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Energie Optimiert GbR
Energetische Sanierung im Bestand, Berlin und Brandenburg
  1. Region Berlin und Brandenburg
  2. Stand 29.09.2026

Bundesförderung in Berlin und Brandenburg: BEG, KfW und BAFA

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Grundlage der meisten Sanierungsförderungen, auch in Berlin und Brandenburg. Wir bringen Zuschüsse, Kredite und Boni in die richtige Reihenfolge, bereiten die Anträge vor und übernehmen die Nachweise (den KfW-458-Antrag stellen Sie selbst).

dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg

KfW-Zuschuss Heizungstausch: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % bei niedrigem Einkommen
bis 80 %
Höchstzuschuss Heizung erste Wohneinheit (70 %)
19.600 €
Kostendeckel erste Wohneinheit mit iSFP
60.000 €
KfW-261-Kredit je Wohneinheit
150.000 €

Kurzfassung

  • BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA: 15 Prozent Grundförderung, mit iSFP-Bonus 20 Prozent auf den Kostenanteil über 30.000 Euro.
  • Heizungstausch über die KfW 458: 30 Prozent Grundförderung, mit Einkommensbonus bis 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent.
  • Kostendeckel Einzelmaßnahmen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro, weitere Wohneinheiten gestaffelt.
  • Effizienzhaus-Sanierung über die KfW 261: Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss.
  • Alternative für Selbstnutzende: Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG, 20 Prozent über drei Jahre, für Maßnahmen mit Abschluss vor 2030.
  • Wichtig: Antrag immer vor Vorhabenbeginn, bei BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 458 mit einem Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht.

Die Basis: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ist das zentrale Förderwerk für Energieeffizienz im Gebäudebereich und gilt als Bundesförderung überall, in Berlin und Brandenburg genauso wie in jedem anderen Bundesland. Sie besteht aus drei Bausteinen, die unterschiedlichen Logiken folgen: direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik über das BAFA, ein eigener Zuschuss für den Heizungstausch über die KfW sowie ein Kreditprogramm für die Sanierung zum Effizienzhaus. Wer diese drei Wege sauber trennt, vermeidet den häufigsten Zuordnungsfehler im Antrag.

WegTypisch fürFormHöhe (Orientierung)
BAFA (BEG EM)Dämmung, Fenster, Lüftung, HeizungsoptimierungZuschuss15 Prozent, mit iSFP 20 Prozent auf den Anteil über 30.000 Euro
KfW 458Tausch der Heizung gegen erneuerbare WärmeZuschuss30 Prozent, mit Einkommensbonus bis 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent
KfW 261Komplettsanierung zum EffizienzhausKredit plus Tilgungszuschussje Effizienzhaus-Stufe

BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA

Die BEG-Einzelmaßnahmen fördern einzelne Verbesserungen, ohne dass am Ende eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe nachgewiesen werden muss. Der Zuschuss fließt direkt, ohne Kredit. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Maßnahme darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu (Stand 28.09.2026).

MaßnahmeGrundförderungmit iSFP-Bonus, nur Anteil über 30.000 €Kostendeckel erste Wohneinheit
Fassadendämmung15 %20 %30.000 €, mit iSFP 60.000 €
Dachdämmung15 %20 %30.000 €, mit iSFP 60.000 €
Fenster und Außentüren15 %20 %30.000 €, mit iSFP 60.000 €
Lüftungsanlage15 %20 %30.000 €, mit iSFP 60.000 €
Heizungsoptimierung15 %20 %30.000 €, mit iSFP 60.000 €

Seit dem 21.07.2026 gilt eine wichtige Einschränkung: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt (Gebäude mit einer Wohneinheit) und nur auf den Betrag darüber. Bei einem einzelnen Fenstertausch für wenige tausend Euro greift er daher nicht, bei einer Fassadendämmung oder mehreren in einem Antrag gebündelten Maßnahmen dagegen schon. Für weitere Wohneinheiten sind die Kostengrenzen gestaffelt niedriger. Fachplanung und Baubegleitung sind selbst zu 50 Prozent förderfähig. Die Details stehen im Ratgeber BAFA-Einzelmaßnahmen.

Wärmepumpe statt Gaskessel
Wärmepumpe statt Gaskessel. Der Heizungstausch läuft über die KfW, nicht über das BAFA.

KfW 458: Heizungstausch mit Boni bis 70 oder 80 Prozent

Der Umstieg auf eine förderfähige Heizung wie die Wärmepumpe läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW 458. Auf die Grundförderung lassen sich zwei Boni aufsetzen (Stand 28.09.2026).

BausteinSatz (Orientierung)Voraussetzung
Grundförderung30 %förderfähige Heizung nach den technischen Mindestanforderungen
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bis 31.01.2027, dann halbjährlich 4 Punkte wenigerAustausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, Selbstnutzung
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind je 10.000 Euro mehr
Gesamtdeckel70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) 80 %Kappungsgrenze unabhängig von der Summe der Boni

Zwei Grenzen wirken parallel: Rechnerisch mehr als 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent) werden gekappt, und die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro (eigene Rechnung). Weil der Klimageschwindigkeitsbonus und die Kostengrenze ab dem 01.02.2027 sinken, lohnt sich frühes Handeln. Den Antrag stellen Eigentümer:innen selbst im Portal „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist nicht zulässig. Die vollständige Systematik erklärt der Ratgeber Heizungsförderung.

KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss

Soll das gesamte Gebäude eine definierte Zielstufe erreichen, führt der Weg zur KfW 261. Gefördert wird als zinsverbilligter Kredit, der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Summe.

StufeTilgungszuschuss EE / NHMax. Kredit je Wohneinheit
EH 850 % / 5 %150.000 €
EH 700 % / 5 %150.000 €
EH 555 % / 10 %150.000 €
EH 4010 % / 15 %150.000 €
Worst-Performing-Building-Bonus (EH 70, 55, 40)zusätzlich 10 Prozentpunktekeine Änderung

EE steht für die Erneuerbare-Energien-Klasse (Normalfall mit Wärmepumpe oder Wärmenetz), NH für die Nachhaltigkeits-Klasse mit QNG-PLUS-Zertifikat, Sätze laut KfW, Stand 28.09.2026. Der Bonus für besonders schlechte Gebäude setzt einen Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a) oder einen Bedarfsausweis der Klasse H voraus, nach unserer Einschätzung trifft das auf viele unsanierte Häuser in Berlin und Brandenburg zu. Die KfW 261 ist mit BAFA-Einzelmaßnahmen nicht kombinierbar. Pflicht sind eine dena-gelistete Fachperson sowie die Nachweise BzA und BnD, den Ablauf beschreibt der Ratgeber KfW 261.

Jung kauft Alt: Kauf und Sanierung zusammen denken

Familien mit Kind, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen, können über die KfW 308 einen zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro je nach Kinderzahl nutzen. Im Gegenzug muss das Haus innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden, alternativ über ein festgelegtes Paket von Einzelmaßnahmen (Heizung, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke). Außerdem gelten Einkommensgrenzen. Der Kredit muss vor dem notariellen Kaufvertrag beantragt sein, der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Entscheidend ist deshalb ein Eignungs-Vorcheck, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird: Lässt sich das Objekt in der vorgesehenen Zeit überhaupt auf das geforderte Niveau bringen (Stand 28.09.2026)? Hintergründe dazu im Ratgeber Jung kauft Alt.

Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG als Alternative

Wer keine BEG-Förderung nutzt und die Immobilie selbst bewohnt, kann Sanierungskosten steuerlich geltend machen: 20 Prozent über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich wegen des Kumulierungsverbots für dieselbe Maßnahme aus. Dies ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.

Erst die Hülle, dann die Heizung
Erst die Hülle, dann die Heizung. Die Reihenfolge entscheidet über die Größe der Anlage und die Förderhöhe.

Die richtige Reihenfolge

Der Vorhabenbeginn entscheidet über alles Weitere. Als Beginn gilt in der Regel der rechtsverbindliche Vertragsschluss mit der ausführenden Firma. Planung, Beratung und Fachbestätigung zählen ausdrücklich nicht dazu, sie müssen sogar vorher stattfinden. Praktisch heißt das: erst Förderstrategie und Berechnung, dann Fachbestätigung, dann Vertrag mit Förderbedingung und Antrag, dann Umsetzung. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen und der KfW 458 muss bei Antragstellung ein Vertrag unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Wer die Reihenfolge umdreht, verliert die Förderung vollständig, nachträglich heilen lässt sich das nicht.

Häufige Fehler

Fünf Punkte tauchen in der Praxis immer wieder auf: ein zu früher Vorhabenbeginn, die falsche Programmzuordnung zwischen BAFA und KfW, eine erst nachträglich eingebundene dena-gelistete Fachperson, ein ignorierter iSFP-Bonus und ein unvollständiger Verwendungsnachweis, denn ein Bewilligungsbescheid allein löst noch keine Auszahlung aus. Alle fünf lassen sich vermeiden, wenn die Strategie vor der ersten Unterschrift steht, ausführlich im Ratgeber Förderantrag: häufige Fehler.

Welche Kombination für Ihr Gebäude die beste ist, klären wir in der kostenlosen Fördereinschätzung. Wer mehrere Maßnahmen plant, startet am besten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der die Reihenfolge festlegt und bei größeren Einzelmaßnahmen die Voraussetzung für den iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag schafft. Regionale Ergänzungen finden Sie unter Förderung in Berlin und Förderung in Brandenburg.

Stand 28.09.2026. Förderprogramme, Sätze und Bedingungen ändern sich laufend, diese Übersicht dient der Orientierung und ist ohne Gewähr.

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Welche Maßnahmen planen Sie?

Mehrfachauswahl möglich, wir bündeln alles in einem Förderpaket.

Welche Heizlösung interessiert Sie?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie an der Fassade prüfen?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie am Dach prüfen?
Wie viele Fenster sollen ausgetauscht werden?
Welcher Bereich soll gedämmt werden?
Haben Sie schon einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
Wie viele Wohneinheiten hat das Haus?

Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen.

Wie viele Heizungen werden getauscht?

Eine Zentralheizung für das ganze Haus zählt als eine Heizung, Etagenheizungen zählen je Wohnung.

Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Fördereinschätzung?

Adresse des Objekts

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis vorab, keine versteckten Kosten
  • dena-gelistete Energieberatung
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Förderwege auf einen Blick

Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.

Zwei Förderwege

BAFA

Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.

KfW

Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).

Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.

Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €

Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Vereinfacht: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik laufen über das BAFA, der Heizungstausch und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über die KfW. Beim BAFA gibt es einen direkten Zuschuss, bei der KfW entweder den Heizungszuschuss im Programm 458 oder einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss im Programm 261. Welcher Weg für Sie sinnvoll ist, hängt vom Umfang des Vorhabens ab. Wir kombinieren beide Wege dort, wo es zulässig und wirtschaftlich ist.
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch?
Über die KfW-Heizungsförderung (458) gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Eigentümer:innen, unabhängig vom Einkommen. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung bei Selbstnutzung sowie der einkommensabhängige Bonus. In Summe sind mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen von 22.400 Euro (eigene Rechnung, Stand 28.09.2026). Wir prüfen, welche Boni für Sie greifen.
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Wird eine Einzelmaßnahme auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt und ist sie darin empfohlen, steigt der BAFA-Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Zusätzlich verdoppelt sich der Kostendeckel für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus allerdings erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag und nur auf den Betrag darüber. Beispiel: Bei 40.000 Euro Dämmkosten bringt der Bonus 500 Euro, die höhere Kostengrenze macht zusätzlich 10.000 Euro förderfähig (1.500 Euro Grundförderung). Bei großen Vorhaben lohnt sich der Fahrplan damit weiterhin.
Wie hoch sind die Förderhöchstgrenzen?
Für Einzelmaßnahmen liegt der Deckel der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten, mit gültigem iSFP jeweils doppelt so hoch. Bei der KfW-Heizungsförderung gilt für die erste Wohneinheit eine eigene Grenze von 28.000 Euro. Bei der KfW 261 liegt der maximale Kredit bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Diese Grenzen bestimmen, wie viel Förderung am Ende maximal fließt.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einer ausführenden Firma. Wer vorher ohne Förderbedingung unterschreibt, verliert die Förderung vollständig, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen und der KfW 458 muss bei Antragstellung sogar ein Vertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Planungsleistungen und die Fachbestätigung sind ausgenommen, sie müssen sogar vorher erfolgen.
Warum brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Für einen Großteil der BEG-Förderungen ist die Einbindung einer gelisteten Fachperson verpflichtend, etwa für die Bestätigung zum Antrag bei der KfW oder die technische Projektbeschreibung beim BAFA. Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt und stellen die notwendigen Nachweise selbst aus. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind zudem selbst förderfähig, bei BAFA-Einzelmaßnahmen im Ein- und Zweifamilienhaus mit 50 Prozent auf bis zu 5.000 Euro, also höchstens 2.500 Euro Zuschuss.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein, für dieselbe Maßnahme nicht. Sie wählen entweder die BEG-Förderung oder den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG. Der Steuerbonus bringt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro je Objekt, und setzt ein selbst genutztes Wohngebäude voraus, das älter als zehn Jahre ist. Er gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Das ist keine Steuerberatung, die steuerliche Bewertung übernimmt Ihre Steuerberatung.
Was ist Jung kauft Alt und für wen lohnt es sich?
Das Programm Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb (KfW 308) unterstützt Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die noch kein Wohneigentum haben, beim Kauf einer Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H mit einem zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro je nach Kinderzahl. Im Gegenzug muss das Haus innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden, alternativ seit 03.08.2026 über ein festgelegtes Paket von Einzelmaßnahmen (Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke). Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind betragen. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank, und zwar vor dem notariellen Kaufvertrag. Entscheidend ist deshalb ein Eignungs-Vorcheck vor dem Notartermin, den wir übernehmen (Stand 28.09.2026).
Gilt die BEG auch in Berlin und Brandenburg?
Ja. Die BEG ist eine Bundesförderung und gilt in Berlin und Brandenburg unverändert. In beiden Ländern kommen Landesprogramme hinzu, in Berlin über die IBB, in Brandenburg über die ILB. Wir prüfen, welche Kombination aus Bundes- und Landesförderung für Ihr Gebäude möglich ist, die öffentlichen Mittel dürfen dabei zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen.
Ändern sich die Förderbedingungen?
Ja, regelmäßig. Sätze, Boni und Programme werden immer wieder angepasst, teils mehrmals im Jahr. So wurden zum 21.07.2026 die Tilgungszuschüsse der KfW 261 pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, der frühere Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfiel, und der iSFP-Bonus bei BAFA-Einzelmaßnahmen gilt nur noch für Kosten über 30.000 Euro je Antrag. Die hier genannten Werte sind eine Orientierung mit Stand 28.09.2026. Den für Ihr Vorhaben gültigen Stand prüfen wir vor jedem Antrag tagesaktuell.

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