Immobilien & Steuern
Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer beschreibt die Anzahl an Jahren, die ein Gebäude bei üblicher Instandhaltung voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist.
Auch: RND
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Die Restnutzungsdauer gibt an, wie viele Jahre ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag bei ordnungsgemäßer Unterhaltung voraussichtlich noch genutzt werden kann. Steuerlich ist sie relevant, weil eine kürzere, gutachterlich nachgewiesene Restnutzungsdauer eine höhere jährliche AfA und damit mehr Abschreibung erlaubt als der gesetzliche Regelsatz. Ermittelt wird sie meist nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, unter Berücksichtigung von Baujahr, Modernisierungen und Bauzustand, üblich sind Zeiträume zwischen 20 und 60 Jahren (Orientierungswert, je nach Objekt). Ein Kurzgutachten dokumentiert die Berechnung nachvollziehbar für das Finanzamt. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Das Gutachten erstellen Sachverständige für Immobilienbewertung, oft ergänzend zur Kaufpreisaufteilung. Mehr dazu im Ratgeber Restnutzungsdauer-Gutachten: AfA erhöhen und Steuern sparen.
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