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Energie Optimiert GbR
Strom & Photovoltaik 6 Min Aktualisiert: 12. Oktober 2026

Einspeisevergütung: Wie sie funktioniert und was Sie beachten müssen

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung, Degression und Anmeldung: Die Einspeisevergütung einfach erklärt, mit Fokus auf Eigenverbrauch in Berlin und Brandenburg.

Illustration zum Ratgeber: Einspeisevergütung: Wie sie funktioniert und was Sie beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einspeisevergütung ist gesetzlich festgelegt, für Neuanlagen sinkt der Satz seit Februar 2024 alle sechs Monate um 1 Prozent (Degression), mit dem EEG 2027 plant die Bundesregierung Änderungen für neue kleine Anlagen (noch nicht beschlossen, Stand 12.10.2026)
  • Zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wählen Betreiber:innen bei Anmeldung, ein späterer Wechsel ist möglich, aber geregelt
  • Wirtschaftlich meist entscheidender als die Vergütung ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil, weil selbst genutzter Strom den Netzbezug ersetzt
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Was die Einspeisevergütung ist
  2. 02 Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
  3. 03 Die Degression: Warum die Vergütung nicht konstant bleibt
  4. 04 Anmeldung: Marktstammdatenregister und Netzbetreiber
  5. 05 Warum Eigenverbrauch die Einspeisevergütung meist schlägt
  6. 06 Was das für Ihre Planung in Berlin und Brandenburg bedeutet
  7. 07 Fazit

Wer eine Photovoltaikanlage plant, stößt früh auf den Begriff Einspeisevergütung. Sie ist gesetzlich festgelegt und sorgte bisher für Planungssicherheit, für neue kleine Anlagen sind allerdings Änderungen geplant (siehe unten), ihre Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit wird aber oft überschätzt. Dieser Beitrag erklärt die Mechanik und ordnet ein, warum der Eigenverbrauch inzwischen meist der wichtigere Hebel ist.

Was die Einspeisevergütung ist

Die Einspeisevergütung ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, den Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom vom Netzbetreiber erhalten. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Satz wird bei Inbetriebnahme der Anlage für die gesetzlich vorgesehene Laufzeit festgeschrieben, spätere Anpassungen der Vergütung für Neuanlagen wirken sich auf bestehende Verträge nicht rückwirkend aus. Die jeweils aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur, sie unterscheiden sich nach Anlagengröße und danach, ob Voll- oder Überschusseinspeisung gewählt wird.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung

Bei der Anmeldung entscheiden Betreiber:innen zwischen zwei Modellen. Die Tabelle zeigt den Unterschied im Überblick.

ModellWie es funktioniertFür wen geeignet
VolleinspeisungDer gesamte erzeugte Strom fließt ins Netz, der Haushalt bezieht seinen Verbrauch separat aus dem NetzObjekte mit sehr großer Dachfläche im Verhältnis zum Verbrauch, reine Renditeanlagen
ÜberschusseinspeisungErzeugter Strom wird zuerst selbst verbraucht, nur der Überschuss geht ins NetzDie meisten Wohngebäude mit normalem Verbrauchsprofil

Für ein typisches Einfamilienhaus in Brandenburg oder eine Berliner Eigentumswohnung mit eigenem Dachanteil ist die Überschusseinspeisung in aller Regel die wirtschaftlichere Wahl, weil selbst verbrauchter Strom den teureren Netzbezug ersetzt. Ein Wechsel zwischen den Modellen ist möglich, unterliegt aber Fristen und sollte vorher durchgerechnet werden.

Die Degression: Warum die Vergütung nicht konstant bleibt

Die Höhe der Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen sinkt in regelmäßigen Schritten, dieser Mechanismus heißt Degression. Er soll den weiteren Zubau steuern und die Förderkosten begrenzen. Wichtig zu verstehen: Die Degression betrifft nur den Satz für neue Anlagen zum jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht die laufende Vergütung bereits angemeldeter Anlagen. Wer eine Anlage plant, sollte den aktuell gültigen Satz daher zum geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt bei der Bundesnetzagentur prüfen und nicht auf ältere Angaben aus Prospekten oder älteren Beiträgen vertrauen. Für neue Anlagen gilt außerdem: In Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung (§ 51 EEG), bei Anlagen unter 100 kW ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems.

Die Bundesregierung plant mit dem EEG 2027 Änderungen bei der Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen; Stand: noch nicht beschlossen (12.10.2026). Wer eine Anlage plant, sollte den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vor der Inbetriebnahme prüfen.

Anmeldung: Marktstammdatenregister und Netzbetreiber

Jede Photovoltaikanlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, unabhängig von der Anlagengröße. Parallel meldet sich die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an, der den Zählerwechsel veranlasst und die Vergütung abrechnet. Eine vollständige und fristgerechte Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass die Vergütung tatsächlich fließt. Fehler bei der Anmeldung, etwa eine falsche Leistungsangabe oder eine verspätete Registrierung, führen in der Praxis immer wieder zu Verzögerungen bei der ersten Auszahlung.

Warum Eigenverbrauch die Einspeisevergütung meist schlägt

Der Strompreis für Netzbezug liegt seit Jahren spürbar über der Einspeisevergütung, deshalb ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde wirtschaftlich mehr wert als eine eingespeiste. Wer den Eigenverbrauch erhöht, zum Beispiel durch ein angepasstes Nutzungsverhalten oder einen Batteriespeicher, verbessert die Wirtschaftlichkeit der Anlage oft deutlicher als durch die Wahl des vermeintlich günstigeren Einspeisemodells. Mehr zu dieser Rechnung und einer Beispielkalkulation finden Sie im Beitrag Lohnt sich Photovoltaik?. Besonders wirkungsvoll wird der Eigenverbrauch in Kombination mit einer Wärmepumpe, die tagsüber mit selbst erzeugtem Strom läuft.

Was das für Ihre Planung in Berlin und Brandenburg bedeutet

Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser in Brandenburg und für Berliner Eigentumswohnungen mit eigenem Dachanteil ist eine auf hohen Eigenverbrauch ausgelegte Anlage mit Überschusseinspeisung die wirtschaftlich sinnvollere Variante. Die konkrete Dimensionierung von Anlage und Speicher hängt vom individuellen Verbrauchsprofil ab und sollte herstellerneutral durchgerechnet werden, dafür ist eine Fachperson für Photovoltaik zuständig. Grundlagen dazu im Ratgeber Photovoltaik mit Speicher.

Fazit

Die Einspeisevergütung bietet bestehenden Anlagen Planungssicherheit, für neue kleine Anlagen plant die Bundesregierung mit dem EEG 2027 Änderungen (noch nicht beschlossen, Stand 12.10.2026). Ihre Höhe schwankt zudem durch die Degression und sollte vor jeder Anmeldung tagesaktuell bei der Bundesnetzagentur geprüft werden, Stand 2026, ohne Gewähr. Wichtiger für die Wirtschaftlichkeit ist in den meisten Fällen ein hoher Eigenverbrauch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Die jeweils aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur, gestaffelt nach Anlagengröße und Einspeiseart. Da sich die Sätze regelmäßig durch die gesetzliche Degression ändern, nennen wir hier bewusst keine Cent-Beträge, sondern verweisen auf die amtliche Quelle.
Muss ich die Einspeisevergütung selbst beantragen?
Die Anmeldung erfolgt über den Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Ist die Anlage dort korrekt registriert, rechnet der Netzbetreiber die Vergütung in der Regel automatisch ab.
Lohnt sich Volleinspeisung überhaupt noch?
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa von Dachfläche, Verbrauch und ob ein separater Zähler ohnehin sinnvoll ist. Für die meisten Wohngebäude in Berlin und Brandenburg ist die Überschusseinspeisung mit hohem Eigenverbrauch wirtschaftlich vorteilhafter.

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