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Energie Optimiert GbR
Gründerzeitaltbau in Berlin nach energetischer Sanierung
  1. Region Berlin
  2. Stand 29.09.2026

Förderungen in Berlin

In Berlin ist die bundesweite BEG die Basis, ergänzt um Landesprogramme über die Investitionsbank Berlin (IBB). Gerade im Gründerzeitaltbau lohnt sich eine durchdachte Kombination, wir kennen die Wege und die Auflagen vor Ort.

dena-gelistet Antragsbegleitung und Nachweise aus einer Hand Berlin und Brandenburg

KfW-Zuschuss Heizungstausch: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 80 % bei niedrigem Einkommen
bis 80 %
BAFA-Einzelmaßnahmen mit iSFP (Anteil über 30.000 €)
20 %
IBB-Programm für Speicher zur neuen PV-Anlage
SolarPLUS
IBB-Zinsverbilligung KfW 261 (Vermieter:innen)
bis 0,6 %

Kurzfassung

  • Basis ist immer die bundesweite BEG über BAFA (15 Prozent, mit iSFP-Bonus mehr) und KfW (30 Prozent, mit Einkommensbonus bis 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent).
  • In Berlin kommen Landesprogramme über die Investitionsbank Berlin (IBB) hinzu.
  • Das IBB-Programm SolarPLUS bezuschusst Stromspeicher, die zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert werden, außerdem Zählerschränke und denkmalgerechte PV, Steckersolargeräte werden nicht mehr neu gefördert.
  • Für vermietete Wohngebäude kann die IBB den KfW-Kredit 261 um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr zusätzlich zinsverbilligen.
  • Denkmal- und Milieuschutz verschieben den Fokus oft auf Innendämmung, Fenster und Anlagentechnik.
  • Die 65-Prozent-Regel ist seit dem 29. Juli 2026 entfallen, die Heizungswahl ist frei; neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil.
  • Wir übernehmen Strategie und Nachweise und bereiten die Anträge vor, damit nichts verloren geht.

Förderung für Ihr Gebäude in Berlin

Als Energieberatung mit Fokus auf Berlin und Brandenburg kennen wir nicht nur die bundesweiten Programme, sondern auch die Landesförderungen, die in Berlin über die Investitionsbank Berlin (IBB) zusätzlich möglich sind. Der Berliner Bestand ist stark von Mehrfamilienhäusern geprägt, dazu kommt ein relevanter Anteil Ein- und Zweifamilienhäuser: Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg waren Ende 2025 56,3 Prozent der 338.557 Wohngebäude Ein- und Zweifamilienhäuser, die große Mehrheit der Wohnungen liegt aber in Mehrfamilienhäusern. Viele dieser Gebäude stammen aus der Zeit vor 1990 (Zensus 2022, eigene Auswertung: rund drei Viertel der Gebäude mit Wohnraum) und haben entsprechend hohen Sanierungsbedarf.

Zwei Ebenen, die zusammenspielen

EbeneTrägerTypische Förderung
Bundesweite BasisBAFA und KfW (BEG)Einzelmaßnahmen, Heizungstausch, Effizienzhaus
Landesförderung BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)Solarstrom (SolarPLUS), Zinsverbilligung von KfW-Krediten für Vermieter:innen, Initialberatung für Mehrfamilienhäuser (ENEO)

Die bundesweite BEG ist fast immer der größte Hebel: 15 Prozent auf Einzelmaßnahmen, mit iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte mehr auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag und mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent) beim Heizungstausch über die KfW 458 (Stand 29.09.2026). Das IBB-Angebot setzt daneben an, nicht darunter.

Berliner Wohnbestand aus der Gründerzeit
Berliner Wohnbestand aus der Gründerzeit. Für ihn gelten eigene Auflagen und eigene Landesprogramme.

Was die IBB zusätzlich bietet

Bekanntester Baustein ist SolarPLUS. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Pauschalen für den Stromspeicher zu einer neuen PV-Anlage, einen neuen Zählerschrank und denkmalgerechte PV, Speicher werden nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Für Eigentümer:innen, die ohnehin eine PV-Anlage planen, verbessert das die Wirtschaftlichkeit. Wer in Berlin das Dach grundständig saniert, braucht die PV-Anlage oft ohnehin: Das Solargesetz Berlin verlangt seit 2023 bei Neubauten und wesentlichen Umbauten des Daches eine Solaranlage (Fassung vom 5. Juli 2021, Stand 29.09.2026).

Vermieter:innen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften können den Sanierungskredit der KfW 261 über die IBB um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr zusätzlich zinsverbilligen lassen, bei Einzelmaßnahmen um bis zu 0,2 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer:innen beantragen den KfW-Kredit 261 über ihre Hausbank und können ergänzend ein Modernisierungsdarlehen der IBB nutzen. Welche IBB-Programme geöffnet sind und welche Konditionen gelten, hängt vom Förderjahr und vom verfügbaren Budget ab, deshalb prüfen wir das vor jedem Antrag.

So kombinieren Sie Bundes- und Landesförderung

Bund und Land lassen sich grundsätzlich kombinieren, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Ausgeschlossen sind einzelne Kombinationen, etwa BAFA-Einzelmaßnahmen mit dem Effizienzhaus-Kredit KfW 261 oder ein Zuschuss mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme (mehr unter Kumulierungsverbot). So lassen sich mehrere Bausteine parallel nutzen. Die folgende Rechnung ist ein Beispiel zur Orientierung und ersetzt keine Berechnung für Ihr Gebäude.

Baustein (Beispiel)Förderfähige KostenSatzFörderung
Wärmepumpe statt mindestens 20 Jahre alter Gasheizung, selbst genutzt, Kosten 30.000 €28.000 € (Deckel erste WE)30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 %12.880 €
Dachdämmung mit gültigem iSFP40.000 €15 % auf 40.000 €, 5 % auf den Anteil über 30.000 €6.500 €
Stromspeicher zur neuen PV-Anlageeigener KostenanteilIBB SolarPLUS S, Pauschale je nach kWpzusätzlich, ohne Doppelförderung
Summe Bund (Beispiel, Stand 29.09.2026)19.380 €

Wichtig an diesem Beispiel: Heizung und Dämmung laufen über zwei verschiedene Programme mit zwei getrennten Kostentöpfen, der Speicher über einen dritten. Keine dieser Kombinationen ist ausgeschlossen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig halbjährlich, deshalb ist der Zeitpunkt Teil der Strategie. Mehr dazu im Ratgeber Heizungsförderung.

Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft

Weil Berlin stark von Mehrfamilienhäusern geprägt ist, lohnt ein zweiter Blick auf die Höchstgrenzen: Der Kostendeckel bei Einzelmaßnahmen ist nach Wohneinheiten gestaffelt, 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit, mit iSFP jeweils doppelt so viel. Auch die Schwelle für den iSFP-Bonus steigt im Mehrfamilienhaus, bei drei Wohneinheiten liegt sie zum Beispiel bei 60.000 Euro je Antrag. Bei der KfW 261 gilt der maximale Kredit von 150.000 Euro je Wohneinheit. Bei der Heizungsförderung gilt die Grenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten, das prüfen wir objektbezogen. In Eigentümergemeinschaften kommt die Beschlusslage hinzu: Antragsteller und Zeitplan müssen zur Beschlussfassung passen, sonst kollidiert die Eigentümerversammlung mit der Frist zum Vorhabenbeginn.

Stuckfassade unter Milieuschutz
Stuckfassade unter Milieuschutz. Hier verschiebt sich der Fokus oft auf Innendämmung, Fenster und Anlagentechnik.

Besonderheit Gründerzeitaltbau und Milieuschutz

Viele Berliner Gebäude stehen unter Denkmal- oder Milieuschutz. Das begrenzt Eingriffe an der Straßenfassade und verschiebt den Fokus auf Innendämmung, Fenster, Kellerdecke, oberste Geschossdecke und Anlagentechnik. Innendämmung ist bauphysikalisch anspruchsvoll und braucht eine sorgfältige Planung, damit kein Feuchteschaden entsteht. Bei der Effizienzhaus-Sanierung gibt es für geschützte Bausubstanz die Sonderkategorie Effizienzhaus Denkmal, die Details erklärt der Ratgeber KfW 261. Dafür ist eine Fachperson mit der dena-Zulassung „Wohngebäude Denkmal“ nötig, die wir nicht haben, deshalb bieten wir für Baudenkmale keine Leistungen an. Milieuschutz betrifft zusätzlich die Frage, welche Modernisierung überhaupt genehmigungsfähig ist, das klären wir vor der Förderstrategie, nicht danach.

Kommunale Wärmeplanung in Berlin

Die 65-Prozent-Regel galt in Berlin nur kurz, vom 1. Juli 2026 bis zum 28. Juli 2026. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist sie seit dem 29. Juli 2026 entfallen, damit hängt auch keine Heizungspflicht mehr an der Wärmeplanung. Eigentümer:innen wählen ihre Heizung wieder frei. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Berlin als Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnenden musste seinen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 erstellen, der Senat hat ihn am 16. Juni 2026 beschlossen. Der Plan ist unverbindlich, aber die Wärmekarte mit Adresssuche zeigt, ob Ihre Adresse in einem Wärmenetzgebiet, einem Prüfgebiet oder einem Gebiet der dezentralen Versorgung liegt, also ob ein Wärmenetz absehbar ist oder die Wärmepumpe der richtige Weg ist. Diese Weichenstellung entscheidet mit darüber, welche Förderung sinnvoll beantragt wird (Stand 29.09.2026).

So gehen wir vor

  • Wir prüfen die aktuell in Berlin verfügbaren Programme für Ihr Vorhaben.
  • Wir entwickeln die optimale, zulässige Kombination aus Bundes- und Landesförderung.
  • Wir achten auf den Vorhabenbeginn, damit die Förderung nicht verfällt.
  • Wir übernehmen Bestätigungen und Nachweise und bereiten die Anträge vor (den KfW-458-Antrag stellen Sie selbst).

Den passenden Rahmen dafür bietet die regionale Förderbegleitung (mehr dazu im Ratgeber Regionale Förderung: Was IBB und ILB zusätzlich bieten), den strukturierten Einstieg ein individueller Sanierungsfahrplan. Welche Formfehler am häufigsten Geld kosten, zeigt der Ratgeber Förderantrag: häufige Fehler.

Stand 29.09.2026. Landesförderungen und Konditionen ändern sich regelmäßig, diese Übersicht dient der Orientierung und ist ohne Gewähr. Wir arbeiten immer mit dem aktuell gültigen Stand für Berlin.

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Welche Maßnahmen planen Sie?

Mehrfachauswahl möglich, wir bündeln alles in einem Förderpaket.

Welche Heizlösung interessiert Sie?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie an der Fassade prüfen?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie am Dach prüfen?
Wie viele Fenster sollen ausgetauscht werden?
Welcher Bereich soll gedämmt werden?
Haben Sie schon einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
Wie viele Wohneinheiten hat das Haus?

Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen.

Wie viele Heizungen werden getauscht?

Eine Zentralheizung für das ganze Haus zählt als eine Heizung, Etagenheizungen zählen je Wohnung.

Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Fördereinschätzung?

Adresse des Objekts

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis vorab, keine versteckten Kosten
  • dena-gelistete Energieberatung
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Förderwege auf einen Blick

Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.

Zwei Förderwege

BAFA

Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.

KfW

Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).

Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.

Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €

Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.

Häufige Fragen

Kann ich Bundes- und Landesförderung in Berlin kombinieren?
Häufig ja, unter Beachtung der jeweiligen Bedingungen und der Kumulierungsregeln. Die bundesweite BEG ist meist der größte Hebel, ein Landesprogramm der IBB kann sie in bestimmten Bereichen ergänzen, etwa über SolarPLUS für Stromspeicher zu einer neuen PV-Anlage oder, bei vermieteten Gebäuden, über eine Zinsverbilligung des KfW-Kredits 261. Die IBB lässt die Kombination grundsätzlich zu, solange alle öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Ausgeschlossen sind nur einzelne Kombinationen, etwa BAFA-Einzelmaßnahmen zusammen mit dem Effizienzhaus-Kredit KfW 261 oder ein Zuschuss zusammen mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme. Wir prüfen, welche Kombination in Ihrem Fall zulässig und am wirtschaftlichsten ist.
Was fördert das Programm SolarPLUS der IBB?
SolarPLUS ist ein Berliner Landesprogramm, das die IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe umsetzt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser (SolarPLUS S) gibt es eine Pauschale für den Stromspeicher zu einer neuen PV-Anlage, je nach Anlagenleistung bis zu 4.750 Euro, für einen neuen Zählerschrank (750 Euro) und für denkmalgerechte PV. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe (SolarPLUS L) werden unter anderem Gutachten, Messkonzepte, Speicher und Sonderanlagen anteilig bezuschusst. Steckersolargeräte werden nicht mehr neu gefördert. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026, die Mittel sind begrenzt, deshalb prüfen wir den Stand vor jedem Antrag (Stand 29.09.2026).
Gibt es in Berlin Besonderheiten beim Altbau?
Ja. Ein großer Teil des Berliner Bestands sind Gründerzeitaltbauten, oft mit Denkmal- oder Milieuschutz. Das beeinflusst, welche Maßnahmen an der Fassade zulässig sind und welche Förderung greift. Bei geschützten Fassaden rücken Innendämmung, Fenster und Anlagentechnik in den Vordergrund. Für geschützte Bausubstanz gibt es bei der KfW 261 zudem die Sonderkategorie Effizienzhaus Denkmal; deren Begleitung darf nur eine Fachperson mit der dena-Zulassung „Wohngebäude Denkmal“ übernehmen, die wir nicht haben. Für Baudenkmale bieten wir deshalb keine Leistungen an. Bei allen anderen Gebäuden stimmen wir die Strategie auf den Gebäudetyp und die Auflagen ab.
Wo beantrage ich Landesförderung in Berlin?
Landesprogramme laufen in Berlin über die Investitionsbank Berlin (IBB) und ihre Tochter IBB Business Team (etwa SolarPLUS und ENEO). Die Bezirke ergänzen das vor allem mit Beratung, etwa mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale an Standorten in den Bezirken. Welches Programm passt, hängt von Maßnahme und Gebäude ab. Die bundesweite BEG beantragen Sie parallel über BAFA oder KfW, die KfW 261 über Ihre Hausbank. Wir übernehmen die Zuordnung und bereiten die Anträge vor, den KfW-458-Antrag stellen Sie selbst.
Lohnt sich der Aufwand für die Landesförderung?
Oft ja, vor allem rund um Photovoltaik und Speicher sowie bei vermieteten Gebäuden mit größeren Kreditsummen, wo die IBB-Zinsverbilligung über die Zinsbindung von zehn Jahren wirkt. Da die Landesprogramme begrenzte Budgets haben, lohnt sich eine frühe Prüfung: Für SolarPLUS stehen 2026 und 2027 jeweils 12,5 Millionen Euro bereit, bis Ende April 2026 war davon schon mehr als die Hälfte bewilligt. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann sich der zusätzliche Antrag rechnet und wann der Aufwand den Nutzen übersteigt.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mein Berliner Gebäude?
Seit dem 29. Juli 2026 hängt keine Heizungspflicht mehr an der Wärmeplanung. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist die 65-Prozent-Regel entfallen, die in Berlin nur kurz ab dem 1. Juli 2026 galt. Sie wählen Ihre Heizung frei. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen, beginnend mit 10 Prozent. Der Senat hat den Berliner Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Er ist unverbindlich und zeigt, ob für Ihre Adresse ein Wärmenetz absehbar ist oder eine Wärmepumpe die bessere Lösung ist. Diese Entscheidung beeinflusst auch, welche Förderung sinnvoll beantragt wird.
Gilt die bundesweite Förderung in Berlin unverändert?
Ja. BEG, KfW 261 und 458 sowie die BAFA-Zuschüsse gelten in Berlin genau wie im übrigen Bundesgebiet. 30 Prozent Grundförderung beim Heizungstausch, mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent (bei niedrigem Einkommen 80 Prozent), 15 Prozent auf Einzelmaßnahmen und 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 Euro sind auch hier möglich. Die Details finden Sie auf unserer Seite zur bundesweiten Förderung.
Wie finde ich heraus, was für mein Haus möglich ist?
Am schnellsten im kostenlosen Erstgespräch. Wir schauen auf Gebäudetyp, Baujahr, aktuelle Heizung, Schutzstatus und Ihre Ziele und leiten daraus die passende Kombination aus Bundes- und Landesförderung ab. Für die meisten Eigentümer ist der individuelle Sanierungsfahrplan der beste Einstieg, weil er die Reihenfolge festlegt, selbst gefördert wird und bei größeren Einzelmaßnahmen die Voraussetzung für den iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag schafft (Stand 29.09.2026).

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Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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