Beratung & Förderung
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Die Bestätigung zum Antrag ist ein von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten ausgestellter Nachweis, der die geplante Maßnahme vor Antragstellung fachlich bestätigt.
Auch: BzA
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Die Bestätigung zum Antrag (BzA) wird vor der Antragstellung von einer gelisteten Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten ausgestellt und bescheinigt, dass die geplante Maßnahme technisch geeignet ist, die angestrebte Förderstufe zu erreichen. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 ist sie zwingender Bestandteil des Förderantrags beim Finanzierungspartner, ohne BzA wird kein Tilgungszuschuss zugesagt. Beim Heizungszuschuss KfW 458 kann die BzA auch der ausführende Fachbetrieb erstellen. Nach Fertigstellung folgt als Gegenstück die Bestätigung nach Durchführung, die den tatsächlich erreichten Standard bestätigt. Beide Dokumente sind rechtlich bindend für die begleitende Fachperson. Energie Optimiert erstellt BzA und BnD für Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg aus einer Hand: KfW-Förderbegleitung für Effizienzhaus-Sanierung.
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