Kommunale Wärmeplanung: Was sie für Berlin und Brandenburg bedeutet
Was die kommunale Wärmeplanung seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch bedeutet: keine Heizungsfristen mehr, aber wichtige Orientierung für Fernwärme oder Wärmepumpe in Berlin und Brandenburg.

Das Wichtigste in Kürze
- Die kommunale Wärmeplanung zeigt, ob ein Grundstück künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann
- Seit dem 29. Juli 2026 hängt keine Heizungspflicht mehr an der Wärmeplanung: Die 65-Prozent-Regel und ihre Stichtage sind mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) entfallen
- Die Kommunen müssen ihre Wärmepläne trotzdem erstellen: Berlin hat seinen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen, kleinere Brandenburger Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit
- Wer die Heizung jetzt austauschen will oder wegen eines Defekts muss, sollte die örtliche Planung kennen, um keine Fehlinvestition zu riskieren
Inhalt dieses Artikels
- 01 Was die kommunale Wärmeplanung ist
- 02 Was die Wärmeplanung für Ihre Heizungswahl bedeutet
- 03 Fristen für die Wärmepläne in Berlin und Brandenburg
- 04 Was Fernwärme-Ausbaugebiete für die Heizungswahl bedeuten
- 05 Handlungsempfehlung je nach Situation
- 06 Wärmeplanung als Teil des Heizungstauschkonzepts
Die kommunale Wärmeplanung ist eines der wenig bekannten, aber folgenreichen Instrumente der Wärmewende. Sie zeigt, ob in einem Gebiet künftig ein Wärmenetz ausgebaut wird. Bis Juli 2026 bestimmte sie über das Gebäudeenergiegesetz auch den Zeitpunkt, ab dem die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen griff. Diese Kopplung ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Für Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg lohnt sich der Blick auf die Planung der eigenen Kommune trotzdem, denn sie hilft bei der Frage, welche Heizung langfristig passt (Stand 28.09.2026).
Was die kommunale Wärmeplanung ist
Die kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden analysieren, wie die Wärmeversorgung auf ihrem Gebiet langfristig klimafreundlich organisiert werden kann. Ergebnis ist eine Karte mit möglichen Wärmenetzausbaugebieten, Gebieten für Wasserstoffnetze und Flächen, in denen voraussichtlich dezentrale Lösungen wie einzelne Wärmepumpen dominieren werden. Die Planung selbst verpflichtet niemanden zu einer konkreten Heizungsart, und seit dem 29. Juli 2026 knüpft das GModG auch keine Fristen mehr daran.
Was die Wärmeplanung für Ihre Heizungswahl bedeutet
Bis zum 28. Juli 2026 verlangte die 65-Prozent-Regel nach Paragraf 71 GEG, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, und ihr Beginn im Bestand hing an der Wärmeplanung. Diese Regel ist weggefallen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt freie Heizungswahl: Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Hybrid, Solarthermie oder auch eine neue Gas- oder Ölheizung. Wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss allerdings ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil nutzen, beginnend mit 10 Prozent. Die Wärmeplanung ist damit kein Taktgeber für Pflichten mehr, sondern eine Orientierung, ob sich das Warten auf ein Wärmenetz lohnt.
Fristen für die Wärmepläne in Berlin und Brandenburg
Die Pflicht, einen Wärmeplan aufzustellen, trifft Länder und Kommunen, nicht die Eigentümer:innen. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden mussten ihn bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Berlin fällt als Millionenstadt in die erste Gruppe und hat die Frist eingehalten: Der Senat hat den gesamtstädtischen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Viele Brandenburger Städte und Gemeinden liegen unter der Einwohnerschwelle.
| Situation | Frist Wärmeplan (§ 4 WPG) | Beispiel |
|---|---|---|
| Großstadt über 100.000 Einwohnende | 30. Juni 2026 | Berlin, Potsdam |
| Kleinere Kommune bis 100.000 | 30. Juni 2028 | viele Brandenburger Gemeinden |
| Bestehende, funktionierende Heizung | keine Pflicht aus dem Wärmeplan | gesamtes Gebiet |
Diese Angaben sind eine Orientierung (Stand 28.09.2026, ohne Gewähr). Ob Ihre Kommune ihren Plan schon veröffentlicht hat und was er für Ihr Grundstück vorsieht, hängt von der jeweiligen Planung ab. In Berlin zeigt die Wärmekarte des Senats per Adresssuche, in welchem Wärmeversorgungsgebiet ein Grundstück liegt. Der Berliner Wärmeplan ist für Eigentümer:innen nicht unmittelbar verbindlich, er dient als Orientierung.
Was Fernwärme-Ausbaugebiete für die Heizungswahl bedeuten
Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, das der Wärmeplan als Wärmenetzgebiet einstuft (in Berlin: Bestand oder Erschließungsperspektive), kann sich der spätere Anschluss an ein Fernwärme- oder Nahwärmenetz als wirtschaftlich sinnvollste Lösung erweisen, besonders in dicht bebauten Berliner Kiezen mit ohnehin vorhandener Netzinfrastruktur. Sicher ist ein Netz damit nicht, und aus dem Berliner Wärmeplan folgt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Wer hier kurzfristig in eine große dezentrale Anlage investiert, riskiert eine Fehlinvestition, wenn kurze Zeit später der Netzanschluss verfügbar wird. Außerhalb solcher Gebiete, etwa in weiten Teilen des Brandenburger Umlands mit Einzelbebauung, ist ein Netzanschluss meist nicht realistisch, dort führt der Weg häufiger über eine Wärmepumpe. Ein vorab durchgeführter hydraulischer Abgleich und eine saubere Auslegung sichern in beiden Fällen den wirtschaftlichen Betrieb der neuen Anlage.
Handlungsempfehlung je nach Situation
Steht die Heizung noch nicht unmittelbar zur Disposition, lohnt es sich, die Wärmeplanung der eigenen Kommune zu beobachten und die Investition zeitlich darauf abzustimmen. Wer dagegen jetzt vor einem Ausfall der Heizung steht, kann nicht auf den Abschluss der Wärmeplanung warten. Seit dem 29. Juli 2026 dürfen Sie in diesem Fall jede zulässige Heizung einbauen, auch übergangsweise eine gemietete Anlage, bis die dauerhafte Lösung steht. Wird die dauerhafte Heizung über die KfW gefördert, kann die Miete einer provisorischen Heizung ab Antragstellung für höchstens ein Jahr mitgefördert werden; der Antrag muss trotzdem vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. In beiden Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige fachliche Einordnung, damit weder eine überstürzte noch eine zu spät geplante Entscheidung fällt.
| Situation | Empfohlenes Vorgehen |
|---|---|
| Heizung funktioniert noch, Planung offen | Wärmeplanung der Kommune beobachten, Entscheidung vorbereiten |
| Heizung ist defekt oder ausgefallen | Übergangslösung prüfen, parallel dauerhafte Anlage planen |
| Grundstück in Wärmenetzgebiet (Berlin: Bestand oder Erschließungsperspektive) | Vorfristigen Anschluss klären, Investition zeitlich abstimmen |
| Grundstück außerhalb möglicher Netzgebiete | Dezentrale Lösung wie Wärmepumpe direkt planen |
Wärmeplanung als Teil des Heizungstauschkonzepts
Ein tragfähiges Heizungstauschkonzept berücksichtigt neben Gebäudehülle und Heizlast auch den Stand der örtlichen Wärmeplanung, damit die neue Anlage weder zu früh noch am falschen Netz vorbei geplant wird. Welche Heizungsoptionen infrage kommen, zeigt der Ratgeber Welche Heizung für den Altbau? Gerade weil sich Berlin und Brandenburg beim Stand der Planung deutlich unterscheiden, lohnt sich eine Einordnung, die auf die konkrete Adresse und Kommune abgestimmt ist. Über eine kurze Anfrage zu Ihrer Adresse klären wir, was die Wärmeplanung für Ihr Grundstück vorsieht und welche Heizungsoption dazu passt.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Angaben dienen der Orientierung, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Muss ich als Eigentümer:in selbst etwas zur Wärmeplanung beitragen?
Was, wenn meine Kommune noch keinen Wärmeplan veröffentlicht hat?
Bindet mich die Wärmeplanung an eine bestimmte Heizungsart?
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Fachlich geprüft von Firas Hassan dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte, Energie Optimiert GbR, Berlin und Brandenburg