Energieausweis & Recht
EnEV (Vorgänger des GEG)
Die Energieeinsparverordnung war bis 2020 das zentrale deutsche Regelwerk für energetische Mindeststandards und wurde durch das GEG abgelöst.
Auch: Energieeinsparverordnung
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Die EnEV (Energieeinsparverordnung) regelte von 2002 bis Oktober 2020 die energetischen Mindestanforderungen an Gebäude in Deutschland, unter anderem zu Dämmstandards, Anlagentechnik und Energieausweisen. Zum 1. November 2020 wurde sie gemeinsam mit dem Energieeinsparungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt und abgelöst, das seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt. Für Bestandsimmobilien taucht die EnEV heute noch auf, wenn ein älterer Energieausweis vor November 2020 ausgestellt wurde: Er bleibt für seine reguläre Gültigkeitsdauer von 10 Jahren gültig, auch wenn inzwischen das GModG gilt. Bei energetischen Fragen zu Gebäuden, für die noch EnEV-Standards herangezogen werden, empfiehlt sich meist ein neuer Bedarfsausweis nach aktuellem GModG. Energie Optimiert erstellt aktuelle Energieausweise nach GModG für Berlin und Brandenburg.
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