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Energie Optimiert GbR
Förderung 7 Min Aktualisiert: 28. September 2026

Heizungsförderung 2026: 30 % Grundförderung für den Heizungstausch, mit Boni bis 80 % Zuschuss

Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus im Überblick: Wie sich der Zuschuss der KfW 458 seit Juli 2026 zusammensetzt und was die Deckel von 70 und 80 Prozent bedeuten.

Illustration zum Ratgeber: Heizungsförderung 2026: 30 % Grundförderung für den Heizungstausch, mit Boni bis 80 % Zuschuss

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KfW 458 fördert den Heizungstausch mit 30 Prozent Grundförderung für alle Eigentümer:innen, unabhängig vom Einkommen
  • Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus erhöhen den Zuschuss, gedeckelt ist die Gesamtförderung auf 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) auf 80 Prozent
  • Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen 22.400 Euro
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Grundförderung für alle
  2. 02 Boni: Klimageschwindigkeit und Einkommen
  3. 03 Die Deckel von 70 und 80 Prozent und die Kostengrenze
  4. 04 Welche Kosten förderfähig sind
  5. 05 Reihenfolge: Vertrag mit Förderbedingung, Antrag, Zusage, Umsetzung
  6. 06 Region Berlin und Brandenburg
  7. 07 Fazit

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien tauscht, kann über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) einen erheblichen Teil der Kosten zurückholen. Aus 30 Prozent Grundförderung werden mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent, wenn Reihenfolge und Nachweise stimmen und die KfW den Antrag bewilligt (Stand 28.09.2026). Wie sich der Zuschuss zusammensetzt und worauf es bei Berlin und Brandenburg ankommt, zeigt dieser Ratgeber.

Grundförderung für alle

Die Grundförderung der KfW 458 beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und steht allen Eigentümer:innen zu, unabhängig vom Einkommen. Gefördert werden nur die im Merkblatt genannten Heizungen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Daran ändert auch die freie Heizungswahl im Gebäudemodernisierungsgesetz nichts: Eine neue Gas- oder Ölheizung ist zwar wieder zulässig, wird aber nicht gefördert (bei wasserstofffähigen Gasheizungen nur die Mehrkosten). Seit 2024 läuft dieser Zuschuss über die KfW und nicht mehr über das BAFA, das weiterhin für Dämmung, Fenster und andere Einzelmaßnahmen zuständig bleibt.

Boni: Klimageschwindigkeit und Einkommen

Auf die Grundförderung lassen sich zwei Boni aufsetzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt bei Selbstnutzung den frühzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Er beträgt 16 Prozent für Anträge bis zum 31. Januar 2027 und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, ab dem 1. August 2028 entfällt er. Der Einkommensbonus ist gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigen die Grenzen um 10.000 Euro.

BausteinSatz (Stand 28.09.2026)Voraussetzung
Grundförderung30 %förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bis 31.01.2027, danach halbjährlich sinkendAustausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, Selbstnutzung
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %zu versteuerndes Einkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind je 10.000 Euro mehr
Gesamtdeckel70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) 80 %Kappungsgrenze

Die Deckel von 70 und 80 Prozent und die Kostengrenze

Auch wenn sich die Prozentsätze rechnerisch addieren lassen, ist die Gesamtförderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, bei niedrigem Einkommen auf 80 Prozent. Gleichzeitig sind die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt, für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 Euro. Beide Grenzen wirken parallel: Wer rechnerisch über dem Deckel liegt, bekommt den überschießenden Teil gekappt, und wer mehr als 28.000 Euro ausgibt, trägt den Rest vollständig selbst.

Ein Rechenbeispiel zur Orientierung: Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus in Brandenburg tauscht eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, die Gesamtkosten liegen bei 32.000 Euro, das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 30.000 Euro. Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus ergeben rechnerisch 86 Prozent, gekappt auf 80 Prozent. Angewendet auf die gedeckelten 28.000 Euro ergeben sich 22.400 Euro Zuschuss und ein Eigenanteil von 9.600 Euro. Ohne Einkommensbonus wären es 46 Prozent, also 12.880 Euro (Beispielwerte, Antrag bis 31.01.2027).

Welche Kosten förderfähig sind

Förderfähig sind die neue Heizung inklusive Einbau sowie notwendige Umfeldmaßnahmen wie angepasste Heizflächen oder der hydraulische Abgleich. Auch die fachliche Begleitung wird anteilig mit demselben Fördersatz bezuschusst. Gerade in Bestandsgebäuden in Berlin und Brandenburg, die häufig vor 1990 errichtet wurden, machen solche Umfeldmaßnahmen einen relevanten Teil der Kosten aus.

KostenpositionFörderfähig
Neue Heizung inkl. Einbauja
Umfeldmaßnahmen (Heizflächen, Abgleich)ja
Fachliche Begleitunganteilig
Kosten über 28.000 Euro (erste WE)nein

Reihenfolge: Vertrag mit Förderbedingung, Antrag, Zusage, Umsetzung

Der häufigste und teuerste Fehler ist, den Handwerksauftrag ohne Förderbedingung zu erteilen, bevor der Antrag gestellt ist. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage bereits vorliegen, das ist Pflicht und keine Option. Nötig ist außerdem eine Bestätigung zum Antrag mit Kennnummer, die eine dena-gelistete Fachperson oder der Fachbetrieb ausstellt. Den Antrag stellen Eigentümer:innen selbst in „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist nicht zulässig. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie bei der Antragstellung. Mit dem Einbau beginnt der Fachbetrieb am besten erst nach der Zusage, ein Start nach dem Antrag, aber vor der Zusage erfolgt auf eigenes Risiko. Wer den Auftrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag erteilt, verliert die Förderung vollständig, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Eine sorgfältige Heizlastberechnung sichert zusätzlich ab, dass die neue Anlage passend dimensioniert ist und im Betrieb wirtschaftlich läuft.

Region Berlin und Brandenburg

Ein großer Teil des Gebäudebestands in Berlin und Brandenburg wird noch fossil beheizt, insbesondere in Baualtersklassen vor 1990. In Brandenburg werden laut Zensus 2022 rund 80 Prozent aller Wohnungen mit Gas oder Fernwärme beheizt. Ergänzend zur Bundesförderung lassen sich in Berlin die Programme der IBB und in Brandenburg die der ILB prüfen, sie ergänzen die Bundesförderung um Landesbausteine wie Zuschüsse oder zinsfreie Darlehen, etwa die Wohneigentumsförderung der ILB. Diese fördert allerdings keine eigenständig mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel (Stand 28.09.2026). Details und Höchstbeträge unterscheiden sich und ändern sich gelegentlich, deshalb lohnt eine tagesaktuelle Prüfung vor dem Antrag.

Fazit

Die KfW-Heizungsförderung ist 2026 ein zentraler Hebel für den Umstieg auf erneuerbare Wärme in Berlin und Brandenburg, wenn Reihenfolge, Kostendeckel und Boni richtig zusammenspielen. Alle genannten Fördersätze sind Orientierungswerte zum Stand 28.09.2026, ohne Gewähr. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Vorhabens empfiehlt sich das kostenlose Erstgespräch zur Förderung, in dem wir Ihre Boni und den realistischen Zuschuss durchrechnen.

Häufige Fragen

Läuft die Wärmepumpenförderung über BAFA oder KfW?
Seit 2024 läuft der Zuschuss für den Heizungstausch im Wohngebäude über die KfW im Programm 458. Das BAFA bleibt für die übrigen Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster zuständig.
Muss ich den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen?
Nicht ganz. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden, bei Antragstellung muss aber bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Ein Vertrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Mit den Arbeiten beginnen Sie am besten erst nach der Zusage; ein Start nach dem Antrag, aber vor der Zusage erfolgt auf eigenes Risiko.
Was passiert, wenn die Kosten über 28.000 Euro liegen?
Kosten oberhalb der Grenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Anträge bis 31. Januar 2027) sind vollständig selbst zu tragen, sie erhöhen den Zuschuss nicht mehr. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Grenze halbjährlich um 750 Euro.

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