Beratung & Förderung
BAFA
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bewilligt und zahlt Fördermittel für Energieberatung und energetische Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Effizienzmaßnahmen in Unternehmen aus.
Auch: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das BAFA ist die Bundesbehörde, die zwei zentrale Förderungen verantwortet: die Bezuschussung von Energieberatung (Programm EBW), etwa den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 50 % der Kosten, und die Förderung energetischer BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Anträge laufen ausschließlich online über das Kundenportal des BAFA, wichtig ist die richtige Reihenfolge: Bei der Energieberatung wird der Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt, bei Einzelmaßnahmen muss dagegen bei Antragstellung schon ein Vertrag mit Bedingung der Förderzusage vorliegen (Stand 28.09.2026). Für Heizungstausch ist dagegen die KfW zuständig. Eine erste Orientierung gibt der Förderrechner; den Antrag begleiten wir für Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg im Förderservice Einzelmaßnahmen.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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