Energieausweis & Recht
DIN 4108-2 (Sommerlicher Wärmeschutz)
Die DIN 4108-2 legt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz fest, im Winter (Mindestwärmeschutz, Schimmelvermeidung) wie im Sommer (Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes).
Auch: Hitzeschutznachweis
Die DIN 4108-2 prüft rechnerisch, ob ein Gebäude im Sommer ohne Klimaanlage vor Überhitzung geschützt ist. Bewertet werden unter anderem Fensterflächenanteile, Verschattung, Ausrichtung und die Speicherfähigkeit der Bauteile. Für jeden Neubau, auch das Effizienzhaus, ist der Nachweis nach § 14 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG) Pflicht, er gewinnt aber durch häufigere Hitzeperioden auch in Berlin und Brandenburg an Bedeutung. Fällt der Nachweis negativ aus, sind Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz, Nachtauskühlung über Fenster oder eine reduzierte Verglasung nötig, bevor überhaupt über aktive Kühlung nachgedacht wird. So bleiben Betriebskosten niedrig und der Wohnkomfort auch im Hochsommer erhalten. Den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz erstellen wir auf Anfrage. Mehr dazu im Ratgeber Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2.
Passende Leistung: GEG-Nachweis. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung.
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