
- Region Berlin und Brandenburg
- Stand 29.09.2026
KfW-Förderung: Zuschuss und Kredit für Ihre Sanierung
Bei der KfW laufen zwei zentrale Förderwege zusammen: der Zuschuss für den Heizungstausch im Programm 458 und der zinsverbilligte Kredit mit Tilgungszuschuss im Programm 261. Wir ordnen Ihr Vorhaben dem richtigen Programm zu und übernehmen als dena-gelistete Energieberatung Berechnung und Nachweise und bereiten den Antrag vor, in Berlin und Brandenburg.
dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg
- KfW-Zuschuss Heizungstausch: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % bei niedrigem Einkommen
- bis 80 %
- Höchstzuschuss Heizung erste Wohneinheit (70 %)
- 19.600 €
- KfW-261-Kredit je Wohneinheit
- 150.000 €
- Tilgungszuschuss Effizienzhaus 40 (EE bzw. NH)
- 10 % bzw. 15 %
Kurzfassung
- Die KfW ist innerhalb der BEG für den Heizungstausch (Programm 458) und für die Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261) zuständig.
- KfW 458: 30 Prozent Grundförderung, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent), gedeckelt auf 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
- KfW 261: Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe und Klasse, nicht kombinierbar mit BAFA-Einzelmaßnahmen.
- Einzelmaßnahmen an Dämmung, Fenstern, Lüftung und Heizungsoptimierung laufen dagegen als Zuschuss über das BAFA.
- Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank, den Heizungszuschuss selbst im KfW-Portal „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist dort nicht zulässig.
- Ohne Fachperson geht es nicht: Bestätigung zum Antrag vor dem Vorhabenbeginn, Bestätigung nach Durchführung vor Auszahlung oder Gutschrift.
Was die KfW fördert und was nicht
Die KfW ist die Förderbank des Bundes und setzt innerhalb der BEG zwei Bausteine um: den Zuschuss für den Heizungstausch und den Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus. Alles, was einzelne Bauteile betrifft, also die Dämmung von Dach und Fassade, Fenster, Außentüren, Lüftung oder Heizungsoptimierung, läuft dagegen nicht über die KfW, sondern als direkter Zuschuss über das BAFA. Diese Zuordnung ist einer der häufigsten Stolpersteine, denn beide Häuser setzen dieselbe Förderrichtlinie um, verlangen aber unterschiedliche Anträge, Portale und Nachweise. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung zum Kreditweg finden Sie in unserem Ratgeber KfW 261, die zum Heizungszuschuss im Ratgeber Heizungsförderung.
Die Wege der KfW im Überblick
| Programm | Wofür | Form | Höhe (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| KfW 458 | Tausch der Heizung gegen erneuerbare Wärme | Zuschuss | 30 %, mit Einkommensbonus bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 % |
| KfW 261 | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Kredit plus Tilgungszuschuss | Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit |
| Jung kauft Alt (308) | Kauf einer Immobilie der Klasse F, G oder H durch Familien mit Kind, Sanierung binnen 54 Monaten | zinsverbilligter Kredit | 140.000 bis 180.000 € je nach Kinderzahl, Einkommensgrenzen |
Die Wahl zwischen Zuschuss und Kredit ist keine Geschmacksfrage, sondern folgt dem Umfang des Vorhabens: Eine klar definierte Zielstufe für das ganze Gebäude spricht für den Kreditweg, eine Sanierung in Etappen eher für die Zuschusswege.

KfW 458: Zuschuss für den Heizungstausch
Der Umstieg auf eine förderfähige Heizung, etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz, wird seit 2024 über die KfW 458 gefördert. Auf die Grundförderung von 30 Prozent lassen sich zwei Boni aufsetzen (Stand 28.09.2026).
| Baustein | Satz (Orientierung) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | förderfähige Heizung nach den technischen Mindestanforderungen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bis 31.01.2027, dann halbjährlich 4 Punkte weniger | Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, Selbstnutzung |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind je 10.000 Euro mehr |
| Gesamtdeckel | 70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) 80 % | Kappungsgrenze unabhängig von der Summe der Boni |
Zwei Grenzen wirken parallel: Rechnerisch mehr als 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent) werden gekappt, und die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro (eigene Rechnung). Weil der Klimageschwindigkeitsbonus und die Kostengrenze ab dem 01.02.2027 halbjährlich sinken, kostet Abwarten hier bares Geld. Details auf der Seite KfW 458.
KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss
Soll das gesamte Gebäude eine definierte Zielstufe erreichen, führt der Weg zur KfW 261. Gefördert wird als zinsverbilligter Kredit, der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Summe. Die Sätze je Stufe unterscheiden sich nach Erneuerbare-Energien-Klasse (EE, Normalfall) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH, mit QNG-PLUS-Zertifikat), Stand 28.09.2026.
| Stufe | Tilgungszuschuss EE / NH | Max. Kredit je Wohneinheit |
|---|---|---|
| EH 85 | 0 % / 5 % | 150.000 € |
| EH 70 | 0 % / 5 % | 150.000 € |
| EH 55 | 5 % / 10 % | 150.000 € |
| EH 40 | 10 % / 15 % | 150.000 € |
| Worst-Performing-Building-Bonus (EH 70, 55, 40) | zusätzlich 10 Prozentpunkte | keine Änderung |
Der Bonus für besonders schlechte Gebäude setzt voraus, dass der Endenergiebedarf bei mindestens 300 kWh/(m²a) liegt oder ein Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt. Nach unserer Einschätzung trifft das auf viele unsanierte Häuser in Berlin und Brandenburg zu, sicher zeigt es erst die Berechnung. Was hinter den Stufen steckt, erklären wir auf den Seiten KfW 261 und KfW-Effizienzhaus.
Ergänzend: Jung kauft Alt
Familien mit Kind, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen, können über die KfW 308 einen zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro je nach Kinderzahl nutzen. Im Gegenzug muss das Haus innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden, alternativ über ein festgelegtes Paket von Einzelmaßnahmen (Heizung, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke). Außerdem gelten Einkommensgrenzen. Entscheidend ist deshalb ein Eignungs-Vorcheck, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird: Lässt sich das Objekt in der vorgesehenen Zeit überhaupt auf das geforderte Niveau bringen? Der Kredit muss vor dem notariellen Kaufvertrag über die Hausbank beantragt sein, denn der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Zulässig ist ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Wer erst nach dem Notartermin an die Förderung denkt, hat sie verloren (Stand 28.09.2026).
KfW oder BAFA: die richtige Zuordnung
Die Trennlinie verläuft zwischen Einzelmaßnahme und Gesamtergebnis. Die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA fördern einzelne Verbesserungen mit 15 Prozent, mit iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte mehr auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag, bei einem Kostendeckel von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit gültigem iSFP 60.000 Euro. Eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe muss dabei nicht nachgewiesen werden. KfW 261 und BAFA-Einzelmaßnahmen sind nicht miteinander kombinierbar, nach einem abgeschlossenen Vorhaben gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren für das jeweils andere Programm. Bei der KfW 261 zählt dagegen genau dieses Gesamtergebnis: Hülle, Heizung, Warmwasser und Lüftung werden gemeinsam bewertet. Der Heizungstausch ist der Sonderfall, er gehört seit 2024 zur KfW, auch wenn er technisch eine Einzelmaßnahme ist.

Antragsweg und die Rolle der Fachperson
Der Kredit im Programm 261 wird über Ihre Hausbank beantragt, die den Antrag an die KfW weiterreicht. Den Heizungszuschuss im Programm 458 stellen Sie dagegen selbst im Kundenportal „Meine KfW“, eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig, wir bereiten die Unterlagen vor. In beiden Fällen braucht es eine Fachperson (bei der KfW 458 alternativ ein Fachunternehmen): Sie berechnet die Ausgangslage, stellt vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Vorhabennummer aus und nach Abschluss der Arbeiten die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Ohne BzA nimmt keine Bank den Antrag entgegen, ohne BnD gibt es weder Auszahlung noch Gutschrift. Der Vorhabenbeginn entscheidet über alles Weitere: erst Berechnung und Bestätigung, dann Antrag, dann verbindliche Aufträge an die Gewerke.
Förderung sichern in Berlin und Brandenburg
Als dena-gelistete Energieberatung übernehmen wir die Vorbereitung Ihrer Anträge: Wir ordnen Ihr Vorhaben dem passenden Programm zu, berechnen die erreichbare Stufe, stellen BzA und BnD selbst aus und steuern die Fristen bis zur Auszahlung. Den KfW-458-Antrag schicken Sie selbst ab. Wo sinnvoll, kombinieren wir die Bundesprogramme mit den Landesbausteinen in Berlin und Brandenburg, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Einen Überblick über alle Bundesprogramme gibt die Seite Förderung bundesweit.
Stand 28.09.2026. Förderprogramme, Sätze und Bedingungen ändern sich laufend, diese Übersicht dient der Orientierung und ist ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Förderwege auf einen Blick
Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.
Häufige Fragen
Welche Programme der KfW sind für Wohngebäude wichtig?
Was macht die KfW und was das BAFA?
Wie hoch ist der Zuschuss für den Heizungstausch?
Bekomme ich bei der KfW 261 Geld ausgezahlt?
Wo stelle ich den Antrag?
Warum brauche ich eine Energieeffizienz-Fachperson?
Wann gilt ein Vorhaben als begonnen?
Was ist Jung kauft Alt?
Kann ich KfW- und BAFA-Förderung kombinieren?
Wie aktuell sind diese Angaben?
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