Förderung Kellerdämmung: Zuschuss für Kellerdecke und Bodenplatte
Kalte Füße im Erdgeschoss haben meist eine Ursache: die ungedämmte Kellerdecke. Ihre Dämmung gehört zu den günstigsten Maßnahmen mit dem schnellsten Effekt und läuft wie Bodenplatte und Perimeterdämmung über die BAFA als Einzelmaßnahme (BEG EM). Wir prüfen Anforderungen, Kostendeckel und iSFP-Bonus für Ihr Gebäude in Berlin oder Brandenburg.
dena-gelistetAntragsbegleitung und Nachweise aus einer HandBerlin und Brandenburg
Fördersatz BEG EinzelmaßnahmenStand 28.09.2026
Obergrenze 20 %
GrundförderungDämmung mit passendem U-Wert, fachgerecht ausgeführtBasis
15 %
iSFP-Bonusgültiger Sanierungsfahrplan, nur auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag
+5 Pp
Höchster Fördersatz20 % nur auf den Kostenanteil über 30.000 €, auf die Gesamtkosten höchstens 17,5 % (eigene Rechnung)
20 %
Förderfähige Kosten30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € (weitere Wohneinheiten gestaffelt)
Höchstzuschusserste Wohneinheit ohne iSFP bis 4.500 €, mit iSFP bis 10.500 € (eigene Rechnung)
Wichtigste RegelVertrag mit Förderbedingung bei Antragstellung, kein unbedingter Auftrag vorab
Kurzfassung
Kellerdecke, Bodenplatte und erdberührte Außenwände (Perimeterdämmung) werden über die BAFA als BEG-Einzelmaßnahme gefördert, mit 15 Prozent Grundförderung als direktem Zuschuss.
Mit gültigem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag.
Die Kellerdeckendämmung ist oft die günstigste Dämmmaßnahme überhaupt und in vielen Fällen ohne Gerüst und ohne Eingriff in Wohnräume machbar.
Bei einer isolierten Kellerdeckendämmung unter 30.000 Euro greift der iSFP-Bonus deshalb nicht.
Der Kostendeckel liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit gültigem iSFP bei 60.000 Euro, weitere Wohneinheiten gestaffelt.
Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage steht. Ein Auftrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag kostet die Förderung.
Kellerdecke und Bodenplatte als BAFA-Einzelmaßnahme
Die Dämmung von Kellerdecke, Bodenplatte und erdberührten Außenwänden gehört zu den
BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die über die
BAFA als direkter Zuschuss gefördert werden, ohne Kredit. Technisch geht es
immer um dieselbe Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen beheiztem und unbeheiztem Bereich?
Bei unbeheiztem Keller ist es die Kellerdeckendämmung von
unten, bei beheiztem Keller die Bodenplatte und die Perimeterdämmung
der erdberührten Wände. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert der Ratgeber
Kellerdecke dämmen.
Fördersätze: Grundförderung und iSFP-Bonus
Wie für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt eine
Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein gültiger
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist die Maßnahme darin
empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 nur auf den Kostenanteil über
30.000 Euro je Antrag (Stand 28.09.2026).
Der Kostendeckel für Einzelmaßnahmen liegt ohne iSFP bei
30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für weitere Wohneinheiten gestaffelt
niedriger, mit gültigem iSFP verdoppeln sich die Grenzen. Da die Kellerdeckendämmung oft nur
wenige tausend Euro kostet, wird sie selten allein am Deckel scheitern, wohl aber an der
Mindestinvest-Grenze für den iSFP-Bonus, dazu unten mehr.
Dämmplatten an der Kellerdecke: oft die Maßnahme mit dem besten Verhältnis aus Kosten und Wirkung.
Warum die Kellerdecke so oft der beste Startpunkt ist
Die Kellerdeckendämmung braucht in vielen Fällen kein Gerüst, keinen Eingriff in bewohnte
Räume und keine Fassadenarbeiten. Sie ist deshalb häufig die günstigste Dämmmaßnahme mit
unmittelbar spürbarem Effekt: wärmere Fußböden im Erdgeschoss und weniger Heizverluste nach
unten. Im individuellen Sanierungsfahrplan taucht sie deshalb oft als eine
der ersten empfohlenen Etappen auf, gerade für Gebäude in Berlin und Brandenburg mit
Gründerzeit- oder Nachkriegskellern.
Der iSFP-Bonus und die Mindestinvest-Grenze: ehrlich betrachtet
Seit dem 21.07.2026 wird der iSFP-Bonus
erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag
gewährt. Eine isolierte Kellerdeckendämmung für wenige tausend Euro erreicht diese Schwelle
nicht, dann bleibt es bei 15 Prozent Grundförderung, unabhängig vom iSFP. Wird die Maßnahme
dagegen im selben Antrag mit Fassade, Dach oder
Fenstern gebündelt, wird die Schwelle eher überschritten. Der Bonus
wirkt dann aber nur auf den Betrag über 30.000 Euro, nicht auf das gesamte Paket. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein iSFP für Ihr konkretes
Vorhaben lohnt, statt ihn pauschal zu empfehlen.
Ablauf und Fristen
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, also bevor ein Auftrag ohne
Förderbedingung an den Fachbetrieb erteilt wird.
Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung vorliegen,
der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Nach der Ausführung entscheidet der Verwendungsnachweis mit Rechnung und dem Technischen Projektnachweis (TPN) über die Auszahlung. Wir übernehmen die technische Prüfung, die
Antragstellung und den Verwendungsnachweis, und klären vorab auch Sonderfälle wie feuchte
Kellerwände, bei denen erst die Ursache behoben werden muss.
Alternative: Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG
Wer keine BAFA-Förderung nutzen möchte und das Gebäude selbst bewohnt, kann die Kosten
stattdessen steuerlich geltend machen: 20 Prozent über drei Jahre, maximal 40.000 Euro
je Objekt, bei Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, und nur für Maßnahmen, die
vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für
dieselbe Maßnahme wegen des Kumulierungsverbots nicht
kombinieren. Dies ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre
Steuerberatung.
Förderung sichern in Berlin und Brandenburg
Als dena-gelistete Energieberatung prüfen wir die technischen Anforderungen an Ihre
Kellerdämmung, klären ehrlich, ob sich ein iSFP lohnt, und übernehmen Antrag und
Verwendungsnachweis. Alle genannten Fördersätze und Beträge sind Orientierungswerte mit Stand
28.09.2026, sie ändern sich regelmäßig und werden vor jedem Antrag tagesaktuell geprüft, ohne
Gewähr. Starten Sie direkt im Anfrageformular auf dieser Seite oder informieren Sie sich zu weiteren
Programmen unter Bundesförderung im Überblick.
Dann übernehmen wir Fachplanung und Baubegleitung: Angebotsprüfung, Antrag vor Vorhabenbeginn, technische Projektbeschreibung, ein Baustellentermin mit Protokoll und der Verwendungsnachweis.
ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme im Ein- und Zweifamilienhaus, nach unserem Sanierungsfahrplan 1.098 €
Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt
Bei Dämmung und Fenstern erstattet die BAFA nach Bewilligung 50 Prozent des Honorars, Ihr Eigenanteil dann 649 €
Prüfung Ihrer Unterlagen oder Aufnahme des Bauteils inklusive
Noch am Anfang? Erst der Fahrplan, dann mehr Förderung
Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, und auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (bei einer Wohneinheit) kommen 5 Prozentpunkte dazu. Beispiel: 40.000 € Dämmung bringen mit iSFP 6.500 € Zuschuss statt 4.500 € (Beispielwert, Einfamilienhaus), mehr als der Fahrplan Sie netto kostet. Das lohnt sich, wenn Sie den Keller mit Dach oder Fassade in einem Antrag über 30.000 € bündeln.
ab 1.098 € Festpreis, Eigenanteil 549 € nach BAFA-Zuschuss, Förderantrag inklusive
iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag (eine Wohneinheit)
Förderhöchstgrenze steigt auf 60.000 € für die erste Wohneinheit
BAFA-Antrag, Verwendungsnachweis und Auszahlung übernehmen wir
Alle Festpreise im Überblick: Förderservice Einzelmaßnahmen
Eine Maßnahme Ein- und Zweifamilienhaus, z. B. neue Fenster oder Dachdämmung
ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Nach unserem Sanierungsfahrplan Ihre Gebäudedaten liegen uns schon vor
ab 1.098 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Heizungsförderung KOMPLETT Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten
ab 1.399 € Paketpreis, unabhängig vom Fahrplan
Einblasdämmung Förderservice für eine Einblasdämmung im Ein- und Zweifamilienhaus, ohne Vor-Ort-Termin: Sie dokumentieren mit Fotos, keine Eigenleistung. Die BAFA erstattet 50 Prozent, Ihr Eigenanteil 250 €.
500 €
KfW-Heizungsprüfung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) einzeln Wir prüfen die geplante Heizung nach den KfW-Kriterien und stellen die Bestätigung zum Antrag aus, ohne Heizlast, Abgleich und Nachweis nach dem Einbau. Je nach Maßnahme kann das Honorar zu den förderfähigen Heizungskosten zählen, eine Förderung sagen wir nicht zu.
500 €
Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) einzeln Mit Vor-Ort-Termin, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 269,99 €. Nach unserem Sanierungsfahrplan 419,99 €, jede weitere Wohneinheit 149,99 €.
799,99 €
Planung des hydraulischen Abgleichs als Zusatz zur Heizlast Wir planen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B auf Basis der Heizlastberechnung, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 209,99 €. Nur zusammen mit der Heizlastberechnung.
359,99 €
Weitere Baustellentermine Wenn eine Maßnahme mehr als einen Termin auf der Baustelle braucht. Bei Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA auch diese Baubegleitung mit 50 Prozent. Angebot vor Beauftragung.
nach Angebot
Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Das Vorteilspaket gilt nur, wenn Fahrplan und Förderservice zusammen erstmals beauftragt werden. Details auf der Seite Förderservice Einzelmaßnahmen.
Förderwege auf einen Blick
Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.
Zwei Förderwege
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.
Häufige Fragen
Welche Bauteile im Keller werden gefördert?
Gefördert wird die Dämmung von Bauteilen, die beheizte von unbeheizten oder erdberührten Bereichen trennen: die Kellerdecke unter beheizten Räumen, die Bodenplatte sowie erdberührte Außenwände über eine Perimeterdämmung. Auch die Dämmung der obersten Kellerwand-Abschnitte und flankierender Bauteile kann dazugehören, wenn sie technisch erforderlich ist.
Lohnt sich ein iSFP für eine reine Kellerdeckendämmung?
Für den Bonus allein meist nicht, denn die Kellerdeckendämmung kostet oft nur wenige tausend Euro und der iSFP-Bonus wird seit dem 21.07.2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt, und nur auf den Betrag darüber. Werden weitere Maßnahmen wie Dach- oder Fassadendämmung im selben Antrag gebündelt, wird die Schwelle häufiger überschritten, dann zahlt sich der iSFP auch hier aus.
Muss der Keller dafür beheizt sein?
Nein, entscheidend ist die Lage der Dämmebene. Bei unbeheiztem Keller wird die Kellerdecke von unten gedämmt, damit die Wärme im Erdgeschoss bleibt. Bei beheiztem Keller verlagert sich die Dämmung auf Bodenplatte und erdberührte Wände, dann meist als Perimeterdämmung von außen oder im Zuge größerer Arbeiten.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Die neuen Dämmschichten müssen die energetischen Mindestanforderungen der aktuellen BEG-Förderrichtlinie einhalten, dazu zählen Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des fertigen Bauteils. Wir prüfen die konkreten Werte für Ihr Vorhaben vor dem Antrag, damit Dämmstärke und Material die Förderkriterien tatsächlich erfüllen.
Kann ich die Kellerdämmung mit anderen Maßnahmen bündeln?
Ja, mehrere Einzelmaßnahmen lassen sich in einem Antrag bündeln und teilen sich den Kostendeckel je Wohneinheit. Gerade die vergleichsweise günstige Kellerdeckendämmung wird oft mit Fassade, Dach oder Fenstern kombiniert, auch weil so die Schwelle von 30.000 Euro für den iSFP-Bonus überschritten werden kann. Mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet.
Muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden, das ist ein Vertrag mit dem ausführenden Betrieb ohne Förderbedingung. Bei Antragstellung muss dagegen bereits ein Vertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt, das ist seit 2024 Pflicht.
Was passiert nach der Ausführung?
Nach der Umsetzung entscheidet der Verwendungsnachweis über die Auszahlung. Dafür sind die Rechnung und der Technische Projektnachweis (TPN) nötig, mit dem die Energieeffizienz-Fachperson bestätigt, dass die ausgeführte Dämmung die technischen Anforderungen erfüllt. Ein Bewilligungsbescheid allein löst noch keine Auszahlung aus.
Gibt es eine Alternative zur BAFA-Förderung?
Ja, den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt, für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Das ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.
Worauf ist bei Feuchtigkeit im Keller zu achten?
Vor der Dämmung muss geklärt sein, ob Wände oder Decke feucht sind, denn eine Dämmung auf feuchtem Bauteil kann Schäden verschärfen. Bei Verdacht klären wir die Ursache vorab, gegebenenfalls mit einer Feuchtemessung, und stimmen die technische Lösung darauf ab.
„Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt.“Evrim B. · Google-Bewertung„Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt.“Kathrin M. · Google-Bewertung„Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen.“Senol D. · Google-Bewertung„Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten.“Peter B. · Google-Bewertung„Sehr toller Service. Danke für die Beratung!“Voßgor G. · Google-Bewertung
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Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)