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Energie Optimiert GbR
Förderung 7 Min Aktualisiert: 28. September 2026

BAFA-Einzelmaßnahmen: Förderung für Dämmung, Fenster und mehr

Wie die BEG-Einzelmaßnahmen des BAFA Dämmung, Fenster und Anlagentechnik fördern und wann ein iSFP die Höchstgrenze und den Zuschuss erhöht.

Illustration zum Ratgeber: BAFA-Einzelmaßnahmen: Förderung für Dämmung, Fenster und mehr

Das Wichtigste in Kürze

  • BEG-Einzelmaßnahmen fördern Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung über das BAFA mit 15 Prozent Basisförderung
  • Ein individueller Sanierungsfahrplan verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit und bringt 5 Prozentpunkte Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit)
  • Der Heizungstausch selbst läuft über ein eigenes Programm der KfW und folgt anderen Sätzen als die übrigen Einzelmaßnahmen
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Was Einzelmaßnahmen sind
  2. 02 Basisförderung und iSFP-Bonus
  3. 03 Der Kostendeckel: 30.000 oder 60.000 Euro
  4. 04 Fachplanung und Baubegleitung
  5. 05 Reihenfolge und Fristen
  6. 06 Berlin und Brandenburg
  7. 07 Fazit

Nicht jede Sanierung muss gleich zum Effizienzhaus führen. Wer nur das Dach dämmt, die Fenster tauscht oder die Heizungsanlage optimiert, fördert das über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) des BAFA. Der Zuschuss wird nach Bewilligung durch das BAFA direkt ausgezahlt, ohne Kredit, wenn Reihenfolge und Nachweise stimmen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Sätze und den Hebel des individuellen Sanierungsfahrplans.

Was Einzelmaßnahmen sind

Einzelmaßnahmen sind einzelne energetische Verbesserungen an einem bestehenden Gebäude, ohne dass am Ende ein bestimmter Effizienzhaus-Standard nachgewiesen werden muss. Gefördert werden über das BAFA Dämmung von Fassade, Dach, Keller oder oberster Geschossdecke, Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Der Heizungstausch selbst, also der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein anderes erneuerbares System, läuft dagegen über ein eigenes Programm der KfW und folgt eigenen Sätzen.

Basisförderung und iSFP-Bonus

Für die Gebäudehülle und die Anlagentechnik gilt über die BEG EM eine Basisförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Maßnahme darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu, sodass auf den Kostenanteil über der Mindestschwelle 20 Prozent erreichbar sind. Ein iSFP ist ein eigenständiges Beratungsprodukt, das Schritt für Schritt zeigt, wie ein Gebäude über mehrere Jahre saniert werden kann, und lohnt sich besonders bei mehreren geplanten Maßnahmen.

MaßnahmeProgrammBasismit iSFP-Bonus (Anteil über 30.000 €)
FassadendämmungBAFA BEG EM15 %20 %
DachdämmungBAFA BEG EM15 %20 %
Fenster und AußentürenBAFA BEG EM15 %20 %
LüftungsanlageBAFA BEG EM15 %20 %
HeizungsoptimierungBAFA BEG EM15 %20 %

Seit dem 21.07.2026 gilt eine wichtige Einschränkung: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag gewährt (Gebäude mit einer Wohneinheit, im Mehrfamilienhaus höher) und nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengezählt. Beispiel: 40.000 Euro förderfähige Kosten für eine Dämmung mit iSFP ergeben 15 Prozent auf 40.000 Euro (6.000 Euro) plus 5 Prozent auf 10.000 Euro (500 Euro), zusammen 6.500 Euro (Beispielwert). Bei einem einzelnen Fenstertausch für wenige tausend Euro greift der Bonus daher nicht.

Der Kostendeckel: 30.000 oder 60.000 Euro

Ohne Fahrplan liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit gültigem iSFP verdoppelt sie sich auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 30.000 Euro für die zweite bis sechste und je 15.000 Euro ab der siebten. Wer mehrere Maßnahmen in einem Antrag bündelt, etwa Dach, Fassade und Fenster, profitiert doppelt: vom höheren nutzbaren Rahmen und vom Bonus auf den Anteil über 30.000 Euro (Stand 28.09.2026).

KennwertOhne iSFPMit iSFP
Fördersatz Hülle/Anlagentechnik15 %15 %, plus 5 Prozentpunkte auf den Anteil über 30.000 €
Höchstgrenze 1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
Höchstgrenze 2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €je 30.000 €
Höchstgrenze ab 7. Wohneinheitje 8.000 €je 15.000 €

Fachplanung und Baubegleitung

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ist die Einbindung einer dena-gelisteten Fachperson formale Fördervoraussetzung, bei der Heizungsoptimierung genügt alternativ ein Fachunternehmen (Stand 29.09.2026). Sie erstellt die technische Projektbeschreibung, kontrolliert die Ausführung auf der Baustelle und stellt die Nachweise für die Auszahlung. Diese Fachplanung und Baubegleitung sind selbst zu 50 Prozent förderfähig, die Kosten sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, der Zuschuss liegt also bei bis zu 2.500 Euro (im Mehrfamilienhaus 2.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 20.000 Euro förderfähige Kosten). Eine sorgfältige Planung, etwa über die energetische Fachplanung, verhindert zugleich teure Ausführungsfehler.

Reihenfolge und Fristen

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, sonst ist die Förderung verloren. Bei Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen, der das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt. Diese Pflicht gilt für Anträge seit dem 01.01.2024. Ein unbedingter Vertrag vor dem Antrag ist dagegen ein förderschädlicher Vorhabenbeginn. Wer nach dem Antrag, aber vor dem Zuwendungsbescheid beginnt, tut das auf eigenes Risiko. Nach der Umsetzung entscheidet der Verwendungsnachweis mit Rechnungen und dem Technischen Projektnachweis (TPN) über die tatsächliche Auszahlung, ein Bewilligungsbescheid allein reicht nicht.

Berlin und Brandenburg

Der Gebäudebestand der Region ist überwiegend älter und teils energetisch schwach, der Sanierungsbedarf entsprechend groß, von Berliner Gründerzeitbauten bis zu freistehenden Einfamilienhäusern im Brandenburger Umland. Über die Bundesebene hinaus lohnt sich der Blick auf die Landesförderung: In Berlin ergänzt die IBB die Bundesförderung um eigene Programme, etwa SolarPLUS für einen Stromspeicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage, in Brandenburg fördert die ILB selbst genutztes Wohneigentum über die Wohneigentumsförderung. BEG-Einzelmaßnahmen dürfen grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen; ausgeschlossen ist etwa die Kombination mit dem Effizienzhaus-Kredit KfW 261 oder mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme. Wie das im Einzelfall aussieht, sollte vor dem Antrag geprüft werden (Stand 28.09.2026).

Fazit

BEG-Einzelmaßnahmen sind der richtige Weg, wenn nicht das ganze Haus, sondern eine konkrete Maßnahme ansteht. Der iSFP-Bonus lohnt sich vor allem bei größeren oder mehreren gebündelten Maßnahmen. Alle genannten Fördersätze sind Orientierungswerte zum Stand 28.09.2026, ohne Gewähr, und werden vor jedem Antrag tagesaktuell geprüft. Wer wissen möchte, ob sich ein iSFP für das eigene Vorhaben lohnt, kann den Sanierungsfahrplan anfragen oder die Förderung der Einzelmaßnahme anfragen.

Häufige Fragen

Was zählt zu den BAFA-Einzelmaßnahmen?
Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke, außerdem Fenster, Außentüren, Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung. Der Heizungstausch läuft separat über die KfW.
Lohnt sich ein iSFP für eine einzelne Maßnahme?
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21.07.2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit) und nur auf den Betrag darüber. Bei kleineren Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro bringt der iSFP daher keinen finanziellen Vorteil bei der Maßnahmenförderung. Die höhere Höchstgrenze von 60.000 Euro greift nur zusammen mit dem Bonus, also bei größeren, gebündelten Vorhaben.
Muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?
Ja, immer vor Vorhabenbeginn. Bei Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und kostet die Förderung.

Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.

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Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen.

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Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

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