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Energie Optimiert GbR
Saniertes Wohngebäude in Berlin, Wärmepumpe und Photovoltaik kombiniert
  1. Region Berlin und Brandenburg
  2. Stand 29.09.2026

KfW-Förderung: Zuschuss und Kredit für Ihre Sanierung

Bei der KfW laufen zwei zentrale Förderwege zusammen: der Zuschuss für den Heizungstausch im Programm 458 und der zinsverbilligte Kredit mit Tilgungszuschuss im Programm 261. Wir ordnen Ihr Vorhaben dem richtigen Programm zu und übernehmen als dena-gelistete Energieberatung Berechnung und Nachweise und bereiten den Antrag vor, in Berlin und Brandenburg.

dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg

KfW-Zuschuss Heizungstausch: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % bei niedrigem Einkommen
bis 80 %
Höchstzuschuss Heizung erste Wohneinheit (70 %)
19.600 €
KfW-261-Kredit je Wohneinheit
150.000 €
Tilgungszuschuss Effizienzhaus 40 (EE bzw. NH)
10 % bzw. 15 %

Kurzfassung

  • Die KfW ist innerhalb der BEG für den Heizungstausch (Programm 458) und für die Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261) zuständig.
  • KfW 458: 30 Prozent Grundförderung, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent), gedeckelt auf 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
  • KfW 261: Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe und Klasse, nicht kombinierbar mit BAFA-Einzelmaßnahmen.
  • Einzelmaßnahmen an Dämmung, Fenstern, Lüftung und Heizungsoptimierung laufen dagegen als Zuschuss über das BAFA.
  • Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank, den Heizungszuschuss selbst im KfW-Portal „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist dort nicht zulässig.
  • Ohne Fachperson geht es nicht: Bestätigung zum Antrag vor dem Vorhabenbeginn, Bestätigung nach Durchführung vor Auszahlung oder Gutschrift.

Was die KfW fördert und was nicht

Die KfW ist die Förderbank des Bundes und setzt innerhalb der BEG zwei Bausteine um: den Zuschuss für den Heizungstausch und den Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus. Alles, was einzelne Bauteile betrifft, also die Dämmung von Dach und Fassade, Fenster, Außentüren, Lüftung oder Heizungsoptimierung, läuft dagegen nicht über die KfW, sondern als direkter Zuschuss über das BAFA. Diese Zuordnung ist einer der häufigsten Stolpersteine, denn beide Häuser setzen dieselbe Förderrichtlinie um, verlangen aber unterschiedliche Anträge, Portale und Nachweise. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung zum Kreditweg finden Sie in unserem Ratgeber KfW 261, die zum Heizungszuschuss im Ratgeber Heizungsförderung.

Die Wege der KfW im Überblick

ProgrammWofürFormHöhe (Orientierung)
KfW 458Tausch der Heizung gegen erneuerbare WärmeZuschuss30 %, mit Einkommensbonus bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %
KfW 261Komplettsanierung zum EffizienzhausKredit plus TilgungszuschussKredit bis 150.000 € je Wohneinheit
Jung kauft Alt (308)Kauf einer Immobilie der Klasse F, G oder H durch Familien mit Kind, Sanierung binnen 54 Monatenzinsverbilligter Kredit140.000 bis 180.000 € je nach Kinderzahl, Einkommensgrenzen

Die Wahl zwischen Zuschuss und Kredit ist keine Geschmacksfrage, sondern folgt dem Umfang des Vorhabens: Eine klar definierte Zielstufe für das ganze Gebäude spricht für den Kreditweg, eine Sanierung in Etappen eher für die Zuschusswege.

Heizungstausch im laufenden Betrieb
Heizungstausch im laufenden Betrieb. Die KfW 458 fördert den Wechsel auf eine förderfähige Heizung wie die Wärmepumpe.

KfW 458: Zuschuss für den Heizungstausch

Der Umstieg auf eine förderfähige Heizung, etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz, wird seit 2024 über die KfW 458 gefördert. Auf die Grundförderung von 30 Prozent lassen sich zwei Boni aufsetzen (Stand 28.09.2026).

BausteinSatz (Orientierung)Voraussetzung
Grundförderung30 %förderfähige Heizung nach den technischen Mindestanforderungen
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bis 31.01.2027, dann halbjährlich 4 Punkte wenigerAustausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, Selbstnutzung
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind je 10.000 Euro mehr
Gesamtdeckel70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) 80 %Kappungsgrenze unabhängig von der Summe der Boni

Zwei Grenzen wirken parallel: Rechnerisch mehr als 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent) werden gekappt, und die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro (eigene Rechnung). Weil der Klimageschwindigkeitsbonus und die Kostengrenze ab dem 01.02.2027 halbjährlich sinken, kostet Abwarten hier bares Geld. Details auf der Seite KfW 458.

KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss

Soll das gesamte Gebäude eine definierte Zielstufe erreichen, führt der Weg zur KfW 261. Gefördert wird als zinsverbilligter Kredit, der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Summe. Die Sätze je Stufe unterscheiden sich nach Erneuerbare-Energien-Klasse (EE, Normalfall) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH, mit QNG-PLUS-Zertifikat), Stand 28.09.2026.

StufeTilgungszuschuss EE / NHMax. Kredit je Wohneinheit
EH 850 % / 5 %150.000 €
EH 700 % / 5 %150.000 €
EH 555 % / 10 %150.000 €
EH 4010 % / 15 %150.000 €
Worst-Performing-Building-Bonus (EH 70, 55, 40)zusätzlich 10 Prozentpunktekeine Änderung

Der Bonus für besonders schlechte Gebäude setzt voraus, dass der Endenergiebedarf bei mindestens 300 kWh/(m²a) liegt oder ein Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt. Nach unserer Einschätzung trifft das auf viele unsanierte Häuser in Berlin und Brandenburg zu, sicher zeigt es erst die Berechnung. Was hinter den Stufen steckt, erklären wir auf den Seiten KfW 261 und KfW-Effizienzhaus.

Ergänzend: Jung kauft Alt

Familien mit Kind, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen, können über die KfW 308 einen zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro je nach Kinderzahl nutzen. Im Gegenzug muss das Haus innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden, alternativ über ein festgelegtes Paket von Einzelmaßnahmen (Heizung, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke). Außerdem gelten Einkommensgrenzen. Entscheidend ist deshalb ein Eignungs-Vorcheck, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird: Lässt sich das Objekt in der vorgesehenen Zeit überhaupt auf das geforderte Niveau bringen? Der Kredit muss vor dem notariellen Kaufvertrag über die Hausbank beantragt sein, denn der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Zulässig ist ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Wer erst nach dem Notartermin an die Förderung denkt, hat sie verloren (Stand 28.09.2026).

KfW oder BAFA: die richtige Zuordnung

Die Trennlinie verläuft zwischen Einzelmaßnahme und Gesamtergebnis. Die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA fördern einzelne Verbesserungen mit 15 Prozent, mit iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte mehr auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag, bei einem Kostendeckel von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit gültigem iSFP 60.000 Euro. Eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe muss dabei nicht nachgewiesen werden. KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen sind nicht miteinander kombinierbar, nach einem abgeschlossenen Vorhaben gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren für das jeweils andere Programm. Bei der KfW 261 zählt dagegen genau dieses Gesamtergebnis: Hülle, Heizung, Warmwasser und Lüftung werden gemeinsam bewertet. Der Heizungstausch ist der Sonderfall, er gehört seit 2024 zur KfW, auch wenn er technisch eine Einzelmaßnahme ist.

Beratungsgespräch am Bankschalter über Kreditunterlagen
Der Kreditweg läuft über die Hausbank, den Heizungszuschuss beantragen Sie selbst im KfW-Portal.

Antragsweg und die Rolle der Fachperson

Der Kredit im Programm 261 wird über Ihre Hausbank beantragt, die den Antrag an die KfW weiterreicht. Den Heizungszuschuss im Programm 458 stellen Sie dagegen selbst im Kundenportal „Meine KfW“, eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig, wir bereiten die Unterlagen vor. In beiden Fällen braucht es eine Fachperson (bei der KfW 458 alternativ ein Fachunternehmen): Sie berechnet die Ausgangslage, stellt vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Vorhabennummer aus und nach Abschluss der Arbeiten die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Ohne BzA nimmt keine Bank den Antrag entgegen, ohne BnD gibt es weder Auszahlung noch Gutschrift. Der Vorhabenbeginn entscheidet über alles Weitere: erst Berechnung und Bestätigung, dann Antrag, dann verbindliche Aufträge an die Gewerke.

Förderung sichern in Berlin und Brandenburg

Als dena-gelistete Energieberatung übernehmen wir die Vorbereitung Ihrer Anträge: Wir ordnen Ihr Vorhaben dem passenden Programm zu, berechnen die erreichbare Stufe, stellen BzA und BnD selbst aus und steuern die Fristen bis zur Auszahlung. Den KfW-458-Antrag schicken Sie selbst ab. Wo sinnvoll, kombinieren wir die Bundesprogramme mit den Landesbausteinen in Berlin und Brandenburg, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Einen Überblick über alle Bundesprogramme gibt die Seite Förderung bundesweit.

Stand 28.09.2026. Förderprogramme, Sätze und Bedingungen ändern sich laufend, diese Übersicht dient der Orientierung und ist ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Welche Maßnahmen planen Sie?

Mehrfachauswahl möglich, wir bündeln alles in einem Förderpaket.

Welche Heizlösung interessiert Sie?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie an der Fassade prüfen?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie am Dach prüfen?
Wie viele Fenster sollen ausgetauscht werden?
Welcher Bereich soll gedämmt werden?
Haben Sie schon einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
Wie viele Wohneinheiten hat das Haus?

Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen.

Wie viele Heizungen werden getauscht?

Eine Zentralheizung für das ganze Haus zählt als eine Heizung, Etagenheizungen zählen je Wohnung.

Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Fördereinschätzung?

Adresse des Objekts

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis vorab, keine versteckten Kosten
  • dena-gelistete Energieberatung
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Förderwege auf einen Blick

Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.

Zwei Förderwege

BAFA

Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.

KfW

Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).

Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.

Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €

Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.

Häufige Fragen

Welche Programme der KfW sind für Wohngebäude wichtig?
Für Bestandsgebäude sind vor allem zwei Programme relevant. Die KfW 458 fördert den Heizungstausch auf eine förderfähige Heizung wie eine Wärmepumpe als direkten Zuschuss. Die KfW 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss. Ergänzend gibt es Jung kauft Alt für Familien mit Kind, die eine bestehende, energetisch schwache Wohnimmobilie kaufen und anschließend sanieren.
Was macht die KfW und was das BAFA?
Beide setzen dieselbe Förderrichtlinie um, aber für unterschiedliche Vorhaben. Über das BAFA laufen die Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, also Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftung und Heizungsoptimierung, gefördert mit 15 Prozent Grundförderung und 5 Prozentpunkten iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag. Über die KfW laufen der Heizungstausch und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die falsche Zuordnung ist einer der häufigsten Fehler im Antrag, deshalb klären wir sie vor dem ersten Formular.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Heizungstausch?
Die Grundförderung der KfW 458 beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und gilt für alle Eigentümer:innen unabhängig vom Einkommen. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent für den frühzeitigen Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung bei Selbstnutzung (Anträge bis 31.01.2027, danach sinkend) sowie der gestaffelte Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. In Summe sind mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Weil die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt sind, ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei 80 Prozent von 22.400 Euro (eigene Rechnung, Stand 28.09.2026).
Bekomme ich bei der KfW 261 Geld ausgezahlt?
Nein, die KfW 261 ist ein zinsverbilligter Kredit und kein Investitionszuschuss. Der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Kreditsumme und wirkt damit wie ein Zuschuss, bleibt aber an den Kredit gekoppelt. Der maximale Kredit liegt bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt, hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Kredit im Programm 261 wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut, das den Antrag an die KfW weiterreicht. Den Heizungszuschuss im Programm 458 stellen Sie dagegen selbst im Kundenportal „Meine KfW“, eine Bevollmächtigung Dritter ist dort nicht zulässig, wir bereiten die Unterlagen vor. In beiden Fällen muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn vorliegen und die Bestätigung einer Fachperson mit Vorhaben- oder Kennnummer enthalten, bei der KfW 458 zusätzlich ein Vertrag mit Förderbedingung. Ohne diese Nummer nimmt weder die Hausbank noch das Portal den Antrag an.
Warum brauche ich eine Energieeffizienz-Fachperson?
Die Einbindung einer in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführten Fachperson ist bei der KfW 261 Pflicht und keine Option, bei der KfW 458 kann alternativ der Fachbetrieb die BzA ausstellen. Sie berechnet die erreichbare Effizienzhaus-Stufe und stellt vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Nach Abschluss der Arbeiten prüft dieselbe Fachperson die Ausführung und stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, erst damit schreibt die KfW den Tilgungszuschuss dem Kredit gut. Wir sind dena-gelistet und stellen beide Nachweise selbst aus.
Wann gilt ein Vorhaben als begonnen?
Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einer ausführenden Firma. Wer vorher ohne Förderbedingung unterschreibt, verliert den Anspruch in der Regel vollständig, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Bei der KfW 261 gibt es eine Ausnahme: Nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner gilt erst der Baubeginn vor Ort als Vorhabenbeginn. Beim Heizungszuschuss KfW 458 muss bei Antragstellung sogar ein Vertrag unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Planungsleistungen und die Bestätigung zum Antrag sind ausdrücklich ausgenommen, sie müssen sogar vorher erfolgen.
Was ist Jung kauft Alt?
Das Programm Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb (KfW 308) unterstützt Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die noch kein Wohneigentum haben, beim Kauf einer Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H mit einem zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro je nach Kinderzahl. Im Gegenzug muss das Haus innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden, alternativ seit 03.08.2026 über ein festgelegtes Paket von Einzelmaßnahmen (Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke). Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind betragen. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank, und zwar vor dem notariellen Kaufvertrag. Entscheidend ist deshalb ein Eignungs-Vorcheck vor dem Notartermin, den wir übernehmen (Stand 28.09.2026).
Kann ich KfW- und BAFA-Förderung kombinieren?
Mit der KfW 458 ja, für unterschiedliche Maßnahmen an einem Gebäude: Typisch ist die Kombination aus Heizungstausch über die KfW 458 und Dämmmaßnahmen über das BAFA, jeweils mit eigenem Antrag und eigenem Nachweis. Wer dagegen den Effizienzhaus-Weg über die KfW 261 geht, bündelt alle Maßnahmen in einem Antrag, eine Kombination mit BAFA-Einzelmaßnahmen ist dann ausgeschlossen, und nach Abschluss gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren. Welche Variante am Ende mehr bringt, rechnen wir vor der ersten Auftragsvergabe durch.
Wie aktuell sind diese Angaben?
Die genannten Sätze und Grenzen haben den Stand 28.09.2026 und dienen der Orientierung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig, teils mehrmals im Jahr: So wurden die Tilgungszuschüsse der KfW 261 zum 21.07.2026 pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, zusätzlich entfiel der frühere Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse. Verbindlich sind allein die aktuellen KfW-Merkblätter, die wir vor jedem Antrag tagesaktuell prüfen.

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Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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