Immobilien & Steuern
Modernisierungsumlage
Die Modernisierungsumlage erlaubt Vermietern, einen Teil der Kosten für energetische und andere Modernisierungsmaßnahmen über eine Mieterhöhung auf die Mieter umzulegen.
Auch: Mieterhöhung nach Modernisierung
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Die Modernisierungsumlage erlaubt es Vermietern nach § 559 BGB, jährlich bis zu 8 Prozent der für eine Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umzulegen, gedeckelt auf maximal 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro je Quadratmeter auf 2 Euro (§ 559 Abs. 3a BGB). Betroffen sind vor allem energetische Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster oder eine effizientere Heizung, reine Instandsetzung zählt nicht dazu. Ein iSFP hilft, Maßnahmen sinnvoll zu bündeln und zugleich BEG-Fördermittel zu nutzen, die von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden müssen. Für Vermieter in Berlin und Brandenburg lohnt sich eine saubere Planung, um Modernisierung, Förderung und Umlage rechtssicher zu kombinieren. Mehr dazu: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
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