Gebäudehülle & Bauphysik
Wärmebrücke
Eine Wärmebrücke ist eine Stelle der Gebäudehülle mit erhöhtem Wärmeverlust, deren Einfluss nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) in der Energiebilanz berücksichtigt werden muss.
Auch: Kältebrücke
Eine Wärmebrücke ist eine Stelle der Gebäudehülle, an der mehr Wärme nach außen entweicht als an den angrenzenden Bauteilen, etwa an Balkonplatten, Fensterlaibungen oder Gebäudekanten. Das GModG verlangt in Paragraf 24, ihren Einfluss in der Energiebilanz zu berücksichtigen. Die dort genannten Normen sehen dafür einen pauschalen Zuschlag von 0,10 W/(m²K), mit Gleichwertigkeitsnachweis 0,05 oder 0,03, oder eine detaillierte Psi-Wert-Berechnung vor. Ab dem 01.01.2027 verweist Paragraf 24 auf die überarbeitete DIN/TS 18599-2: 2025-10 (Stand 08.10.2026). Neben dem energetischen Verlust ist die niedrigere Oberflächentemperatur an Wärmebrücken bauphysikalisch riskant, weil sich dort Feuchtigkeit niederschlagen und Schimmel bilden kann. Ein detaillierter Nachweis senkt den Zuschlag oft deutlich und kann über einen Effizienzhaus-Standard und dessen Förderung entscheiden. Für Neubau und Sanierung in Berlin und Brandenburg erstellen wir den detaillierten Wärmebrückennachweis auf Anfrage. Mehr dazu im Ratgeber Wärmebrücken: Erkennen, bewerten und richtig sanieren. Details unter Psi-Wert und Gleichwertigkeitsnachweis.
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