Immobilien & Steuern
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ermittelt den Immobilienwert aus Bodenwert und den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung und eignet sich vor allem für selbstgenutzte Objekte.
Auch: Sachwertmethode
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Das Sachwertverfahren berechnet den Verkehrswert über die Summe aus dem Bodenwert (auf Basis des Bodenrichtwerts) und den fiktiven Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich einer Alterswertminderung für Baujahr und Zustand. Es wird vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, für die es keinen relevanten Mietertrag gibt und ein Vergleich über das Ertragswertverfahren wenig aussagekräftig wäre. Modernisierungen wie eine neue Heizung oder Dämmung erhöhen den Sachwert, während bauliche Mängel ihn mindern. Ein marktangepasster Sachwertfaktor sorgt dafür, dass das Ergebnis realistische regionale Marktpreise widerspiegelt statt nur reiner Herstellungskosten. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Gutachten nach dem Sachwertverfahren erstellen Sachverständige für Immobilienbewertung. Mehr dazu im Ratgeber Kaufpreisaufteilung: Mehr Gebäudeanteil, mehr Abschreibung.
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