
Förderrechner für Berlin und Brandenburg
Wie viel Förderung bekommen Sie?
Heizung, Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik auswählen, ein paar Angaben machen, und Sie sehen sofort Ihren voraussichtlichen Zuschuss von KfW und BAFA.
- Fördersätze mit Stand 28.09.2026, jede Zahl mit Quelle
- Ohne Anmeldung, Ihre Angaben bleiben im Browser
- dena-gelistete Energieberatung begleitet bis zur Auszahlung
Wofür möchten Sie die Förderung berechnen?
Angaben zum Heizungstausch
Gerechnet für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit.
Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus? (4 Fragen)
Angaben zur Einzelmaßnahme
BAFA-Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Ihre voraussichtliche Förderung
~ 0 €
Unverbindliche Orientierung nach Stand 28.09.2026. Verbindlich ist der Bescheid von KfW oder BAFA.
Sie möchten die Förderung sicher bekommen?
Ihre Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und versuchen Sie es erneut.
Damit rechnet der Rechner
Die Bundesförderung mit Stand 28.09.2026. Jede Angabe führt zur amtlichen Quelle. Vor jedem Antrag prüfen wir die Bedingungen tagesaktuell, auch die Landesprogramme von IBB und ILB.

Heizungstausch (KfW 458)
30 % Grundförderung für alle Eigentümer. Bei Selbstnutzung kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %, er sinkt ab 01.02.2027 schrittweise) und der Einkommensbonus dazu, zusammen höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %. Förderfähig sind bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Dämmung, Fenster, Technik (BAFA)
15 % Grundförderung auf bis 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Grenze, und 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus gibt es nur auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (bei einer Wohneinheit).
Fachplanung und Baubegleitung
50 % Zuschuss auf die Kosten der Energieeffizienz-Fachperson, bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, sonst 2.000 € je Wohneinheit und höchstens 20.000 €.
Sanierungsfahrplan (iSFP)
Das BAFA zahlt 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus. Bei uns kostet der Fahrplan 1.098 €, Ihr Eigenanteil sind 549 €.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Ein Vertrag mit dem Fachbetrieb darf vorher bestehen, wenn er nur bei Förderzusage gilt.
Vom Ergebnis zur Auszahlung
Der Rechner zeigt, was möglich ist. Den Weg bis zum Geld gehen wir mit Ihnen: als Förderservice je Maßnahme ab 1.298 €, beim Heizungstausch als Paket für 1.399 €.
- 1
Angebot mit Förderbedingung
Sie holen ein Angebot vom Fachbetrieb ein. Der Vertrag braucht eine Klausel, dass er nur bei Förderzusage gilt.
- 2
Antrag vor dem Start
Wir erstellen die technischen Unterlagen. Beim BAFA stellen wir den Antrag mit Ihrer Vollmacht, bei der KfW stellen Sie ihn selbst in „Meine KfW“.
- 3
Nachweis und Auszahlung
Nach dem Einbau prüfen wir die Ausführung und erstellen den Nachweis. Dann zahlt die Förderstelle aus.
Extra
Welcher Energieausweis passt?
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, oder gar keine Pflicht? Ein paar Fragen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, dann wissen Sie es. Den passenden Ausweis bestellen Sie direkt online, ab 49 €.
Der Check bildet die Regeln der §§ 79 und 80 GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung ab (Stand 29.09.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Ab 01.01.2027 gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Bedarfsausweis-Pflicht für Bauantrag vor November 1977 und die Denkmal-Ausnahme entfallen, der Verbrauchsausweis stützt sich auf zwei Jahre. Wir prüfen die Zulässigkeit vor jeder Ausstellung tagesaktuell.