iSFP: Kosten, Förderung und was der Sanierungsfahrplan wirklich bringt
Kosten des individuellen Sanierungsfahrplans, BAFA-Förderung der Beratung und der Förderbonus auf spätere BAFA-Einzelmaßnahmen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein iSFP kostet für ein Einfamilienhaus am Markt orientierend ca. 900 bis 2.000 Euro, bei uns 1.098 Euro Festpreis, davon erstattet das BAFA nach Bewilligung 50 Prozent nach Abschluss (bis 650 Euro, Eigenanteil 549 Euro)
- Der iSFP verdoppelt bei BAFA-Einzelmaßnahmen die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit und bringt 5 Prozentpunkte Bonus, seit dem 21. Juli 2026 nur auf den Betrag über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit)
- Der Bonus gilt für Maßnahmen aus dem Fahrplan, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden, nicht aber für den Heizungstausch
Inhalt dieses Artikels
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hat zwei wirtschaftliche Seiten: den Zuschuss auf die Beratung selbst und den Bonus auf danach umgesetzte BAFA-Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik. Beide zusammen machen ihn für die meisten Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg zu einer der wirtschaftlichsten Entscheidungen am Anfang einer Sanierung.
Was der iSFP kostet
Der Aufwand richtet sich nach Gebäudegröße und Zustand. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt das Honorar am Markt orientierend bei ca. 900 bis 2.000 Euro (marktübliche Orientierung, Stand 2026, ohne Gewähr). Bei uns kostet der iSFP für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 1.098 Euro Festpreis, für ein Mehrfamilienhaus mit 3 bis 10 Wohneinheiten 1.700 Euro. Details zum Leistungsumfang finden Sie beim individuellen Sanierungsfahrplan. Für größere Gebäude nennen wir den Festpreis nach kurzer Aufnahme im kostenlosen Erstgespräch.
Die Förderung der Beratung
Das BAFA übernimmt nach Bewilligung über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Der Zuschuss ist gedeckelt: bis 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Bei unserem Festpreis von 1.098 Euro erstattet das BAFA Ihnen nach Abschluss 549 Euro, das liegt unter dem Deckel (Eigenanteil 549 Euro). Für die Erläuterung des Fahrplans in einer Eigentümerversammlung sind zusätzlich bis 250 Euro einmalig förderfähig, was besonders für Berliner Mehrparteienhäuser relevant ist.
| Gebäudetyp | Fördersatz | Max. Zuschuss auf die Beratung |
|---|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % | bis 650 € |
| Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten | 50 % | bis 850 € |
| WEG-Erläuterung (einmalig) | 100 % | bis 250 € |
Der iSFP-Bonus auf spätere Maßnahmen
Liegt ein iSFP vor, verdoppelt sich bei BEG-Einzelmaßnahmen des BAFA die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Dazu kommen 5 Prozentpunkte Bonus, seit dem 21. Juli 2026 aber nur, wenn ein Antrag mehr als 30.000 Euro förderfähige Kosten umfasst (Einfamilienhaus), und nur auf den Betrag darüber. Ein Rechenbeispiel: Bei einer Fassadendämmung für 40.000 Euro gibt es mit iSFP 15 Prozent auf 40.000 Euro plus 5 Prozent auf 10.000 Euro, zusammen 6.500 Euro. Ohne iSFP zählen nur 30.000 Euro, das ergibt 4.500 Euro. Der Mehrertrag liegt also bei rund 2.000 Euro (Beispiel, keine Zusage).
Der Bonus gilt für Maßnahmen aus dem Fahrplan, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Nicht erfasst sind der Heizungstausch (KfW 458) sowie Fachplanung und Baubegleitung. Kleinere Vorhaben unter 30.000 Euro, etwa ein hydraulischer Abgleich, profitieren nicht vom Bonus. Deshalb lohnt es sich, Maßnahmen an der Hülle sinnvoll zu bündeln.
Rechnet sich der iSFP wirklich?
In den meisten Fällen ja, sobald eine größere Maßnahme an der Hülle ansteht: Der Eigenanteil an der Beratung von oft nur wenigen Hundert Euro wird durch den Mehrertrag einer einzigen Maßnahme deutlich über 30.000 Euro übertroffen. Für ein Beispielszenario mit Dachdämmung, Fassadendämmung und Fenstertausch in größeren Paketen summiert sich der Mehrertrag auf mehrere Tausend Euro (Beispiel, keine Zusage). Auch wer erst in ein paar Jahren sanieren möchte, schafft mit dem iSFP schon heute die Voraussetzung für den Bonus, denn er gilt 15 Jahre ab Erstellung.
Typisches Beispiel: Gründerzeithaus in Berlin
Ein typisches Beispiel (erfunden, kein reales Projekt): Für ein unsaniertes Gründerzeithaus in Berlin-Friedrichshain mit einem Kennwert von über 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegt das Einsparpotenzial besonders hoch. Der iSFP legt hier typischerweise die Reihenfolge Dach, Fassade beziehungsweise Innendämmung, Fenster und zuletzt die Heizung fest. Die Maßnahmen an der Hülle profitieren später von der höheren Kostengrenze und, ab 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei mehreren entsprechend mehr), vom Bonus, sodass sich die anfängliche Investition in die Beratung über die Jahre mehrfach amortisieren kann.
Landesförderung ergänzt den Bundeszuschuss
In Berlin und Brandenburg lässt sich der Bundeszuschuss grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren, also auch mit Landesprogrammen der IBB und der ILB. Der iSFP-Bonus ist dadurch nicht ausgeschlossen, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen (Stand 28.09.2026). Eine Einordnung der Gesamtförderung für Ihr Vorhaben liefert der Fördermittelcheck.
Nächster Schritt
Wenn Sie Kosten und Förderung für Ihr konkretes Gebäude in Berlin oder Brandenburg wissen möchten, ist der einfachste Weg das iSFP-Formular auf dieser Seite. Dort nennen wir nach kurzer Aufnahme Ihrer Eckdaten einen transparenten Festpreis.
Häufige Fragen
Ist der iSFP verpflichtend?
Wie lange bleibt der Förderbonus nutzbar?
Wer darf einen förderfähigen iSFP erstellen?
Passende Leistung: Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP). Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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Fachlich geprüft von Firas Hassan dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte, Energie Optimiert GbR, Berlin und Brandenburg