Heizung & Wärmepumpe
Sperrzeiten (Wärmepumpenstrom)
Sperrzeiten sind vom Netzbetreiber festgelegte Zeitfenster, in denen der Stromnetzanschluss einer Wärmepumpe kurzzeitig unterbrochen werden darf, im Ausgleich für einen vergünstigten Wärmepumpentarif.
Auch: Netzsperrzeiten
Sperrzeiten erlauben es Netzbetreibern, die Stromversorgung einer Wärmepumpe für begrenzte, vom Netzbetreiber festgelegte Zeitfenster zu unterbrechen, das sehen ältere Wärmepumpentarife vor. Für seit 2024 angeschlossene Anlagen darf der Netzbetreiber nach § 14a EnWG nur noch drosseln (mindestens 4,2 kW), im Gegenzug sinkt das Netzentgelt (Stand 29.09.2026). Damit während der Sperrzeit weder Heizwärme noch Warmwasser fehlen, sollte die Anlage entsprechend dimensioniert sein, ein ausreichend großer Pufferspeicher gleicht kurze Unterbrechungen zuverlässig aus. Anlagen mit Smart-Grid-Ready-Funktion können Sperrzeiten zudem aktiv für einen vorausschauenden Betrieb nutzen, statt sie nur zu erdulden. Ob sich Ihre geplante Wärmepumpe sinnvoll auf Sperrzeiten auslegen lässt, zeigt die raumweise Heizlastberechnung. Eine erste Einschätzung, ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, gibt der Wärmepumpen-Check im Förderrechner.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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