Gebäudehülle & Bauphysik
Gleichwertigkeitsnachweis
Der Gleichwertigkeitsnachweis belegt, dass Anschlussdetails den Musterdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen, und reduziert damit den pauschalen Wärmebrückenzuschlag.
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Der Gleichwertigkeitsnachweis belegt, dass die Anschlussdetails eines Gebäudes den Musterdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen, bildlich oder rechnerisch geführt. Damit lässt sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²K) auf 0,05 (Kategorie A) oder 0,03 W/(m²K) (Kategorie B) reduzieren, deutlich günstiger als eine vollständige Psi-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 10211, aber wirksamer als die Pauschale. Weil der reduzierte Zuschlag die Bilanz nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) spürbar verbessert, kann er über das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards und damit über die Förderhöhe entscheiden. Für Bauteile, deren Details von den Musterlösungen abweichen, ist zusätzlich ein rechnerischer Einzelnachweis möglich. In der Praxis lohnt sich die Prüfung vor allem bei Neubauten und umfassenden Sanierungen. Mehr dazu im Ratgeber Wärmebrücken: Erkennen, bewerten und richtig sanieren. Mehr unter Wärmebrücke und Psi-Wert.
Passende Leistung: GEG-Nachweis. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung.
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