Energieausweis & Recht
GEG (Gebäudeenergiegesetz), jetzt GModG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es bündelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland, u. a. zu Neubaustandards, Heizungen und dem Energieausweis.
Auch: Gebäudeenergiegesetz, Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG, Heizungsgesetz
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und ist das zentrale Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude. Es regelt unter anderem Effizienzanforderungen im Neubau, Anforderungen bei Änderungen im Bestand und die Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf und Vermietung. Beim Heizungstausch gilt freie Wahl zwischen zehn Optionen: Die 65-Prozent-Regel ist entfallen, neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen aber ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil. Weitere Änderungen, etwa beim Energieausweis, gelten ab dem 1. Januar 2027 (Stand 28.09.2026). Wer saniert oder neu baut, muss die Einhaltung rechnerisch nachweisen, etwa über den Jahres-Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz. Viele Anforderungen sind zugleich Voraussetzung für eine Förderung nach der BEG. In Berlin kommt für private Bauherrinnen und Bauherren vor allem das Solargesetz Berlin hinzu, das seit 2023 bei Neubauten und wesentlichen Umbauten des Daches eine Solaranlage verlangt. Energie Optimiert erstellt den erforderlichen GEG-Nachweis inklusive aller Berechnungen und Formulare.
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