Strom & Photovoltaik
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich festgelegte Vergütung nach dem EEG, die Betreiber einer Photovoltaikanlage für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten.
Auch: Einspeisetarif
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Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zahlen. Sie wird nach geltendem EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt und sinkt für neu installierte Anlagen regelmäßig, aktuell liegt sie je nach Anlagengröße und Einspeiseart im Bereich weniger Cent pro Kilowattstunde (die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur). Die Bundesregierung plant mit dem EEG 2027 Änderungen bei der Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen; Stand: noch nicht beschlossen (12.10.2026). Wer viel Eigenverbrauch hat, spart zusätzlich den Bezugsstrompreis, deshalb lohnt sich meist eine Kombination aus Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung statt Volleinspeisung. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Für die Auslegung von Anlage und Speicher ist eine Fachperson für Photovoltaik zuständig. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik mit Speicher: Wann sich die Batterie rechnet.
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