Heizung & Wärmepumpe
Heizungsprüfung nach GModG (früher GEG)
Die Heizungsprüfung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Inspektion bestehender Heizanlagen in Gebäuden ab sechs Wohnungen, die Einsparpotenziale bei Einstellung und Regelung der Anlage aufdeckt.
Auch: Heizungscheck, GEG-Heizungsprüfung, Heizungsprüfung nach GEG
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Die Heizungsprüfung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) untersucht eine bestehende Heizanlage auf ihren energetischen Zustand und deckt Einstellungen auf, die sich ohne Bauteiltausch optimieren lassen, etwa die Heizkurve, die Vorlauftemperatur oder die Auslegung der Umwälzpumpe. Das GModG schreibt die Prüfung für Heizungen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen vor: Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, sind bis zum 30. September 2027 zu prüfen, jüngere Anlagen (außer Wärmepumpen) innerhalb eines Jahres nach 15 Betriebsjahren (Stand 28.09.2026). Geprüft wird unter anderem, ob eine veraltete Pumpe durch eine Hocheffizienzpumpe ersetzt werden sollte und ob ein hydraulischer Abgleich fehlt. Häufig lassen sich so 5 bis 15 Prozent Heizenergie einsparen, ganz ohne Investition in neue Erzeuger (Orientierungswert). Für Gebäude in Berlin und Brandenburg führen wir die Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b GModG auf Anfrage durch, einen fehlenden Abgleich berechnen wir mit, siehe Ratgeber Heizung modernisieren.
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