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Energie Optimiert GbR

Kostenloser Check

Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?

Wenige Fragen entlang der Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG), eine klare Antwort: Verbrauchsausweis für 49 €, Bedarfsausweis für 129 €, oder gar keine Pflicht.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Dauert etwa 2 Minuten
  • Ausweis danach in 48 h lieferbar
Wofür brauchen Sie den Energieausweis?

Der Anlass entscheidet, ob eine Pflicht besteht und welcher Ausweistyp sinnvoll ist.

Hat das Gebäude mehr als 50 m² Nutzfläche?

Für kleine Gebäude bis 50 m² gilt die Ausweispflicht nicht (§ 79 GModG).

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?

Für Gebäude unter Denkmalschutz stellen wir keine Energieausweise aus.

Wann wurde der Bauantrag für das Gebäude gestellt?

Der Stichtag 1. November 1977 (1. Wärmeschutzverordnung) entscheidet bei Verkauf und Vermietung bis 31.12.2026 über die Wahlfreiheit.

Wurde das Gebäude wesentlich energetisch saniert?

Maßstab ist das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977.

Wie viele Wohnungen hat das Gebäude?

Die Bedarfsausweis-Pflicht gilt nur für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und nur bei Verkauf oder Vermietung.

Liegen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre vor?

Der Verbrauchsausweis braucht derzeit lückenlose Verbrauchsdaten aus 36 Monaten.

Ihr Ergebnis

Der Verbrauchsausweis reicht

Für Ihr Gebäude besteht Wahlfreiheit (§ 80 GModG), und Ihre Verbrauchsdaten aus 36 Monaten liegen vor. Der Verbrauchsausweis ist damit die günstigste rechtssichere Lösung.

Verbrauchsausweis für 49 € bestellen

Der aussagekräftigere Bedarfsausweis (129 €) steht Ihnen trotzdem offen, etwa wenn eine Sanierung ansteht.

Ihr Ergebnis

Der Bedarfsausweis ist Pflicht

Bei Verkauf oder Vermietung brauchen Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne wesentliche Sanierung nach § 80 Abs. 3 GModG zwingend den Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis wäre hier nicht zulässig. Diese Pflicht gilt bis 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 entfällt sie, dann ist auch der Verbrauchsausweis zulässig, sofern das Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Ihr Ergebnis

Beide Ausweisarten sind möglich

Für Ihren Anlass besteht keine Ausweispflicht, Sie können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine, unsanierte Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG) gilt nur bei Verkauf und Vermietung. Planen Sie das noch bis 31.12.2026, wählen Sie besser gleich den Bedarfsausweis. Ab dem 01.01.2027 entfällt diese Regel.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Oder Verbrauchsausweis für 49 € bestellen

Ihr Ergebnis

Wahlfreiheit, aber praktisch nur der Bedarfsausweis

Rechtlich dürften Sie wählen, doch der Verbrauchsausweis braucht lückenlose Verbrauchsdaten aus 36 Monaten. Ohne sie (etwa nach Leerstand oder Eigentümerwechsel) bleibt der Bedarfsausweis der gangbare Weg.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Ihr Ergebnis

Der Bedarfsausweis ist die richtige Wahl

Für Sanierung und Förderung zählt der energetische Zustand des Gebäudes, nicht das Verhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis liefert genau diese Datengrundlage und ist Basis vieler Förderanträge.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Tipp: Bei konkreten Sanierungsplänen lohnt oft direkt der Sanierungsfahrplan mit 50 % BAFA-Förderung (höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus), er enthält die komplette Gebäudeanalyse.

Ihr Ergebnis

Neubau: Bedarfsausweis plus GEG-Nachweis

Beim Neubau ist der Bedarfsausweis Pflicht, und er entsteht aus derselben Berechnung wie der GEG-Nachweis für Bauantrag und Fertigstellung. Am günstigsten ist beides zusammen.

Mehr zum GEG-Nachweis (ab 690 €)

Ihr Ergebnis

Keine Ausweispflicht

Für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche gelten die Energieausweis-Vorschriften nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Sie brauchen also keinen Ausweis, dürfen aber freiwillig einen erstellen lassen.

Energieausweis bestellen, ab 49 €

Ihr Ergebnis

Baudenkmal: Das bieten wir leider nicht an

Das tut uns leid: Für Gebäude unter Denkmalschutz stellen wir keine Energieausweise aus und bieten auch sonst keine Leistungen an. Zur Rechtslage: Bei Verkauf und Vermietung entfällt für Baudenkmäler die Ausstellungs- und Vorlagepflicht (§ 79 Abs. 4 GModG), das gilt bis 31.12.2026, ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme.

Ihr Ergebnis

Wir prüfen das kostenlos für Sie

Ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Baujahr, Sanierungsstand und Datenlage ab. Vor der Ausstellung prüfen wir die Zulässigkeit anhand Ihrer Angaben.

Direkt zur Bestellstrecke, ab 49 €

Der Check bildet die Regeln der §§ 79 und 80 GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung ab (Stand 29.09.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Ab 01.01.2027 gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Bedarfsausweis-Pflicht für Bauantrag vor November 1977 und die Denkmal-Ausnahme entfallen, der Verbrauchsausweis stützt sich auf zwei Jahre. Wir prüfen die Zulässigkeit vor jeder Ausstellung tagesaktuell.

So funktioniert es

In zwei Minuten zum richtigen Ausweistyp

1

Fragen beantworten

Anlass, Baujahr, Wohnungen, Datenlage: Der Check bildet die Weichen der §§ 79 und 80 GModG ab, mehr braucht es für die Einordnung nicht.

2

Ausweistyp erfahren

Sie sehen sofort, ob überhaupt eine Pflicht besteht, ob der Verbrauchsausweis für 49 € reicht oder der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist.

3

Direkt bestellen

Vom Ergebnis geht es ohne Umweg in die Online-Bestellstrecke. Vor der Ausstellung prüfen wir die Zulässigkeit anhand Ihrer Angaben.

Fragen Sie bei uns an, fließen Ihre Antworten direkt in die Anfrage ein. Solange Sie nichts absenden, verlässt keine Angabe Ihren Browser.

Der Unterschied

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beide Ausweise sind amtlich registriert und dort, wo sie zulässig sind, rechtlich gleichwertig. Sie unterscheiden sich in Datengrundlage, Aussagekraft und Preis.

Verbrauchsausweis

49 €

Basiert auf dem realen Energieverbrauch der letzten 36 Monate (ab 01.01.2027 zwei Jahre), also auf Ihren Heizkostenabrechnungen.

  • Günstigste rechtssichere Lösung für Verkauf und Vermietung
  • Komplett online, ohne Vor-Ort-Termin
  • Zulässig bei Wahlfreiheit nach § 80 GModG und lückenlosen Verbrauchsdaten
Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

129 €

Basiert auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

  • Pflicht bei Verkauf oder Vermietung kleiner, unsanierter Altbauten (Bauantrag vor November 1977), bis 31.12.2026
  • Funktioniert auch ohne Verbrauchsdaten, etwa nach Kauf oder Leerstand
  • Aussagekräftige Grundlage für Sanierung und Förderanträge
Bedarfsausweis bestellen

Beide Ausweise liefern wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden als PDF mit amtlicher Registriernummer, ausgestellt von unserer dena-gelisteten Energieeffizienz-Fachperson.

Gut zu wissen

Das verlangt das Gesetz

Die wichtigsten Regeln aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) für Eigentümer, die verkaufen oder vermieten.

10 Jahre

ist ein Energieausweis ab Ausstellung gültig, danach braucht es einen neuen.

Spätestens zur Besichtigung

muss der Ausweis Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden.

Schon in der Anzeige

sind Energiekennwerte Pflicht, sobald ein Ausweis vorliegt (§ 87 GModG).

Bis 10.000 €

Bußgeld drohen nach § 108 GModG, wenn Ausweis oder Pflichtangaben fehlen.

Energieberaterin nimmt Gebäudedaten mit dem Tablet auf

Nach dem Check

In 48 Stunden zum gültigen Ausweis

Die Bestellung läuft komplett online: Daten eingeben, wir prüfen und stellen aus. Kein Vor-Ort-Termin nötig, außer Sie wünschen ihn.

  • Geführte Eingabe: Die Bestellstrecke fragt nur ab, was für Ihren Ausweistyp nötig ist. Beim Bedarfsausweis laden Sie zwei Fotos direkt in der Bestellung hoch, beim Verbrauchsausweis reichen Sie sie per E-Mail nach.
  • Fachliche Prüfung: Jeder Ausweis wird von unserer dena-gelisteten Energieeffizienz-Fachperson geprüft und ausgestellt, keine Automatenware ohne Kontrolle.
  • PDF mit Registriernummer: Lieferung in der Regel in 48 Stunden per E-Mail, Express in 24 Stunden möglich.

Häufige Fragen zum Energieausweis-Check

Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?
Für den Verbrauchsausweis genügen derzeit die Heizkostenabrechnungen der letzten 36 Monate (ab 01.01.2027 zwei Jahre) plus Eckdaten wie Baujahr und Wohnfläche. Für den Bedarfsausweis kommen Angaben zum Aufbau von Wänden, Dach, Fenstern und Heizung dazu, unsere Bestellstrecke führt Schritt für Schritt durch alle Eingaben. Beim Bedarfsausweis laden Sie zwei Fotos direkt in der Bestellung hoch, beim Verbrauchsausweis reichen Sie sie per E-Mail nach, die Bestellnummer genügt als Betreff.
Wie schnell bekomme ich den Ausweis?
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach vollständiger Dateneingabe, auf Wunsch als Express in 24 Stunden. Sie erhalten den Ausweis als PDF mit amtlicher Registriernummer per E-Mail.
Gilt der Ausweis für meine Wohnung oder das ganze Haus?
Der Energieausweis ist immer gebäudebezogen: Er gilt für das ganze Haus, nicht für die einzelne Wohnung. Für den Verkauf einer Eigentumswohnung wird also der Ausweis des Gebäudes vorgelegt, den die WEG oder Hausverwaltung beauftragt.
Ist der Verbrauchsausweis „schlechter“ als der Bedarfsausweis?
Rechtlich sind beide gleichwertig, wo der Verbrauchsausweis zulässig ist. Er spiegelt allerdings das Verhalten der bisherigen Bewohner, der Bedarfsausweis dagegen den technischen Zustand des Gebäudes. Rechtlich genügt bei Wahlfreiheit der günstigere Verbrauchsausweis. Beim Verkauf und vor einer Sanierung ist der Bedarfsausweis meist die aussagekräftigere Wahl.
Was passiert, wenn ich ohne Ausweis verkaufe oder vermiete?
Fehlt der Ausweis bei Besichtigung oder Übergabe oder fehlen die Energiekennwerte in der Immobilienanzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 € Bußgeld belegt werden kann. Bei Lieferung in 48 Stunden gibt es dafür keinen Grund.
Was passiert mit meinen Check-Antworten?
Der Check läuft komplett im Browser und ist kostenlos. Erst wenn Sie am Ende Ihre Kontaktdaten absenden oder in die Bestellstrecke wechseln, wird etwas an uns übertragen. Ihre Antworten fließen dann direkt in die Anfrage ein.
Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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