
- Region Berlin und Brandenburg
- Stand 29.09.2026
Bundesförderung in Berlin und Brandenburg: BEG, KfW und BAFA
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Grundlage der meisten Sanierungsförderungen, auch in Berlin und Brandenburg. Wir bringen Zuschüsse, Kredite und Boni in die richtige Reihenfolge, bereiten die Anträge vor und übernehmen die Nachweise (den KfW-458-Antrag stellen Sie selbst).
dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg
- KfW-Zuschuss Heizungstausch: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % bei niedrigem Einkommen
- bis 80 %
- Höchstzuschuss Heizung erste Wohneinheit (70 %)
- 19.600 €
- Kostendeckel erste Wohneinheit mit iSFP
- 60.000 €
- KfW-261-Kredit je Wohneinheit
- 150.000 €
Kurzfassung
- BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA: 15 Prozent Grundförderung, mit iSFP-Bonus 20 Prozent auf den Kostenanteil über 30.000 Euro.
- Heizungstausch über die KfW 458: 30 Prozent Grundförderung, mit Einkommensbonus bis 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent.
- Kostendeckel Einzelmaßnahmen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro, weitere Wohneinheiten gestaffelt.
- Effizienzhaus-Sanierung über die KfW 261: Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss.
- Alternative für Selbstnutzende: Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG, 20 Prozent über drei Jahre, für Maßnahmen mit Abschluss vor 2030.
- Wichtig: Antrag immer vor Vorhabenbeginn, bei BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 458 mit einem Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht.
Die Basis: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderwerk für Energieeffizienz im Gebäudebereich und gilt als Bundesförderung überall, in Berlin und Brandenburg genauso wie in jedem anderen Bundesland. Sie besteht aus drei Bausteinen, die unterschiedlichen Logiken folgen: direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik über das BAFA, ein eigener Zuschuss für den Heizungstausch über die KfW sowie ein Kreditprogramm für die Sanierung zum Effizienzhaus. Wer diese drei Wege sauber trennt, vermeidet den häufigsten Zuordnungsfehler im Antrag.
| Weg | Typisch für | Form | Höhe (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| BAFA (BEG EM) | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung | Zuschuss | 15 Prozent, mit iSFP 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 Euro |
| KfW 458 | Tausch der Heizung gegen erneuerbare Wärme | Zuschuss | 30 Prozent, mit Einkommensbonus bis 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent |
| KfW 261 | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Kredit plus Tilgungszuschuss | je Effizienzhaus-Stufe |
BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA
Die BEG-Einzelmaßnahmen fördern einzelne Verbesserungen, ohne dass am Ende eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe nachgewiesen werden muss. Der Zuschuss fließt direkt, ohne Kredit. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Maßnahme darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu (Stand 28.09.2026).
| Maßnahme | Grundförderung | mit iSFP-Bonus, nur Anteil über 30.000 € | Kostendeckel erste Wohneinheit |
|---|---|---|---|
| Fassadendämmung | 15 % | 20 % | 30.000 €, mit iSFP 60.000 € |
| Dachdämmung | 15 % | 20 % | 30.000 €, mit iSFP 60.000 € |
| Fenster und Außentüren | 15 % | 20 % | 30.000 €, mit iSFP 60.000 € |
| Lüftungsanlage | 15 % | 20 % | 30.000 €, mit iSFP 60.000 € |
| Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % | 30.000 €, mit iSFP 60.000 € |
Seit dem 21.07.2026 gilt eine wichtige Einschränkung: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt (Gebäude mit einer Wohneinheit) und nur auf den Betrag darüber. Bei einem einzelnen Fenstertausch für wenige tausend Euro greift er daher nicht, bei einer Fassadendämmung oder mehreren in einem Antrag gebündelten Maßnahmen dagegen schon. Für weitere Wohneinheiten sind die Kostengrenzen gestaffelt niedriger. Fachplanung und Baubegleitung sind selbst zu 50 Prozent förderfähig. Die Details stehen im Ratgeber BAFA-Einzelmaßnahmen.

KfW 458: Heizungstausch mit Boni bis 70 oder 80 Prozent
Der Umstieg auf eine förderfähige Heizung wie die Wärmepumpe läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW 458. Auf die Grundförderung lassen sich zwei Boni aufsetzen (Stand 28.09.2026).
| Baustein | Satz (Orientierung) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | förderfähige Heizung nach den technischen Mindestanforderungen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bis 31.01.2027, dann halbjährlich 4 Punkte weniger | Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, Selbstnutzung |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind je 10.000 Euro mehr |
| Gesamtdeckel | 70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) 80 % | Kappungsgrenze unabhängig von der Summe der Boni |
Zwei Grenzen wirken parallel: Rechnerisch mehr als 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent) werden gekappt, und die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro (eigene Rechnung). Weil der Klimageschwindigkeitsbonus und die Kostengrenze ab dem 01.02.2027 sinken, lohnt sich frühes Handeln. Den Antrag stellen Eigentümer:innen selbst im Portal „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist nicht zulässig. Die vollständige Systematik erklärt der Ratgeber Heizungsförderung.
KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss
Soll das gesamte Gebäude eine definierte Zielstufe erreichen, führt der Weg zur KfW 261. Gefördert wird als zinsverbilligter Kredit, der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Summe.
| Stufe | Tilgungszuschuss EE / NH | Max. Kredit je Wohneinheit |
|---|---|---|
| EH 85 | 0 % / 5 % | 150.000 € |
| EH 70 | 0 % / 5 % | 150.000 € |
| EH 55 | 5 % / 10 % | 150.000 € |
| EH 40 | 10 % / 15 % | 150.000 € |
| Worst-Performing-Building-Bonus (EH 70, 55, 40) | zusätzlich 10 Prozentpunkte | keine Änderung |
EE steht für die Erneuerbare-Energien-Klasse (Normalfall mit Wärmepumpe oder Wärmenetz), NH für die Nachhaltigkeits-Klasse mit QNG-PLUS-Zertifikat, Sätze laut KfW, Stand 28.09.2026. Der Bonus für besonders schlechte Gebäude setzt einen Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a) oder einen Bedarfsausweis der Klasse H voraus, nach unserer Einschätzung trifft das auf viele unsanierte Häuser in Berlin und Brandenburg zu. Die KfW 261 ist mit BAFA-Einzelmaßnahmen nicht kombinierbar. Pflicht sind eine dena-gelistete Fachperson sowie die Nachweise BzA und BnD, den Ablauf beschreibt der Ratgeber KfW 261.
Jung kauft Alt: Kauf und Sanierung zusammen denken
Familien mit Kind, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen, können über die KfW 308 einen zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro je nach Kinderzahl nutzen. Im Gegenzug muss das Haus innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden, alternativ über ein festgelegtes Paket von Einzelmaßnahmen (Heizung, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke). Außerdem gelten Einkommensgrenzen. Der Kredit muss vor dem notariellen Kaufvertrag beantragt sein, der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Entscheidend ist deshalb ein Eignungs-Vorcheck, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird: Lässt sich das Objekt in der vorgesehenen Zeit überhaupt auf das geforderte Niveau bringen (Stand 28.09.2026)? Hintergründe dazu im Ratgeber Jung kauft Alt.
Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG als Alternative
Wer keine BEG-Förderung nutzt und die Immobilie selbst bewohnt, kann Sanierungskosten steuerlich geltend machen: 20 Prozent über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich wegen des Kumulierungsverbots für dieselbe Maßnahme aus. Dies ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.

Die richtige Reihenfolge
Der Vorhabenbeginn entscheidet über alles Weitere. Als Beginn gilt in der Regel der rechtsverbindliche Vertragsschluss mit der ausführenden Firma. Planung, Beratung und Fachbestätigung zählen ausdrücklich nicht dazu, sie müssen sogar vorher stattfinden. Praktisch heißt das: erst Förderstrategie und Berechnung, dann Fachbestätigung, dann Vertrag mit Förderbedingung und Antrag, dann Umsetzung. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen und der KfW 458 muss bei Antragstellung ein Vertrag unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Wer die Reihenfolge umdreht, verliert die Förderung vollständig, nachträglich heilen lässt sich das nicht.
Häufige Fehler
Fünf Punkte tauchen in der Praxis immer wieder auf: ein zu früher Vorhabenbeginn, die falsche Programmzuordnung zwischen BAFA und KfW, eine erst nachträglich eingebundene dena-gelistete Fachperson, ein ignorierter iSFP-Bonus und ein unvollständiger Verwendungsnachweis, denn ein Bewilligungsbescheid allein löst noch keine Auszahlung aus. Alle fünf lassen sich vermeiden, wenn die Strategie vor der ersten Unterschrift steht, ausführlich im Ratgeber Förderantrag: häufige Fehler.
Welche Kombination für Ihr Gebäude die beste ist, klären wir in der kostenlosen Fördereinschätzung. Wer mehrere Maßnahmen plant, startet am besten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der die Reihenfolge festlegt und bei größeren Einzelmaßnahmen die Voraussetzung für den iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag schafft. Regionale Ergänzungen finden Sie unter Förderung in Berlin und Förderung in Brandenburg.
Stand 28.09.2026. Förderprogramme, Sätze und Bedingungen ändern sich laufend, diese Übersicht dient der Orientierung und ist ohne Gewähr.
Förderwege auf einen Blick
Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch?
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Wie hoch sind die Förderhöchstgrenzen?
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Warum brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Was ist Jung kauft Alt und für wen lohnt es sich?
Gilt die BEG auch in Berlin und Brandenburg?
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