Beratung & Förderung
Vorhabenbeginn
Der Vorhabenbeginn ist der förderrechtlich maßgebliche Zeitpunkt, ab dem eine Maßnahme als begonnen gilt, etwa durch einen Vertragsschluss ohne Förderbedingung mit einer Fachfirma, und darf bei den meisten Förderprogrammen nicht vor der Antragstellung liegen.
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Der Vorhabenbeginn entscheidet bei nahezu allen Förderprogrammen darüber, ob eine Maßnahme überhaupt förderfähig ist. Als Beginn gilt in der Regel der Vertragsschluss ohne Förderbedingung oder der Start der Arbeiten vor Ort, ein reiner Kostenvoranschlag zählt noch nicht dazu. Bei einer BEG-Einzelmaßnahme beim BAFA und beim Heizungstausch über die KfW muss bei Antragstellung sogar schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage steht. Wer dagegen ohne diese Bedingung unterschreibt, bevor der Antrag eingereicht ist, verliert den Anspruch auf die Förderung, auch nachträglich lässt sich das meist nicht heilen. Eine Notfall-Ausnahme gibt es auch bei einem Heizungsausfall nicht, die KfW fördert dann aber die Miete einer provisorischen Heizung ab Antragstellung für höchstens ein Jahr mit (Stand 28.09.2026). Vor jeder Beauftragung lohnt deshalb ein Blick auf die Reihenfolge: Eine erste Orientierung gibt der Förderrechner, Zeitplan und Verträge in Berlin und Brandenburg prüfen wir im Förderservice Einzelmaßnahmen.
Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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