Energieausweis & Recht
Wärmeschutznachweis
Der Wärmeschutznachweis belegt rechnerisch, dass ein Gebäude die Mindestanforderungen an Wärmedämmung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) und DIN 4108 einhält, oft ergänzt um den sommerlichen Wärmeschutz.
Auch: Wärmeschutznachweis nach DIN 4108
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Der Wärmeschutznachweis belegt rechnerisch, dass die Bauteile eines Gebäudes, wie Wände, Dach und Fenster, die Mindestanforderungen an Wärmedämmung nach GModG und DIN 4108 einhalten. Grundlage sind die U-Werte der einzelnen Bauteile im Vergleich zu den zulässigen Höchstwerten, ergänzt oft um den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. In vielen Bundesländern, auch in Berlin und Brandenburg, ist der Wärmeschutznachweis Teil der bauordnungsrechtlichen Unterlagen und wird bei der Bauantragsprüfung verlangt, unabhängig vom Energieausweis für Verkauf oder Vermietung. Fehlt der Nachweis oder ist er fehlerhaft, kann die Baugenehmigung verzögert werden. Energie Optimiert erstellt den Nachweis im Rahmen des GEG-Nachweises.
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