Energie-Grundlagen
Denkmalschutz und energetische Sanierung
Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen energetische Sanierungsmaßnahmen mit dem Erhalt der historischen Bausubstanz und Fassade abgestimmt werden, teils mit Ausnahmen von den Anforderungen des GModG (früher GEG).
Auch: denkmalgerechte Sanierung
Mehr über Denkmalschutz und energetische Sanierung lesen
Bei denkmalgeschützten Gebäuden greifen energetische Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG) nur eingeschränkt: Wo eine Maßnahme das Erscheinungsbild oder die historische Substanz gefährden würde, sind Abweichungen und Befreiungen möglich, die mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen. In der Praxis bedeutet das oft Innendämmung statt sichtbarer Außendämmung, denkmalgerechte Verbund- oder Kastenfenster statt Standardverglasung, und eine besonders sorgfältige Planung des Feuchteschutzes. Viele der betroffenen Gebäude sind zugleich Gründerzeitaltbauten, was zusätzliche bauphysikalische Sorgfalt erfordert. Wichtig für Sie: Energie Optimiert bietet für Gebäude unter Denkmalschutz keine Leistungen an. Die Energieberatung für Baudenkmale braucht eine eigene Zulassung, die wir nicht haben.
Sie möchten Ihr Vorhaben besprechen? Kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
Kostenlose Einschätzung anfordern100 % unverbindlich, 100 % kostenfrei