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Energie Optimiert GbR
Förderung 6 Min Aktualisiert: 28. September 2026

Regionale Förderung: Was IBB und ILB zusätzlich zu KfW und BAFA bieten

Wie die Landesförderbanken IBB in Berlin und ILB in Brandenburg die bundesweite BEG ergänzen, und worauf Eigentümer bei der Kombination achten sollten.

Illustration zum Ratgeber: Regionale Förderung: Was IBB und ILB zusätzlich zu KfW und BAFA bieten

Das Wichtigste in Kürze

  • Basis ist immer die bundesweite BEG über BAFA und KfW, Landesprogramme kommen ergänzend hinzu
  • In Berlin bietet die IBB unter anderem das Programm SolarPLUS für Stromspeicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage, Zählerschränke und denkmalgerechte PV
  • In Brandenburg richtet sich die ILB vor allem an Unternehmen, Kommunen und Wohnungswirtschaft, für Selbstnutzende gibt es daneben die Wohneigentumsförderung mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Zwei Ebenen, die zusammenspielen
  2. 02 Was die IBB in Berlin zusätzlich bietet
  3. 03 Was die ILB in Brandenburg zusätzlich bietet
  4. 04 Warum die Kombination geprüft werden muss
  5. 05 Praxisbezug für Berlin und Brandenburg
  6. 06 Fazit

Wer nur auf KfW und BAFA schaut, sieht in Berlin und Brandenburg nicht das ganze Bild. Neben der bundesweiten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es Landesprogramme, die einzelne Bausteine zusätzlich unterstützen können. Dieser Ratgeber ordnet ein, was die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) grundsätzlich leisten und wie sich das Zusammenspiel mit der Bundesebene organisieren lässt.

Zwei Ebenen, die zusammenspielen

Die Förderlandschaft besteht immer aus zwei Schichten: der bundesweiten BEG als Basis und den Landesprogrammen als möglicher Ergänzung. Für die Gebäudehülle und die Anlagentechnik gilt über das BAFA eine Basisförderung von 15 Prozent, mit iSFP-Bonus kommen 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher) hinzu. Der Heizungstausch wird über die KfW mit 30 Prozent gefördert, mit Einkommensbonus bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent (Stand 28.09.2026). Diese Bundessätze gelten unverändert in Berlin und Brandenburg, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Landesförderung greift.

EbeneTrägerTypischer Schwerpunkt
Bundesweite BasisBAFA und KfW (BEG)Einzelmaßnahmen, Heizungstausch, Effizienzhaus
Landesförderung BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)unter anderem Stromspeicher zusammen mit neuer PV-Anlage (SolarPLUS), Zinsverbilligung für Vermieter:innen
Landesförderung BrandenburgInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft; für Selbstnutzende Wohneigentumsförderung

Was die IBB in Berlin zusätzlich bietet

In Berlin ergänzt die IBB die Bundesförderung um eigene Landesprogramme. Dazu zählt unter anderem SolarPLUS, ein Programm rund um Solarstrom, das Stromspeicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage, Zählerschränke und denkmalgerechte PV-Anlagen bezuschusst. Speicher werden nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert, Steckersolargeräte werden nicht mehr neu gefördert, und die Richtlinie gilt bis 31.12.2026 (Stand 28.09.2026). Vermieter:innen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften können den KfW-Sanierungskredit 261 über die IBB zusätzlich um bis zu 0,6 Prozentpunkte pro Jahr zinsverbilligen lassen, selbstnutzende Eigentümer:innen beantragen den KfW-Kredit 261 über ihre Hausbank und können ergänzend ein Modernisierungsdarlehen der IBB nutzen. Details dazu und weitere Hintergründe zum Berliner Bestand finden sich auf unserer Seite Förderung in Berlin. Wichtig für Eigentümer von Gründerzeitaltbauten: Denkmal- oder Milieuschutz kann Eingriffe an der Fassade einschränken, dann rücken Innendämmung, Fenster und Anlagentechnik stärker in den Fokus, auch bei der Landesförderung.

Was die ILB in Brandenburg zusätzlich bietet

In Brandenburg liegt der Schwerpunkt der ILB-Programme stärker auf Unternehmen, Kommunen und der Wohnungswirtschaft, etwa für Klimaschutz und energetische Sanierung im größeren Maßstab. Für selbstnutzende Eigentümer:innen gibt es daneben die Wohneigentumsförderung: Bei einer Modernisierung sind 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro Darlehen, 20 Jahre zinsfrei möglich, gebunden an Einkommensgrenzen, bei zwei Personen bis 52.000 Euro anrechenbares Jahreseinkommen, je Kind 15.600 Euro mehr (doppelte Grenze nach § 22 BbgWoFG), und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Richtlinie gültig bis Ende 2028, Stand 29.09.2026, ohne Gewähr). Für private Einfamilienhäuser im Brandenburger Umland bleibt die bundesweite BEG trotzdem der zentrale Hebel, die Landesmittel kommen dort hinzu, wo die Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr zum regionalen Kontext, etwa zur Wärmepumpe im ländlichen Raum, steht auf unserer Seite Förderung in Brandenburg.

Warum die Kombination geprüft werden muss

Bundes- und Landesförderung dürfen sich grundsätzlich ergänzen, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Wer ein Programm falsch zuordnet oder die Reihenfolge missachtet, riskiert im schlimmsten Fall den gesamten Anspruch. Deshalb lohnt sich vor dem ersten Antrag ein Blick auf alle infrage kommenden Programme, nicht nur auf das bekannteste.

PrüfschrittZiel
Bundesprogramm identifizierenBasis über BAFA oder KfW beantragen
Landesprogramm prüfenmögliche Ergänzung in Berlin oder Brandenburg finden
Kumulierung klären60-Prozent-Grenze und ausgeschlossene Kombinationen prüfen
Reihenfolge festlegenAntrag immer vor Vorhabenbeginn stellen

Praxisbezug für Berlin und Brandenburg

Der Gebäudebestand der beiden Bundesländer unterscheidet sich deutlich: In Berlin liegt der Großteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Gründerzeitaltbauten, in Brandenburg sind 87,0 Prozent der Wohngebäude Ein- und Zweifamilienhäuser (Ende 2025), oft freistehend im ländlichen Raum. Diese Unterschiede spiegeln sich auch in den Landesprogrammen wider, weshalb eine pauschale Empfehlung selten passt. Eine belastbare Einschätzung braucht immer den Blick auf das konkrete Gebäude, etwa im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans.

Fazit

IBB und ILB können die bundesweite BEG sinnvoll ergänzen, ersetzen sie aber nicht. Alle genannten Fördersätze und Programme sind Orientierungswerte zum Stand 28.09.2026, ohne Gewähr, und ändern sich regelmäßig. Wer wissen möchte, welche Kombination für das eigene Gebäude in Berlin oder Brandenburg infrage kommt, findet Details bei der Förderung in Berlin und der Förderung in Brandenburg oder fragt die passende Kombination an.

Häufige Fragen

Ersetzt die Landesförderung die Bundesförderung?
Nein. Die bundesweite BEG über BAFA und KfW bleibt in beiden Bundesländern die Basis. IBB und ILB können sie in bestimmten Bereichen ergänzen, ersetzen sie aber nicht.
Darf ich Bund und Land gleichzeitig nutzen?
Häufig ja, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Einzelne Kombinationen sind ausgeschlossen, etwa die BEG mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme, deshalb prüfen wir die Kombination vor dem Antrag.
Gilt das auch für Nichtwohngebäude?
Ja, sowohl IBB als auch ILB richten sich mit Teilen ihres Angebots auch an Unternehmen und Kommunen. Welches Programm passt, hängt vom Gebäudetyp und vom Vorhaben ab.

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