Förderung Wärmepumpe: KfW 458 mit Boni bis 70 oder 80 Prozent
Für den Tausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe ist seit 2024 nicht mehr das BAFA zuständig, sondern die KfW im Programm 458. Wir ordnen Fördertopf, Boni und technische Voraussetzungen, übernehmen Berechnung und Nachweise und bereiten Ihren Antrag vor.
dena-gelistetAntragsbegleitung und Nachweise aus einer HandBerlin und Brandenburg
Fördersatz KfW 458Stand 28.09.2026
Obergrenze 80 %6 Prozentpunkte verfallen
Grundförderungförderfähige Heizung nach den technischen MindestanforderungenBasis
30 %
Klimageschwindigkeitsbonusfunktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung, Selbstnutzung, ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend
+16 Pp
Einkommensbonusgestaffelt 40, 30 oder 10 %; 40 % und Deckel 80 % nur bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, sonst Deckel 70 %
+40 Pp
zusammengerechnet
86 %
Höchster Fördersatz, gekappt auf die Obergrenze
80 %
Förderfähige Kosten28.000 € für die erste Wohneinheit (Anträge bis 31.01.2027)
Höchstzuschuss19.600 €, bei niedrigem Einkommen 22.400 €
Wichtigste RegelVertrag mit Förderbedingung vor dem Antrag, Arbeiten erst nach der Zusage
Kurzfassung
Der Fördertopf für die Wärmepumpe ist die KfW 458, nicht das BAFA: 30 Prozent Grundförderung für alle Eigentümer:innen.
Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent bis 31.01.2027, danach sinkend) und Einkommensbonus (gestaffelt bis 40 Prozent) addieren sich, gedeckelt auf 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) auf 80 Prozent.
Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit sind auf 28.000 Euro begrenzt, der Höchstzuschuss liegt damit bei 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen bei 22.400 Euro.
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich sind fachliche und meist förderrechtliche Voraussetzung für eine korrekt ausgelegte Anlage.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für die Wärmepumpe selbst kein BAFA-Bonus, legt aber die sinnvolle Reihenfolge weiterer Maßnahmen fest.
Vor dem Antrag muss ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter der Bedingung der KfW-Zusage steht. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn, dann entfällt die Förderung vollständig.
Der richtige Fördertopf: KfW 458, nicht BAFA
Wer die Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, landet beim Fördertopf
für den Heizungstausch, der KfW 458. Das ist eine häufige Verwechslung: Bis
2023 lief dieser Zuschuss über die BAFA, seit 2024 ist ausschließlich die KfW zuständig. Die
BAFA bleibt für andere Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftung zuständig, siehe dazu
Förderung Fenster und Türen. Voraussetzung für die KfW 458 ist, dass die
neue Heizung zu den förderfähigen Anlagen zählt und die technischen
Mindestanforderungen erfüllt, eine Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe gehört ausdrücklich
dazu. Die vollständige Systematik mit
allen Bausteinen erklärt der Ratgeber
Heizungsförderung aktuell.
Boni-Logik: So kommen Sie von 30 auf bis zu 70 oder 80 Prozent
Auf die Grundförderung von 30 Prozent lassen sich zwei Boni aufsetzen, die sich
addieren, bis der Gesamtdeckel greift (Stand 28.09.2026).
16 % bis 31.01.2027, dann halbjährlich 4 Punkte weniger
Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, Selbstnutzung
zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind je 10.000 Euro mehr
Gesamtdeckel
70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) 80 %
Kappungsgrenze unabhängig von der Bonussumme
Zwei Grenzen wirken gleichzeitig: Rechnerisch mehr als
70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent) werden gekappt, und die
förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf
28.000 Euro begrenzt.
Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro
(eigene Rechnung). Ab dem 01.02.2027 sinken sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die
Kostengrenze halbjährlich, früheres Handeln wirkt sich also direkt auf die Förderhöhe aus.
Beispiel, gerundet, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr: Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus in
Brandenburg, Baujahr 1985, tauscht eine alte Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die
Gesamtkosten inklusive Einbau und hydraulischem Abgleich liegen bei 27.000 Euro. Mit 30 Prozent
Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 Prozent, ergibt sich ein
Zuschuss von rund 12.420 Euro und ein Eigenanteil von rund 14.580 Euro. Kommt zusätzlich ein
Einkommensbonus hinzu, kann die Förderquote bis an den Deckel von 70 Prozent heranreichen, bei
einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis
80 Prozent, dann sinkt der
Eigenanteil noch einmal deutlich. Ausführliche Kostenbeispiele nach Wärmepumpentyp mit
Anschaffung, Einbau und laufenden Kosten liefert der Ratgeber
Was kostet eine Wärmepumpe.
Position
Betrag (Beispiel)
Gesamtkosten inkl. Einbau und hydraulischem Abgleich
Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Der Aufstellort entscheidet mit über Schallschutz, Abstand zur Nachbargrenze und die erreichbare Jahresarbeitszahl.
Für die Förderung reicht der reine Gerätekauf nicht, die Anlage muss fachlich sauber ausgelegt
sein. Zentral ist die Jahresarbeitszahl (JAZ), sie beschreibt das Verhältnis aus
abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein Jahr und bestimmt maßgeblich die laufenden
Kosten. Eine belastbare Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt raumweise, wie viel
Leistung das Gebäude am kältesten Tag tatsächlich benötigt, statt pauschal zu schätzen. Der
hydraulische Abgleich sorgt anschließend dafür, dass die Wärme gleichmäßig auf alle Heizkörper
verteilt wird und die Anlage die geplante JAZ im Betrieb auch tatsächlich erreicht. Beide
Schritte sind fachliche und in der Praxis auch förderrechtliche Voraussetzung, weil sie in die
Bestätigung zum Antrag (BzA) einfließen, die eine Energieeffizienz-Expertin, ein
entsprechender Experte oder ein Fachunternehmen ausstellt.
Aufnahme der Bauteile vor Ort. Aus Wandaufbau, Fenstern und Dach ergibt sich die Heizlast, und daraus die Größe der Wärmepumpe.
Heizlastberechnung, iSFP und die richtige Reihenfolge
Eine Bestätigung zum Antrag ist für die KfW 458 Pflicht, ebenso die Optimierung des
Heizungsverteilungssystems mit hydraulischem Abgleich; die raumweise Heizlast ist dafür die
Grundlage. Beides übernehmen wir als dena-gelistete Energieberatung. Ein individueller Sanierungsfahrplan
ist dagegen kein Baustein der KfW-Heizungsförderung selbst, sondern gehört zur BAFA-Förderung
für Einzelmaßnahmen, beim Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus. Planen Sie neben der
Wärmepumpe weitere Schritte wie Dämmung oder Fenster, lohnt sich ein iSFP trotzdem: Er legt die
sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen fest und kann den BAFA-Fördersatz für die übrigen Maßnahmen
um 5 Prozentpunkte anheben, seit dem 21.07.2026 allerdings nur für den Kostenanteil über
30.000 Euro je Antrag (Gebäude mit einer Wohneinheit).
Ablauf mit uns
Wir begleiten den gesamten Prozess von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung.
Zunächst gibt Ihnen der Wärmepumpen-Check mit vier kurzen Fragen eine
erste Einschätzung zur Eignung Ihres Hauses. Darauf folgen die raumweise Heizlastberechnung
und die Bestätigung zum Antrag. Dann schließen Sie mit dem Heizungsbaubetrieb einen
Vertrag unter der Bedingung der KfW-Zusage und stellen den Antrag selbst im
Kundenportal „Meine KfW“, denn eine
Bevollmächtigung Dritter ist bei der KfW 458 nicht zulässig.
Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie dabei. Nach der Umsetzung stellen wir die
Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, mit der Sie die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
Alternative: Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG
Wer keine KfW-Förderung nutzen möchte und das Gebäude selbst bewohnt, kann die Kosten
stattdessen steuerlich geltend machen:
20 Prozent über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je
Objekt. Voraussetzung ist ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, und die Maßnahme muss
vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme wegen des
Kumulierungsverbots nicht kombinieren. Dies ist keine
Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.
Bestätigung zum Antrag, Vertrag und Antrag. Die Reihenfolge entscheidet: erst der Vertrag mit Förderbedingung, dann der Antrag, dann die Arbeiten.
Förderung sichern in Berlin und Brandenburg
Als dena-gelistete Energieberatung übernehmen wir für Sie Heizlastberechnung und Bestätigung zum
Antrag, bereiten Ihren KfW-458-Antrag vor und prüfen, welche Boni für Ihr Gebäude in Berlin oder
Brandenburg tatsächlich greifen. Alle genannten Fördersätze und Beträge sind Orientierungswerte
mit Stand 28.09.2026, sie ändern sich regelmäßig und werden vor jedem Antrag tagesaktuell
geprüft, ohne Gewähr. Starten Sie direkt im Anfrageformular auf dieser Seite oder informieren Sie sich
zu Boni und Programmen unter Bundesförderung im Überblick.
Dann prüfen wir das Angebot, erstellen die Bestätigung zum Antrag, berechnen Heizlast und hydraulischen Abgleich und erstellen nach dem Einbau den Nachweis. Den Antrag selbst stellen Sie in „Meine KfW“, wir bereiten ihn vor.
ab 1.399 € Heizungsförderung KOMPLETT im Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten
Angebotsprüfung und Bestätigung zum Antrag nach den KfW-Kriterien
Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 mit Vor-Ort-Termin und hydraulischer Abgleich
Nachweis nach dem Einbau (Bestätigung nach Durchführung) für die Auszahlung
Der individuelle Sanierungsfahrplan beantwortet die Frage herstellerneutral und im Gesamtzusammenhang: Vor-Ort-Termin, Heizflächen, Vorlauftemperaturen und die sinnvolle Reihenfolge aller Maßnahmen.
ab 1.098 € Festpreis, Eigenanteil 549 € nach BAFA-Zuschuss
Ehrliche Einschätzung vor dem ersten Angebot, ohne Verkaufsinteresse
Prüfung von Heizflächen und Vorlauftemperatur vor Ort
Fahrplan für alle weiteren Maßnahmen inklusive Förderstrategie
Alle Festpreise im Überblick: Förderservice Einzelmaßnahmen
Eine Maßnahme Ein- und Zweifamilienhaus, z. B. neue Fenster oder Dachdämmung
ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Nach unserem Sanierungsfahrplan Ihre Gebäudedaten liegen uns schon vor
ab 1.098 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Heizungsförderung KOMPLETT Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten
ab 1.399 € Paketpreis, unabhängig vom Fahrplan
Einblasdämmung Förderservice für eine Einblasdämmung im Ein- und Zweifamilienhaus, ohne Vor-Ort-Termin: Sie dokumentieren mit Fotos, keine Eigenleistung. Die BAFA erstattet 50 Prozent, Ihr Eigenanteil 250 €.
500 €
KfW-Heizungsprüfung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) einzeln Wir prüfen die geplante Heizung nach den KfW-Kriterien und stellen die Bestätigung zum Antrag aus, ohne Heizlast, Abgleich und Nachweis nach dem Einbau. Je nach Maßnahme kann das Honorar zu den förderfähigen Heizungskosten zählen, eine Förderung sagen wir nicht zu.
500 €
Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) einzeln Mit Vor-Ort-Termin, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 269,99 €. Nach unserem Sanierungsfahrplan 419,99 €, jede weitere Wohneinheit 149,99 €.
799,99 €
Planung des hydraulischen Abgleichs als Zusatz zur Heizlast Wir planen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B auf Basis der Heizlastberechnung, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 209,99 €. Nur zusammen mit der Heizlastberechnung.
359,99 €
Weitere Baustellentermine Wenn eine Maßnahme mehr als einen Termin auf der Baustelle braucht. Bei Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA auch diese Baubegleitung mit 50 Prozent. Angebot vor Beauftragung.
nach Angebot
Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Das Vorteilspaket gilt nur, wenn Fahrplan und Förderservice zusammen erstmals beauftragt werden. Details auf der Seite Förderservice Einzelmaßnahmen.
Häufige Fragen
Läuft die Förderung für eine Wärmepumpe über das BAFA oder die KfW?
Über die KfW, Programm 458. Seit 2024 ist die BAFA für den Heizungstausch nicht mehr zuständig, sie bleibt aber zuständig für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftung. Wer online noch auf ältere BAFA-Informationen zur Heizungsförderung stößt, sollte diese nicht mehr zugrunde legen. Für Ihre Wärmepumpe prüfen wir die aktuell gültige KfW-Richtlinie.
Wie hoch ist der Zuschuss für meine Wärmepumpe konkret?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und steht allen Eigentümer:innen unabhängig vom Einkommen zu. Hinzu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung in selbst genutzten Gebäuden sowie der gestaffelte Einkommensbonus. In Summe sind mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Wir rechnen für Ihr Gebäude aus, welche Boni tatsächlich greifen.
Was bedeutet der Deckel von 70 Prozent in der Praxis?
Auch wenn sich Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus rechnerisch höher addieren, wird bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten gekappt, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bei 80 Prozent. Gleichzeitig sind die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt (Anträge bis 31.01.2027, danach sinkt der Betrag halbjährlich um 750 Euro). Beide Grenzen wirken parallel, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro (eigene Rechnung, Stand 28.09.2026). Kosten oberhalb der Grenze tragen Sie vollständig selbst.
Warum ist die Jahresarbeitszahl für die Förderung wichtig?
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) beschreibt das Verhältnis aus abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein Jahr und ist der zentrale Effizienzwert einer Wärmepumpe. Sie hängt eng mit einer korrekten Heizlastberechnung und dem hydraulischen Abgleich zusammen, denn beide sichern, dass die Anlage die geplante JAZ im Betrieb auch tatsächlich erreicht. Eine schlecht ausgelegte Anlage kostet mehr in der Anschaffung und arbeitet ineffizienter, unabhängig von der Förderung.
Brauche ich vor dem Antrag eine Heizlastberechnung?
Ja. Sie ist die fachliche Grundlage für die richtige Auslegung der Wärmepumpe und in der Praxis Voraussetzung, damit die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausgestellt werden kann. Eine überdimensionierte Anlage taktet häufiger, arbeitet ineffizienter und kostet in der Anschaffung mehr, als eine passend dimensionierte Wärmepumpe.
Welche Rolle spielt der individuelle Sanierungsfahrplan bei der Wärmepumpe?
Der iSFP-Bonus gehört zur BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik, nicht zur KfW-Heizungsförderung. Für die Wärmepumpe selbst erhöht ein iSFP den Fördersatz also nicht direkt. Sinnvoll ist er trotzdem, wenn zusätzlich zur Wärmepumpe weitere Maßnahmen wie Dämmung oder Fenster geplant sind, weil er deren Reihenfolge festlegt und dort den Fördersatz um 5 Prozentpunkte anheben kann, seit dem 21.07.2026 allerdings nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (Gebäude mit einer Wohneinheit).
Was kostet eine Wärmepumpe vor und nach Förderung?
Die Bandbreite hängt stark vom Wärmepumpentyp und dem Gebäude ab. Ausführliche Orientierungswerte für Anschaffung, Einbau und laufende Kosten mit Beispielrechnungen finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Wärmepumpe.
Kann ich Wärmepumpe und Fenstertausch gemeinsam fördern lassen?
Ja, beide Maßnahmen laufen aber über unterschiedliche Fördertöpfe: die Wärmepumpe über die KfW 458, der Fenstertausch über die BAFA als Einzelmaßnahme. Beide Anträge lassen sich zeitlich koordinieren, sie sind aber getrennt zu stellen und unterliegen jeweils eigenen Kostendeckeln.
Was ist die Alternative zur Förderung über die KfW 458?
Selbst nutzende Eigentümer:innen können statt der KfW-Förderung den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG wählen: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je Objekt. Er gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Eine Kombination beider Wege für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Das ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.
Wann schließe ich den Vertrag mit dem Heizungsbauer?
Vor dem Antrag, aber nur mit Förderbedingung. Bei der KfW 458 muss vor der Antragstellung ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der KfW-Zusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt, er wird im Kundenportal hochgeladen. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Mit den Arbeiten starten Sie nach der Zusage.
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Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)