Gebäudehülle & Bauphysik
Dachdämmung
Die Dachdämmung senkt Wärmeverluste über das Dach und wird je nach Konstruktion als Aufsparren-, Zwischensparren-, Untersparren- oder Geschossdeckendämmung ausgeführt.
Die Dachdämmung senkt Wärmeverluste über das Dach, einen der größten Einzelposten am unsanierten Gebäude. Je nach Konstruktion kommt Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung infrage, bei ungenutztem Dachboden reicht oft die Dämmung der obersten Geschossdecke. Zielwert für den U-Wert liegt orientierend bei 0,14 bis 0,24 W/(m²K), abhängig von Bauteil und Fördervoraussetzung. Nach § 35 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG) ist eine zugängliche, unzureichend gedämmte oberste Geschossdecke ohnehin nachrüstpflichtig, mit Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser, die seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt werden. Über die BEG EM sind 15 Prozent Förderung möglich, mit iSFP kommen 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag hinzu (eine Wohneinheit, Stand 28.09.2026). In Berlin und Brandenburg mit vielen Sattel- und Walmdächern aus den 1950er bis 1980er Jahren ist die Dachdämmung meist eine der wirtschaftlichsten Sanierungsmaßnahmen. Wir begleiten die Förderung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Details unter Aufsparrendämmung und Zwischensparrendämmung.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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