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Energie Optimiert GbR

Förderrechner für Berlin und Brandenburg

Wie viel Förderung bekommen Sie?

Heizung, Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik auswählen, ein paar Angaben machen, und Sie sehen sofort Ihren voraussichtlichen Zuschuss von KfW und BAFA.

  • Fördersätze mit Stand 28.09.2026, jede Zahl mit Quelle
  • Ohne Anmeldung, Ihre Angaben bleiben im Browser
  • dena-gelistete Energieberatung begleitet bis zur Auszahlung

Wofür möchten Sie die Förderung berechnen?

Angaben zum Heizungstausch

Gerechnet für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit.

Wer wohnt im Haus?
Mindestens 20 Jahre alt?
Neue Heizung
Kind unter 18 im Haushalt?
Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus?
Wie gut ist das Haus gedämmt?
Welche Heizflächen gibt es?
Wird es bei 55 °C Vorlauf überall warm?

An einem kalten Tag die Vorlauftemperatur auf höchstens 55 °C begrenzen und alle Thermostate aufdrehen.

Platz für die Außeneinheit?

Damit rechnet der Rechner

Die Bundesförderung mit Stand 28.09.2026. Jede Angabe führt zur amtlichen Quelle. Vor jedem Antrag prüfen wir die Bedingungen tagesaktuell, auch die Landesprogramme von IBB und ILB.

Energieberater bespricht Fördermöglichkeiten mit Eigentümern am Tisch

Heizungstausch (KfW 458)

30 % Grundförderung für alle Eigentümer. Bei Selbstnutzung kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %, er sinkt ab 01.02.2027 schrittweise) und der Einkommensbonus dazu, zusammen höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %. Förderfähig sind bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Dämmung, Fenster, Technik (BAFA)

15 % Grundförderung auf bis 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Grenze, und 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus gibt es nur auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (bei einer Wohneinheit).

Fachplanung und Baubegleitung

50 % Zuschuss auf die Kosten der Energieeffizienz-Fachperson, bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, sonst 2.000 € je Wohneinheit und höchstens 20.000 €.

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Das BAFA zahlt 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus. Bei uns kostet der Fahrplan 1.098 €, Ihr Eigenanteil sind 549 €.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Ein Vertrag mit dem Fachbetrieb darf vorher bestehen, wenn er nur bei Förderzusage gilt.

Vom Ergebnis zur Auszahlung

Der Rechner zeigt, was möglich ist. Den Weg bis zum Geld gehen wir mit Ihnen: als Förderservice je Maßnahme ab 1.298 €, beim Heizungstausch als Paket für 1.399 €.

  1. 1

    Angebot mit Förderbedingung

    Sie holen ein Angebot vom Fachbetrieb ein. Der Vertrag braucht eine Klausel, dass er nur bei Förderzusage gilt.

  2. 2

    Antrag vor dem Start

    Wir erstellen die technischen Unterlagen. Beim BAFA stellen wir den Antrag mit Ihrer Vollmacht, bei der KfW stellen Sie ihn selbst in „Meine KfW“.

  3. 3

    Nachweis und Auszahlung

    Nach dem Einbau prüfen wir die Ausführung und erstellen den Nachweis. Dann zahlt die Förderstelle aus.

Extra

Welcher Energieausweis passt?

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, oder gar keine Pflicht? Ein paar Fragen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, dann wissen Sie es. Den passenden Ausweis bestellen Sie direkt online, ab 49 €.

Wofür brauchen Sie den Energieausweis?

Der Anlass entscheidet, ob eine Pflicht besteht und welcher Ausweistyp sinnvoll ist.

Hat das Gebäude mehr als 50 m² Nutzfläche?

Für kleine Gebäude bis 50 m² gilt die Ausweispflicht nicht (§ 79 GModG).

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?

Für Gebäude unter Denkmalschutz stellen wir keine Energieausweise aus.

Wann wurde der Bauantrag für das Gebäude gestellt?

Der Stichtag 1. November 1977 (1. Wärmeschutzverordnung) entscheidet bei Verkauf und Vermietung bis 31.12.2026 über die Wahlfreiheit.

Wurde das Gebäude wesentlich energetisch saniert?

Maßstab ist das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977.

Wie viele Wohnungen hat das Gebäude?

Die Bedarfsausweis-Pflicht gilt nur für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und nur bei Verkauf oder Vermietung.

Liegen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre vor?

Der Verbrauchsausweis braucht derzeit lückenlose Verbrauchsdaten aus 36 Monaten.

Ihr Ergebnis

Der Verbrauchsausweis reicht

Für Ihr Gebäude besteht Wahlfreiheit (§ 80 GModG), und Ihre Verbrauchsdaten aus 36 Monaten liegen vor. Der Verbrauchsausweis ist damit die günstigste rechtssichere Lösung.

Verbrauchsausweis für 49 € bestellen

Der aussagekräftigere Bedarfsausweis (129 €) steht Ihnen trotzdem offen, etwa wenn eine Sanierung ansteht.

Ihr Ergebnis

Der Bedarfsausweis ist Pflicht

Bei Verkauf oder Vermietung brauchen Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne wesentliche Sanierung nach § 80 Abs. 3 GModG zwingend den Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis wäre hier nicht zulässig. Diese Pflicht gilt bis 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 entfällt sie, dann ist auch der Verbrauchsausweis zulässig, sofern das Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Ihr Ergebnis

Beide Ausweisarten sind möglich

Für Ihren Anlass besteht keine Ausweispflicht, Sie können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine, unsanierte Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG) gilt nur bei Verkauf und Vermietung. Planen Sie das noch bis 31.12.2026, wählen Sie besser gleich den Bedarfsausweis. Ab dem 01.01.2027 entfällt diese Regel.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Oder Verbrauchsausweis für 49 € bestellen

Ihr Ergebnis

Wahlfreiheit, aber praktisch nur der Bedarfsausweis

Rechtlich dürften Sie wählen, doch der Verbrauchsausweis braucht lückenlose Verbrauchsdaten aus 36 Monaten. Ohne sie (etwa nach Leerstand oder Eigentümerwechsel) bleibt der Bedarfsausweis der gangbare Weg.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Ihr Ergebnis

Der Bedarfsausweis ist die richtige Wahl

Für Sanierung und Förderung zählt der energetische Zustand des Gebäudes, nicht das Verhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis liefert genau diese Datengrundlage und ist Basis vieler Förderanträge.

Bedarfsausweis für 129 € bestellen

Tipp: Bei konkreten Sanierungsplänen lohnt oft direkt der Sanierungsfahrplan mit 50 % BAFA-Förderung (höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus), er enthält die komplette Gebäudeanalyse.

Ihr Ergebnis

Neubau: Bedarfsausweis plus GEG-Nachweis

Beim Neubau ist der Bedarfsausweis Pflicht, und er entsteht aus derselben Berechnung wie der GEG-Nachweis für Bauantrag und Fertigstellung. Am günstigsten ist beides zusammen.

Mehr zum GEG-Nachweis (ab 690 €)

Ihr Ergebnis

Keine Ausweispflicht

Für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche gelten die Energieausweis-Vorschriften nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Sie brauchen also keinen Ausweis, dürfen aber freiwillig einen erstellen lassen.

Energieausweis bestellen, ab 49 €

Ihr Ergebnis

Baudenkmal: Das bieten wir leider nicht an

Das tut uns leid: Für Gebäude unter Denkmalschutz stellen wir keine Energieausweise aus und bieten auch sonst keine Leistungen an. Zur Rechtslage: Bei Verkauf und Vermietung entfällt für Baudenkmäler die Ausstellungs- und Vorlagepflicht (§ 79 Abs. 4 GModG), das gilt bis 31.12.2026, ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme.

Ihr Ergebnis

Wir prüfen das kostenlos für Sie

Ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Baujahr, Sanierungsstand und Datenlage ab. Vor der Ausstellung prüfen wir die Zulässigkeit anhand Ihrer Angaben.

Direkt zur Bestellstrecke, ab 49 €

Der Check bildet die Regeln der §§ 79 und 80 GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung ab (Stand 29.09.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Ab 01.01.2027 gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Bedarfsausweis-Pflicht für Bauantrag vor November 1977 und die Denkmal-Ausnahme entfallen, der Verbrauchsausweis stützt sich auf zwei Jahre. Wir prüfen die Zulässigkeit vor jeder Ausstellung tagesaktuell.

Häufige Fragen zum Förderrechner

Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner nutzt die Fördersätze mit Stand 28.09.2026 und gibt eine Orientierung. Verbindlich ist allein der Bescheid von BAFA oder KfW. Vor jedem Antrag prüfen wir die Bedingungen tagesaktuell.
Muss der Antrag vor Beginn gestellt werden?
Ja. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen und der KfW-Heizungsförderung muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf schon bestehen, wenn er unter der Bedingung der Förderzusage steht.
Was bringt ein Sanierungsfahrplan für die Förderung?
Mit iSFP verdoppelt sich die Grenze der förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik, und auf den Anteil über 30.000 € je Antrag (eine Wohneinheit) kommen 5 Prozentpunkte dazu. Das lohnt sich vor allem bei größeren Vorhaben. Der Rechner zeigt Ihnen, wie viel es bei Ihnen ausmacht.
Gilt die Heizungsförderung auch für vermietete Häuser?
Ja, die Grundförderung von 30 % bekommen alle Eigentümer. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbst genutztes Wohneigentum.
Warum fragt der Rechner nach meinem Einkommen?
Der Einkommensbonus der KfW hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ab. Die Angabe bleibt in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder an uns übertragen.
Rechnet der Rechner auch Mehrfamilienhäuser?
Für Dämmung, Fenster und Technik ja, mit den gestaffelten Grenzen je Wohneinheit. Beim Heizungstausch rechnet er die erste, selbst genutzte Wohneinheit. Für Mehrfamilienhäuser erstellen wir Ihnen eine individuelle Berechnung.
Gibt es zusätzlich Förderung von Berlin oder Brandenburg?
Je nach Vorhaben ja, etwa Programme der IBB in Berlin und der ILB in Brandenburg. Die prüfen wir bei jeder Anfrage mit, der Rechner zeigt nur die Bundesförderung.
Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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