Beratung & Förderung
iSFP-Bonus
Der iSFP-Bonus erhöht die BAFA-Förderung energetischer Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist. Seit 21.07.2026 gilt er nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (eine Wohneinheit).
Auch: Sanierungsfahrplan-Bonus
Der iSFP-Bonus honoriert Eigentümer:innen, die ihre Sanierung planvoll statt punktuell angehen. Wird eine BEG-Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, gibt es beim BAFA 5 Prozentpunkte mehr als die Grundförderung von 15 %. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus aber erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten in einem Antrag und nur auf den Betrag darüber (bei einer Wohneinheit, im Mehrfamilienhaus höhere Schwelle). Beispiel: 40.000 Euro Dämmung ergeben 15 % auf 40.000 Euro plus 5 % auf 10.000 Euro, zusammen 6.500 Euro (Beispielwert). Zugleich steigt die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Der Bonus gilt nicht für den Heizungstausch über die KfW, und der iSFP darf höchstens 15 Jahre alt sein (Stand 28.09.2026). Energie Optimiert erstellt den passenden iSFP für Eigentümer:innen in Berlin und Brandenburg: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
Passende Leistung: Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP). Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.
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