Zum Inhalt springen
Energie Optimiert GbR
Vollsanierung eines Brandenburger Wohnhauses zum Effizienzhaus
  1. Zuständig KfW
  2. Programm KfW 261
  3. Region Berlin und Brandenburg
  4. Stand 28.09.2026

KfW 261: Kredit für die Effizienzhaus-Sanierung

Wenn am Ende der Sanierung eine klare Effizienzhaus-Stufe stehen soll, ist die KfW 261 der zentrale Förderweg. Sie kombiniert einen zinsverbilligten Kredit mit einem Tilgungszuschuss, der die Restschuld mindert. Wir berechnen die erreichbare Stufe, stellen die Nachweise aus und begleiten den Antrag über Ihre Hausbank.

dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg

Fördersatz KfW 261 Stand 28.09.2026
Tilgungszuschuss Effizienzhaus 40 (EE-Klasse) höchste Stufe, Effizienzhaus 55 EE bringt 5 %, EH 70 und 85 EE 0 %
10 %
Nachhaltigkeits-Klasse (NH) QNG-PLUS-Zertifikat
+5 Pp
Worst-Performing-Building-Bonus Stufen EH 70, 55, 40; Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a) oder Bedarfsausweis Klasse H
+10 Pp
Bonus Serielle Sanierung EH 40 und 55 (15 Punkte), EH 70 (5 Punkte), vorgefertigte Fassadenelemente
+15 Pp
Höchster Fördersatz
40 %
  • Förderfähige Kosten150.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Höchstzuschussbis 30.000 € je Wohneinheit (EH 40 EE mit WPB-Bonus), mit NH-Klasse bis 37.500 €, mit Serieller Sanierung bis 60.000 € (eigene Rechnung)
  • Wichtigste RegelBestätigung zum Antrag vor Vorhabenbeginn

Kurzfassung

  • Gefördert wird als zinsverbilligter Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, nicht als direkter Zuschuss.
  • Der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Kreditsumme.
  • Je niedriger die Effizienzhaus-Zahl, desto höher der Zuschuss: mit Erneuerbare-Energien-Klasse 10 Prozent bei EH 40, 5 Prozent bei EH 55, bei EH 70 und 85 keiner; mit Nachhaltigkeits-Klasse jeweils 5 Punkte mehr.
  • Der Worst-Performing-Building-Bonus bringt zusätzlich 10 Prozentpunkte, wenn der Endenergiebedarf bei mindestens 300 kWh/(m²a) liegt oder ein Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt.
  • Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor dem Vorhabenbeginn vorliegen, mit Bestätigung zum Antrag (BzA).
  • Gutgeschrieben wird der Tilgungszuschuss erst nach der Bestätigung nach Durchführung (BnD), er mindert die Kreditschuld und wird nicht bar ausgezahlt.

Kreditlogik: zinsverbilligt plus Tilgungszuschuss

Die KfW 261 ist Teil der BEG und fördert die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes auf einen definierten Effizienzhaus-Standard. Anders als bei einer Einzelmaßnahme zählt hier nicht das einzelne Bauteil, sondern das Gesamtergebnis aus Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Lüftung. Gefördert wird in zwei Schichten: Der Kredit selbst ist zinsverbilligt, was über eine lange Zinsbindung erheblich ins Gewicht fällt, und der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Summe. Der maximale Kredit liegt seit dem 21.07.2026 einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung mit allen Nachweisen steht in unserem Ratgeber KfW 261: Der Sanierungskredit mit Tilgungszuschuss.

Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe

Je niedriger die Effizienzhaus-Zahl, desto höher der Tilgungszuschuss, aber auch desto anspruchsvoller die technische Umsetzung. Mit der Reform der BEG-Richtlinie zum 21.07.2026 wurden die Sätze pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, der frühere EE-Bonus entfiel. Jede Stufe ist nur noch als Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH, mit QNG-PLUS-Zertifikat) förderfähig, der Normalfall mit Wärmepumpe oder Wärmenetz ist die EE-Klasse. Die Tilgungszuschüsse je Stufe im Überblick (Stand 28.09.2026):

StufeTilgungszuschuss EE-KlasseTilgungszuschuss NH-KlasseMax. Kredit je Wohneinheit
EH 850 % (nur Zinsvorteil)5 %150.000 €
EH 700 % (nur Zinsvorteil)5 %150.000 €
EH 555 %10 %150.000 €
EH 4010 %15 %150.000 €
EH Denkmal (nur mit Denkmal-Fachperson)5 %10 %150.000 €
Worst-Performing-Building-Bonus (EH 70, 55, 40)zusätzlich 10 Prozentpunktezusätzlich 10 Prozentpunktekeine Änderung
Bonus Serielle Sanierungzusätzlich 15 Punkte (EH 40, 55), 5 Punkte (EH 70)ebensokeine Änderung

Förderfähig sind in der Sanierung die Stufen Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 sowie die Sonderkategorie Effizienzhaus Denkmal für geschützte Gebäude; deren Begleitung darf nur eine Fachperson mit der dena-Zulassung „Wohngebäude Denkmal“ übernehmen, die wir nicht haben. Für Baudenkmale bieten wir deshalb keine Leistungen an. Welche Stufe zu welchem Gebäude passt, zeigt die Seite KfW-Effizienzhaus.

EE-Klasse und Worst-Performing-Building-Bonus

Den früheren Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse gibt es in dieser Form nicht mehr, er entfiel zum 21.07.2026. Hintergrund ist, dass ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme über eine Wärmepumpe oder ein Wärmenetz inzwischen für jede Stufe vorausgesetzt wird. Der Wärmeerzeuger bleibt damit für die Zielstufe entscheidend, bringt aber keinen eigenen Zuschlag mehr.

Umso wichtiger ist der Worst-Performing-Building-Bonus: 10 Prozentpunkte zusätzlicher Tilgungszuschuss für die Stufen EH 70, 55 und 40. Als Worst Performing Building gilt ein Wohngebäude, wenn eine aktuelle Energiebedarfsberechnung einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) oder ein Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt, jeweils höchstens ein Jahr alt. Der Weg über das Baujahr gilt seit dem 21.07.2026 nur noch für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung. Nach unserer Einschätzung können viele unsanierte Altbauten in Berlin und Brandenburg die Grenze erreichen, sicher sagen lässt sich das erst nach der Berechnung.

Vollsanierung zum Effizienzhaus
Vollsanierung zum Effizienzhaus. Hülle, Fenster und Technik werden zusammen geplant, sonst wird die Zielstufe nicht erreicht.

Beispielrechnung: was netto übrig bleibt

Angenommen wird ein Einfamilienhaus im Brandenburger Umland, Zielstufe Effizienzhaus 55 in der Erneuerbare-Energien-Klasse (ohne Nachhaltigkeitszertifikat), das den Status als Worst Performing Building erfüllt.

PositionBeispielwertHinweis
Förderfähige Sanierungskosten180.000 €Beispielwert, gebäudeabhängig
KfW-261-Kredit150.000 €Höchstbetrag je Wohneinheit
Tilgungszuschuss EH 55 EE7.500 €5 % des Kredits
Worst-Performing-Building-Bonus15.000 €10 Prozentpunkte zusätzlich
Summe Tilgungszuschuss22.500 €mindert die Kreditschuld
Verbleibende Kreditschuld127.500 €zuzüglich Zinsen, zinsverbilligt

Beispiel, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr. Die Rechnung ersetzt keine Berechnung für Ihr Gebäude, zeigt aber den Hebel: Die zusätzlichen 10 Prozentpunkte des Bonus verdreifachen in diesem Fall den Zuschuss. Der Zinsvorteil über die gesamte Laufzeit ist in der Tabelle noch gar nicht enthalten.

Unterschriebenes Formular mit Füllfederhalter und Stempelkissen auf einem Schreibtisch
Bestätigung zum Antrag durch die dena-gelistete Fachperson, danach der Kreditantrag bei der Hausbank.

Ablauf über die Hausbank: BzA, Antrag, BnD

Die Einbindung einer dena-gelisteten Energieeffizienz-Fachperson ist Pflicht, nicht Option. Sie berechnet die erreichbare Stufe und stellt vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Vorhabennummer aus. Ohne diese Nummer nimmt keine Hausbank den Antrag entgegen. Nach Abschluss der Bauarbeiten prüft dieselbe Fachperson die Ausführung und stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Erst damit schreibt die KfW den Tilgungszuschuss dem Kredit gut, eine Barauszahlung gibt es nicht. Die Gutschrift erfolgt zum nächsten Verrechnungszeitpunkt, 2, 4 oder 5 Jahre nach der Zusage, die BnD muss mindestens 4 Monate vorher eingereicht sein.

SchrittZeitpunktWerFolge bei Fehlen
Effizienzhaus-Berechnung (QP, HT)vor Antragdena-gelistete Fachpersonkein Antrag möglich
Bestätigung zum Antrag (BzA)vor Vorhabenbeginndena-gelistete FachpersonFörderung verloren
Kreditantragvor VorhabenbeginnHausbankkeine Zusage
Baubegleitung und Qualitätssicherungwährend der Bauphasedena-gelistete FachpersonQualitäts- und Rückforderungsrisiko
Bestätigung nach Durchführung (BnD)nach Abschlussdena-gelistete Fachpersonkeine Gutschrift des Tilgungszuschusses

Vorhabenbeginn: der teuerste Fehler

Der Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einer ausführenden Firma. Planungsleistungen und die Erstellung der BzA sind ausdrücklich ausgenommen, sie müssen sogar vorher erfolgen. Verträge vor dem Antrag sind nur zulässig, wenn sie unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage stehen oder wenn vorher ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner stattgefunden hat (Formular der KfW). Im zweiten Fall gilt erst der Baubeginn vor Ort als Vorhabenbeginn. Praktisch heißt das: erst Berechnung und BzA, dann Antrag über die Hausbank, dann verbindliche Aufträge an die Gewerke. Wer diese Reihenfolge umdreht und weder eine Förderbedingung vereinbart noch das Beratungsgespräch dokumentiert hat, verliert die Förderung vollständig und kann das nachträglich nicht heilen.

Wann sich der Kreditweg lohnt

Der Kreditweg ist nicht immer die beste Lösung. Wer nur einzelne Bauteile erneuert, fährt oft mit den BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA besser, die als direkter Zuschuss ausgezahlt werden: 15 Prozent Grundförderung, mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag, bei einem Kostendeckel von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro. Für ein klar definiertes Zielniveau am ganzen Gebäude ist dagegen die KfW 261 der passende Weg, zumal der Worst-Performing-Building-Bonus und der Zinsvorteil zusammen erheblich wirken. Beide Wege schließen sich aus: Eine Kombination von KfW 261 und BEG-Einzelmaßnahmen ist nicht zulässig, nach Abschluss eines Vorhabens in einem der beiden Programme kann das andere frühestens nach 3 Jahren beantragt werden. Der iSFP selbst bringt bei der KfW 261 keinen Bonus, er dient dort als Planungsgrundlage für die Zielstufe. Den Vergleich der Programme finden Sie auf der Seite KfW-Förderung, die Zuschusswege auf BAFA.

So gehen wir vor

Als dena-gelistete Energieberatung übernehmen wir den kompletten Prozess: Wir berechnen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust, legen mit Ihnen die wirtschaftlich sinnvolle Zielstufe fest, stellen die BzA aus, begleiten den Antrag über Ihre Hausbank und prüfen mit der Baubegleitung, ob die geplante Stufe im gebauten Zustand erreicht wird. Zum Schluss stellen wir die BnD aus. Bei Baudenkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist dafür eine Fachperson mit Denkmal-Zulassung nötig, die wir nicht haben. Für Baudenkmale bieten wir deshalb keine Leistungen an. Ergänzende Landesprogramme prüfen wir für Berlin und Brandenburg mit.

Stand 28.09.2026. Alle genannten Sätze sind Orientierungswerte, verbindlich sind allein die aktuellen KfW-Merkblätter. Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

So kommen Sie zur Förderung

Ein Weg, ein Paket

Beim Effizienzhaus führt kein Weg an der Baubegleitung vorbei

Fachplanung und Baubegleitung durch eine dena-gelistete Energieeffizienz-Fachperson sind hier Fördervoraussetzung, und genau dieses Honorar fördert die KfW über einen zusätzlichen Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss.

ab 4.900 € Festpreis Ein- und Zweifamilienhaus, mit KfW-Kredit Eigenanteil 2.450 €

  • Mit KfW-Kredit 261 übernimmt die KfW nach Bewilligung 50 Prozent des Honorars als Tilgungszuschuss
  • Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung inklusive
  • Mehrfamilienhäuser kalkulieren wir vor Beauftragung
Effizienzhaus-Begleitung anfragen

Alle Festpreise im Überblick: KfW-Förderbegleitung für Effizienzhaus-Sanierung

Ein- und Zweifamilienhaus Fachplanung und Baubegleitung komplett ab 2.450 € Ihr Eigenanteil nach Förderung
Mehrfamilienhaus Ab 3 Wohneinheiten auf Anfrage Festpreis vor Beauftragung
Energetische Gesamtbilanzierung und Effizienzhaus-Nachweis Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD) inklusive. enthalten

Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Details auf der Seite KfW-Förderbegleitung für Effizienzhaus-Sanierung.

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Um welches Gebäude geht es?
Wo steht Ihr Sanierungsvorhaben?

Die KfW fördert nur Vorhaben, deren Antrag vor dem Start gestellt wird.

Wann wurde das Gebäude gebaut?
Ist die Fassade gedämmt?
Wie möchten Sie die Sanierung finanzieren?

Der Kreditantrag kommt erst nach unserer Bestätigung zum Antrag, Sie brauchen jetzt noch keine Bank.

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Ersteinschätzung?

Adresse des Objekts

Mit dem Absenden fragen Sie unverbindlich unsere Leistung an. Wir verarbeiten Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis 4.900 € im Ein- und Zweifamilienhaus, mit KfW-Kredit davon 50 % Tilgungszuschuss nach Bewilligung
  • dena-gelistete Energieberatung
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) und Baubegleitung aus einer Hand

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Häufige Fragen

Bekomme ich das Geld als Zuschuss ausgezahlt?
Nein, die KfW 261 ist ein zinsverbilligter Kredit. Der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Kreditsumme und wirkt damit wie ein Zuschuss, bleibt aber an den Kredit gekoppelt. Einen reinen Investitionszuschuss für die Effizienzhaus-Stufe gibt es nicht. Wer keinen Kredit aufnehmen möchte, prüft stattdessen den Zuschussweg über die BEG-Einzelmaßnahmen.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Er hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und der Klasse ab. Mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE), dem Normalfall mit Wärmepumpe oder Wärmenetz, sind es 10 Prozent bei EH 40 und 5 Prozent bei EH 55, bei EH 70 und EH 85 gibt es keinen Tilgungszuschuss. Mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH, QNG-PLUS-Zertifikat) jeweils 5 Punkte mehr: 15 Prozent bei EH 40, 10 Prozent bei EH 55, 5 Prozent bei EH 70 und EH 85. Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent (EE) bzw. 10 Prozent (NH). Mit der Reform der BEG-Richtlinie zum 21.07.2026 wurden die Sätze pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Verbindlich sind allein die im aktuellen KfW-Merkblatt veröffentlichten Konditionen, die wir vor jedem Antrag tagesaktuell prüfen.
Was ist mit der Erneuerbare-Energien-Klasse?
Den früheren Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse gibt es in dieser Form nicht mehr, er entfiel zum 21.07.2026 im Zuge der Reform. Hintergrund ist, dass ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme, etwa über eine Wärmepumpe oder ein Wärmenetz, inzwischen für jede Stufe als Mindestvoraussetzung gilt, Gas-Wärmeerzeuger sind nicht förderfähig. Der Wärmeerzeuger bleibt damit für die Zielstufe entscheidend, bringt aber keinen eigenen Zuschlag mehr. Für die Planung heißt das: Die erneuerbare Wärmeerzeugung gehört von Anfang an in das Maßnahmenpaket.
Was ist der Worst-Performing-Building-Bonus?
Er bringt 10 Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss für die Stufen EH 70, 55 und 40. Seit dem 21.07.2026 gilt ein Wohngebäude als Worst Performing Building, wenn eine aktuelle Energiebedarfsberechnung einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) ergibt oder ein gültiger Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt, jeweils höchstens ein Jahr alt. Der Weg über das Baujahr gilt nur noch für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung. Ob ein unsanierter Altbau die Grenze erreicht, zeigt erst die Berechnung. Der maximale Kredit je Wohneinheit ändert sich dadurch nicht. In der Wirkung kann der Bonus den Zuschuss je nach Zielstufe deutlich erhöhen.
Muss ich mein Haus komplett auf einmal sanieren?
Für die KfW 261 muss am Ende die geplante Effizienzhaus-Stufe nachweisbar sein. Die Umsetzung lässt sich zeitlich strecken, wenn das Maßnahmenpaket von Anfang an schlüssig auf diese Stufe hin geplant ist und im Antrag so hinterlegt wurde. Wer lieber ohne festes Zielniveau in Etappen saniert, ist mit den BEG-Einzelmaßnahmen und einem iSFP oft besser bedient. Welcher Weg passt, entscheidet sich am Umfang des Vorhabens und am Budget.
Wie läuft der Antrag über die Hausbank?
Zuerst berechnet eine dena-gelistete Fachperson die erreichbare Stufe und stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Vorhabennummer aus. Ohne diese Nummer nimmt keine Hausbank den Antrag entgegen. Mit der BzA stellen Sie den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner, der ihn an die KfW weiterreicht, und zwar vor dem Vorhabenbeginn. Verträge mit den Gewerken schließen Sie vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage oder nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner (Formular der KfW), dann gilt erst der Baubeginn vor Ort als Vorhabenbeginn.
Wann gilt das Vorhaben als begonnen?
Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einer ausführenden Firma. Planungsleistungen und die Erstellung der BzA sind davon ausdrücklich ausgenommen, sie müssen sogar vorher erfolgen. Wer die Reihenfolge umdreht und vorab ohne Förderbedingung und ohne dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner beauftragt, verliert die Förderung vollständig, nachträglich heilen lässt sich das nicht. Dieser Fehler kostet in der Regel ein Vielfaches des Beratungshonorars.
Was passiert, wenn die geplante Stufe verfehlt wird?
Die Bestätigung nach Durchführung bescheinigt die tatsächlich erreichte Stufe. Wird das Ziel verfehlt, kann sich der Tilgungszuschuss verringern oder ganz entfallen. Genau deshalb sichert eine durchgehende Baubegleitung die Ausführung ab, statt erst am Bauende zu prüfen. Zwischen BzA und BnD liegen Ausschreibung, Vergabe, Ausführungskontrolle und Dokumentation.
Sind Fachplanung und Baubegleitung förderfähig?
Ja, die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind über einen zusätzlichen KfW-Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss förderfähig und refinanzieren damit einen Teil des Honorars. Weil ohne diese Begleitung weder BzA noch BnD entstehen, ist sie ohnehin Voraussetzung für die Förderung. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind bis zu 10.000 Euro je Vorhaben förderfähig, also bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss, bei Mehrfamilienhäusern 4.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 40.000 Euro je Vorhaben (Stand 28.09.2026).
Lässt sich die KfW 261 mit Landesförderung kombinieren?
Ja, grundsätzlich. In Berlin lässt sich der KfW-Kredit bei vermieteten Wohngebäuden über die Investitionsbank Berlin um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr zusätzlich zinsverbilligen, selbstnutzende Eigentümer:innen beantragen ihn über ihre Hausbank und können ergänzend ein Modernisierungsdarlehen der IBB nutzen. In Brandenburg lässt sich die KfW-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit der ILB-Wohneigentumsförderung kombinieren, einem eigenen Landesprogramm mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen, mit Einkommensgrenzen und nur in festgelegten innerstädtischen Gebieten (etwa Sanierungsgebieten und „Vorranggebieten Wohnen“) bei Baukosten ab 500 Euro je Quadratmeter. Bundes- und Landesförderung lassen sich grundsätzlich kombinieren, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Ausgeschlossen ist die Kombination mit BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA und KfW 458) (Stand 28.09.2026).

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir rechnen Ihre Förderhöhe aus, kostenlos. Förderhöhe ausrechnen lassen

Noch Fragen offen?

Wir rechnen Ihre Förderhöhe aus, kostenlos und unverbindlich.

Vorhaben unverbindlich schildern
Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

Ihre Datenschutz-Einstellungen

Wir möchten messen, ob eine Anfrage über eine unserer Anzeigen bei Google zu uns gekommen ist. Dafür setzt Google Ads nach Ihrer Zustimmung Cookies in Ihrem Browser und erhält Daten über Ihren Besuch, zum Beispiel ob Sie eine Anfrage abgeschickt haben (Conversion-Messung). Dabei können Daten in die USA übermittelt werden.

Mit „Nur notwendige“ laden wir keine Dienste von Google. Die Website funktioniert dann genauso. Ihre Wahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ am Ende jeder Seite ändern oder widerrufen.

Datenschutzerklärung Impressum