
- Region Berlin
- Stand 29.09.2026
Förderungen in Berlin
In Berlin ist die bundesweite BEG die Basis, ergänzt um Landesprogramme über die Investitionsbank Berlin (IBB). Gerade im Gründerzeitaltbau lohnt sich eine durchdachte Kombination, wir kennen die Wege und die Auflagen vor Ort.
dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg
- KfW-Zuschuss Heizungstausch: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % bei niedrigem Einkommen
- bis 80 %
- BAFA-Einzelmaßnahmen mit iSFP (Anteil über 30.000 €)
- 20 %
- IBB-Programm für Speicher zur neuen PV-Anlage
- SolarPLUS
- IBB-Zinsverbilligung KfW 261 (Vermieter:innen)
- bis 0,6 %
Kurzfassung
- Basis ist immer die bundesweite BEG über BAFA (15 Prozent, mit iSFP-Bonus mehr) und KfW (30 Prozent, mit Einkommensbonus bis 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent).
- In Berlin kommen Landesprogramme über die Investitionsbank Berlin (IBB) hinzu.
- Das IBB-Programm SolarPLUS bezuschusst Stromspeicher, die zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert werden, außerdem Zählerschränke und denkmalgerechte PV, Steckersolargeräte werden nicht mehr neu gefördert.
- Für vermietete Wohngebäude kann die IBB den KfW-Kredit 261 um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr zusätzlich zinsverbilligen.
- Denkmal- und Milieuschutz verschieben den Fokus oft auf Innendämmung, Fenster und Anlagentechnik.
- Die 65-Prozent-Regel ist seit dem 29. Juli 2026 entfallen, die Heizungswahl ist frei; neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil.
- Wir übernehmen Strategie und Nachweise und bereiten die Anträge vor, damit nichts verloren geht.
Förderung für Ihr Gebäude in Berlin
Als Energieberatung mit Fokus auf Berlin und Brandenburg kennen wir nicht nur die bundesweiten Programme, sondern auch die Landesförderungen, die in Berlin über die Investitionsbank Berlin (IBB) zusätzlich möglich sind. Der Berliner Bestand ist stark von Mehrfamilienhäusern geprägt, dazu kommt ein relevanter Anteil Ein- und Zweifamilienhäuser: Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg waren Ende 2025 56,3 Prozent der 338.557 Wohngebäude Ein- und Zweifamilienhäuser, die große Mehrheit der Wohnungen liegt aber in Mehrfamilienhäusern. Viele dieser Gebäude stammen aus der Zeit vor 1990 (Zensus 2022, eigene Auswertung: rund drei Viertel der Gebäude mit Wohnraum) und haben entsprechend hohen Sanierungsbedarf.
Zwei Ebenen, die zusammenspielen
| Ebene | Träger | Typische Förderung |
|---|---|---|
| Bundesweite Basis | BAFA und KfW (BEG) | Einzelmaßnahmen, Heizungstausch, Effizienzhaus |
| Landesförderung Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) | Solarstrom (SolarPLUS), Zinsverbilligung von KfW-Krediten für Vermieter:innen, Initialberatung für Mehrfamilienhäuser (ENEO) |
Die bundesweite BEG ist fast immer der größte Hebel: 15 Prozent auf Einzelmaßnahmen, mit iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte mehr auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag und mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent) beim Heizungstausch über die KfW 458 (Stand 29.09.2026). Das IBB-Angebot setzt daneben an, nicht darunter.

Was die IBB zusätzlich bietet
Bekanntester Baustein ist SolarPLUS. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Pauschalen für den Stromspeicher zu einer neuen PV-Anlage, einen neuen Zählerschrank und denkmalgerechte PV, Speicher werden nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Für Eigentümer:innen, die ohnehin eine PV-Anlage planen, verbessert das die Wirtschaftlichkeit. Wer in Berlin das Dach grundständig saniert, braucht die PV-Anlage oft ohnehin: Das Solargesetz Berlin verlangt seit 2023 bei Neubauten und wesentlichen Umbauten des Daches eine Solaranlage (Fassung vom 5. Juli 2021, Stand 29.09.2026).
Vermieter:innen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften können den Sanierungskredit der KfW 261 über die IBB um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr zusätzlich zinsverbilligen lassen, bei Einzelmaßnahmen um bis zu 0,2 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer:innen beantragen den KfW-Kredit 261 über ihre Hausbank und können ergänzend ein Modernisierungsdarlehen der IBB nutzen. Welche IBB-Programme geöffnet sind und welche Konditionen gelten, hängt vom Förderjahr und vom verfügbaren Budget ab, deshalb prüfen wir das vor jedem Antrag.
So kombinieren Sie Bundes- und Landesförderung
Bund und Land lassen sich grundsätzlich kombinieren, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Ausgeschlossen sind einzelne Kombinationen, etwa BAFA-Einzelmaßnahmen mit dem Effizienzhaus-Kredit KfW 261 oder ein Zuschuss mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme (mehr unter Kumulierungsverbot). So lassen sich mehrere Bausteine parallel nutzen. Die folgende Rechnung ist ein Beispiel zur Orientierung und ersetzt keine Berechnung für Ihr Gebäude.
| Baustein (Beispiel) | Förderfähige Kosten | Satz | Förderung |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe statt mindestens 20 Jahre alter Gasheizung, selbst genutzt, Kosten 30.000 € | 28.000 € (Deckel erste WE) | 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 % | 12.880 € |
| Dachdämmung mit gültigem iSFP | 40.000 € | 15 % auf 40.000 €, 5 % auf den Anteil über 30.000 € | 6.500 € |
| Stromspeicher zur neuen PV-Anlage | eigener Kostenanteil | IBB SolarPLUS S, Pauschale je nach kWp | zusätzlich, ohne Doppelförderung |
| Summe Bund (Beispiel, Stand 29.09.2026) | 19.380 € |
Wichtig an diesem Beispiel: Heizung und Dämmung laufen über zwei verschiedene Programme mit zwei getrennten Kostentöpfen, der Speicher über einen dritten. Keine dieser Kombinationen ist ausgeschlossen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig halbjährlich, deshalb ist der Zeitpunkt Teil der Strategie. Mehr dazu im Ratgeber Heizungsförderung.
Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft
Weil Berlin stark von Mehrfamilienhäusern geprägt ist, lohnt ein zweiter Blick auf die Höchstgrenzen: Der Kostendeckel bei Einzelmaßnahmen ist nach Wohneinheiten gestaffelt, 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit, mit iSFP jeweils doppelt so viel. Auch die Schwelle für den iSFP-Bonus steigt im Mehrfamilienhaus, bei drei Wohneinheiten liegt sie zum Beispiel bei 60.000 Euro je Antrag. Bei der KfW 261 gilt der maximale Kredit von 150.000 Euro je Wohneinheit. Bei der Heizungsförderung gilt die Grenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten, das prüfen wir objektbezogen. In Eigentümergemeinschaften kommt die Beschlusslage hinzu: Antragsteller und Zeitplan müssen zur Beschlussfassung passen, sonst kollidiert die Eigentümerversammlung mit der Frist zum Vorhabenbeginn.

Besonderheit Gründerzeitaltbau und Milieuschutz
Viele Berliner Gebäude stehen unter Denkmal- oder Milieuschutz. Das begrenzt Eingriffe an der Straßenfassade und verschiebt den Fokus auf Innendämmung, Fenster, Kellerdecke, oberste Geschossdecke und Anlagentechnik. Innendämmung ist bauphysikalisch anspruchsvoll und braucht eine sorgfältige Planung, damit kein Feuchteschaden entsteht. Bei der Effizienzhaus-Sanierung gibt es für geschützte Bausubstanz die Sonderkategorie Effizienzhaus Denkmal, die Details erklärt der Ratgeber KfW 261. Dafür ist eine Fachperson mit der dena-Zulassung „Wohngebäude Denkmal“ nötig, die wir nicht haben, deshalb bieten wir für Baudenkmale keine Leistungen an. Milieuschutz betrifft zusätzlich die Frage, welche Modernisierung überhaupt genehmigungsfähig ist, das klären wir vor der Förderstrategie, nicht danach.
Kommunale Wärmeplanung in Berlin
Die 65-Prozent-Regel galt in Berlin nur kurz, vom 1. Juli 2026 bis zum 28. Juli 2026. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist sie seit dem 29. Juli 2026 entfallen, damit hängt auch keine Heizungspflicht mehr an der Wärmeplanung. Eigentümer:innen wählen ihre Heizung wieder frei. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Berlin als Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnenden musste seinen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 erstellen, der Senat hat ihn am 16. Juni 2026 beschlossen. Der Plan ist unverbindlich, aber die Wärmekarte mit Adresssuche zeigt, ob Ihre Adresse in einem Wärmenetzgebiet, einem Prüfgebiet oder einem Gebiet der dezentralen Versorgung liegt, also ob ein Wärmenetz absehbar ist oder die Wärmepumpe der richtige Weg ist. Diese Weichenstellung entscheidet mit darüber, welche Förderung sinnvoll beantragt wird (Stand 29.09.2026).
So gehen wir vor
- Wir prüfen die aktuell in Berlin verfügbaren Programme für Ihr Vorhaben.
- Wir entwickeln die optimale, zulässige Kombination aus Bundes- und Landesförderung.
- Wir achten auf den Vorhabenbeginn, damit die Förderung nicht verfällt.
- Wir übernehmen Bestätigungen und Nachweise und bereiten die Anträge vor (den KfW-458-Antrag stellen Sie selbst).
Den passenden Rahmen dafür bietet die regionale Förderbegleitung (mehr dazu im Ratgeber Regionale Förderung: Was IBB und ILB zusätzlich bieten), den strukturierten Einstieg ein individueller Sanierungsfahrplan. Welche Formfehler am häufigsten Geld kosten, zeigt der Ratgeber Förderantrag: häufige Fehler.
Stand 29.09.2026. Landesförderungen und Konditionen ändern sich regelmäßig, diese Übersicht dient der Orientierung und ist ohne Gewähr. Wir arbeiten immer mit dem aktuell gültigen Stand für Berlin.
Förderwege auf einen Blick
Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.
Häufige Fragen
Kann ich Bundes- und Landesförderung in Berlin kombinieren?
Was fördert das Programm SolarPLUS der IBB?
Gibt es in Berlin Besonderheiten beim Altbau?
Wo beantrage ich Landesförderung in Berlin?
Lohnt sich der Aufwand für die Landesförderung?
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mein Berliner Gebäude?
Gilt die bundesweite Förderung in Berlin unverändert?
Wie finde ich heraus, was für mein Haus möglich ist?
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