Klimafreundlicher Neubau (KFN): Förderung und Anforderungen
KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau erklärt: die drei Förderstufen Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklusanforderung und mit QNG-Siegel sowie der Weg zum Kredit über die Hausbank in Berlin und Brandenburg.

Das Wichtigste in Kürze
- Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau fördert Neubauten als zinsverbilligten Kredit über die Hausbank, einen Tilgungszuschuss gibt es hier nicht
- Es gibt drei Förderstufen: Effizienzhaus 55, Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklusanforderung) und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel
- Die beiden unteren Stufen bringen bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohnung, die Stufe mit QNG-Siegel bis zu 150.000 Euro
- Öl- und Gasheizungen sind in allen Stufen ausgeschlossen, der Antrag muss vor Baubeginn über die Hausbank gestellt werden
- Eine dena-gelistete Fachperson für Energieeffizienz muss eingebunden werden und erstellt die Bestätigungen für Antrag und Auszahlung
Inhalt dieses Artikels
- 01 Was hinter dem Programm steckt
- 02 Drei Förderstufen: von Effizienzhaus 55 bis QNG
- 03 Anforderung 1: Effizienzhaus 40
- 04 Anforderung 2: der Lebenszyklus
- 05 Die QNG-Stufe: wann sich der Mehraufwand lohnt
- 06 Kredit über die Hausbank: so läuft der Antrag
- 07 Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- 08 Begleitung in Berlin und Brandenburg
Wer in Berlin oder Brandenburg neu baut, kommt an einem Programm kaum vorbei: dem Klimafreundlichen Neubau (KFN) der KfW. Es ist die zentrale Neubauförderung des Bundes und funktioniert anders als die bekannten Sanierungsprogramme. Statt eines Zuschusses gibt es einen zinsverbilligten Kredit, und statt einzelner Bauteilanforderungen zählt das Gesamtsystem: Effizienzhaus 55 oder 40, je nach Stufe ein Nachweis über die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus und, in der höchsten Stufe, das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Dieser Ratgeber erklärt die Anforderungen, die drei Förderstufen und den Weg zum Kredit über die Hausbank.
Was hinter dem Programm steckt
Der Klimafreundliche Neubau ersetzt die frühere Effizienzhaus-Neubauförderung und verschiebt den Fokus: Nicht mehr allein der Energiebedarf im Betrieb entscheidet, sondern die Klimawirkung des Gebäudes über seine gesamte Lebensdauer, vom Baustoff bis zum Rückbau. Für Wohngebäude läuft die Förderung über die KfW, beantragt wird sie als Kredit über die eigene Hausbank. Es gibt eigene Programmvarianten für private Selbstnutzer und für andere Investoren wie Bauträger oder Wohnungsunternehmen, außerdem eine Parallele für Nichtwohngebäude.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Der Fördervorteil liegt im Zinssatz. Einen Tilgungszuschuss, wie ihn die Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 kennt, sieht das Neubauprogramm nicht vor. Ob sich das rechnet, hängt vom Abstand zwischen KfW-Zins und Marktzins ab, und dieser Abstand schwankt. Kreditobergrenzen und Konditionen hat die KfW seit Programmstart mehrfach angepasst. Derzeit gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohnung, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 Euro (Stand 28.09.2026). Die Zinsen prüfen wir vor jedem Antrag tagesaktuell.
Drei Förderstufen: von Effizienzhaus 55 bis QNG
Das Programm kennt drei Stufen mit aufsteigenden Anforderungen. Neu hinzugekommen ist die Einstiegsstufe Effizienzhaus 55.
| Merkmal | Effizienzhaus 55 Wohngebäude | Klimafreundliches Wohngebäude | mit QNG-Siegel |
|---|---|---|---|
| Effizienzstandard | Effizienzhaus 55 | Effizienzhaus 40 | Effizienzhaus 40 |
| Lebenszyklusnachweis | nicht erforderlich | Treibhausgas-Anforderung des QNG-PLUS einhalten | in der Zertifizierung enthalten |
| QNG-Siegel | nicht erforderlich | nicht erforderlich | QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erforderlich |
| Ausgeschlossene Heizung | Öl und Gas | Öl, Gas und Biomasse | Öl, Gas und Biomasse |
| Besonderheit | gültige Baugenehmigung bei Antrag | keine | Zertifizierung zusätzlich förderfähig |
| Kredit je Wohnung | bis 100.000 € | bis 100.000 € | bis 150.000 € |
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude ist für viele Ein- und Zweifamilienhäuser der realistische Weg: Sie verlangt eine saubere Bilanzierung, aber keine Zertifizierung durch Dritte. Die Stufe Effizienzhaus 55 senkt die Hürde weiter, bringt aber keinen höheren Kreditrahmen. Die QNG-Stufe lohnt vor allem dort, wo der höhere Kreditrahmen wirklich gebraucht wird oder das Siegel ohnehin angestrebt wird, etwa aus Vermarktungsgründen im Geschosswohnungsbau.
Anforderung 1: Effizienzhaus 40
Das Effizienzhaus 40 ist der anspruchsvollste geförderte Neubaustandard: Das Gebäude darf höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes aufweisen, zusätzlich gelten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz der Hülle. Erreicht wird das über das Zusammenspiel von sehr guter Dämmung, wärmebrückenarmer Konstruktion, Luftdichtheit, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und einem effizienten Wärmeerzeuger.
Der Nachweis wird rechnerisch geführt und muss zum tatsächlich gebauten Gebäude passen. Er ist eng verwandt mit dem GEG-Nachweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG), der für den Bauantrag ohnehin gebraucht wird: Wer beides aus einer Hand plant, bezahlt die Bilanzierung nicht doppelt und vermeidet Widersprüche zwischen Bauantrag und Förderantrag. Welche Stufen es insgesamt gibt und wie sie sich unterscheiden, zeigt der Ratgeber Effizienzhaus-Stufen erklärt.
Anforderung 2: der Lebenszyklus
Neu gegenüber der alten Förderlogik ist die zweite Bedingung: Schon die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude verlangt den Nachweis, dass die Treibhausgasemissionen des Gebäudes über den Lebenszyklus einen Grenzwert nicht überschreiten. Grundlage ist eine Gebäudeökobilanz, die neben der Betriebsenergie auch die graue Energie der Baustoffe erfasst: Herstellung, Austauschzyklen und Entsorgung.
Das hat praktische Folgen für die Planung. Bauweise und Materialwahl entscheiden mit über die Förderfähigkeit, nicht erst der Heizungstyp. Eine massive Bauweise mit emissionsintensiven Baustoffen kann den Grenzwert reißen, obwohl das Gebäude im Betrieb sparsam ist. Deshalb gehört die Ökobilanz an den Anfang der Planung, nicht ans Ende: Nur dann lassen sich Konstruktion und Dämmstoffe noch ohne Mehrkosten umsteuern.
Die QNG-Stufe: wann sich der Mehraufwand lohnt
Für die höchste Förderstufe muss das Gebäude das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Stufe QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erreichen. Das Siegel wird nicht von der KfW vergeben, sondern über akkreditierte Zertifizierungsstellen auf Basis anerkannter Bewertungssysteme. Neben der Ökobilanz kommen dann weitere Anforderungen hinzu, etwa zur Schadstoffvermeidung in Bauprodukten und zu nachhaltiger Materialherkunft.
Die Zertifizierung kostet Geld und Planungsdisziplin, bringt aber den größeren Kreditrahmen und ein belastbares Qualitätsdokument für Vermarktung und Werterhalt. Als Faustregel gilt: Je mehr Wohneinheiten ein Vorhaben hat, desto eher rechnet sich das Siegel, weil sich der Zertifizierungsaufwand auf viele Einheiten verteilt. Was das Siegel im Detail verlangt und wie der Zertifizierungsweg aussieht, erklärt der Ratgeber QNG-Siegel.
Kredit über die Hausbank: so läuft der Antrag
Der KFN-Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, die den Kredit durchleitet. Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge:
- Eine dena-gelistete Fachperson, ein Energieeffizienz-Experte, plant den Effizienzhaus-Standard und die Lebenszyklusanforderung und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Mit dieser Bestätigung beantragt die Hausbank den Kredit bei der KfW, und zwar vor dem Vorhabenbeginn. Als Beginn zählt in der Regel der Abschluss eines Bauvertrags ohne aufschiebende Bedingung, nicht die Planung und nicht der Grundstückskauf. Verträge mit aufschiebender Bedingung dürfen Sie schon vorher schließen, gebaut wird erst nach der Antragstellung.
- Nach der Kreditzusage wird gebaut; ein Start nach dem Antrag, aber vor der Zusage erfolgt auf eigenes Risiko. Die Fachperson begleitet die Umsetzung, prüft die förderrelevanten Details und dokumentiert Abweichungen.
- Nach Fertigstellung bestätigt sie mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD), dass das Gebäude die Anforderungen tatsächlich erfüllt. In der QNG-Stufe kommt der Nachweis der Zertifizierungsstelle hinzu.
Die Einbindung der Fachperson ist keine Empfehlung, sondern Programmvoraussetzung. Ihre Kosten für Fachplanung und Baubegleitung zählen in der Regel zu den förderfähigen Kosten des Vorhabens.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Drei Fehler sehen wir in der Praxis immer wieder. Erstens der zu frühe Vertragsabschluss: Wer den Bauvertrag ohne aufschiebende Bedingung vor dem Antrag unterschreibt, verliert den Anspruch komplett. Eine nachträglich eingefügte Bedingung hilft nicht. Zweitens die zu späte Ökobilanz: Wird sie erst nach der Entwurfsplanung gerechnet und der Grenzwert verfehlt, sind Umplanungen teuer oder unmöglich. Drittens der Widerspruch zwischen Planung und Ausführung: Jeder Produktwechsel auf der Baustelle, vom Fenster bis zum Dämmstoff, muss gegen den Effizienzhaus-Nachweis und die Bilanz geprüft werden, sonst platzt die Bestätigung nach Durchführung. Eine konsequente Baubegleitung ist deshalb keine Kür, sondern Risikoabsicherung für eine sechsstellige Finanzierung.
Begleitung in Berlin und Brandenburg
Wir begleiten Neubauvorhaben in Berlin und Brandenburg dena-gelistet von der Stufenwahl bis zur Bestätigung nach Durchführung: Effizienzhaus-Planung, Abstimmung mit Ökobilanz und Hausbank und, wenn gewünscht, die Koordination der QNG-Zertifizierung. Zur Einordnung unserer Konditionen: Die Fachplanung und Baubegleitung für die Effizienzhaus-Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses bieten wir zum Festpreis von 4.900 Euro an, für Neubauvorhaben und Mehrfamilienhäuser nennen wir den Festpreis nach dem Erstgespräch. Beim Neubau prüfen wir, in welchem Umfang das Honorar in die förderfähigen Kosten des KFN-Kredits einfließt. Den GEG-Nachweis für den Bauantrag erstellen wir ab 690 Euro zum Festpreis. In Berlin gilt für Neubauten außerdem das Solargesetz: Die Solarpflicht gilt seit 2023 für Neubauten, mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche müssen mit Photovoltaik belegt werden, Solarthermie kann angerechnet werden (Solargesetz Berlin vom 5. Juli 2021, Stand 29.09.2026). Welche Landesprogramme von IBB und ILB sich ergänzend nutzen lassen, zeigt der Überblick Förderung in Berlin und Brandenburg.
Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Programmkonditionen, Grenzwerte und Kreditrahmen ändern sich, wir prüfen sie vor jedem Antrag tagesaktuell.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kredit beim Klimafreundlichen Neubau?
Gibt es beim KFN einen Tilgungszuschuss?
Brauche ich für die Förderung zwingend das QNG-Siegel?
Welche Heizung ist im Klimafreundlichen Neubau zulässig?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Lässt sich der KFN-Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Passende Leistung: GEG-Nachweis. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung.
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Fachlich geprüft von Firas Hassan dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte, Energie Optimiert GbR, Berlin und Brandenburg