Beratung & Förderung
Steuerbonus nach § 35c EStG
Der Steuerbonus nach § 35c EStG erlaubt Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude, 20 % der Kosten energetischer Einzelmaßnahmen über drei Jahre von der Steuerschuld abzuziehen, statt einen Zuschuss zu beantragen.
Auch: § 35c EStG, Steuerermäßigung Sanierung
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Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist eine Alternative zur Zuschussförderung für Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind. Über drei Jahre lassen sich 20 % der Kosten energetischer Einzelmaßnahmen von der Steuerschuld abziehen (7 %, 7 %, 6 %), maximal 40.000 € je Objekt. Das gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind (Stand 28.09.2026).
Voraussetzung ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster, in der Regel vom ausführenden Fachbetrieb. Begleiten oder beaufsichtigen wir die Maßnahme planerisch, stellen wir die Bescheinigung aus. Ausgeschlossen ist der Bonus, wenn für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden (Kumulierungsverbot). Welcher Weg günstiger ist, hängt von Förderquote und persönlicher Steuersituation ab. Dies ist keine Steuerberatung, die endgültige Entscheidung treffen Sie mit Ihrer Steuerberatung. Mehr dazu im Ratgeber Steuerbonus für Sanierung: 20 % über § 35c EStG absetzen.
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