Beratung & Förderung
Einkommensbonus (Heizungsförderung)
Der Einkommensbonus erhöht die KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer:innen je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gestaffelt um 40, 30 oder 10 Prozentpunkte (Einkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind jeweils 10.000 Euro mehr).
Auch: Einkommensabhängiger Bonus
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Der Einkommensbonus ist Teil der Heizungsförderung KfW 458 und richtet sich an selbstnutzende Eigentümer:innen. Seit dem 21.07.2026 ist er gestaffelt: 40 Prozentpunkte bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozentpunkte bis 40.000 Euro und 10 Prozentpunkte bis 50.000 Euro. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigen die Grenzen um 10.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, belegt über die Einkommensteuerbescheide. Der Bonus kommt zur Grundförderung von 30 % hinzu und lässt sich mit dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren. Insgesamt ist die KfW-Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) auf 80 % (Stand 28.09.2026). Auch nach einem Kauf im Rahmen von Jung kauft Alt kann der Bonus beim anschließenden Heizungstausch über KfW 458 relevant werden. Energie Optimiert prüft die Bonushöhe für Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg: Förderservice Einzelmaßnahmen.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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