Ob Aufsparren, Zwischensparren oder oberste Geschossdecke: Dachdämmung ist eine der wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und über die BEG förderfähig. Wir prüfen, welcher Anteil Ihrer Dachsanierung förderfähig ist, und stellen den Antrag mit Ihrer Vollmacht vor Vorhabenbeginn.
Entscheidend ist, ob die Maßnahme die Dämmebene tatsächlich verbessert. Wird zusätzlich zur
Eindeckung eine neue Dämmung eingebracht, etwa als Aufsparrendämmung bei ohnehin anstehender
Neueindeckung, als Zwischensparrendämmung im bewohnten Dachgeschoss oder als Dämmung der
obersten Geschossdecke bei ungenutztem Spitzboden, ist dies eine förderfähige energetische
Verbesserung. Wird dagegen nur die alte, verschlissene Dachhaut gegen eine neue ersetzt, ohne
dass sich an der Dämmung etwas ändert, fehlt die für die Förderung nötige wesentliche
Verbesserung der Energiebilanz, diese reine Neueindeckung ist deshalb in der Regel nicht über
die BEG förderfähig.
Aufsparrendämmung bei einer Dachsanierung. Die Variante entscheidet über Kosten, Aufwand und den erreichbaren U-Wert.
Die drei Dämmvarianten im Überblick
Welche Variante für ein Gebäude passt, hängt davon ab, ob der Dachraum genutzt wird und ob
ohnehin eine Neueindeckung ansteht:
Aufsparrendämmung: liegt oberhalb der Sparren unter der neuen Eindeckung, vermeidet
Wärmebrücken fast vollständig, aber nur wirtschaftlich bei ohnehin anstehender Neueindeckung.
Zwischensparrendämmung: füllt den Raum zwischen den vorhandenen Sparren, kommt ohne
Eingriff in die Eindeckung aus, verbreitet in bereits bewohnten Dachgeschossen.
Oberste Geschossdecke: der einfachste und in der Regel besonders kostengünstige Einstieg, wenn der
Dachboden nicht dauerhaft beheizt oder genutzt wird.
Wird die Dachfläche wesentlich erneuert und dabei auch die Dämmebene verändert, verlangen
sowohl das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG), bei Änderungen von
mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche nach § 36 GModG, als auch die
BEG-Förderbedingungen bestimmte Höchstwerte beim
Wärmedurchgangskoeffizienten, dem U-Wert, der neuen Dachkonstruktion. Eine
belastbare U-Wert-Berechnung zeigt vorab, mit welcher Dämmstärke die gesetzlichen und die für
die Förderung nötigen Zielwerte sicher erreicht werden, und deckt kritische Anschlüsse an First,
Traufe und Dachfenstern früh auf, bevor gebaut wird.
Kostendeckel und iSFP-Bonus
Der Kostendeckel gilt nicht nur für das Dach allein, sondern gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen
an der Gebäudehülle: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit ohne Fahrplan, mit
gültigem iSFP 60.000 Euro, für weitere Wohneinheiten gestaffelt niedriger. Wichtig ist die seit
dem 21.07.2026 geltende Einschränkung: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen
Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt und
nur auf den Betrag darüber. Bei einer kleineren, isolierten Dachmaßnahme wird diese
Schwelle nicht erreicht, bei einer Dachsanierung mit Ausbau des Dachgeschosses oder in
Kombination mit weiteren Maßnahmen wie Fassade oder Fenstern im selben Antrag dagegen häufig
schon.
Kostenaufstellung für eine Dachdämmung mit neuer Eindeckung.
Beispielrechnung Dachdämmung
Die folgende Rechnung ist ein Beispiel, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr, für eine
Aufsparrendämmung an einem Einfamilienhaus mit 32.000 Euro förderfähigen Kosten und gültigem
Sanierungsfahrplan:
Posten
Betrag (Beispiel)
Förderfähige Kosten Dachdämmung
32.000 €
Basisförderung BEG EM (15 % auf 32.000 €)
4.800 €
Zusätzlicher iSFP-Bonus (5 % auf den Anteil über 30.000 €, also 2.000 €)
100 €
Zuschuss gesamt
4.900 €
Verbleibender Eigenanteil
27.100 €
Diese Zahlen dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine individuelle
Förderprüfung. Die konkrete Höhe hängt von Dachform, Material, Dämmvariante und dem tatsächlich
förderfähigen Kostenanteil Ihres Vorhabens ab.
Alternative: Steuerbonus nach Paragraf 35c
Wer keine BEG-Förderung nutzt und das Gebäude selbst bewohnt, kann die Kosten der Dachdämmung
alternativ steuerlich geltend machen:
20 Prozent über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je
Objekt, bei einem Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, und nur für Maßnahmen, die
vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme wegen des Kumulierungsverbots aus.
Dies ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.
So gehen wir vor
Als dena-gelistete Energieberatung mit Fokus auf Berlin und Brandenburg klären wir zuerst, ob
Ihre geplante Dachmaßnahme förderfähig ist und ob sich ein Sanierungsfahrplan für den iSFP-Bonus
lohnt. Danach übernehmen wir die technische Projektbeschreibung, den Antrag vor
Vorhabenbeginn und den späteren Verwendungsnachweis. Weitere Gewerke an der Gebäudehülle finden
Sie unter Förderung Fassadendämmung, die Grundlagen der BAFA-Förderung
unter Förderung über das BAFA.
Stand 28.09.2026. Förderprogramme, Sätze und Bedingungen ändern sich laufend, diese Übersicht
dient der Orientierung und ist ohne Gewähr.
Dann übernehmen wir Fachplanung und Baubegleitung: Angebotsprüfung, Antrag vor Vorhabenbeginn, technische Projektbeschreibung, ein Baustellentermin mit Protokoll und der Verwendungsnachweis.
ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme im Ein- und Zweifamilienhaus, nach unserem Sanierungsfahrplan 1.098 €
Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt
Bei Dämmung und Fenstern erstattet die BAFA nach Bewilligung 50 Prozent des Honorars, Ihr Eigenanteil dann 649 €
Prüfung Ihrer Unterlagen oder Aufnahme des Bauteils inklusive
Noch am Anfang? Erst der Fahrplan, dann mehr Förderung
Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, und auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (bei einer Wohneinheit) kommen 5 Prozentpunkte dazu. Beispiel: 40.000 € Dämmung bringen mit iSFP 6.500 € Zuschuss statt 4.500 € (Beispielwert, Einfamilienhaus), mehr als der Fahrplan Sie netto kostet.
ab 1.098 € Festpreis, Eigenanteil 549 € nach BAFA-Zuschuss, Förderantrag inklusive
iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag (eine Wohneinheit)
Förderhöchstgrenze steigt auf 60.000 € für die erste Wohneinheit
BAFA-Antrag, Verwendungsnachweis und Auszahlung übernehmen wir
Alle Festpreise im Überblick: Förderservice Einzelmaßnahmen
Eine Maßnahme Ein- und Zweifamilienhaus, z. B. neue Fenster oder Dachdämmung
ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Nach unserem Sanierungsfahrplan Ihre Gebäudedaten liegen uns schon vor
ab 1.098 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Heizungsförderung KOMPLETT Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten
ab 1.399 € Paketpreis, unabhängig vom Fahrplan
Einblasdämmung Förderservice für eine Einblasdämmung im Ein- und Zweifamilienhaus, ohne Vor-Ort-Termin: Sie dokumentieren mit Fotos, keine Eigenleistung. Die BAFA erstattet 50 Prozent, Ihr Eigenanteil 250 €.
500 €
KfW-Heizungsprüfung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) einzeln Wir prüfen die geplante Heizung nach den KfW-Kriterien und stellen die Bestätigung zum Antrag aus, ohne Heizlast, Abgleich und Nachweis nach dem Einbau. Je nach Maßnahme kann das Honorar zu den förderfähigen Heizungskosten zählen, eine Förderung sagen wir nicht zu.
500 €
Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) einzeln Mit Vor-Ort-Termin, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 269,99 €. Nach unserem Sanierungsfahrplan 419,99 €, jede weitere Wohneinheit 149,99 €.
799,99 €
Planung des hydraulischen Abgleichs als Zusatz zur Heizlast Wir planen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B auf Basis der Heizlastberechnung, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 209,99 €. Nur zusammen mit der Heizlastberechnung.
359,99 €
Weitere Baustellentermine Wenn eine Maßnahme mehr als einen Termin auf der Baustelle braucht. Bei Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA auch diese Baubegleitung mit 50 Prozent. Angebot vor Beauftragung.
nach Angebot
Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Das Vorteilspaket gilt nur, wenn Fahrplan und Förderservice zusammen erstmals beauftragt werden. Details auf der Seite Förderservice Einzelmaßnahmen.
Förderwege auf einen Blick
Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.
Zwei Förderwege
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.
Häufige Fragen
Wird meine Dachsanierung über die BEG gefördert?
Das kommt auf den Umfang an. Eine Dachsanierung mit Dämmung, also mit Aufsparren, Zwischensparren oder oberste Geschossdecke, zählt zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und wird über die BEG EM beim BAFA mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wird dagegen nur die alte Eindeckung gegen eine neue ersetzt, ohne die Dämmebene zu verbessern, fehlt in der Regel die wesentliche Verbesserung der Energiebilanz, die für die Förderung Voraussetzung ist. Wir prüfen vorab, welcher Anteil Ihres Vorhabens förderfähig ist.
Welche Dachdämmung passt zu meinem Gebäude?
Das hängt davon ab, ob der Dachraum genutzt wird und ob ohnehin eine Neueindeckung ansteht. Steht die Neueindeckung sowieso an, ist die Aufsparrendämmung oft die technisch beste Lösung, weil sie Wärmebrücken an den Sparren fast vollständig vermeidet. Ist der Dachraum bereits bewohnt und die Eindeckung intakt, kommt meist die Zwischensparrendämmung infrage. Wird der Dachboden nicht genutzt, reicht oft schon die Dämmung der obersten Geschossdecke. Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Kostenorientierung finden Sie im Ratgeber Dachdämmung im Überblick.
Was bringt der iSFP-Bonus bei der Dachsanierung?
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Dachdämmung darin empfohlen, steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte, und der Kostendeckel für die erste Wohneinheit verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus allerdings erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag und nur auf den Betrag darüber. Bei einer alleinstehenden kleinen Dachmaßnahme wird diese Schwelle nicht immer erreicht, bei einer Dachsanierung mit Ausbau oder in Kombination mit weiteren Maßnahmen häufig schon.
Gilt der Kostendeckel nur für das Dach?
Nein. Der Deckel von 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro, gilt für die erste Wohneinheit und für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zusammen, also Dach, Fassade, Fenster, Außentüren und weitere Hüllmaßnahmen gemeinsam, weitere Wohneinheiten haben niedrigere, gestaffelte Grenzen. Wer Dach und Fassade gemeinsam saniert, sollte deshalb die Reihenfolge und die Fördersumme vorab durchrechnen lassen, damit der Deckel nicht ungeplant erreicht wird.
Welche technischen Anforderungen muss die Dachdämmung erfüllen?
Wird die Dachfläche wesentlich erneuert und dabei auch die Dämmebene verändert, verlangen sowohl das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) als auch die BEG für die Förderfähigkeit bestimmte Höchstwerte beim Wärmedurchgangskoeffizienten, dem sogenannten U-Wert, der neuen Konstruktion. Eine belastbare U-Wert-Berechnung zeigt vorab, mit welcher Dämmstärke diese Zielwerte sicher erreicht werden, und deckt kritische Anschlüsse an First, Traufe und Dachfenstern früh auf.
Was kostet eine Dachdämmung ungefähr?
Das hängt stark von der Variante ab. Als grobe Orientierung: Eindeckung mit Aufsparrendämmung liegt bei etwa 180 bis 280 Euro pro Quadratmeter, Zwischensparrendämmung bei etwa 90 bis 160 Euro pro Quadratmeter, die Dämmung der obersten Geschossdecke bei etwa 40 bis 90 Euro pro Quadratmeter, jeweils vor Abzug der Förderung (Beispielwerte, ohne Gewähr). Detaillierte Kostenorientierungen für die gesamte Dachsanierung liefert der Ratgeber Dachsanierung: Kosten, Ablauf und Förderung.
Kann ich Dach und Photovoltaik zusammen fördern lassen?
Die Photovoltaikanlage selbst läuft nicht über die BEG-Dachförderung, sondern über eigene Regelungen wie die Einspeisevergütung. Trotzdem lohnt es sich, beides gemeinsam zu planen: Steht ohnehin ein Gerüst für die Dachdämmung, lässt sich die Statik und Verkabelung für eine spätere Photovoltaikanlage direkt mitplanen, was ein zweites Gerüst und doppelte Kosten spart. Die Förderfähigkeit der Dämmmaßnahme selbst richtet sich weiterhin nach der BEG.
Gibt es eine Alternative zum BEG-Zuschuss beim Dach?
Ja, für Selbstnutzende: der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG. Er bringt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro je Objekt, und setzt ein selbst genutztes Wohngebäude voraus, das älter als zehn Jahre ist. Er gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren, Sie wählen einen der beiden Wege. Das ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.
Wann muss ich den Förderantrag für die Dachsanierung stellen?
Immer vor Vorhabenbeginn, also bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Förderbedingung mit der ausführenden Firma geschlossen wird. Planung, Beratung und die Fachbestätigung zählen nicht dazu, sie müssen sogar vorher erfolgen. Bei Antragstellung muss dagegen bereits ein Vertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht, das ist seit 2024 Pflicht. Wer vorher ohne diese Bedingung unterschreibt, verliert die Förderung endgültig.
Wer stellt bei der Dachsanierung die Fachbestätigung aus?
Für die BEG-Förderung ist bei den meisten Einzelmaßnahmen die Einbindung einer in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Fachperson verpflichtend. Sie bestätigt die technische Umsetzung und Angemessenheit der Maßnahme. Als dena-gelistete Energieberatung übernehmen wir diese Bestätigung selbst und begleiten Sie von der Berechnung bis zum Verwendungsnachweis.
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Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)