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Energie Optimiert GbR
Förderung 6 Min Aktualisiert: 28. September 2026

Jung kauft Alt: Förderung für den Kauf sanierungsbedürftiger Häuser

Wie die Förderung für den Kauf und die Sanierung älterer Wohnimmobilien Familien in Berlin und Brandenburg unterstützt und welche Fristen dabei gelten.

Illustration zum Ratgeber: Jung kauft Alt: Förderung für den Kauf sanierungsbedürftiger Häuser

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Förderprogramm (KfW 308, Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb) richtet sich an Familien mit Kind, die eine Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen und energetisch sanieren
  • Gefördert wird der Kaufpreis über einen zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro je nach Kinderzahl, verbunden mit der Pflicht, binnen 54 Monaten mindestens Effizienzhaus 85 EE oder festgelegte Einzelmaßnahmen umzusetzen
  • Die Kombination aus Kauf- und Sanierungskonzept, Fördercheck und Fristenmanagement entscheidet über den Erfolg des Vorhabens
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Für wen sich das Programm eignet
  2. 02 Wie die Förderung wirkt
  3. 03 Der Eignungs-Vorcheck vor dem Kauf
  4. 04 Kauf- und Sanierungskonzept
  5. 05 Fristen im Blick behalten
  6. 06 Kombination mit Bund und Land
  7. 07 Fazit

Ein älteres, sanierungsbedürftiges Haus ist oft günstiger im Kauf, dafür aber mit energetischem Nachholbedarf verbunden. Genau hier setzt die Förderung an, die umgangssprachlich als „Jung kauft Alt“ bekannt ist: Sie unterstützt Familien beim Kauf einer Bestandsimmobilie, verbunden mit der Verpflichtung, das Gebäude anschließend energetisch zu sanieren. Wer die Fristen und Voraussetzungen kennt, kann die Förderung realistisch in die eigene Finanzierung einplanen; ob sie zugesagt wird, entscheidet die KfW.

Für wen sich das Programm eignet

Die Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die noch kein Wohneigentum besitzen, die Immobilie selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind beträgt. Gefördert wird der Kauf einer bereits bestehenden, energetisch schwachen Wohnimmobilie, die laut gültigem Energieausweis in Klasse F, G oder H liegt und anschließend saniert werden muss. Das unterscheidet das Programm deutlich von der klassischen Neubauförderung: Hier steht der Bestand im Mittelpunkt, nicht der Neubau. Für Berlin und Brandenburg mit ihrem hohen Anteil älterer Ein- und Mehrfamilienhäuser ist das ein naheliegender Weg, um Familien den Einstieg in Wohneigentum zu erleichtern.

Wie die Förderung wirkt

Gefördert wird über einen aus Bundesmitteln zinsverbilligten Kredit von 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei und 180.000 Euro ab drei Kindern, höchstens bis zur Höhe des Kaufpreises (seit 03.08.2026, Stand 28.09.2026). Der Kredit finanziert nur den Kauf, die Sanierung wird getrennt über die BEG gefördert.

Verbunden ist die Förderung mit der Pflicht, innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage mindestens Effizienzhaus 85 EE zu erreichen oder alternativ festgelegte Einzelmaßnahmen umzusetzen: Heizungstausch auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien, Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke. Wird saniert, das Effizienzhaus-Ziel aber verfehlt und mindestens Effizienzhaus 100 EE erreicht, steigt der Sollzins um 1,00 Prozentpunkt pro Jahr. Wer die 54 Monate überschreitet, verletzt eine Fördervoraussetzung. Deshalb ist eine realistische Einschätzung schon vor dem Kauf entscheidend: Lässt sich das ins Auge gefasste Haus überhaupt in der vorgesehenen Zeit auf das geforderte Effizienzhaus-Niveau bringen?

BausteinInhalt
Kaufobjektbestehende Wohnimmobilie, Energieausweis Klasse F, G oder H
Förderformzinsverbilligter Kredit für den Kaufpreis, 140.000 bis 180.000 Euro
PflichtEffizienzhaus 85 EE oder Einzelmaßnahmen binnen 54 Monaten
ZielgruppeFamilien mit Kind, Einkommen bis 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind, Immobilie wird selbst bewohnt

Der Eignungs-Vorcheck vor dem Kauf

Bevor eine Familie sich vertraglich bindet, lohnt sich ein Eignungs-Vorcheck des Objekts. Dabei wird eingeschätzt, ob sich die geforderte Effizienzhausstufe technisch und wirtschaftlich in der vorgegebenen Frist erreichen lässt. Ein aussagekräftiger Energieausweis und eine erste Einschätzung der Gebäudehülle helfen, den energetischen Ausgangszustand realistisch einzuordnen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, ein Haus zu kaufen, das sich in der geforderten Zeit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand sanieren lässt. Ebenso wichtig ist die Reihenfolge: Der Kreditantrag muss über Ihre Bank bei der KfW eingegangen sein, bevor Sie den notariellen Kaufvertrag unterschreiben, denn der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Maßgeblich ist der Eingang bei der KfW, nicht bei der Bank. Zulässig ist ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage; wer ohne Antrag zum Notar geht, verliert die Förderung. Den Antrag stellen Sie über Ihren Finanzierungspartner, wir bereiten die energetischen Unterlagen vor und begleiten Sie.

Kauf- und Sanierungskonzept

Nach dem Vorcheck folgt ein Kauf- und Sanierungskonzept, das Maßnahmen, Kosten und Zeitplan zusammenführt. Dabei wird geprüft, welche Kombination aus Dämmung, Anlagentechnik und gegebenenfalls einem hydraulischen Abgleich nötig ist, um die geforderte Stufe zu erreichen. Dieses Konzept ist zugleich die Grundlage für den späteren Förderantrag und für die Abstimmung mit dem Finanzierungspartner.

Fristen im Blick behalten

Die Frist von 54 Monaten für die Sanierung läuft ab der Förderzusage. Diese Frist sollte von Beginn an in die Planung einfließen, denn Handwerkskapazitäten sind in Berlin und Brandenburg nicht immer kurzfristig verfügbar. Eine realistische Zeitplanung, die Angebotsphase, Umsetzung und Nachweisführung berücksichtigt, ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Begleitung.

Kombination mit Bund und Land

Der Kredit finanziert nur den Kaufpreis. Für die geforderte Sanierung dürfen zusätzlich Kredite und Zuschüsse der BEG genutzt werden, je nach Weg etwa die KfW 261 oder die Einzelmaßnahmen-Förderung von BAFA und KfW, sofern die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen; KfW 261 und Einzelmaßnahmen lassen sich dabei nicht miteinander kombinieren. Ergänzend lohnt sich in Berlin der Blick auf die Programme der IBB und in Brandenburg auf die der ILB, ohne dass sich hier pauschale Beträge nennen lassen, weil sie vom Einzelfall abhängen. Details prüfen wir vor der Antragstellung tagesaktuell.

Fazit

„Jung kauft Alt“ verbindet den Kauf einer bezahlbaren Bestandsimmobilie mit der Pflicht zur energetischen Sanierung, und genau diese Kombination macht eine sorgfältige Vorprüfung so wichtig. Ein realistischer Eignungs-Vorcheck vor dem Kaufvertrag verhindert, dass die Frist zur Sanierung später zum Problem wird. Alle Angaben zu Förderbedingungen sind Orientierungswerte, Stand 28.09.2026, ohne Gewähr, die persönlichen Voraussetzungen prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner. Wer ein sanierungsbedürftiges Haus in Berlin oder Brandenburg ins Auge gefasst hat, kann einen ersten Eignungs-Vorcheck anfragen.

Häufige Fragen

Wer ist für die Förderung berechtigt?
Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt, die noch kein Wohneigentum haben. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind betragen, maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Die persönlichen Voraussetzungen prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner im Einzelfall.
Bis wann muss die gekaufte Immobilie saniert sein?
Die Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage umgesetzt sein: entweder mindestens auf Effizienzhaus 85 EE (oder Effizienzhaus Denkmal EE) oder über festgelegte Einzelmaßnahmen an Heizung, Fenstern, Fassade und Dach. Wir planen diese Frist von Beginn an in Kauf- und Sanierungskonzept ein.
Lässt sich die Förderung mit Landesprogrammen kombinieren?
Der Kredit aus Jung kauft Alt finanziert nur den Kaufpreis. Für die Sanierung dürfen zusätzlich Kredite und Zuschüsse der BEG genutzt werden, je nach Weg etwa die KfW 261 oder die Einzelmaßnahmen-Förderung von BAFA und KfW. In Berlin prüfen wir ergänzend die IBB, in Brandenburg die ILB, ohne Details für den Einzelfall vorwegzunehmen.

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