Ob Wärmedämmverbundsystem, vorgehängte hinterlüftete Fassade oder Innendämmung im Altbau: Die Fassadendämmung gehört zu den wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und ist über die BEG förderfähig. Wir prüfen Ihr Vorhaben und übernehmen Antrag und Nachweise.
Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems. Es ist das häufigste System an verputzten Bestandsfassaden.
Die drei Dämmsysteme im Überblick
Welches System infrage kommt, hängt vom Gebäudetyp und dem Schutzstatus der Fassade ab:
Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Dämmplatten werden außen aufgeklebt oder gedübelt und
anschließend verputzt, die verbreitetste und meist wirtschaftlichste Lösung.
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF): eine Luftschicht zwischen Dämmung und Verkleidung
macht dieses System besonders robust gegen Feuchte, meist aber teurer.
Innendämmung: bleibt bei erhaltenswerten Fassaden mit Stuck oder unter Denkmalschutz oft die
einzige Option, erfordert aber sorgfältige Planung von Feuchtehaushalt und Anschlussdetails.
Die BEG verlangt für die geförderte Fassadendämmung bestimmte Zielwerte des
Wärmedurchgangskoeffizienten, dem U-Wert, damit die Maßnahme als förderfähig
gilt, auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) setzt
Mindestanforderungen, wenn mehr als 10 Prozent der Außenwandfläche geändert werden
(§ 36 GModG). Eine belastbare U-Wert-Berechnung zeigt vorab, welche Dämmstärke nötig ist, um diese
Werte sicher zu erreichen, und vergleicht dabei mehrere Aufbauvarianten samt der damit
verbundenen Kosten. Gerade bei mehrschaligem Mauerwerk oder nachträglich verändertem
Wandaufbau, wie in älteren Berliner und Brandenburger Gebäuden häufig, lohnt sich diese
Berechnung vor der Angebotseinholung.
Kostendeckel und iSFP-Bonus
Der Kostendeckel gilt gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
30.000 Euro für die erste Wohneinheit ohne Fahrplan, mit gültigem iSFP 60.000 Euro,
für weitere Wohneinheiten gestaffelt niedriger. Bei der Fassadendämmung greift der iSFP-Bonus
besonders oft, weil die förderfähigen Kosten bei einer Fassade wegen der großen Flächen und des
nötigen Gerüsts häufig über der seit dem 21.07.2026 geltenden Mindestschwelle von 30.000 Euro je
Antrag liegen, anders als bei kleineren Einzelmaßnahmen. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt
dabei nur für den Betrag über der Schwelle, dazu kommt die auf 60.000 Euro angehobene
Kostengrenze.
Kostenaufstellung für eine Fassadendämmung samt Gerüst und Putz.
Beispielrechnung Fassadendämmung
Die folgende Rechnung ist ein Beispiel, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr, für eine
Fassadendämmung an einem Einfamilienhaus mit 40.000 Euro förderfähigen Kosten und gültigem
Sanierungsfahrplan:
Posten
Betrag (Beispiel)
Förderfähige Kosten Fassadendämmung
40.000 €
Basisförderung BEG EM (15 % auf 40.000 €)
6.000 €
Zusätzlicher iSFP-Bonus (5 % auf den Anteil über 30.000 €, also 10.000 €)
500 €
Zuschuss gesamt
6.500 €
Verbleibender Eigenanteil
33.500 €
Ohne iSFP wären nur 30.000 Euro förderfähig, der Zuschuss läge dann bei 4.500 Euro.
Diese Zahlen dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine individuelle
Förderprüfung. Die konkrete Höhe hängt von Dämmsystem, Gerüst, Untergrund und dem tatsächlich
förderfähigen Kostenanteil Ihres Vorhabens ab.
Alternative: Steuerbonus nach Paragraf 35c
Wer keine BEG-Förderung nutzt und das Gebäude selbst bewohnt, kann die Kosten der
Fassadendämmung alternativ steuerlich geltend machen:
20 Prozent über drei Jahre, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent, maximal 40.000 Euro je
Objekt, bei einem Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, und nur für Maßnahmen, die
vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme wegen des
Kumulierungsverbots aus. Dies ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt
Ihre Steuerberatung.
Was die Wirtschaftlichkeit beeinflusst
Neben der Förderquote entscheiden vor allem die Gerüstkosten, der Zustand des Untergrunds und
mögliche Nebenarbeiten wie neue Fensterbänke über die Wirtschaftlichkeit einer Fassadendämmung.
Steht ohnehin ein Gerüst für andere Arbeiten, etwa eine geplante Neustreichung oder einen
Fenstertausch, lohnt es sich häufig, die Fassadendämmung gleich mitzuplanen, statt sie separat
anzugehen: Laibungen und Dämmebene lassen sich dann in einem Zug lösen. Bei der Innendämmung
entfällt zwar das Gerüst, dafür kostet der Eingriff in bewohnte Räume Zeit und unter Umständen
den vorübergehenden Verzicht auf einzelne Zimmer, was in die Planung einbezogen werden sollte.
So gehen wir vor
Als dena-gelistete Energieberatung mit Fokus auf Berlin und Brandenburg klären wir zuerst, ob
Ihre Fassade außen gedämmt werden darf oder ob Auflagen eine Innendämmung erfordern, und ob
sich ein Sanierungsfahrplan für den iSFP-Bonus lohnt. Für Gebäude unter Denkmalschutz bieten wir keine Leistungen an. Danach übernehmen wir die technische
Projektbeschreibung, den Antrag vor Vorhabenbeginn und den späteren Verwendungsnachweis. Weitere
Gewerke an der Gebäudehülle finden Sie unter Förderung Dachsanierung und
Förderung Fenster, die Grundlagen der BAFA-Förderung unter
Förderung über das BAFA.
Stand 28.09.2026. Förderprogramme, Sätze und Bedingungen ändern sich laufend, diese Übersicht
dient der Orientierung und ist ohne Gewähr.
Dann übernehmen wir Fachplanung und Baubegleitung: Angebotsprüfung, Antrag vor Vorhabenbeginn, technische Projektbeschreibung, ein Baustellentermin mit Protokoll und der Verwendungsnachweis.
ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme im Ein- und Zweifamilienhaus, nach unserem Sanierungsfahrplan 1.098 €
Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt
Bei Dämmung und Fenstern erstattet die BAFA nach Bewilligung 50 Prozent des Honorars, Ihr Eigenanteil dann 649 €
Prüfung Ihrer Unterlagen oder Aufnahme des Bauteils inklusive
Noch am Anfang? Erst der Fahrplan, dann mehr Förderung
Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, und auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (bei einer Wohneinheit) kommen 5 Prozentpunkte dazu. Beispiel: 40.000 € Dämmung bringen mit iSFP 6.500 € Zuschuss statt 4.500 € (Beispielwert, Einfamilienhaus), mehr als der Fahrplan Sie netto kostet.
ab 1.098 € Festpreis, Eigenanteil 549 € nach BAFA-Zuschuss, Förderantrag inklusive
iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 € je Antrag (eine Wohneinheit)
Förderhöchstgrenze steigt auf 60.000 € für die erste Wohneinheit
BAFA-Antrag, Verwendungsnachweis und Auszahlung übernehmen wir
Alle Festpreise im Überblick: Förderservice Einzelmaßnahmen
Eine Maßnahme Ein- und Zweifamilienhaus, z. B. neue Fenster oder Dachdämmung
ab 1.298 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Nach unserem Sanierungsfahrplan Ihre Gebäudedaten liegen uns schon vor
ab 1.098 € Festpreis je Maßnahme inkl. Vor-Ort-Termin
Heizungsförderung KOMPLETT Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten
ab 1.399 € Paketpreis, unabhängig vom Fahrplan
Einblasdämmung Förderservice für eine Einblasdämmung im Ein- und Zweifamilienhaus, ohne Vor-Ort-Termin: Sie dokumentieren mit Fotos, keine Eigenleistung. Die BAFA erstattet 50 Prozent, Ihr Eigenanteil 250 €.
500 €
KfW-Heizungsprüfung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) einzeln Wir prüfen die geplante Heizung nach den KfW-Kriterien und stellen die Bestätigung zum Antrag aus, ohne Heizlast, Abgleich und Nachweis nach dem Einbau. Je nach Maßnahme kann das Honorar zu den förderfähigen Heizungskosten zählen, eine Förderung sagen wir nicht zu.
500 €
Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) einzeln Mit Vor-Ort-Termin, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 269,99 €. Nach unserem Sanierungsfahrplan 419,99 €, jede weitere Wohneinheit 149,99 €.
799,99 €
Planung des hydraulischen Abgleichs als Zusatz zur Heizlast Wir planen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B auf Basis der Heizlastberechnung, bis 2 Wohneinheiten; jede weitere Wohneinheit 209,99 €. Nur zusammen mit der Heizlastberechnung.
359,99 €
Weitere Baustellentermine Wenn eine Maßnahme mehr als einen Termin auf der Baustelle braucht. Bei Hülle und Anlagentechnik bezuschusst die BAFA auch diese Baubegleitung mit 50 Prozent. Angebot vor Beauftragung.
nach Angebot
Alle Preise sind Endpreise (als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer) für Objekte in Berlin und Brandenburg. Der genaue Preis richtet sich nach Ihren Angaben, verbindlich ist erst unser Angebot. Förderangaben ohne Gewähr. Das Vorteilspaket gilt nur, wenn Fahrplan und Förderservice zusammen erstmals beauftragt werden. Details auf der Seite Förderservice Einzelmaßnahmen.
Förderwege auf einen Blick
Zuschuss oder Kredit, und wie stark ein iSFP die Höchstgrenze anhebt.
Zwei Förderwege
BAFA
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM), direkt ausgezahlt.
KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss und Heizungsförderung (458).
Der iSFP schaltet bei der BAFA Bonus und höhere Grenzen frei. Heizungstausch (KfW 458) und Hüllmaßnahmen (BAFA) lassen sich kombinieren, Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) und BAFA-Einzelmaßnahmen nicht.
Förderhöchstgrenze erste Wohneinheit
ohne iSFP30.000 €
mit iSFP60.000 €
Verdoppelte Grenze für förderfähige Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Weitere Wohneinheiten gestaffelt: je 15.000 € (mit iSFP 30.000 €) für die 2. bis 6., je 8.000 € (15.000 €) ab der 7.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für die Fassadendämmung?
Über die BEG EM sind 15 Prozent Basisförderung auf die förderfähigen Kosten möglich. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Fassadendämmung darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Der Bonus setzt seit dem 21. Juli 2026 ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag voraus und gilt nur für den Betrag darüber. Da eine Fassadendämmung am Einfamilienhaus je nach Größe schnell in diese Größenordnung kommt, greift der Bonus hier häufiger als bei kleineren Einzelmaßnahmen.
Welches Dämmsystem passt zu meiner Fassade?
Am verbreitetsten ist das Wärmedämmverbundsystem, das sich für die meisten unverputzten oder glatt verputzten Fassaden eignet und vergleichsweise wirtschaftlich ist. Die vorgehängte hinterlüftete Fassade ist robuster gegen Feuchte, aber meist teurer. Wo die Außenfassade aus Denkmalschutzgründen oder wegen aufwendigem Stuck nicht verändert werden darf, bleibt oft nur die Innendämmung als dritte Option. Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Kostenorientierung liefert der Ratgeber Fassadendämmung: Kosten, Varianten und Förderung.
Warum greift der iSFP-Bonus bei der Fassadendämmung häufiger?
Weil eine Fassadendämmung wegen der großen Flächen und des nötigen Gerüsts allein schon oft über 30.000 Euro förderfähige Kosten erreicht, die seit dem 21.07.2026 geltende Mindestschwelle für den iSFP-Bonus. Bei kleineren Einzelmaßnahmen wie einem einzelnen Fenstertausch wird diese Schwelle dagegen nicht erreicht. Wer die Fassadendämmung mit einem Sanierungsfahrplan plant, kann nach Bewilligung die 5 zusätzlichen Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 Euro und die höhere Kostengrenze von 60.000 Euro für die erste Wohneinheit nutzen.
Was ist bei einer Gründerzeitfassade mit Stuck zu beachten?
Bei erhaltenswerten Fassaden mit Stuck, wie sie in vielen Berliner Altbaugebieten vorkommen, ist eine Außendämmung in aller Regel weder genehmigungsfähig noch gewünscht, weil sie die geschützte Gestaltung zerstören würde. Es bleibt dann meist nur die Innendämmung, die eine sorgfältige Planung von Feuchtehaushalt und Anschlussdetails erfordert. Vor jeder Maßnahme an einer denkmal- oder ensemblegeschützten Fassade steht deshalb die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Gilt der Kostendeckel nur für die Fassade?
Nein. Der Deckel von 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro, gilt für die erste Wohneinheit und für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zusammen, also Fassade, Dach, Fenster, Außentüren und weitere Hüllmaßnahmen gemeinsam, weitere Wohneinheiten haben niedrigere, gestaffelte Grenzen. Wer Fassade und Fenster gemeinsam saniert, sollte die Reihenfolge und die Fördersumme vorab durchrechnen lassen.
Welche technischen Anforderungen muss die Fassadendämmung erfüllen?
Die BEG verlangt für die geförderte Fassadendämmung bestimmte Zielwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten, dem sogenannten U-Wert, damit die Maßnahme als förderfähig gilt, auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) setzt Mindestanforderungen bei größeren Änderungen an der Außenwand. Eine belastbare U-Wert-Berechnung zeigt vorab, welche Dämmstärke nötig ist, um diese Werte sicher zu erreichen, und vergleicht mehrere Aufbauvarianten samt der damit verbundenen Kosten.
Was kostet eine Fassadendämmung ungefähr?
Als grobe Orientierung: ein Wärmedämmverbundsystem liegt je nach Dämmstärke und Untergrund häufig zwischen 130 und 220 Euro pro Quadratmeter, eine vorgehängte hinterlüftete Fassade zwischen 200 und 320 Euro, eine Innendämmung zwischen 90 und 180 Euro, jeweils vor Abzug der Förderung (Beispielwerte, ohne Gewähr). Details finden Sie im Ratgeber Fassadendämmung: Kosten, Varianten und Förderung.
Gibt es eine Alternative zum BEG-Zuschuss bei der Fassade?
Ja, für Selbstnutzende: der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG. Er bringt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro je Objekt, und setzt ein selbst genutztes Wohngebäude voraus, das älter als zehn Jahre ist. Er gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Das ist keine Steuerberatung, die Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberatung.
Brauche ich für die Fassadendämmung eine Baugenehmigung?
Bei einem freistehenden Einfamilienhaus ohne Denkmalschutz ist eine Fassadendämmung meist genehmigungsfrei, sofern Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassaden im Ensembleschutz ist dagegen die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich, bevor irgendetwas an der Außenhaut verändert wird. Für die BEG-Förderung ist das genehmigungsrechtliche Thema getrennt von der technischen Fachbestätigung zu betrachten, die wir als dena-gelistete Energieberatung übernehmen.
Wann muss ich den Förderantrag für die Fassadendämmung stellen?
Immer vor Vorhabenbeginn, also bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Förderbedingung mit der ausführenden Firma geschlossen wird. Planung, Beratung und Fachbestätigung zählen nicht dazu, sie müssen sogar vorher erfolgen. Bei Antragstellung muss dagegen bereits ein Vertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht, das ist seit 2024 Pflicht. Wer vorher ohne diese Bedingung unterschreibt, verliert die Förderung endgültig.
„Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt.“Evrim B. · Google-Bewertung„Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt.“Kathrin M. · Google-Bewertung„Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen.“Senol D. · Google-Bewertung„Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten.“Peter B. · Google-Bewertung„Sehr toller Service. Danke für die Beratung!“Voßgor G. · Google-Bewertung
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