Beratung & Förderung
Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten sind der Teil der Sanierungs- oder Beratungsausgaben, auf den sich der Fördersatz eines Programms wie der BEG tatsächlich bezieht, oft gedeckelt durch eine Höchstsumme je Maßnahme oder Wohneinheit.
Auch: Förderfähige Ausgaben, Bemessungsgrundlage
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Die förderfähigen Kosten bilden die Bemessungsgrundlage, auf die ein Fördersatz angewendet wird, meist inklusive Material, Einbau und notwendiger Nebenarbeiten. Bei Eigenleistung zählt nur das Material, bestätigt durch eine Fachperson oder einen Fachbetrieb. Bei der BEG liegt der Zuschuss für den Heizungstausch bei 30 %, mit Einkommensbonus bis zu 70 % (bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %), für Maßnahmen an der Gebäudehülle bei 15 % zuzüglich iSFP-Bonus, jeweils bezogen auf die förderfähigen Kosten bis zu einer programmspezifischen Obergrenze. Beim BAFA sind das 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €, für weitere Wohneinheiten gestaffelt weniger; beim Heizungstausch über KfW 458 28.000 € für die erste Wohneinheit (Stand 28.09.2026). Wird diese Grenze überschritten, bleibt der Restbetrag ungefördert. Öffentliche Mittel für dieselben Kosten dürfen zusammen meist höchstens 60 Prozent ausmachen, Details unter Kumulierungsverbot. In Berlin und Brandenburg prüfen wir die zulässige Bemessungsgrundlage vorab, damit keine Fördersumme verschenkt wird: Förderrechner.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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