Energieausweis & Recht
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebener, für Eigentümer:innen unverbindlicher Plan von Städten und Gemeinden, der zeigt, welche Gebiete voraussichtlich mit Fernwärme, Wasserstoff oder dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen versorgt werden.
Auch: Wärmeplanung
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Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Städte und Gemeinden, bis spätestens Mitte 2026 (mehr als 100.000 Einwohnende) beziehungsweise Mitte 2028 (kleinere Kommunen) einen Fahrplan vorzulegen, der zeigt, welche Gebiete künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden und wo dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe sinnvoller sind. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Wärmeplanung nicht mehr an Heizungspflichten gekoppelt: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist die 65-Prozent-Regel entfallen (Stand 28.09.2026). Der Plan bleibt aber wichtige Orientierung, ob ein Wärmenetz kommt oder eine Wärmepumpe die bessere Wahl ist. Vor einer Heizungsentscheidung lohnt ein Blick in den Wärmeplan der eigenen Gemeinde. Berlin hat seinen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen, er ist unverbindlich, zeigt aber in einer Wärmekarte mit Adresssuche, in welchem Versorgungsgebiet ein Grundstück liegt. In vielen Brandenburger Kommunen laufen die Planungen noch. Energie Optimiert ordnet die lokale Situation bei der Planung des Heizungstauschs ein (Ratgeber: Welche Heizung für den Altbau?).
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