Beratung & Förderung
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis belegt gegenüber dem BAFA nach Abschluss einer geförderten Einzelmaßnahme, dass die bewilligten Mittel zweckgemäß und wie beantragt verwendet wurden.
Auch: Nachweis der Mittelverwendung
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Der Verwendungsnachweis wird nach Abschluss einer geförderten BEG-Einzelmaßnahme beim BAFA eingereicht und belegt anhand von Rechnungen und dem technischen Projektnachweis (TPN) von Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Fachperson, dass die förderfähigen Kosten tatsächlich in der beantragten Höhe angefallen sind. Er muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten eingereicht werden (Stand 29.09.2026). Wird er zu spät eingereicht, entfällt der Anspruch auf Auszahlung; fehlende oder unvollständige Unterlagen verzögern die Auszahlung oder führen zur Kürzung des Zuschusses. Bei KfW-Förderungen übernimmt eine vergleichbare Funktion die Bestätigung nach Durchführung. Energie Optimiert erstellt den Verwendungsnachweis für Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg fristgerecht: Förderservice Einzelmaßnahmen.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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