regel in 48 h

Online-Bestellung

Auf Basis der Verbrauchsdaten von 3 Jahren (ab 2027: 2 Jahre)

Verbrauchsausweis für Wohngebäude, online erstellt zum Festpreis von 49 €.

Online bestellen

ab399 €

Festpreis inkl. Termin

Mit Vor-Ort-Termin

Ein- und Zweifamilienhaus, wir nehmen die Daten bei Ihnen auf

Verbrauchsausweis mit Datenaufnahme vor Ort in Berlin und Brandenburg zum Festpreis von 399 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Mit Termin bestellen

Ergänzende Leistungen

24h-Express

Erstellung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, nur bei Online-Bestellung.

24,99 €

Druck und Postversand

Zusätzlich zum PDF per E-Mail.

12 €

Nachträgliche Änderung

Anpassung eines bereits erstellten Energieausweises, etwa nach geänderten Angaben.

20 €

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Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Mehrfamilienhäuser nach Angebot.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

Diese Leistung

Verbrauchsausweis

Zum Vergleich

Bedarfsausweis

VS

Grundlage

Verbrauchsausweis: gemessener Verbrauch aus 3 Jahren
Bedarfsausweis: Berechnung aus Bauteilen und Technik

Nutzerabhängig

Verbrauchsausweis: Ja, stark
Bedarfsausweis: Nein

Aussagekraft für Bausubstanz

Verbrauchsausweis: eingeschränkt
Bedarfsausweis: hoch

Festpreis online

Verbrauchsausweis: 49 €
Bedarfsausweis: 129 €

Kleine Altbauten vor 1977 (bei Verkauf oder Vermietung)

Verbrauchsausweis: bis 31.12.2026 meist nicht zulässig
Bedarfsausweis: bis 31.12.2026 vorgeschrieben

Modernisierungsempfehlungen

Verbrauchsausweis: pauschal
Bedarfsausweis: belastbar, bauteilbezogen

So unterstützen wir Sie

Online bestellt, von unserer dena-gelisteten Fachperson geprüft und ausgestellt.

dena-gelistet

Ihren Ausweis stellt eine Energieeffizienz-Fachperson aus, die in der Expertenliste der dena eingetragen ist.

Mit amtlicher Registriernummer

Jeder Ausweis erhält eine amtliche Registriernummer und ist damit gültig nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG).

In der Regel in 48 Stunden

Sind Ihre Angaben vollständig, haben Sie den fertigen Ausweis meist innerhalb von zwei Tagen als PDF im Postfach.

Persönlicher Ansprechpartner

Fehlt eine Angabe oder haben Sie eine Frage, erreichen Sie uns direkt per Telefon oder E-Mail.

Häufige Fragen rund um den Verbrauchsausweis

Alles Wichtige gebündelt und nach Themen sortiert. Klicken Sie eine Frage an, um die ausführliche Antwort zu lesen.

Grundlagen und Zulässigkeit

Was der Verbrauchsausweis ist, wie der Kennwert entsteht und wann er überhaupt zulässig ist.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis ist eine der beiden zulässigen Arten des Energieausweises und leitet die energetische Bewertung aus dem tatsächlich abgerechneten Energieverbrauch ab. Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz, das seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt und seit dem 1. November 2020 die Ausweispflicht regelt. Grundlage sind die Verbräuche für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Jahren (ab 01.01.2027 zwei Jahre), die um die Witterung bereinigt und auf die Gebäudenutzfläche bezogen werden. Daraus ergibt sich ein Verbrauchskennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, aus dem die Effizienzklasse folgt. Der Vorteil ist der geringe Aufwand, weil keine bauteilgenaue Erfassung des Gebäudes nötig ist. Der Nachteil ist die Abhängigkeit vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner:innen, die den Kennwert stark verzerren kann. Der Ausweis ist gebäudebezogen, er hängt am Haus und nicht an der Person. Ob der Verbrauchsausweis für Sie zulässig ist, klärt der Ausweis-Check in der Bestellung.

Wie wird der Verbrauchskennwert berechnet?

Grundlage sind die abgerechneten Verbrauchswerte dreier aufeinanderfolgender Abrechnungszeiträume für Heizung und Warmwasser. Diese Werte werden mit einem Klimafaktor witterungsbereinigt, damit ein besonders kalter Winter nicht fälschlich als schlechtes Gebäude erscheint. Längere Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt, in der Praxis über einen Leerstandszuschlag auf den Verbrauch. Aus dem bereinigten Verbrauch und der Gebäudenutzfläche nach GModG ergibt sich der Verbrauchskennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Wichtig ist die richtige Bezugsfläche, denn der Kennwert bezieht sich auf die Gebäudenutzfläche und nicht auf die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, beide unterscheiden sich systematisch. Wer sie verwechselt, erhält einen falschen Kennwert und damit eine falsche Klasse. Gerade bei Berliner Altbauten mit hohen Räumen fällt dieser Unterschied deutlich aus. Wir plausibilisieren die Werte, bevor der Ausweis ausgestellt wird, damit die Klasse belastbar ist.

RechenschrittBedeutung
Verbrauch 3 Jahre erfassenHeizung und Warmwasser, aufeinanderfolgend
WitterungsbereinigungKlimafaktor gleicht Wetterjahre aus
LeerstandskorrekturZuschlag für längere Leerstände
Bezug auf Gebäudenutzflächenicht Wohnfläche, sonst falscher Kennwert
Was bedeutet die Witterungsbereinigung mit Klimafaktor?

Der Klimafaktor bereinigt die realen Verbrauchswerte um die Witterung des jeweiligen Jahres. Ohne diese Korrektur würde ein besonders kalter Winter fälschlich wie ein schlechtes Gebäude wirken und ein milder Winter wie ein gutes. Der Faktor macht Gebäude über unterschiedliche Jahre und Regionen vergleichbar, indem er den Verbrauch auf ein langjähriges Mittel normiert. Er betrifft vor allem den Verbrauchsausweis, dessen reale Verbräuche direkt vom Wetter abhängen, während beim Bedarfsausweis die Klimarandbedingungen bereits im Normverfahren enthalten sind. Der Klimafaktor wird für die jeweilige Region und den Abrechnungszeitraum angewendet. So bleibt der Kennwert vergleichbar mit Gebäuden in anderen Landesteilen. Wir wenden die Bereinigung nach den anerkannten Vorgaben an und dokumentieren die Datengrundlage.

Welche Verbrauchsdaten brauche ich?

Sie benötigen die Abrechnungen für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Jahren (ab 01.01.2027 genügen zwei Jahre), idealerweise die Heizkosten- oder Energieabrechnungen Ihres Versorgers. Die Zeiträume müssen lückenlos aneinander anschließen, einzelne fehlende Monate machen die Auswertung angreifbar. Die jüngste Abrechnung darf zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht älter als 18 Monate sein. Neben den Verbrauchswerten sind Angaben zum Energieträger, zur beheizten Fläche und zu eventuellen Leerständen wichtig. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller erhalten Sie den Ausweis, weil weniger nacherfasst werden muss. Fehlen Daten, weil das Objekt neu erworben wurde oder länger leer stand, ist der Verbrauchsausweis oft nicht zulässig und der Bedarfsausweis der einzige Weg. Welche Unterlagen in Ihrem Fall genügen, klären wir kurzfristig. Fehlende Belege fordern viele Versorger auf Anfrage nach.

AnforderungVorgabe
Zeitraum3 aufeinanderfolgende Jahre (ab 2027: 2 Jahre)
Aktualitätjüngste Abrechnung höchstens 18 Monate alt
UmfangHeizung und Warmwasser
Leerstandmuss dokumentiert und korrigiert werden
Wie alt dürfen die Abrechnungen sein?

Die drei erfassten Abrechnungszeiträume müssen unmittelbar aufeinanderfolgen, und die jüngste Abrechnung darf zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht älter als 18 Monate sein. Diese Regel stellt sicher, dass der Ausweis das aktuelle Verbrauchsgeschehen abbildet und nicht einen längst überholten Zustand. Liegt die letzte Abrechnung weiter zurück, sind die Daten für einen Verbrauchsausweis nach dem GModG nicht mehr verwendbar. In diesem Fall müssen Sie entweder eine aktuellere Abrechnung nachreichen oder auf den Bedarfsausweis ausweichen. Auch bei einem Versorgerwechsel oder einer Umstellung der Abrechnung ist auf die lückenlose Reihe zu achten. Gerade bei kürzlich erworbenen Objekten in Berlin oder Brandenburg fehlt oft die dritte Jahresreihe, sodass der Verbrauchsausweis entfällt. Wir prüfen die Aktualität und Vollständigkeit vor der Ausstellung. So vermeiden Sie, dass ein formal fehlerhafter Ausweis später angreifbar ist.

Wann ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig?

Der Verbrauchsausweis ist nicht zulässig, wenn die Voraussetzungen an die Datenlage oder an den Gebäudetyp nicht erfüllt sind. Für kleine Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis bis 31.12.2026 vorgeschrieben, wenn der Ausweis für Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ausgestellt wird. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dafür ist der Verbrauchsausweis dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Fehlen drei lückenlose Abrechnungsjahre oder ist die jüngste Abrechnung älter als 18 Monate, ist der Verbrauchsausweis ebenfalls unzulässig. Auch bei sehr hohem Leerstand oder unklarer Abgrenzung der beheizten Fläche kann die Verbrauchsauswertung nicht sauber erfolgen. In all diesen Fällen ist der Bedarfsausweis der einzige rechtssichere Weg. Gerade der typische kleine Vorkriegsaltbau im Berliner Umland oder in Brandenburg fällt häufig unter die Pflicht zum Bedarfsausweis. Wer hier zum Verbrauchsausweis greift, riskiert einen anfechtbaren Ausweis. Wir prüfen die Zulässigkeit vorab, damit Ihr Ausweis Bestand hat.

KonstellationVerbrauchsausweis zulässig?
Wohngebäude ab 5 Wohnungenja, bei ausreichender Datenlage
kleines Wohngebäude, Bauantrag ab November 1977ja
kleines Wohngebäude, Bauantrag vor November 1977, unsaniert, Verkauf oder Vermietungbis 31.12.2026 nein, ab 2027 ja bei reiner Wohnnutzung
Nichtwohngebäude ab 01.01.2027nein, nur noch Bedarfsausweis
weniger als 3 Jahre Daten (ab 2027: 2 Jahre)nein
jüngste Abrechnung älter als 18 Monatenein
Wie werden Leerstände berücksichtigt?

Leerstände verzerren den Verbrauch, weil eine unbeheizte Wohnung den Gesamtverbrauch nach unten zieht, ohne dass das Gebäude effizienter wäre. Deshalb schreibt das Gesetz vor, längere Leerstände rechnerisch angemessen zu berücksichtigen, in der Praxis über einen Leerstandszuschlag auf den Verbrauch. Ohne diese Korrektur erschiene ein teilweise leer stehendes Mehrfamilienhaus fälschlich zu gut. Die Korrektur setzt voraus, dass die Leerstände bekannt und dokumentiert sind, etwa über die Abrechnung der Betriebskosten. Bei starkem oder unklarem Leerstand kann die Auswertung so unsicher werden, dass der Bedarfsausweis die ehrlichere Grundlage ist. In Berlin ist Leerstand im vermieteten Bestand selten, in Teilen Brandenburgs mit rückläufigen Orten kommt er häufiger vor. Wir erfassen die Leerstände und wenden die Korrektur nach den anerkannten Vorgaben an. So bleibt der Kennwert belastbar und der Ausweis rechtssicher.

Ist der Verbrauchsausweis personen- oder gebäudebezogen?

Der Energieausweis ist immer gebäudebezogen und nicht personenbezogen, das gilt auch für den Verbrauchsausweis. Er hängt am Objekt, nicht an der Person, und geht bei einem Verkauf mit über. Der gültige Ausweis behält damit seinen Wert über einen Eigentümerwechsel hinweg, solange die zehnjährige Gültigkeit läuft. Das ist im Berliner und Brandenburger Bestandsmarkt mit vielen Eigentümerwechseln praktisch, weil ein einmal ausgestellter Ausweis nicht bei jedem Wechsel neu erstellt werden muss. Erst nach Ablauf der zehn Jahre oder nach einer wesentlichen energetischen Änderung ist bei erneuter Vermarktung ein neuer Ausweis nötig. Weil der Verbrauchsausweis das Verhalten der Vorbewohner:innen abbildet, kann sich der reale Verbrauch nach einem Nutzerwechsel dennoch deutlich ändern. Der Ausweis selbst bleibt davon aber gültig. Ein Bedarfsausweis wäre unabhängig vom Verhalten, ist aber teurer. Welche Variante zu Ihrem Objekt passt, klären wir vorab.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Wie sich die beiden Ausweisarten unterscheiden und wann welcher Pflicht oder die bessere Wahl ist.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, was ist besser?

Beide sind nach dem GModG zulässig, führen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen und Kosten. Der Verbrauchsausweis ist günstig und schnell, weil er auf vorhandenen Abrechnungen aufbaut, hängt aber vom Heizverhalten der Vorbewohner:innen ab. Der Bedarfsausweis ignoriert das Nutzerverhalten und berechnet unter genormten Randbedingungen, wie viel Energie das Gebäude aufgrund seiner Bauteile und Anlagentechnik benötigt. Er ist aussagekräftiger und liefert belastbare, bauteilbezogene Modernisierungsempfehlungen, ist aber aufwendiger und teurer. Für die schnelle Pflichterfüllung bei stabilem, gut dokumentiertem Verbrauch genügt oft der Verbrauchsausweis. Steht eine Sanierung an oder soll ein Verkauf mit belastbaren Argumenten geführt werden, ist der Bedarfsausweis meist die bessere Wahl. Im heterogenen Bestand von Berlin und Brandenburg hängt die Entscheidung stark vom konkreten Objekt ab. Welche Variante für Ihr Objekt zulässig ist, zeigt Ihnen der Ausweis-Check in der Bestellung.

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
Grundlagegemessener Verbrauch 3 JahreBerechnung aus Bauteilen
Nutzerabhängigja, starknein
Aussagekrafteingeschränkthoch
Festpreis online49 €129 €
Empfehlung bei Sanierungeher neinja
Wann ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben?

Bis 31.12.2026 ist der Bedarfsausweis bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen vorgeschrieben, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, sofern der Ausweis für Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ausgestellt wird. In diesen Fällen ist der günstigere Verbrauchsausweis bis dahin nicht zulässig. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht. Dann besteht Wahlfreiheit für alle Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, und der Verbrauchsausweis stützt sich auf zwei statt drei Abrechnungsjahre (Stand 28.09.2026). Auch wenn die Verbrauchsdaten fehlen oder unvollständig sind, bleibt der Bedarfsausweis der einzige Weg, unabhängig vom Baualter. Gerade kleine, unsanierte Vorkriegshäuser sind in Berlin und im Brandenburger Umland häufig und fallen bis Ende 2026 oft unter die Bedarfsausweispflicht. Wer trotz Pflicht einen Verbrauchsausweis erstellen lässt, riskiert einen anfechtbaren Ausweis und mögliche Beanstandungen im Verkaufsprozess. Wir klären die Zulässigkeit für Ihr Objekt vorab, bevor Kosten entstehen. So stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an die richtige Ausweisart wählen.

Warum weichen Verbrauchs- und Bedarfswert oft stark ab?

Weil der Verbrauch das Verhalten der Bewohner:innen abbildet und der Bedarf das Gebäude unter Normbedingungen. Ein sparsamer Single in einem großen Haus erzeugt einen niedrigen Verbrauchskennwert, eine Familie mit hohem Warmwasserbedarf einen hohen, ohne dass sich am Gebäude etwas ändert. Ein leer stehendes oder wenig beheiztes Haus zeigt im Verbrauchsausweis einen zu guten Wert, der nach dem Einzug einer Familie nicht mehr stimmt. Der Bedarfswert bleibt dagegen stabil, weil er die bauliche und technische Qualität unabhängig vom Nutzer bewertet. Deshalb kann derselbe Altbau als Verbrauchsausweis in Klasse F und als Bedarfsausweis in Klasse G oder H liegen. Ein Beispiel aus der Region: Ein Gründerzeithaus in Berlin-Neukölln von 1908 kann bei sparsamen Bewohner:innen im Verbrauch bei rund 175 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liegen, während der Bedarf die ungedämmte Hülle deutlich schlechter einstuft (Beispiel/Orientierung). Für eine Sanierungsentscheidung ist deshalb der Bedarfswert ehrlicher.

Welchen Ausweis empfehlen Sie beim Verkauf?

In der Regel den Bedarfsausweis, weil er nutzerunabhängig ist und im Verkaufsgespräch nicht mit dem Argument angreifbar ist, die Vorbesitzer:innen hätten nur besonders sparsam geheizt. Bei stabilem, gut dokumentiertem Verbrauch und einem größeren Gebäude kann der Verbrauchsausweis aber genügen und Kosten sparen. Entscheidend ist, welches Ergebnis für die Vermarktung glaubwürdiger und rechtssicher ist. Der Verbrauchsausweis ist günstiger, kann aber zu Rückfragen führen, wenn der ausgewiesene Wert zum sichtbaren Zustand des Gebäudes nicht passt. In einem angespannten Markt wie Berlin achten Käufer:innen und Banken zunehmend auf die Effizienzklasse, weil sie über Betriebskosten und künftige Sanierungspflichten entscheidet. Eine schlechte Klasse führt in Verhandlungen oft zu Preisabschlägen, ein belastbarer Bedarfsausweis mit klaren Empfehlungen kann dem entgegenwirken. Auch die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach Paragraf 87 GModG müssen zum Ausweis passen.

Kann ich immer den günstigeren Verbrauchsausweis wählen?

Nein, die Wahlfreiheit ist begrenzt. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne ausreichende Nachdämmung ist der Bedarfsausweis bis 31.12.2026 vorgeschrieben, sofern der Ausweis für Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ausgestellt wird; ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann ist der Verbrauchsausweis aber nur noch für reine Wohngebäude zulässig. Auch bei fehlenden oder lückenhaften Verbrauchsdaten oder wenn die jüngste Abrechnung älter als 18 Monate ist, entfällt der Verbrauchsausweis. In diesen Fällen ist der Bedarfsausweis der einzige rechtssichere Weg, unabhängig davon, dass er teurer ist. Nur wenn Gebäudetyp und Datenlage stimmen, besteht die freie Wahl zwischen beiden Ausweisarten. Gerade die vielen kleinen Vorkriegshäuser im Berliner Umland und in Brandenburg fallen häufig unter die Pflicht zum Bedarfsausweis. Wer die Zulässigkeit nicht vorab prüft, zahlt im Zweifel zweimal. Der Ausweis-Check in der Bestellung klärt deshalb zuerst, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Objekt überhaupt infrage kommt.

Wie aussagekräftig ist der Verbrauchsausweis für eine Sanierung?

Für die reine Pflichterfüllung genügt der Verbrauchsausweis, für eine Sanierungsplanung ist seine Aussagekraft aber begrenzt. Er zeigt, wie viel verbraucht wurde, aber nicht, welches Bauteil wie viel Energie verliert. Die Modernisierungsempfehlungen im Verbrauchsausweis sind daher pauschal und nicht bauteilgenau. Wer konkret wissen will, ob zuerst die Fassade, das Dach, die Fenster oder die Heizung an der Reihe sind, braucht eine bauteilbezogene Grundlage. Diese liefert der Bedarfsausweis, der das Gebäude aus Bauteilen und Anlagentechnik berechnet. Steht eine Sanierung an, ist er deshalb meist die bessere Wahl.

Was passiert bei fehlenden oder lückenhaften Daten?

Fehlen einzelne Abrechnungsmonate oder ist die Datenreihe unterbrochen, ist der Verbrauchsausweis nicht mehr zulässig. Das Verfahren verlangt drei lückenlose, aufeinanderfolgende Jahre, und die jüngste Abrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein. Fehlende Belege lassen sich oft beim Versorger nachfordern, was aber Zeit kostet. Ist die Lücke nicht zu schließen, etwa nach einem kürzlichen Kauf ohne übergebene Abrechnungen, bleibt nur der Bedarfsausweis. Dieser ist unabhängig von Verbrauchsdaten, weil er das Gebäude rechnerisch bewertet. Gerade bei frisch erworbenen Objekten in Berlin und Brandenburg ist das ein häufiger Fall. Reichen Ihre Daten nicht aus, bestellen Sie direkt den Bedarfsausweis.

GModG-Pflichten, Anzeige und Bußgeld

Wann der Energieausweis Pflicht ist, was in die Immobilienanzeige gehört und welche Bußgelder drohen.

Wann brauche ich zwingend einen Energieausweis?

Die Ausweispflicht wird ausgelöst, sobald ein Gebäude oder eine selbstständige Nutzungseinheit den Eigentümer oder Nutzer wechseln soll, also bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen als Anlass hinzu. Wer selbst in seinem Haus wohnt und weder verkaufen noch vermieten will, braucht keinen Energieausweis. Die Pflicht ist damit an den Vermarktungsvorgang geknüpft, nicht an den bloßen Besitz. Ein häufiges Missverständnis ist, ein Ausweis werde fällig, weil ein Haus alt ist, tatsächlich wird er fällig, weil es angeboten wird. Rechtsgrundlage ist das GModG (früher GEG), das bundeseinheitlich gilt, in Berlin und Brandenburg bestehen also keine abweichenden Ausweispflichten. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, hängt dann von Gebäudetyp und Datenlage ab. Wir prüfen für Ihren konkreten Anlass, welcher Ausweis nötig ist. Einen freiwilligen Ausweis zur Orientierung können Sie ohne Vermarktungsabsicht ebenfalls erstellen lassen.

SituationAusweis erforderlich?
Verkauf eines Wohnhausesja
Neuvermietung einer Wohnungja, Angaben schon in der Anzeige
Selbstnutzung ohne Verkaufsabsichtnein, freiwillig möglich
Baudenkmalbis 31.12.2026 nein, ab 2027 ja
Muss der Ausweis schon in der Immobilienanzeige stehen?

Ja. Liegt ein gültiger Ausweis vor, müssen kommerzielle Immobilienanzeigen nach Paragraf 87 GModG bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören die Art des Ausweises, der wesentliche Energiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse. Für ab dem 1. Januar 2027 ausgestellte Ausweise kommt das Ausstellungsdatum hinzu, und statt des Endenergiekennwerts ist der Jahres-Primärenergiebedarf anzugeben, für ältere Ausweise gelten die bisherigen Angaben weiter. Fehlen diese Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Verantwortlich sind Verkäufer:in, Vermieter:in oder der beauftragte Makler. Gerade in einem Markt wie Berlin mit hoher Online-Vermarktung ist die unvollständige Anzeige ein häufiger und vermeidbarer Fehler. Beim Verbrauchsausweis muss die Anzeige den Verbrauchskennwert nennen und die Ausweisart als Verbrauchsausweis kennzeichnen. Die Angaben müssen zum tatsächlichen Ausweis passen, sonst drohen Beanstandungen. Die nötigen Werte stehen direkt auf Ihrem Ausweis.

Wann muss ich den Ausweis vorlegen?

Der Ausweis muss Kauf- oder Mietinteressent:innen spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Vertragsschluss ist er als Kopie oder im Original zu übergeben. Es genügt also nicht, den Ausweis nur auf Nachfrage bereitzuhalten, er muss aktiv gezeigt werden. Diese aktive Vorlagepflicht wird in der Praxis oft übersehen und ist ein typischer Ansatzpunkt für Beanstandungen. Wer den Ausweis nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem GModG. Deshalb sollte der Ausweis bereits vorliegen, bevor die erste Besichtigung stattfindet, und nicht erst zum Notartermin. In Berlin und Brandenburg mit oft vielen Interessent:innen pro Objekt empfiehlt sich, den Ausweis von Anfang an griffbereit zu haben. Planen Sie ihn daher vor der Schaltung der Anzeige ein. Wir stellen ihn rechtzeitig aus, damit Sie die Vorlagepflicht erfüllen.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen?

Nach Paragraf 108 GModG können Verstöße mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dazu zählen das Nichtvorlegen oder Nichtübergeben des Ausweises, falsche Pflichtangaben in Anzeigen und das Ausstellen ohne Berechtigung. In der Praxis wird der Höchstbetrag selten verhängt, aber schon vierstellige Bußgelder sind für einen vermeidbaren Formfehler ärgerlich. Neben dem Bußgeld droht bei falschen Angaben zivilrechtlicher Ärger, etwa Minderung oder Schadensersatz, wenn sich Käufer:innen oder Mieter:innen getäuscht fühlen. Der scheinbare Preisvorteil eines besonders billigen Ausweises verkehrt sich dann schnell ins Gegenteil. Weil Sie die Kennwerte in der Anzeige veröffentlichen und übergeben müssen, ist eine korrekte Datengrundlage entscheidend. In Berlin und Brandenburg gelten dieselben bundeseinheitlichen Bußgeldregeln. Ein sauber erstellter Ausweis ist damit auch ein Stück Rechtssicherheit. Wir achten auf vollständige und plausible Pflichtangaben.

VerstoßMögliche Folge
fehlende Pflichtangaben in der AnzeigeOrdnungswidrigkeit, Bußgeld
Ausweis nicht bei Besichtigung vorgelegtOrdnungswidrigkeit, Bußgeld
falsche KennwerteBußgeld bis 10.000 €, zivilrechtliche Ansprüche
Ausstellung ohne BerechtigungBußgeld
Für welche Gebäude gilt eine Ausnahme?

Keinen Ausweis brauchen unter anderem Baudenkmäler (nur noch bis 31.12.2026), kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche und nur kurzzeitig genutzte Gebäude mit bis zu zwei Jahren Nutzungsdauer. Auch bestimmte nicht oder nur schwach beheizte Gebäude sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen ergeben sich aus dem GModG und gelten bundeseinheitlich. Gerade in Berlin und Brandenburg mit ihrem hohen Bestand denkmalgeschützter Gründerzeit- und Gutshausbauten ist die Denkmal-Ausnahme relevant, ab dem 1. Januar 2027 entfällt sie allerdings. Sie entbindet bis dahin nur von der Ausweispflicht, nicht von möglichen Sanierungs- oder Nachrüstpflichten nach dem GModG. Ob Ihr Gebäude unter eine Ausnahme fällt, ist im Einzelfall zu prüfen, weil etwa der Denkmalstatus eindeutig belegt sein muss. Ein freiwilliger Ausweis kann trotz Ausnahme sinnvoll sein, etwa als Grundlage für Sanierungsentscheidungen. Wir prüfen für Ihr Objekt, ob eine Ausnahme greift. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder umgekehrt einen Pflichtverstoß.

GebäudeAusweispflicht
Baudenkmalbis 31.12.2026 nein, ab 2027 ja
Nutzfläche bis 50 m²nein, Ausnahme
Nutzung bis 2 Jahre (Provisorium)nein, Ausnahme
übliches Wohnhaus bei Verkaufja
Wer haftet für falsche Angaben, ich oder der Makler?

Beide können betroffen sein, je nachdem, worum es geht. Für die Richtigkeit des Ausweises haftet die ausstellende Fachperson, die die Kennwerte verantwortet. Für falsche Pflichtangaben in der Immobilienanzeige haftet, wer die Anzeige aufgibt, das kann der Makler sein. Deshalb ist eine saubere, dokumentierte Datengrundlage im Interesse aller Beteiligten. Wird ein Verbrauchsausweis aus geschätzten oder unvollständigen Daten erzeugt, steigt das Risiko falscher Kennwerte und damit einer falschen Klasse. Genau diese Werte veröffentlichen Sie in der Anzeige und übergeben sie den Interessent:innen nach dem GModG. Sind sie falsch, drohen Bußgeld und zivilrechtliche Ansprüche. In Berlin und Brandenburg, wo viele Verkäufe über Makler laufen, ist die Abstimmung zwischen Ausweis und Anzeige besonders wichtig. Wir dokumentieren die Datengrundlage nachvollziehbar, damit die Angaben belastbar sind.

Ändert sich durch die EU-Reform 2026 etwas beim Verbrauchsausweis?

Ja. Deutschland hat die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt, nach unserem Stand im Wesentlichen (Stand 28.09.2026, ohne Gewähr). Für den Energieausweis gilt ab dem 1. Januar 2027: Der Verbrauchsausweis bleibt für Wohngebäude zulässig, allerdings nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, und mit Verbrauchsdaten aus zwei Jahren statt 36 Monaten. Für Nichtwohngebäude ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig, mit neuen Klassen A bis G. Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H. Neue Ausweise werden digital und maschinenlesbar ausgestellt, auf Wunsch zusätzlich auf Papier. Die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Wohngebäude mit Bauantrag vor November 1977 entfällt. Ein heute korrekt ausgestellter Verbrauchsausweis behält seine zehnjährige Gültigkeit. Wer aktuell in Berlin oder Brandenburg verkauft oder vermietet, braucht nicht auf die neuen Regeln zu warten. Wir weisen Sie auf relevante Änderungen hin.

Aspektbis 31.12.2026ab 01.01.2027 (GModG)
Klassenskala WohngebäudeA+ bis HA+ bis H (bleibt)
Verbrauchsausweis Nichtwohngebäudezulässignicht mehr zulässig, Klassen A bis G
Datengrundlage Verbrauchsausweis36 Monatezwei Jahre
FormPapier oder PDFdigital, maschinenlesbar
Rechtsstandin Kraftbeschlossen, BGBl. 2026 I Nr. 226

Kosten, Effizienzklassen und Region Berlin/Brandenburg

Was ein Verbrauchsausweis kostet, wie Sie die Effizienzklasse lesen und wie wir in Berlin und Brandenburg arbeiten.

Was kostet ein Verbrauchsausweis?

Bei Online-Bestellung kostet der Verbrauchsausweis für Wohngebäude 49 Euro Festpreis (Endpreis). Sie geben die Daten selbst ein, wir prüfen sie, erstellen den Ausweis und senden ihn mit Registriernummer als PDF. Möchten Sie, dass wir die Daten bei Ihnen vor Ort aufnehmen, kostet der Verbrauchsausweis mit Vor-Ort-Termin 399 Euro. Optional sind ein 24-Stunden-Express für 24,99 Euro (nur bei Online-Bestellung) und Druck mit Postversand für 12 Euro. Der Bedarfsausweis kostet online 129 Euro. Alle aktuellen Preise finden Sie in der Preisübersicht auf dieser Seite.

LeistungFestpreis
Verbrauchsausweis online49 €
Verbrauchsausweis mit Vor-Ort-Termin399 €
Bedarfsausweis online (zum Vergleich)129 €
Warum sind Onlineausweise für unter 20 Euro riskant?

Am Markt kursieren Onlineausweise für unter 20 Euro, die aus wenigen Formularfeldern ohne jede Objektkenntnis erzeugt werden. Solche Ausweise sind oft ungenau, teils rechtlich angreifbar und im Streitfall wertlos. Da nur nach dem GModG ausstellungsberechtigte Personen Ausweise ausstellen dürfen und für die Richtigkeit einstehen, ist ein seriös erstellter Ausweis auch ein Stück Rechtssicherheit. Beim Verbrauchsausweis kommt es besonders auf die korrekte Erfassung der Abrechnungen, die Witterungsbereinigung und die Leerstandskorrektur an. Werden diese Schritte übersprungen oder auf Basis geschätzter Angaben erledigt, entstehen falsche Kennwerte und eine falsche Klasse. Genau diese Werte müssen Sie in der Immobilienanzeige veröffentlichen und übergeben, ein Fehler kann ein Bußgeld nach Paragraf 108 GModG von bis zu 10.000 Euro auslösen. Der Preisunterschied von wenigen Dutzend Euro steht in keinem Verhältnis zu einem möglichen Bußgeld oder einem gescheiterten Verkauf. Für ein Objekt, das in Berlin oder Brandenburg oft mehrere hunderttausend Euro wert ist, ist ein sauberer Ausweis eine sehr günstige Absicherung. Wir plausibilisieren die Daten, bevor der Ausweis ausgestellt wird.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Bei vollständigen Angaben erhalten Sie den Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Voraussetzung sind die lückenlosen Abrechnungen dreier aufeinanderfolgender Jahre (ab 01.01.2027 zwei Jahre), deren jüngste nicht älter als 18 Monate ist. Müssen Belege beim Versorger nachgefordert werden, verzögert sich der Prozess entsprechend, in der Regel um einige Tage bis wenige Wochen. Nach Eingang Ihrer Bestellung prüfen und bereinigen wir die Werte, wenden die Leerstandskorrektur an und stellen den Ausweis mit Registriernummer aus. Diese amtliche Registriernummer vergibt derzeit das Deutsche Institut für Bautechnik, sie dokumentiert die Echtheit. Planen Sie den Ausweis vor der Schaltung der Immobilienanzeige ein, denn schon die Anzeige verlangt die Kennwerte nach dem GModG. So vermeiden Sie Verzögerungen im Verkaufs- oder Vermietungsprozess.

Was sagt die Effizienzklasse aus?

Die Effizienzklasse ordnet das Gebäude anhand seines Energiekennwerts auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein; diese Skala bleibt für Wohngebäude auch ab 2027 bestehen. Je niedriger der Kennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, desto besser die Klasse. Beim Verbrauchsausweis folgt die Klasse aus dem witterungsbereinigten Verbrauchskennwert, nicht aus einer Bauteilberechnung. Auf dem Ausweis steht ein farbiges Band von Grün für sehr effizient bis Rot für sehr ineffizient, auf dem die Position des Gebäudes markiert ist. Ein unsanierter Altbau liegt häufig oberhalb von 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr in den Klassen F, G oder H. Die Klasse ist zunehmend wertrelevant, weil Käufer:innen und Banken in Berlin und Brandenburg stärker auf die energetische Qualität achten. Sie beeinflusst über die Betriebskosten und mögliche Sanierungspflichten die Kauf- und Mietentscheidung.

Energieeffizienzklassen A+ bis H
effizient, geringe Kosten hoher Verbrauch
Welche Klasse hat ein typischer unsanierter Altbau in der Region?

Ein unsaniertes Gebäude vor 1978 liegt meist bei 180 bis 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, also in den Klassen F, G oder H. In Berlin betrifft das viele Gründerzeitbauten mit ungedämmter Fassade, in Brandenburg freistehende Einfamilien- und Siedlungshäuser mit großer Außenfläche pro Wohnung. Nach einer umfassenden Sanierung mit Dämmung, neuen Fenstern und moderner Heizung sind Klasse C oder B erreichbar. Der Sprung von H (über 250 kWh) nach C (75 bis 100 kWh) bedeutet grob eine Senkung des Energiebedarfs um 60 Prozent oder mehr und ist direkt in der Heizkostenabrechnung spürbar. Beim Verbrauchsausweis kann ein sparsam bewohnter Altbau allerdings besser erscheinen, als es seine Bausubstanz hergibt. Von den 338.557 Wohngebäuden in Berlin (Ende 2025) sind 56,3 Prozent Ein- und Zweifamilienhäuser, viele davon aus energetisch schwachen Baujahren (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). In Brandenburg werden laut Zensus 2022 zudem rund 80 Prozent aller Wohnungen mit Gas oder Fernwärme beheizt, die Fernwärme überwiegend erdgasbasiert. Wir ordnen Ihren Kennwert realistisch in diesen regionalen Kontext ein.

Baualtersklassetypischer Kennwert unsanierttypische Klasse
vor 1919 (Gründerzeit)200 bis 300 kWh/m²aG bis H
1919 bis 1948180 bis 250 kWh/m²aF bis G
1949 bis 1978170 bis 250 kWh/m²aF bis G
1979 bis 1994120 bis 170 kWh/m²aD bis F
ab 199580 bis 120 kWh/m²aC bis D
Wie arbeiten Sie in Berlin und Brandenburg?

Wir sind eine dena-gelistete Energieberatung und ausschließlich in Berlin und Brandenburg tätig. Den Verbrauchsausweis bestellen Sie online, wir prüfen Ihre Angaben, stellen den Ausweis mit amtlicher Registriernummer aus und senden ihn als PDF. Wünschen Sie die Datenaufnahme vor Ort, kommen wir zu Ihnen. Bei Rückfragen erreichen Sie uns direkt per Telefon oder E-Mail.

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Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite, insbesondere zu Fristen, Preisen und Rechtslage, dienen der allgemeinen Orientierung und erfolgen ohne Gewähr (Stand 28.09.2026). Gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist stets die individuelle Prüfung Ihres Vorhabens.

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Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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