Energieausweis & Recht
65-Prozent-Regel (seit Juli 2026 abgeschafft)
Die 65-Prozent-Regel verlangte von 2024 bis zum 28. Juli 2026, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist sie entfallen.
Auch: 65-Prozent-EE-Pflicht
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Die 65-Prozent-Regel (§ 71 des früheren Gebäudeenergiegesetzes) verlangte ab 2024, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien liefert. Im Bestand hing der Stichtag an der kommunalen Wärmeplanung. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) ist die Regel seit dem 29. Juli 2026 entfallen, ebenso die Kopplung an die Wärmeplanung und die Pflichtberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung. Eigentümer:innen wählen die Heizung jetzt frei aus zehn Optionen, von der Wärmepumpe bis zur Gasheizung. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss einen steigenden Bio-Anteil sicherstellen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (Stand 28.09.2026). Energie Optimiert zeigt im GEG-Nachweis, welche Heizlösung in Berlin oder Brandenburg langfristig passt.
Passende Leistung: GEG-Nachweis. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung.
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