Zum Inhalt springen
Energie Optimiert GbR
Förderung 8 Min Aktualisiert: 28. September 2026

Klimafreundlicher Neubau (KFN): Förderung und Anforderungen

KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau erklärt: die drei Förderstufen Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklusanforderung und mit QNG-Siegel sowie der Weg zum Kredit über die Hausbank in Berlin und Brandenburg.

Illustration zum Ratgeber: Klimafreundlicher Neubau (KFN): Förderung und Anforderungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau fördert Neubauten als zinsverbilligten Kredit über die Hausbank, einen Tilgungszuschuss gibt es hier nicht
  • Es gibt drei Förderstufen: Effizienzhaus 55, Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklusanforderung) und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel
  • Die beiden unteren Stufen bringen bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohnung, die Stufe mit QNG-Siegel bis zu 150.000 Euro
  • Öl- und Gasheizungen sind in allen Stufen ausgeschlossen, der Antrag muss vor Baubeginn über die Hausbank gestellt werden
  • Eine dena-gelistete Fachperson für Energieeffizienz muss eingebunden werden und erstellt die Bestätigungen für Antrag und Auszahlung
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Was hinter dem Programm steckt
  2. 02 Drei Förderstufen: von Effizienzhaus 55 bis QNG
  3. 03 Anforderung 1: Effizienzhaus 40
  4. 04 Anforderung 2: der Lebenszyklus
  5. 05 Die QNG-Stufe: wann sich der Mehraufwand lohnt
  6. 06 Kredit über die Hausbank: so läuft der Antrag
  7. 07 Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
  8. 08 Begleitung in Berlin und Brandenburg

Wer in Berlin oder Brandenburg neu baut, kommt an einem Programm kaum vorbei: dem Klimafreundlichen Neubau (KFN) der KfW. Es ist die zentrale Neubauförderung des Bundes und funktioniert anders als die bekannten Sanierungsprogramme. Statt eines Zuschusses gibt es einen zinsverbilligten Kredit, und statt einzelner Bauteilanforderungen zählt das Gesamtsystem: Effizienzhaus 55 oder 40, je nach Stufe ein Nachweis über die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus und, in der höchsten Stufe, das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Dieser Ratgeber erklärt die Anforderungen, die drei Förderstufen und den Weg zum Kredit über die Hausbank.

Was hinter dem Programm steckt

Der Klimafreundliche Neubau ersetzt die frühere Effizienzhaus-Neubauförderung und verschiebt den Fokus: Nicht mehr allein der Energiebedarf im Betrieb entscheidet, sondern die Klimawirkung des Gebäudes über seine gesamte Lebensdauer, vom Baustoff bis zum Rückbau. Für Wohngebäude läuft die Förderung über die KfW, beantragt wird sie als Kredit über die eigene Hausbank. Es gibt eigene Programmvarianten für private Selbstnutzer und für andere Investoren wie Bauträger oder Wohnungsunternehmen, außerdem eine Parallele für Nichtwohngebäude.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Der Fördervorteil liegt im Zinssatz. Einen Tilgungszuschuss, wie ihn die Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 kennt, sieht das Neubauprogramm nicht vor. Ob sich das rechnet, hängt vom Abstand zwischen KfW-Zins und Marktzins ab, und dieser Abstand schwankt. Kreditobergrenzen und Konditionen hat die KfW seit Programmstart mehrfach angepasst. Derzeit gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohnung, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 Euro (Stand 28.09.2026). Die Zinsen prüfen wir vor jedem Antrag tagesaktuell.

Drei Förderstufen: von Effizienzhaus 55 bis QNG

Das Programm kennt drei Stufen mit aufsteigenden Anforderungen. Neu hinzugekommen ist die Einstiegsstufe Effizienzhaus 55.

MerkmalEffizienzhaus 55 WohngebäudeKlimafreundliches Wohngebäudemit QNG-Siegel
EffizienzstandardEffizienzhaus 55Effizienzhaus 40Effizienzhaus 40
Lebenszyklusnachweisnicht erforderlichTreibhausgas-Anforderung des QNG-PLUS einhaltenin der Zertifizierung enthalten
QNG-Siegelnicht erforderlichnicht erforderlichQNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erforderlich
Ausgeschlossene HeizungÖl und GasÖl, Gas und BiomasseÖl, Gas und Biomasse
Besonderheitgültige Baugenehmigung bei AntragkeineZertifizierung zusätzlich förderfähig
Kredit je Wohnungbis 100.000 €bis 100.000 €bis 150.000 €

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude ist für viele Ein- und Zweifamilienhäuser der realistische Weg: Sie verlangt eine saubere Bilanzierung, aber keine Zertifizierung durch Dritte. Die Stufe Effizienzhaus 55 senkt die Hürde weiter, bringt aber keinen höheren Kreditrahmen. Die QNG-Stufe lohnt vor allem dort, wo der höhere Kreditrahmen wirklich gebraucht wird oder das Siegel ohnehin angestrebt wird, etwa aus Vermarktungsgründen im Geschosswohnungsbau.

Anforderung 1: Effizienzhaus 40

Das Effizienzhaus 40 ist der anspruchsvollste geförderte Neubaustandard: Das Gebäude darf höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes aufweisen, zusätzlich gelten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz der Hülle. Erreicht wird das über das Zusammenspiel von sehr guter Dämmung, wärmebrückenarmer Konstruktion, Luftdichtheit, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und einem effizienten Wärmeerzeuger.

Der Nachweis wird rechnerisch geführt und muss zum tatsächlich gebauten Gebäude passen. Er ist eng verwandt mit dem GEG-Nachweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG), der für den Bauantrag ohnehin gebraucht wird: Wer beides aus einer Hand plant, bezahlt die Bilanzierung nicht doppelt und vermeidet Widersprüche zwischen Bauantrag und Förderantrag. Welche Stufen es insgesamt gibt und wie sie sich unterscheiden, zeigt der Ratgeber Effizienzhaus-Stufen erklärt.

Anforderung 2: der Lebenszyklus

Neu gegenüber der alten Förderlogik ist die zweite Bedingung: Schon die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude verlangt den Nachweis, dass die Treibhausgasemissionen des Gebäudes über den Lebenszyklus einen Grenzwert nicht überschreiten. Grundlage ist eine Gebäudeökobilanz, die neben der Betriebsenergie auch die graue Energie der Baustoffe erfasst: Herstellung, Austauschzyklen und Entsorgung.

Das hat praktische Folgen für die Planung. Bauweise und Materialwahl entscheiden mit über die Förderfähigkeit, nicht erst der Heizungstyp. Eine massive Bauweise mit emissionsintensiven Baustoffen kann den Grenzwert reißen, obwohl das Gebäude im Betrieb sparsam ist. Deshalb gehört die Ökobilanz an den Anfang der Planung, nicht ans Ende: Nur dann lassen sich Konstruktion und Dämmstoffe noch ohne Mehrkosten umsteuern.

Die QNG-Stufe: wann sich der Mehraufwand lohnt

Für die höchste Förderstufe muss das Gebäude das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Stufe QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erreichen. Das Siegel wird nicht von der KfW vergeben, sondern über akkreditierte Zertifizierungsstellen auf Basis anerkannter Bewertungssysteme. Neben der Ökobilanz kommen dann weitere Anforderungen hinzu, etwa zur Schadstoffvermeidung in Bauprodukten und zu nachhaltiger Materialherkunft.

Die Zertifizierung kostet Geld und Planungsdisziplin, bringt aber den größeren Kreditrahmen und ein belastbares Qualitätsdokument für Vermarktung und Werterhalt. Als Faustregel gilt: Je mehr Wohneinheiten ein Vorhaben hat, desto eher rechnet sich das Siegel, weil sich der Zertifizierungsaufwand auf viele Einheiten verteilt. Was das Siegel im Detail verlangt und wie der Zertifizierungsweg aussieht, erklärt der Ratgeber QNG-Siegel.

Kredit über die Hausbank: so läuft der Antrag

Der KFN-Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, die den Kredit durchleitet. Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge:

  1. Eine dena-gelistete Fachperson, ein Energieeffizienz-Experte, plant den Effizienzhaus-Standard und die Lebenszyklusanforderung und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).
  2. Mit dieser Bestätigung beantragt die Hausbank den Kredit bei der KfW, und zwar vor dem Vorhabenbeginn. Als Beginn zählt in der Regel der Abschluss eines Bauvertrags ohne aufschiebende Bedingung, nicht die Planung und nicht der Grundstückskauf. Verträge mit aufschiebender Bedingung dürfen Sie schon vorher schließen, gebaut wird erst nach der Antragstellung.
  3. Nach der Kreditzusage wird gebaut; ein Start nach dem Antrag, aber vor der Zusage erfolgt auf eigenes Risiko. Die Fachperson begleitet die Umsetzung, prüft die förderrelevanten Details und dokumentiert Abweichungen.
  4. Nach Fertigstellung bestätigt sie mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD), dass das Gebäude die Anforderungen tatsächlich erfüllt. In der QNG-Stufe kommt der Nachweis der Zertifizierungsstelle hinzu.

Die Einbindung der Fachperson ist keine Empfehlung, sondern Programmvoraussetzung. Ihre Kosten für Fachplanung und Baubegleitung zählen in der Regel zu den förderfähigen Kosten des Vorhabens.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Drei Fehler sehen wir in der Praxis immer wieder. Erstens der zu frühe Vertragsabschluss: Wer den Bauvertrag ohne aufschiebende Bedingung vor dem Antrag unterschreibt, verliert den Anspruch komplett. Eine nachträglich eingefügte Bedingung hilft nicht. Zweitens die zu späte Ökobilanz: Wird sie erst nach der Entwurfsplanung gerechnet und der Grenzwert verfehlt, sind Umplanungen teuer oder unmöglich. Drittens der Widerspruch zwischen Planung und Ausführung: Jeder Produktwechsel auf der Baustelle, vom Fenster bis zum Dämmstoff, muss gegen den Effizienzhaus-Nachweis und die Bilanz geprüft werden, sonst platzt die Bestätigung nach Durchführung. Eine konsequente Baubegleitung ist deshalb keine Kür, sondern Risikoabsicherung für eine sechsstellige Finanzierung.

Begleitung in Berlin und Brandenburg

Wir begleiten Neubauvorhaben in Berlin und Brandenburg dena-gelistet von der Stufenwahl bis zur Bestätigung nach Durchführung: Effizienzhaus-Planung, Abstimmung mit Ökobilanz und Hausbank und, wenn gewünscht, die Koordination der QNG-Zertifizierung. Zur Einordnung unserer Konditionen: Die Fachplanung und Baubegleitung für die Effizienzhaus-Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses bieten wir zum Festpreis von 4.900 Euro an, für Neubauvorhaben und Mehrfamilienhäuser nennen wir den Festpreis nach dem Erstgespräch. Beim Neubau prüfen wir, in welchem Umfang das Honorar in die förderfähigen Kosten des KFN-Kredits einfließt. Den GEG-Nachweis für den Bauantrag erstellen wir ab 690 Euro zum Festpreis. In Berlin gilt für Neubauten außerdem das Solargesetz: Die Solarpflicht gilt seit 2023 für Neubauten, mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche müssen mit Photovoltaik belegt werden, Solarthermie kann angerechnet werden (Solargesetz Berlin vom 5. Juli 2021, Stand 29.09.2026). Welche Landesprogramme von IBB und ILB sich ergänzend nutzen lassen, zeigt der Überblick Förderung in Berlin und Brandenburg.

Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Programmkonditionen, Grenzwerte und Kreditrahmen ändern sich, wir prüfen sie vor jedem Antrag tagesaktuell.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kredit beim Klimafreundlichen Neubau?
Der Kreditrahmen wird je Wohnung vergeben: bis zu 100.000 Euro in den Stufen Effizienzhaus 55 und Klimafreundliches Wohngebäude, bis zu 150.000 Euro in der Stufe mit QNG-Siegel (Stand 28.09.2026). Die Zinskonditionen legt die KfW fest und passt sie immer wieder an. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf ältere Zahlen aus dem Netz, sondern prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor der Finanzierungsplanung. Genau das übernehmen wir im Rahmen der Förderbegleitung tagesaktuell.
Gibt es beim KFN einen Tilgungszuschuss?
Nein. Anders als bei der Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 besteht der Fördervorteil beim Klimafreundlichen Neubau im vergünstigten Zinssatz, nicht in einem Erlass eines Teils der Kreditsumme. Der Zinsvorteil summiert sich über die Laufzeit trotzdem zu einem spürbaren Betrag, gerade bei langen Zinsbindungen. Wie groß der Effekt ist, hängt vom Marktzins zum Zeitpunkt der Zusage ab.
Brauche ich für die Förderung zwingend das QNG-Siegel?
Nein. Die Stufe Effizienzhaus 55 kommt ohne Siegel und ohne Lebenszyklusnachweis aus. Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude verlangt das Effizienzhaus 40 und den Nachweis, dass die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus die Anforderung des QNG-PLUS einhalten, aber kein Zertifikat. Das QNG-Siegel ist erst für die höchste Förderstufe erforderlich und bringt dort einen größeren Kreditrahmen. Ob sich der Mehraufwand der Zertifizierung lohnt, sollte früh in der Planung durchgerechnet werden.
Welche Heizung ist im Klimafreundlichen Neubau zulässig?
Wärmeerzeuger auf Basis von Öl oder Gas sind in allen Stufen ausgeschlossen, in den beiden Effizienzhaus-40-Stufen zusätzlich Biomasseheizungen. In der Praxis laufen die meisten Vorhaben auf eine Wärmepumpe hinaus, in Berlin kommt je nach Lage auch ein Fernwärmeanschluss in Frage. Die Wahl sollte gemeinsam mit der Effizienzhaus-Planung getroffen werden, weil Heizsystem und Gebäudehülle zusammen bilanziert werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Immer vor dem Vorhabenbeginn. Liefer- oder Leistungsverträge dürfen Sie vorher nur mit einer aufschiebenden Bedingung abschließen, mit dem Bau selbst dürfen Sie erst nach der Antragstellung beginnen. Planungsleistungen und der Grundstückskauf gelten in der Regel nicht als Beginn, ein unbedingter Bauvertrag dagegen schon. Wer diese Reihenfolge missachtet, verliert den Förderanspruch vollständig. Klären Sie den Zeitplan deshalb, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Lässt sich der KFN-Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Eine Kombination ist grundsätzlich möglich, solange die Kumulierungsregeln der Programme eingehalten werden, etwa Obergrenzen für die öffentliche Förderung insgesamt. In Berlin und Brandenburg lohnt der Blick auf ergänzende Landesangebote von IBB und ILB, etwa für bestimmte Zielgruppen oder Bauformen. Welche Kombination zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, prüfen wir im Einzelfall.

Passende Leistung: GEG-Nachweis. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung.

GEG-Nachweis anfragen Zur Leistung

Fachlich geprüft von Firas Hassan dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte, Energie Optimiert GbR, Berlin und Brandenburg

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

Die Zahl der Wohneinheiten bestimmt Ihren Festpreis.

Was beschreibt Sie am besten?
Wie nutzen Sie die Immobilie?
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Einschätzung?

Adresse des Objekts

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis vorab, keine versteckten Kosten
  • dena-gelistete Energieberatung

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

Ihre Datenschutz-Einstellungen

Wir möchten messen, ob eine Anfrage über eine unserer Anzeigen bei Google zu uns gekommen ist. Dafür setzt Google Ads nach Ihrer Zustimmung Cookies in Ihrem Browser und erhält Daten über Ihren Besuch, zum Beispiel ob Sie eine Anfrage abgeschickt haben (Conversion-Messung). Dabei können Daten in die USA übermittelt werden.

Mit „Nur notwendige“ laden wir keine Dienste von Google. Die Website funktioniert dann genauso. Ihre Wahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ am Ende jeder Seite ändern oder widerrufen.

Datenschutzerklärung Impressum