Beratung & Förderung
KfW 458 (Heizungsförderung)
KfW 458 ist das Zuschussprogramm der KfW für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, mit 30 % Grundförderung und mit Einkommensbonus bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %).
Auch: Heizungsförderung, Zuschuss 458
KfW 458 ist der Zuschuss für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden. Die Grundförderung liegt bei 30 % der förderfähigen Kosten, dazu kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 %, der ab 01.02.2027 schrittweise sinkt, und ein gestaffelter Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 % (Stand 28.09.2026). Förderfähig sind unter anderem die Wärmepumpe, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz, jeweils zusammen mit der Optimierung des Heizungsverteilsystems. Vor dem Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit der Förderzusage als Bedingung vorliegen. Den Antrag stellen Eigentümer:innen selbst im Portal „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist nicht zulässig. Nach Einbau ist die Bestätigung nach Durchführung fällig, damit der Zuschuss ausgezahlt wird. Energie Optimiert übernimmt für Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg Förder-Check, Bestätigung zum Antrag und Nachweise und bereitet den Antrag mit Ihnen vor: Förderservice Einzelmaßnahmen.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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